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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien für das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ Modifikation der Bekanntmachung vom 17.01.2008 (2. Ausschreibung)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ mit den beiden Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“. Es soll zu Bildungsgerechtigkeit beitragen, damit kein Jugendlicher oder junger Erwachsener verloren geht.

Nach wie vor benötigen viele Jugendliche nach dem Ende der Pflichtschulzeit für den Übergang in eine betriebliche Ausbildung begleitete Zwischenschritte in Schulen, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Angeboten der Jugendhilfe. Diese Angebote sollen helfen, den Weg in die Berufsausbildung vorzubereiten und zu ebnen. Durch die mit wachsendem Bedarf gestiegene Anzahl an Angeboten riskieren Jugendliche aber auch, in Maßnahmekarrieren zu geraten, die sie nicht voran bringen. Sie verharren in so genannten Warteschleifen des Angebotsmarktes oder reagieren mit Enttäuschung und Frustration. Ein Hindernis für das Gelingen der Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung ist die Vielfalt von Zuständigkeiten im „Übergangssystem“, die eine auf das Individuum bezogene Beratung, Unterstützung und Lenkung erschwert. Erforderlich ist eine wirksame Abstimmung von Förderkonzepten vor Ort, die zum Ziel haben muss, die Bildungs- und Ausbildungswege von den letzten Schulbesuchsjahren bis hin zum Ausbildungsabschluss zu unterstützen und zu gewährleisten.

Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben vergleichsweise schlechte Arbeitsmarktchancen. Das spiegelt sich auch in den qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten wider: Die Arbeitslosenquoten von Ungelernten steigen seit den 80er Jahren überproportional an. Im Jahr 2005 lag die Arbeitslosenquote der Geringqualifizierten mit 26 % fast dreimal so hoch wie bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung
(9,7 %). Wenn An- und Ungelernte in Arbeit stehen, haben sie häufig mit unsicheren Beschäftigungsverhältnissen zu kämpfen und tragen zudem ein hohes Arbeitsplatzverlustrisiko mangels einer spezifischen Fachqualifikation. Auch Unternehmen sehen zunehmend den Bedarf, bisher ungenutzte Qualifizierungspotenziale zu entwickeln, um (künftige) Fachkräftebedarfe decken zu können. Um die Möglichkeiten der nachträglichen Qualifizierung und des Nachholens von Berufsabschlüssen im Sinne einer 2. Chance für jüngere Erwachsene zu verbessern und für Unternehmen Fachkräftepotenziale zu erschließen, ist es wichtig, die berufliche Nachqualifizierung mit dem Ziel der Externenprüfung zu fördern. Durch den Einsatz und die (Weiter-)Entwicklung modular konzipierter, betriebsinterner bzw. betriebsnaher flexibler Formen der Nachqualifizierung, die dem Bedarf von Unternehmen und den unterschiedlichen Lernbiografien und Voraussetzungen gering qualifizierter Erwachsener gerecht werden, soll eine Zielgruppen orientierte Angebotsstruktur regional nachhaltig verankert werden.

Mit den Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ wurde im Rahmen der 1. Ausschreibungsrunde eine effektivere zielgruppenbezogene Förderung Jugendlicher durch Schaffen und Weiterentwickeln von regionalen Kooperationsstrukturen angestoßen. Dabei wurde besonderes Gewicht auf die Stärkung der betrieblichen Orientierung, die individuelle bedarfsgerechte Förderung sowie auf die Verbesserung der Aus- und Weiterbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gelegt. Ziel der Erweiterung des Programms ist es, auf diesen Erfahrungen aufzubauen und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure Kooperationsstrukturen und strukturelle Verantwortung so zu gestalten, dass die Instrumente der Förderung flexibler, bedarfs- und zielgruppenorientierter genutzt werden können. Einheitliche Mindeststandards der Qualitätssicherung sowie verbindliche Verfahrensstandards sollen zur Anwendung kommen.

Das Programm ist Teil der Initiative „Aufstieg durch Bildung“ und strebt strukturelle Weiterentwicklungen und eine Verbesserung der beruflichen Integrationsförderung zur Schaffung von Ausbildungschancen für alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger an, damit kein Jugendlicher verloren geht.

Die Förderinitiativen werden gesondert wissenschaftlich begleitet. Das Förderprogramm „Perspektive Berufsabschluss“ wird im Sinne der ESF-Förderung evaluiert.

1.2 Rechtsgrundlage

Projekte können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Die Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds - hier Europäischer Sozialfonds (ESF) - beruht auf dem am 20. Dezember 2007 von der Europäischen Kommission genehmigten operationellen Programm für den Bund (CCI 2007DE05UPO001).

2. Gegenstand der Förderung

Die seit 2008 an der Umsetzung des Förderprogramms beteiligten Projekte haben in der bisherigen Laufzeit bereits in ihren Regionen Weiterentwicklungen der Kooperationsstrukturen angestoßen. Um die wichtigen bildungspolitischen Themen der Optimierung von Bildungsketten und der Verbesserung der beruflichen Qualifizierungsstrukturen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in weiteren Regionen und Branchen zu verankern und die bisherigen positiven Programmergebnisse zu übertragen, soll mit dieser Bekanntmachung in Fortschreibung der Bekanntmachung vom 17.01.2008 eine Erweiterung des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ erfolgen. Bundesweit sollen weitere Projekte gefördert werden, die vergleichbare Struktur fördernde Aufgaben wahrnehmen sollen, wie die bereits laufenden Projekte.

Grundlage der modifizierten Förderrichtlinien bilden die bestehenden Qualitätsstandards im Bereich der Förderinstrumente und die bereits erreichten Ergebnisse und Erfahrungen des laufenden Programms „Perspektive Berufsabschluss“. Die Ergebnisse sind auf der Programm-Homepage http://www.perspektive-berufsabschluss.de dokumentiert.

Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“

Regionales Übergangsmanagement im Sinne dieses Programms ist eine räumliche Konzentration von unterschiedlichen interagierenden Akteuren, deren gemeinsames Ziel es ist, durch Kooperation und Bündelung ihrer Potenziale bestmögliche Qualifizierung von Jugendlichen mit Förderbedarf am Übergang Schule in Ausbildung zu erreichen und so langfristig die Zahl Jugendlicher ohne Berufsabschluss deutlich zu senken. Akteure eines solchen Netzwerkes sind vor allem die Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Betriebe, Kammern, Träger der Arbeitsförderung, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wie die bisherigen Erfahrungen aus dem laufenden Programm zeigen, ist die Wahrnehmung der koordinierenden Verantwortung vor Ort durch die kommunalen Entscheidungsträger erforderlich, um eine nachhaltige Wirkung dieser Kooperation zu erreichen.

Gefördert werden Projekte, die regionale Ansätze bzw. Strategien unter Einbindung der relevanten regionalen Akteure entwickeln, in der Umsetzung erproben und zukunftsweisende Perspektiven zur Verbesserung des Übergangsmanagements beinhalten. Bei der Auswahl der zu fördernden Strategien werden sowohl die Entwicklungspotenziale, der Innovationsgehalt des Ansatzes, die Berücksichtigung des Kenntnisstandes zu den Gelingensbedingungen regionaler Netzwerkbildung als auch die strategische Relevanz des regionalen Übergangsmanagements als Aufgabe der Kommune von Bedeutung sein.

Es sollen vor allem Regionen gefördert werden, die noch wenig Erfahrung haben mit der Entwicklung tragfähiger Strukturen, wie sie für einen nachhaltigen Erfolg der Kooperation im Netzwerk und ein funktionierendes Übergangsmanagement erforderlich sind. Eine enge Kooperation mit anderen in der Region arbeitenden Projekten sich ergänzender Förderprogramme - wie z.B. Kompetenzagenturen, 2. Chance für schulmüde Jugendliche, Stärken vor Ort - muss gewährleistet sein. Regionale Strategien sollten auch das gesellschaftliche Engagement in der Region aufgreifen und mögliche branchenspezifische Aktivitäten nutzen.

Die berufliche Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist durch die verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen und Elternorganisationen zu unterstützen. Hierbei ist eine Kooperation auch mit den Jugendmigrationsdiensten zu gewährleisten. Die Vermittlung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Ausbildung hat im Rahmen dieser Initiative einen hohen Stellenwert.

Für die Förderinitiative 1 sind folgende Qualitätsmerkmale grundlegend:

  • Stärkung regionaler Gestaltungsmöglichkeiten für die Integration von Jugendlichen mit Förderbedarf unter verantwortlicher Beteiligung der kommunalen Verwaltungsspitze;
  • Kooperation der Akteure zur Steigerung der Effektivität der Förderung und zur Erreichung von Transparenz in der regionalen Beratungs- und Angebotsstruktur. Dabei sollen die Regionen selbst entscheiden, wie sie diese Kooperationen gestalten;
  • Aktivitäten zur Schaffung eines auf Dauer angelegten, regional übergreifenden strukturierten Übergangssystems mit verbindlichen Verfahrensstandards;
  • Steigerung der Effektivität bedarfsorientierter Förderangebote durch Berücksichtigung vorhandener Qualitätsstandards beim Einsatz der Instrumente des Übergangsmanagements zum Beispiel in den Bereichen Kompetenzfeststellung und Kompetenzentwicklung, gender- und kultursensible Berufswahlprozesse.

Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“

Ziel der Förderinitiative ist es, modulare Nachqualifizierung mit dem Ziel eines anerkannten Berufsabschlusses als Regelangebot nachhaltig in regionalen bzw. brachenbezogenen Strukturen zu verankern und auf eine Erhöhung der Anzahl erfolgreich an Externenprüfungen Teilnehmender hinzuwirken.

Es sollen Projekte gefördert werden, die den Auf- bzw. Ausbau strategischer Netzwerke vorantreiben und hierbei die Einbindung und Beteiligung der regional relevanten Entscheidungsträger aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der verantwortlichen Akteure im Bereich der beruflichen Weiterbildung gewährleisten. Durch ein strategisches und kooperatives Zusammenwirken der Arbeitsmarktakteure sollen die vorhandenen Förderinstrumente stärker als bisher zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung und erfolgreichen Teilnahme an der Externenprüfung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen genutzt werden. Nachqualifizierungsbedarfe und -angebote sollen erfasst und transparent gemacht werden. Der Auf- und Ausbau auf Dauer ausgerichteter Unterstützungsstrukturen zur Beratung von Betrieben (auch KMU) sowie von an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung soll vorangetrieben werden. Zielgruppenbezogene Konzepte sind zu entwickeln, die auf die Implementierung, gegebenenfalls Anpassung und Weiterentwicklung von flexiblen, modularen und abschlussorientierten Nachqualifizierungsangeboten zielen.

Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche sowie Personal- und Betriebsräte sollen für die zunehmende Bedeutung gut qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert und über Chancen der Nachqualifizierung zur Fachkräftegewinnung informiert werden.

Es ist darauf einzuwirken, dass auch nicht formale Qualifikationen, z. B. im Arbeitsprozess erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten und im Ausland erworbene Qualifikationen, als für den Erwerb eines Berufsabschlusses relevant anerkannt und ggf. zertifiziert werden können.

Die berufliche Förderung von jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund hat einen zentralen Stellenwert. Bei Durchführung und ggf. Entwicklung vorgeschalteter oder begleitender berufsbezogener Sprachförderung ist eine enge Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erforderlich. Die Zusammenarbeit mit Jugendmigrationsdiensten und mit Migrantenorganisationen ist zu gewährleisten.
Unternehmensinhaberinnen und -inhaber mit Migrationshintergrund sind gezielt in die regionalen Aktivitäten einzubeziehen.

Eine strategische Ausrichtung von Konzepten auf branchenspezifische Ansätze, die über eine rein betriebliche Anpassungsqualifizierung hinausgehen, ist ausdrücklich möglich. Auch Konzepte, die auf eine berufliche Nachqualifizierung von bestimmten Zielgruppen - z. B. Strafgefangenen - zielen, können eingereicht werden.

Bei der Auswahl der zu fördernden Strategien werden sowohl die Entwicklungspotenziale als auch der Innovationsgehalt des Ansatzes berücksichtigt. Der Nachweis der entsprechenden strategischen Relevanz eines jeden Projektes ist deshalb bei der Beantragung vom Antragsteller zu führen. Außerdem sind Erfolgskriterien für die regionale bzw. branchenbezogene Etablierung nachhaltiger Strukturen der Nachqualifizierung zu benennen und im Laufe der Förderung nachzuweisen. Eine enge Kooperation mit anderen in der Region arbeitenden Projekten sich ergänzender Förderprogramme muss gewährleistet sein. Die Strategien sollten auch das gesellschaftliche, ehrenamtliche Engagement in der Region aufgreifen und branchenspezifische Aktivitäten nutzen. Eine kultursensible Ausrichtung der Konzepte wird gefordert.

Für die Förderinitiative 2 sind folgende Qualitätsmerkmale grundlegend:

  • Verstetigung und Optimierung regionaler bzw. branchenbezogener Netzwerkarbeit zur Installation nachhaltiger Netzwerke in der Nachqualifizierung;
  • Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Beratung zum nachhaltigen Auf- bzw. Ausbau von Serviceangeboten rund um die Nachqualifizierung;
  • Regionale bzw. branchenbezogene Etablierung von Qualitäts- und Verfahrensstandards zur Durchführung von abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung in Kooperation von Betrieben und Bildungsanbietern für einen nachhaltigen Auf- bzw. Ausbau des Nachqualifizierungsangebotes.

3. Zuwendungsempfänger

Es ergeben sich unterschiedliche Antragsberechtigungen je nach Förderinitiative des Programms.

Sofern in einer Region bereits ein Projekt im Rahmen des Programms gefördert wird, kann bezogen auf die Förderinitiative, der dieses Projekt zugeordnet ist, kein Antrag mehr gestellt werden.

Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“

Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, kreisfreie Städte, Kreise).
In begründeten Ausnahmefällen können auch andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Arbeitsagenturen, Argen /JobCenter, Kammern) einen Antrag stellen.

Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“

Antragsberechtigt sind

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts;
  • Juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig und in der Lage sind, unter Einbindung der relevanten Akteure strukturbildend zu wirken. Antragstellende Bildungsträger müssen nach AZWV zertifiziert sein.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es gelten die in VV Nr. 1 zu § 44 BHO geregelten zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen.

Darüber hinaus sind die nachfolgend genannten Zuwendungsvoraussetzungen Grundlagen des zu erstellenden Antrags nach positiver Skizzenbewertung (2. Verfahrensstufe; siehe Punkt 7).

Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“

Von Antragstellern wird ein Konzept für das regionale Übergangsmanagement erwartet, das im Wesentlichen folgende Elemente enthält:

  • Benennung der beteiligten Akteure unter Berücksichtigung von ordnungspolitischen Zuständigkeiten (Vorlage von LOI) und Darstellung der jeweils geplanten Handlungsschwerpunkte im Rahmen des Übergangsmanagements;
  • Konzepte zur Erhebung von Daten zur Schaffung von Planungsgrundlagen zum Übergangsgeschehen;
  • Darstellung des Sachstands relevanter Strukturmerkmale für den Bereich des regionalen Übergangsmanagements in der Förderung benachteiligter Jugendlicher und Darstellung des „Mehrwertes“ für die Region durch das Regionale Übergangsmanagement;
  • Nachweis über die geplante Verknüpfung des Regionalen Übergangsmanagements im Bereich der Benachteiligtenförderung mit vorhandenen Netzwerken und Kooperationsstrukturen und gegebenenfalls mit Programmen auf der Landesebene. Dabei ist darzulegen und sicherzustellen, dass Weiterentwicklungen auf der Basis bereits „gesicherten Wissens“ erfolgen und sich – wie oben ausgeführt - an geltenden Qualitätsstandards orientiert wird ;
  • gegebenenfalls einen Nachweis über die Kooperation mit anderen über öffentliche (Land, Bund, EU) oder private Mittel finanzierten Projekten im Bereich der beruflichen Integrationsförderung junger Menschen;
  • eine Darstellung eines Handlungskonzeptes für die nächsten Jahre mit geplanten Strategien zur Entwicklung, dauerhaften Ausgestaltung und Absicherung von Verfahrensstandards zur Schaffung eines flächendeckenden strukturierten Übergangssystems und zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Kooperationsentwicklung;
  • eine Berücksichtigung des Gender Mainstreaming und von migrationsspezifischen und kultursensiblen Ansätzen im Sinne des Cultural Mainstreaming bei der Entwicklung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung regional abgestimmter Förderangebote;
  • einen auf die gesamte Projektlaufzeit bezogenen Aktionsplan für die regionale Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der Aktivitäten der Kooperationspartner.

Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“

Von Antragstellern wird ein Konzept mit einer Umsetzungsstrategie für die regionale bzw. branchenbezogene Implementierung modular aufgebauter und abschlussbezogener Nachqualifizierungsansätze erwartet, das im Wesentlichen folgende Elemente enthält:

  • eine kurze Situationsanalyse zu den regionalen bzw. branchenbezogenen Qualifizierungsbedarfen für Un- und Angelernte und daraus abgeleitet eine Darstellung des Handlungsbedarfes unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschafts- bzw. der Branchenstruktur (der aus einer möglichen Förderung resultierende „Mehrwert“ muss aus der Darstellung deutlich werden);
  • die Definition der mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele aufbauend auf der Situationsanalyse;
  • eine Darstellung der beabsichtigten Kooperationsstrukturen zur Einbindung der beteiligten Akteure (Funktion und Aufgaben); dabei ist insbesondere darzulegen, wie die Prozesssteuerung und die Umsetzung der geplanten Aktivitäten im Rahmen des Gesamtkonzeptes erfolgen sollen und welche Instrumente zum Einsatz kommen;
  • die Darstellung eines Handlungskonzeptes für die nächsten Jahre mit geplanten Strategien zur Entwicklung und dauerhaften Verankerung von Qualitäts- und Verfahrensstandards im Bereich der Nachqualifizierung;
  • die Nennung der Kooperationspartner und der strategischen Partner; neben den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere Kammern, Entscheidungsträger von Unternehmen, Einrichtungen der kommunalen/regionalen Wirtschaftsförderung, Sozialpartner, Unternehmerverbände, zielgruppenspezifische Netzwerke, Migrantenorganisationen und regionale Bildungsträger in ein strategisches Netzwerk einzubinden. Die verbindliche arbeitsteilige Einbindung der Kooperationspartner ist über Letter of Intent (LOI) nachzuweisen;
  • gegebenenfalls einen Nachweis über die Kooperation mit anderen über öffentliche (Land, Bund, EU) oder private Mittel finanzierten Projekten (z.B. Jobstarter CONNECT) im Bereich der beruflichen Integrationsförderung junger Menschen;
  • eine Berücksichtigung des Gender Mainstreaming sowie von migrationsspezifischen und kultursensiblen Ansätzen im Sinne des Cultural Mainstreaming bei der Entwicklung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung von Förderangeboten;
  • ein Öffentlichkeitsarbeitskonzept zum Bekanntmachen der Förderthematik in der Projektregion bzw. Branche und zur zielgruppenbezogenen Sensibilisierung für das Thema Nachqualifizierung; ein auf die Projektlaufzeit bezogener Aktionsplan ist erforderlich.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.

Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben sind die unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abrufbaren Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis – AZA – (Vordruck 0027) zu beachten.
Hinweis: Pauschalbeträge und evtl. kalkulatorische Kosten sind nicht zuwendungsfähig.

Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:

  • Für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungsempfängers liegen und muss weniger als 50% der Zuwendungssumme betragen.
  • Im Finanzierungsplan können Ausgaben für den Aufbau und die kontinuierliche Pflege einer eigenen Internetpräsenz in einer Höhe von max. 5.000 Euro in Ansatz gebracht werden. Bestehende Angebote sind hierbei zu nutzen und weiterzuführen. Der Internetauftritt muss der Unterstützung des Förderprogramms dienen.
  • Ausgaben für die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen können in Ansatz gebracht werden.
  • Die Programmevaluation und wissenschaftliche Begleitung der Förderinitiative 1: „Re-gionales Übergangsmanagement“ und der Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ erfolgen durch die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten wissenschaftlichen Einrichtungen. Zusätzliche Aufwendungen für wissenschaftliche Begleitungen bzw. Evaluationen über Einzelprojekte sind nicht zuwendungsfähig.

Die Förderung der Projekte kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gewährt werden; spätester Beginn der Förderung ist der 01.09.2010.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

Seitens des Antragstellers ist sicherzustellen, dass keine weiteren ESF- oder anderweitige EU-Mittel in das Projekt einfließen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Jedoch ist in Abweichung von ANBest-GK der fachliche und zahlenmäßige Nachweise über die bewilligungsgemäße Verwendung der Zuwendung innerhalb von 6 Monaten nach Projektende, spätestens jedoch bis zum 28.02.2014 zu erbringen.

Verpflichtung zur Unterstützung der Wissenschaftlichen Begleitung, der Programmevaluation und zum Transfer sowie Hinweispflicht auf öffentliche Förderung:

  • Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Programmbegleitung und zur Unterstützung bei Erhebungen der Programmevaluation.
  • Zuwendungsempfänger verpflichten sich mit den über das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ geförderten Projekten zu kooperieren und an Veranstaltungen zum Ergebnistransfer teilzunehmen.
  • Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Teilnahme am programmweiten Transfer und zur Unterstützung der programmbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Teilnahme an jeweils einer zweitägigen Veranstaltung pro Halbjahr sowie an den Jahrestagungen und an einer zweitägigen Programmabschlusskonferenz ist einzuplanen.
  • Zuwendungsempfänger verpflichten sich, auf die finanzielle Förderung durch den Bund und die Europäische Union (hier: ESF) ausdrücklich und in geeigneter Weise hinzuweisen.

Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung (siehe Nr. 1.2 dieser Förderrichtlinien). Weitere Informationen zum Europäischen Sozialfonds finden sich auf den Internetseiten des Europäischen Sozialfonds für Deutschland unter http://www.esf.de .

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieses Förderprogramms hat das BMBF folgenden Projektträger
beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Projektträger des BMBF (PT-DLR)
Perspektive Berufsabschluss
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin Förderinitiative 1 „Regionales Übergangsmanagement“:

Dr. Manuela Martinek
Telefon: 0228/3821 - 313
Telefax: 0228/3821-604
E-Mail: manuela.martinek@dlr.de

Ansprechpartner Förderinitiative 2 „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“:

Dr. Hans-Peter Albert
Telefon: 0228/3821 - 315
Telefax: 0228/3821-604
E-Mail: hans-peter.albert@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easyonline

Alle Informationen zum Programm sind zu finden auf der Internetseite: http://www.perspektive-berufsabschluss.de .

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27.04.2010 Projektskizzen in elektronischer Form über die elektronische Skizzenerfassung PT-OUTLINE einzureichen, die unter dem Internet-Portal https://www.pt-it.de/ptoutline/pba/ verfügbar ist. Zusätzlich sind Projektskizzen in 6-facher Ausfertigung (Original + 5 Kopien) in schriftlicher Form beim Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Projektträger des BMBF (PT-DLR)
Kennwort: Perspektive Berufsabschluss
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

bis spätestens 29. 04. 2010, 16.00 Uhr einzureichen.

Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel des Projektträgers maßgeblich. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  • max. 10 Seiten (DIN-A 4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11),
  • kurze Darstellung des auf die jeweilige Förderinitiative bezogenen Sachstands (einschließlich der Finanzierung) und der regionalen bzw. branchenbezogenen Bedarfe;
  • Definition von Entwicklungsbedarfen und Innovationsfeldern (Schwerpunktsetzungen und „Mehrwert“) in Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Programms;
  • Arbeits- und Zeitplan;
  • Angaben zur Höhe der Ausgaben des Vorhabens, wobei Personalausgaben und strukturierte Sachmittelausgaben gesondert auszuweisen sind;
  • falls Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden sollen, sind diese gesondert auszuweisen;
  • Berücksichtigung der unter Ziffer 4 aufgeführten Zuwendungsvoraussetzungen.

Darüber hinaus für
Förderinitiative 1 „Regionales Übergangsmanagement“:

  • Nachweis (schriftliche Erklärung der Verwaltungsspitze), dass das regionale Übergangsmanagement als zentraler bildungspolitischer Auftrag der Kommune verstanden und das geplante Projekt der Bedeutung entsprechend in den kommunalen Strukturen verankert wird, unabhängig davon, welche Institution formal die Kooperation leitet;
  • Nachweis (LOI des zuständigen Kultusministeriums) über die Abstimmung des geplanten Projektes mit der Förderpolitik des Landes im Bereich der Benachteiligtenförderung und der Netzwerkbildung.

Förderinitiative 2 „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“:

  • Darstellung bestehender und zukünftiger Kooperationspartnerschaften mit spezifizierender Beschreibung der Kooperationsstrukturen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des geplanten Projekts zur Erreichung der Zielvorstellungen der jeweiligen Förderinitiative;
  • Verzahnung des geplanten Projekts mit den regionalen Unterstützungsstrukturen und Grad der Einbezogenheit der relevanten Akteure sowie Herausstellung des „Mehrwerts“ durch das geplante Projekt;
  • Berücksichtigung bestehender Qualitäts- und Verfahrensstandards und der bereits vorliegenden Ergebnisse aus dem laufenden Programm „Perspektive Berufsabschluss“;
  • Vorhandensein von Fach- und Methodenkompetenz;
  • Migrations-, kultur- und geschlechtersensible Ausrichtung des Konzeptes;
  • nachvollziehbare Finanzplanung;
  • tragfähige Perspektive zur Verstetigung des favorisierten Konzeptes (Nachhaltigkeit);
  • Verbindlichkeit der schriftlichen Erklärung der Verwaltungsspitze und positive Stellungnahme (LOI) der zuständigen Landesbehörde (Förderinitiative 1);
  • Nachvollziehbarkeit der Darstellung bestehender und zukünftiger Kooperationspartnerschaften mit spezifizierender Beschreibung der Kooperationsstrukturen (Förderinitiative 2).

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Skizzeneinreichern schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheiden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.

Bonn, den 11.03.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Peter Munk