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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“. Projektskizzen werden jeweils zum 15.04. und 15.10. bewertet.

Vom 14.01.2010

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Forschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor Bedrohungen, die durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle u. a. ausgelöst werden (siehe auch http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ). Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind.

Das zivile Sicherheitsforschungsprogramm richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und gleichzeitig an Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren. Es wird erwartet, dass gemeinsam praxistaugliche Sicherheitslösungen erarbeitet werden.

Zentral für die mit dieser Bekanntmachung angesprochene Sicherheitsforschung ist, dass sie anwendungsnah ausgerichtet ist durch Einbeziehung der Innovationskette von der Forschung bis zu den Endnutzern. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Betreiber kritischer Infrastrukturen, Sicherheitsdienstleister, Behörden (mit ihren zugehörigen Einrichtungen) sowie Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen).

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland. Sie sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung (FuE) angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission notifiziert.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Die Bekanntmachung richtet sich auf Forschungen, die neue und wesentlich verbesserte Sicherheitslösungen zum Ziel haben und gleichzeitig Marktpotenzial besitzen. Unter innovativen Sicherheitslösungen werden über den aktuellen FuE-Stand hinausgehende Beiträge zum Schutz der Gesellschaft und des Menschen verstanden, die auf die Themengebiete des Förderprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“ ausgerichtet sind.

Grundsätzlich können sich die Projektvorschläge auf alle Themengebiete dieses Programms beziehen, d. h. sie können technologie- oder szenarienorientierte Lösungen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen umfassen. Aspekte der Forschung können z. B. sein:

  • neuartige und verbesserte Sicherheitstechnologien;
  • Analysen, Handlungskonzepte und Geschäftsmodelle, z. B. zum Aufbau von Sicherheits- oder Risikomanagementsystemen;
  • neue Ansätze zur Entwicklung, Integration und Optimierung von Sicherheitsdienstleistungen;
  • neue Modelle zur Schulung- und Qualifizierung von Sicherheitsdienstleistern.

Gesellschaftliche Fragestellungen, die die geplanten FuE-Arbeiten sinnvoll ergänzen, sind vorzugsweise integriert in den Projekten zu bearbeiten. Gesellschaftliche Fragestellungen können z. B. rechtliche Rahmenbedingungen, eine datenschutzgerechte Technikgestaltung, den Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzuntersuchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen, ethische und rechtliche Aspekte sowie die Mensch-Technik-Interaktion umfassen.

Wesentliche Merkmale der Projektvorschläge müssen sein:

  • konsequente Nutzung der jeweils neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung;
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards;
  • klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (siehe: http://ec.europa.eu/growth/smes/ ).

KMU können sich zur Klärung ihres Status beim Lotsendienst KMU-innovativ (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen. Als Partner in Verbundvorhaben sind auch Endnutzer, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.

Förderungswürdig sind grundsätzlichProjekte von KMU mit relevanten Endnutzern. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugutekommen. Um eine Fokussierung zu erreichen, werden kleine Verbundprojekte bevorzugt, die sich auf wichtige Elemente der Wertschöpfungskette konzentrieren.

Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. KMU können sich zu Fragen der EU-Förderung beim Lotsendienst KMU-innovativ (siehe Nummer 7) beraten lassen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) - entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 € pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft für angewandte Forschung- FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Beihilfen berücksichtigen. Für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Einzelheiten bei der Förderberatungsstelle) werden zusätzliche Aufschläge als Bonus gewährt. Die genaue Höhe des möglichen KMU-Bonus kann beim beauftragten Projektträger (siehe Nummer 7.1) erfragt werden.

Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre; maximal mögliche Förderdauer sind drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98) (im Internet abrufbar unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis

7 Verfahren

Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).

Lotsendienst KMU-innovativ
Beratungstelefon KMU-Förderung: 0800 2623-009 (kostenfrei)
E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de
Internet: www.kmu-innovativ.de

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefax: 030/20199-470

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ hat das BMBF seinen Projektträger

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner ist: Herr Dr. Udo Heugen
Telefon: 0211/6214-525
Telefax: 0211/6214-484
E-Mail: heugen@vdi.de
Internet: www.kmu-innovativ.de

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Der letzte Stichtag ist der 15. Oktober 2012.

Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung aller Partner über den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 DIN A 4-Seiten umfassen und über das Internet-Portal http://www.ideen-zuenden.de/de/482.php online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich zu den o.g. Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens;
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage;
  3. Darstellung einer belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse;
  4. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung;
  5. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation;
  6. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils;
  7. Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  8. Finanzierungsplan;
  9. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit).

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und fachlicher Bezug zum Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“;
  • wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes;
  • Innovationshöhe;
  • Einbeziehung von Endnutzern;
  • Qualifikation der Partner;
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Marktpotential.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) dringend empfohlen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim beauftragten Projektträger angefordert werden.

Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Monate nach der Aufforderung vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden am 15.10.2012.

Bonn, den 14. Januar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Christine Thomas