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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Photonische Internet-Zugangsnetze der Zukunft" PIANO+ („Photonic-based Internet Access Networks of the Future“)

Vom 09.04.2010

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 29. April 2010
Einreichungsfrist für Förderanträge: 16. Juni 2010
Internetseite der transnationalen Bekanntmachung: www.pianoplus.eu

PIANO+ ist eine gemeinsame Initiative von:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
VDI Technologiezentrum GmbH,
Technology Strategy Board (Vereinigtes Königreich),
ISERD (Israel),
NCBiR (Polen),
FFG / BMVIT (Österreich)
und dem Generaldirektorat INFSO der Europäischen Kommission.

1. Allgemeiner Hintergrund

PIANO+ ist eine länderübergreifende Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben gemäß dem ERA-NET Plus Programm der Europäischen Kommission (). PIANO+ wird durch das Generaldirektorat INFSO der Europäischen Kommission mitfinanziert.

Die PIANO+ Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen wurden in Übereinstimmung mit den Regeln der Europäischen Kommission für ERA-NET-Plus-Maßnahmen gemeinsam von den nationalen Fördergebern („PIANO+ Zuwendungsgeber“) entwickelt und verabschiedet. Die Auswahl und Förderung von Forschungsvorhaben auf der Grundlage dieser Bekanntmachung wird gemeinsam von allen PIANO+ Zuwendungsgebern durchgeführt.

Im Rahmen von PIANO+ sollen anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche bi- oder multinationale Verbundprojekte gefördert werden. Verbundpartner (Zuwendungsempfänger) müssen vor dem Start des Vorhabens bzw. vor Beginn der Förderung ein Übereinkommen über die Bildung eines Konsortiums schließen.

Die formale Bewilligung gegenüber den einzelnen Zuwendungsempfängern erfolgt durch die jeweiligen nationalen Zuwendungsgeber in Übereinstimmung mit nationalem Recht. Zahlungen an die Zuwendungsempfänger werden ausschließlich durch die nationalen Zuwendungsgeber geleistet. Die Berichtspflichten werden durch die anzuwendenden nationalen Bestimmungen geregelt.

Jedes Vorhaben soll bei den jährlich stattfindenden Koordinierungstreffen aller PIANO+ Vorhaben vertreten sein und zum Austausch über Fortschritte und Best Practice im Projektverlauf beitragen. Der Verbundkoordinator soll im Namen des Verbundes /Konsortiums jährlich einen kurzen, standardisierten Bericht auf Englisch einreichen, der den Fortschritt des Gesamtvorhabens beschreibt. In einem Abschlussbericht fasst der Verbundkoordinator die Gesamtergebnisse, die Leistungen und die Auswirkungen im Hinblick auf die Zielsetzungen des Gesamtvorhabens zusammen. Der Abschlussbericht soll zur Veröffentlichung durch die beteiligten Länder und die Europäische Kommission geeignet sein.

2. Ziel der Maßnahme

Die Erkenntnis der Bedeutung des ultraschnellen Breitbands wächst in dem Maße, in dem sich die Nachfrage nach Bandbreiten im Internet vervielfacht. Investitionen in die Entwicklung der nächsten Generation optischer Zugangstechnologien werden zukünftig Netzwerke ermöglichen, die durch den Wegfall lokaler Knoten und großer Teile der Metronetze dazu beitragen werden, die Infrastrukturkosten deutlich zu senken.

Ein gemeinsamer länderübergreifender Ansatz im Bereich fasergestützter Zugangstechnologien soll helfen, die Expertise und die Ressourcen europäischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu bündeln, gemeinsame Ansätze und Vorgehensweisen zu fördern und eine gemeinsame Technologieplattform zu ermöglichen.

Die gegenwärtige Herausforderung besteht darin, einen kostengünstigen, universellen Breitband-Zugang von einem Gbit/s (und mehr) pro Anschlussinhaber bis 2015-2020 zu erzielen, während auf kurze Sicht zugleich den Erfordernissen seitens der Netzbetreiber und Anwender Rechnung getragen wird. Im Rahmen von PIANO+ sollen länderübergreifende Forschungsvorhaben zur Entwicklung optischer Technologien und Systeme für skalierbare, zukunftssichere und energieeffiziente Netzwerke bis in die Räumlichkeiten des Endkunden hinein angeregt und gefördert werden,

PIANO+ führt öffentliche Mittel in den beteiligten Ländern zusammen und unterstützt so die effiziente Nutzung von Ressourcen. Zudem wird erwartet, dass PIANO+ einen deutlichen Anreiz für Europäische Unternehmen bietet, sich im Bereich strategischer Forschungskooperationen zu engagieren, um von der Bandbreite und umfassenden Expertise der Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen in den beteiligten Ländern zu profitieren.

3. Gegenstand der Förderung

Alle Projektvorschläge im Rahmen dieser gemeinsamen, internationalen Bekanntmachung müssen die optische Telekommunikation zum Gegenstand haben. Die Technologie-entwicklungen sollen sich auf Komponenten, Module, Sub-Systeme, Systeme und Netzwerkarchitekturen konzentrieren mit dem Ziel der Realisierung eines Zugangsnetzes der nächsten Generation mit Datenübertragungsraten von 1 Gbit/s und darüber.

Dies beinhaltet Transceiver, Verstärker, Router, aktive wie passive Komponenten, einschließlich der Betrachtung der für die Bauteil-Performance und die Ausbeute relevanten Herstellungsprozesse. Die Lösungsansätze müssen energieeffizient, robust, zuverlässig, zukunftssicher und skalierbar sein, sowie eine symmetrische Datenübertragung erlauben. Konzepte, die mit einer signifikanten Reduktion der Investitions- und Betriebskosten des schnellen Breitbands einhergehen, werden bevorzugt berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass künftige Zugangslösungen dem Endkunden keine höheren Kosten verursachen, als gegenwärtig die ADSL2+ Technologie. Die Berücksichtigung technologischer Zwischenschritte kann, soweit zweckmäßig, Bestandteil von Projekten sein.

Die Projektvorschläge sollten einen oder mehrere der folgenden Punkte behandeln:

  • Realisierung nahtloser Verbindung zwischen Zugangs-, Zubringer- und Weitverkehrsnetzen einschließlich Topologien zur Anbindung von Funk- und Radio-over-Fibre-Zugangsnetzen.
  • Entwicklung von Technologien zur Implementierung einer robusten, zuverlässigen Ultrahochgeschwindigkeitsübertragung (einschließlich kohärente Technologien); dies umfasst transparente Netzwerke mit flexiblen Wellenlängenmanagement, multi-level-coding sowie Laser, Router, Switches, Multiplexer, Verstärker, Filter, Splitter etc. (Anmerkung für Deutschland: nur im Bereich von Zugangsnetzen förderfähig!)
  • Kosteneffiziente, glasfaserbasierte Zugangs- und Heimnetzwerke für 1Gbit/s und darüber, einschließlich optischem/physikalischen Layer, Protokolle und Manage-menttools, um bei der Entwicklung neuer Hardware die Servicequalität (QoS) sicherzustellen.
  • Komponententechnologien und Komponentendesigns für optische Zugangsnetze einschließlich thermischem Management, Polarisations- und Phasenkontrolle, Nutzung optischer Hybride und optischer Integration (z. B. InP - Indium Phosphide, Polymere, OPLL - Optical Phase Locked Loop, VHDWDM - Very High Density Wavelength Division Multiplexing, Niedrigenergiesubsysteme).

Der zentrale Fokus dieser Bekanntmachung liegt auf dem optischen Zugangsnetz, jedoch können das Zubringer- und Weitverkehrsnetz betreffende Aspekte mit eingebunden werden, solange dies der übergeordneten Zielstellung eines optischen Zugangsnetzes dienlich ist. Softwareentwicklung für Protokolle und Managementtools können ebenfalls Bestandteil eines Projektes sein, solange dabei eine relevante optische oder Zugangsnetz-Problemstellung adressiert wird. Generell soll der Schwerpunkt jedes Projektes auf der optischen Zugangstechnologie liegen und nicht mehr als ein Drittel der Gesamtkosten für andere Entwicklung aufgewendet werden. Projekte, die sich beispielsweise vorwiegend mit Software, drahtloser Datenübertragung oder dem Weitverkehrsnetz befassen, werden als außerhalb dieser Bekanntmachung stehend angesehen. Ebenso sind Projekte, die sich ausschließlich mit FTTC oder FTTK befassen, nicht Thema der Bekanntmachung.

Standardisierung kann ebenfalls berücksichtigt werden, wobei davon ausgegangen wird, dass diese sich eher auf den Bereich der Komponenten, wie Laserdioden und Detektoren richtet, und weniger eine gesamteuropäische Netzwerkstandardisierung zum Gegenstand hat. (Anmerkung: in Deutschland ist auch die Standardisierung von Netzwerken förderfähig). Materialentwicklungen werden nur gefördert, wenn sie einen wesentlichen Bestandteil einer Komponenten- oder Systementwicklung darstellen und nicht mehr als ein Viertel der gesamten Projektkosten ausmachen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Bekanntmachung richtet sich an Teilnehmer aus Österreich, Deutschland, Israel, Polen und dem Vereinigten Königreich (beteiligte Länder). In besonderen Ausnahmefällen können Partner aus weiteren Ländern in das Vorhaben eingebunden werden. Allerdings erhalten diese Partner keine Förderung durch die PIANO+ -Zuwendungsgeber und ihre Rolle muss klar definiert und schlüssig begründet sein. Es ist zu erwarten, dass diese Bekanntmachung zu einer Mischung von kleinen und großen Vorhaben mit Gesamtprojektkosten zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro führt.

Teilnahmeberechtigt und zur unabhängigen internationalen Evaluierung in der zweiten Stufe zugelassen sind ausschließlich Förderanträge, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die im Rahmen des transnationalen Auswahlverfahren einzureichenden Dokumente (Pre-Proposal Form, Full Proposal Form) sind in englischer Sprache zu verfassen. Diese müssen vollständig in allen Teilen jeweils vor Ablauf der genannten Fristen eingereicht werden.
  • Der förmliche Antrag auf BMBF-Förderung muss auf Deutsch verfasst sein. Dieser ist nur nach Aufforderung durch den vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen. Englische Dokumente können Bestandteil oder Anlage des Antrags sein.
  • Mindestens zwei unabhängige Partner/Organisationen (diese müssen eigenständige juristische Personen sein) aus mindestens zwei der beteiligten Länder (Österreich, Deutschland, Israel, Polen und das Vereinigte Königreich) müssen in das Vorhaben eingebunden sein.
  • Es dürfen nicht mehr als 75 % der Gesamtaufwendungen im Vorhaben auf eine Organisation oder insgesamt auf die Organisationen eines der beteiligten Länder entfallen.
  • Die Projektdauer soll zwischen 24 und 36 Monaten betragen.
  • Die vorgeschlagenen Forschungsarbeiten müssen vollständig den in Abschnitt 3 definierten technischen Spezifikationen und Zielsetzungen zugeordnet werden können.
  • Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in den beteiligten Ländern verwertet werden.

Zusätzlich müssen durch die einzelnen Konsortialpartner die jeweils geltenden nationalen Teilnahmebedingungen erfüllt werden (siehe Annex 1).

5. Auswahlkriterien

Vorhaben sollten sich auf entscheidende Problemstellungen in den in Abschnitt 3 beschriebenen Bereichen beziehen sowie deren kritischen Charakter und die durch eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zu erzielenden Auswirkungen erläutern. Pläne für die (kommerzielle) Verwertung der Ergebnisse im Anschluss an das Vorhaben sind ausdrücklich darzulegen.

Bei der Bewertung der eingereichten Vorhabensvorschläge im Rahmen der internationalen Evaluation in der zweiten Verfahrensstufe werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt (Hierbei gelten die Evaluationskriterien des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Kommission. Für weitere Information vgl. “Annex 2: Eligibility and Evaluation Criteria for Proposals” of the “FP7 Cooperation Work Programme: Information and Communication Technologies”: ):

  • wissenschaftliche und / oder technologische Exzellenz,
  • Relevanz im Bezug auf den Gegenstand und die Ziele der Bekanntmachung,
  • mögliche Auswirkungen durch die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse,
  • Qualität und Effizienz im Hinblick auf Ausführung und Management des Vorhabens.

6. Verfahren

Alle für das transnationale Auswahlverfahren geforderten Dokumente müssen online vom Projektkoordinator (Verbundkoordinator) im Namen des Konsortiums eingereicht werden. Elektronische Formulare (inklusive nationaler Annexes) können unter www.pianoplus.eu aus dem Internet abgerufen werden.

Das PIANO+ Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe werden die Projektskizzen in Hinblick auf die nationalen und internationalen Teilnahmekriterien und Zuwendungsvoraussetzungen geprüft. In der zweiten Verfahrensstufe werden die ausführlichen Vorhabensbeschreibungen („Full Proposals“) zunächst einer nationalen Vorbewertung und einem gemeinsamen Ausgleichsverfahren unterzogen und in einem zweiten Schritt im Rahmen einer internationalen Evaluierung von unabhängigen Experten abschließend beurteilt.

6.1 Stufe 1 („Vorlage und Auswahl von Projektskizzen“)

In dieser Stufe müssen die Teilnehmer eine dreiseitige Projektskizze einreichen, die eine Beschreibung des Konsortiums, eine Kurzdarstellung des technischen Arbeitsplans und einen Finanzierungsplan beinhaltet.

Die Einreichung einer Projektskizze ist eine notwendige Bedingung für die anschließende Einreichung einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung.

Es wird eine Überprüfung der Teilnahmeberechtigung (national und länderübergreifend) durchgeführt. Diejenigen Vorhaben, die aus irgendeinem Grund durch eines oder mehrere beteiligte Länder nicht gefördert werden können, werden in dieser Frühphase schriftlich benachrichtigt. Als Ergebnis dieser Prüfung erhalten die Koordinatoren eine schriftliche Rückmeldung mit Hinweisen hinsichtlich

  • Einhaltung der Teilnahmekriterien (national und länderübergreifend),
  • thematischer Ausrichtung des Vorhabens sowie
  • finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten.

In dieser ersten Stufe erfolgt keine Ablehnung von Vorhabensvorschlägen und kein Ausschluss von Teilnehmern. Sie dient in erster Linie der Beratung und Hilfestellung für die Teilnehmer und der Planung des weiteren Verfahrens.

6.2 Stufe 2 („Förderantrag“)

Die Begutachtung und Bewertung der Vorhabensvorschläge erfolgt durch unabhängige internationale Experten. In dieser Stufe reichen alle Mitglieder eines FuE-Verbundes gemeinsam eine 30 bis 40-seitige ausführliche Vorhabensbeschreibung ein, die eine strukturierte Beschreibung des vorgeschlagenen Vorhabens (Ziele, Stand von Wissenschaft und Technik, Arbeitsplan, Ressourcen und Verwertung) sowie eine vollständige Verbundliste mit Beschreibungen der Partner enthält. Hinzu kommen länderspezifische Anhänge („national annexes“), die sich auf spezifische Vorschriften und Kriterien des jeweiligen Teilnehmerlandes beziehen. Jeder Verbundpartner füllt den Anhang seines Ursprungslandes aus.

Der Projektkoordinator soll schriftliche Teilnahmeerklärungen aller Partner einholen und diese innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Teilnahmedokumente bei seiner nationalen PIANO+ Kontaktstelle (im Allgemeinen die teilnehmende Organisation) vorlegen.

In einer ersten Stufe der Evaluierung und abschließenden Überprüfung der Teilnahmeberechtigung beurteilt jedes Land diejenigen Vorhabensvorschläge, an denen Projektpartner aus dem jeweiligen Land beteiligt sind. Vorhaben, die die nationalen Auswahlkriterien mindestens eines beteiligten Landes nicht erfüllen, werden an dieser Stelle vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Koordinatoren dieser Vorhaben, die nicht in die abschließende Evaluierung gelangen, erhalten ein schriftliches Feedback.

Die Evaluierung der Vorhaben, die alle Kriterien erfüllen, wird durch unabhängige internationale Experten vollzogen und führt zu einer Ranking-Liste der Projektvorhaben. Die verfügbaren Budgets werden den Vorhaben in absteigender Reihenfolge dieser Rangliste zugeordnet.

Um sicherzustellen, dass die Projekte gemäß der finalen Ranking-Liste gefördert werden können, fließen 20 % der EU-Fördermittel für finanzielle Ausgleichszwecke zunächst in einen gemeinsamen „Ausgleichstopf“. Dieser „Ausgleichstopf“ wird zur Finanzierung eingesetzt, wenn die Förderung einzelner Partner in einem Projekt nicht mehr möglich ist, da die finanzielle Beteiligung des Landes durch die höher gerankten Projekten erschöpft ist, während die Förderung anderer Partner in diesem Projekt durch die anderen Länder noch möglich ist.

7. Fristen und Termine

Veröffentlichung der transnationalen PIANO+ Bekanntmachung: 15. März 2010
Ausschlussfrist für Projektskizzen (1. Stufe) : 29. April 2010 (17:00 CET)
Rückmeldung an die Einreicher: 20. Mai 2010

Ausschlussfrist für ausführliche Vorhabensbeschreibungen

(2. Stufe): 16. Juni 2010 (17.00 CET)
Entscheidung und Rückmeldung an die Antragsteller: Ende 2010

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bonn, den 29.03.2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Schlie-Roosen Dr. Dietz

Annex 1. Informationen zu den Förderkriterien

A 1.1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnehmerländer: Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind Antragsteller aus Österreich, Deutschland, Israel, Polen und Großbritannien („Beteiligte Länder“). In Ausnahmefällen können Partner aus anderen Ländern mit in das Vorhaben eingebunden werden. Allerdings erhalten diese keine Zuwendungen der PIANO+ Zuwendungsgeber und ihre Rolle muss klar definiert und wohl begründet sein.

Sprache: Alle Anträge, vertraglichen Dokumente und Berichte auf Konsortiumsebene (bi- oder multinational) müssen auf Englisch verfasst sein.

Mindestteilnehmerzahl: Mindestens zwei unabhängige Partner/Organisationen (Diese müssen eigenständige juristische Personen sein) aus mindestens zwei der Teilnehmerländer (s.o.) müssen in das Vorhaben eingebunden sein.

Auswogenheit: Es dürfen nicht mehr als 75 % der gesamten förderfähigen Projektkosten durch eine einzige Organisation oder durch Organisationen eines einzigen beteiligten Landes verursacht werden.

Projektdauer: Die Projektdauer beträgt zwischen 24 und 36 Monaten.

Anwendungsbereich: Alle Anträge müssen den technischen Zielsetzungen entsprechen, die in Abschnitt 3 der Bekanntmachung definiert sind.

Verwertung: Die Projektergebnisse sollen in den beteiligten Ländern und der Europäischen Union verwertet werden. Die Vorhabensbeschreibung soll einen klaren Plan zur weiteren Nutzung, Anwendung und (kommerziellen) Verwertung der Projektergebnisse aufzeigen.

A 1.2. Nationale Teilnahmebedingungen

Deutschland:

Mindestens ein Verbundpartner muss ein Industrieunternehmen mit Sitz in Deutschland sein.

Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und / oder Verfahren. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.

Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110, entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt: VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Optische Technologien
VDI-Platz 1
Düsseldorf

Ansprechpartner:

Dr. Martin Böltau (fachlich)
Telefon: +49-211-6214-465
E-Mail: boeltau@vdi.de

Sebastian Krug (Verfahrensfragen)
Telefon: +49-211-6214-472
E-Mail: krug@vdi.de

Die spezifischen Teilnahmebedingungen der anderen beteiligten Länder können dem gemeinsamen englischen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist erhältlich im Internet unter www.pianoplus.eu oder vom Projektträger.

Besondere Hinweise für Fachhochschulen: Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe“ in der BMBF-Förderlinie „Profil - Neue Technologien (ProfilNT)“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung „ProfilNT“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:

Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) oder auf der Homepage des BMBF.