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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Biometrie“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung

Vom 19.02.2010

Biometrische Verfahren zur Authentifizierung oder Identifizierung von Personen finden in unterschiedlichen Sicherheitsanwendungen sowie im E-Commerce zunehmend Anwendung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit dieser Bekanntmachung das Ziel, Forschung für innovative Lösungen unter Einsatz biometrischer Verfahren zu fördern. Im Fokus stehen dabei Forschungsansätze, die sowohl eine Verbesserung der Sicherheit durch Biometrie anstreben als auch Vorhaben, die die Sicherheit der biometrischen Verfahren selber erhöhen.

Die Projektvorschläge sollen relevante Technologien und Verfahren einschließlich Handlungsstrategien und gesellschaftlicher Fragestellungen einbeziehen. In jedem Fall wird eine umfassende Analyse des angestrebten Zugewinns an Sicherheit bzw. Komfort und der möglichen gesellschaftlichen Wechselwirkungen der Technologie erwartet.

Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit der Lösungsansätze, Berücksichtigung aller relevanten Akteure und die Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor Bedrohungen, die durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle u. a. ausgelöst werden (siehe auch http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ). Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren aus Deutschland erschließen.

Die Bekanntmachung „Biometrie“ richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und gleichzeitig an Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren.

Gefördert werden Arbeiten zum Einsatz neuer Sicherheitslösungen für klar definierte Anwendungen. Die vorliegende Bekanntmachung „Biometrie“ richtet sich auf Vorhaben, die völlig neue oder verbesserte Lösungen zum Ziel haben und gleichzeitig Marktpotenzial besitzen. Die Vorhaben sollen für die Sicherheitsforschung wichtiges technologisches Basiswissen erschließen und aus bestehenden und neuen Basistechnologien innovative Technologiesysteme entwickeln. Es wird erwartet, dass Natur- und Ingenieurwissenschaften mit den Geistes- und Sozialwissenschaften gemeinsam praktikable Sicherheitslösungen erarbeiten.

Durch die Einbeziehung der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern, wird eine besondere Anwendungsnähe angestrebt. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Zoll, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen) sowie die Betreiber kritischer Infrastrukturen (z. B. Flughäfen).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission notifiziert.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Lösungen unter Einsatz biometrischer Verfahren erforschen und entwickeln. Dabei sollen unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Wechselwirkungen die beiden Perspektiven „Sicherheit durch Biometrie“ und „Sicherheit der biometrischen Verfahren“ adressiert werden.

Aspekte der Forschung, die sich auf die Perspektive „Sicherheit durch Biometrie“ beziehen, können z. B. sein:

  • neuartige biometrische Verfahren
  • Multimodalität (Kombination verschiedener biometrischer Modalitäten)
  • mobile Systeme (u. a. mobile Checkpoints und persönliche mobile Endgeräte)
  • biometrische „Sensor-on-card“ bzw. „Processing-on-card“ Systeme
  • Erhöhung der Nutzbarkeit und Ergonomie biometrischer Systeme.

Aspekte der Forschung, die sich auf die Perspektive „Sicherheit der biometrischen Verfahren“ beziehen (z. B. Minimierung der Fehlerhäufigkeit, Verbesserung der Anwendungssicherheit und Schutz vor Missbrauch), können z. B. sein:

  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit biometrischer Systeme (u. a. FRR (False Rejection Rate) und FAR (False Acceptance Rate), bessere Erkennungsleistung und Erkennungsgeschwindigkeit)
  • Fake-Detektion (u. a. Lebenderkennung bzw. Erkennung von Fake-Materialien)
  • sichere und leistungsfähige Verfahren zum Schutz biometrischer Templates (u. a. biometrische Verschlüsselung [Biometric Encryption])
  • sichere Transaktionsprotokolle
  • Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch von Identitätsattributen
  • Verfahren zum Schutz biometrischer Referenzdaten
  • Schwachstellenanalyse biometrischer Systeme (u. a. langfristige Verifizierbarkeit biometrischer Merkmale, insbesondere von Minderjährigen einschließlich Akzeptanzuntersuchungen)
  • objektive Metriken zur Bewertung biometrischer Samples bzw. der Erkennungsleistung biometrischer Systeme
  • Testverfahren zur Bewertung biometrischer Systeme
  • Normierungsverfahren und -prozesse für biometrische Systeme.

Grundsätzlich müssen alle Projektvorschläge gesellschaftliche Fragestellungen wie kulturelle, ethische, ökonomische und rechtliche Aspekte integrieren und eine umfassende Analyse des angestrebten Zugewinns an Sicherheit bzw. Komfort und der möglichen gesellschaftlichen Wechselwirkungen der Technologie vornehmen. Gesellschaftliche Aspekte können z. B. sein:

  • Einhaltung verfassungs-, datenschutz- und arbeitsrechtlicher Anforderungen
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit
  • Strategien zur Vermeidung sogenannter Überschussinformationen
  • ökonomische (Kosten-/Nutzen-) Analyse biometrischer Verfahren in Abgrenzung zu vorhandenen nicht-biometrischen Verfahren
  • Berücksichtigung ethnischer und kultureller Faktoren zur Vermeidung von Diskriminierungen
  • Einbeziehung von alternativen Kontrollprozeduren als „Fallback“-Lösung
  • Untersuchungen zur Akzeptanz biometrischer Systeme.

Zusätzlich zu den integriert in den Verbundprojekten betrachteten gesellschaftlichen Fragestellungen können übergeordnete gesellschaftliche Querschnitt- und Grundsatzfragen zur Biometrie in Einzelprojekten gefördert werden. Diese Forschungsprojekte können z. B. Bedrohungs- und Ursachenanalysen, Risikoanalysen und Risikomanagementsysteme, ökonomische Betrachtungen, Innovations- und Internationalisierungsstrategien, ethische und rechtliche Aspekte, Fragen der Technik- und Maßnahmenakzeptanz sowie der Mensch-Technik-Interaktion umfassen. Diese Einzelprojekte können eigenständig oder im engen Dialog mit den Verbundprojekten angelegt sein.

Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • konsequente Nutzung der jeweils neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung
  • Darstellung der belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für die angestrebte Sicherheitslösung
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards
  • konsequente Nutzung neuester Erkenntnisse und Konzepte der Benutzerfreundlichkeit und Ergonomie
  • klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz.

Die Laufzeit der Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE(Forschung und Entwicklung)-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.

Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.
Die Koordinatorin/der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.

Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU(Europäische Union)-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/security/home_en.html ). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

Die bilaterale Kooperation mit französischen Partnern ist ebenfalls erwünscht. Zwischen BMBF und der französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) besteht hierzu eine besondere Vereinbarung. Basierend auf der Vereinbarung haben französische und deutsche Forschergruppen die Möglichkeit, im Rahmen der BMBF-Bekanntmachung im Themenfeld „Biometrie“ und des ANR Calls "CSOSG 2010 – Biométrie et Sécurité" (im Internet abrufbar unter http://www.agence-nationale-recherche.fr/documents/aap/2010/aap-csosg-2010-annexe-intl.pdf ) gemeinsam Projektvorschläge einzureichen. Besondere Hinweise für die Vorlage von Projektskizzen durch deutsch-französische Konsortien sind im Internet unter http://www.bmbf.de/de/13409.php abrufbar.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI(Forschung und Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner ist:
Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Telefon: 02 11 / 62 14 – 508
Telefax: 02 11 / 62 14 – 484
E-Mail: froehlingsdorf_j@vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 21. Mai 2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen, einschließlich einer umfassenden Analyse des angestrebten Zugewinns an Sicherheit bzw. Komfort und der möglichen gesellschaftlichen Wechselwirkungen der Technologie
    • Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • bisherige Arbeiten der Antragstellerinnen/Antragsteller
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze)
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner), Umsetzung in marktfähige Sicherheitslösungen, Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, rechtliche Rahmenbedingungen, Relevanz der Ergebnisse für Richtlinien und Normung etc.

    Sofern eine Verwertung an eine Beschaffungsmaßnahme öffentlicher Stellen gekoppelt ist, oder hierfür eine Änderung/Anpassung geltenden Rechts erforderlich ist, muss dies im Verwertungsplan gesondert dargestellt werden.
    Im Verwertungsplan ist eine Aussage zur perspektivischen Passfähigkeit zu relevanten nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wesentlicher Beitrag zum Programmziel „Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger“
  • eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes
  • angestrebter Zugewinn an Sicherheit bzw. Komfort und mögliche gesellschaftliche Wechselwirkungen der Technologie
  • Einbezug gesellschaftlicher Fragestellungen, einschließlich der Plausibilität der Verknüpfung von gesellschaftlichen und technischen Bezügen
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure;
  • konkrete Einbeziehung von Endnutzern
  • Einbeziehung von KMU.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin/den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/ Profilierungsgruppe“ in der BMBF-Förderlinie „Profil - Neue Technologien (ProfilNT)“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung „ProfilNT“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahre 2010.
Bonn, den 19. Februar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Stefan Mengel