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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt „Ökonomie des Klimawandels.“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit zunehmender Veränderung des Klimas steigen die klimapolitischen Erwartungen an Deutschland und die entsprechenden Verpflichtungen. In den fortschreitenden Verhandlungen für ein Klimaregime nach 2012 intensiviert sich die Diskussion über die wirtschaftlichen Implikationen von Klimaveränderungen sowie Klimaschutz- und Adaptationsmaßnahmen.

Belastbare und praktikable Ansätze zur Abschätzung und Kommunikation der Kosten, Risiken und Chancen kohlenstoffarmer Wachstums- und Entwicklungsmodelle werden sich als wesentlich für die Bereitschaft von Regierungen, Unternehmen und Bürgern erweisen, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren. Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Aspekte werden daher für klimapolitische, unternehmerische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse in naher Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Zur Bekämpfung des Klimawandels erscheint es dabei u. a. wichtig, neben der Nachfrage auch das Angebot an fossilen Energieträgern zu berücksichtigen, da beide Marktseiten den CO2-Ausstoß bestimmen.

Der „Ökonomie des Klimawandels“ kommt hier aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine große Bedeutung für die Bereitstellung von empirisch fundiertem und handlungsorientiertem Wissen zu. Die ökonomische Forschung ist entsprechend gefordert, belastbare Datengrundlagen, Orientierungswissen und Entscheidungshilfen liefern zu können. Entsprechend verstärkt das BMBF seine Forschungsförderung in diese Richtung.
Die breite Resonanz auf den vierten Sachstandsbericht des IPCC und den „Stern Review on the Economics of Climate Change“ zeigt, dass die Stakeholder und Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Methoden und das Wissen der Wirtschaftswissenschaften aktiv nachfragen.

Gleichzeitig wurden allerdings auch die Lücken der ökonomischen Forschung deutlich, etwa im Hinblick auf folgende Punkte:

  • Kosten und Risiken des Klimawandels sowie die Bewertung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen - insbesondere auch in langfristigen Szenarienrechnungen,
  • Zusammenhänge zwischen der Energie- und Kohlenstoffintensität von Volkswirtschaften bzw. Wirtschaftssektoren einerseits und deren Wachstumsdynamiken und Strukturwandel andererseits (einschließlich der Möglichkeiten und Hindernisse einer kohlenstoffarmen Entwicklung von Entwicklungs- und Schwellenländern),
  • Beschleunigte Entwicklung und Diffusion von Technologien und Dienstleistungen im Dienst von Emissionsminderung und Adaptation (einschließlich der Rolle von Technologiekooperation und internationalem Handel sowie der entsprechenden Position von Entwicklungs- und Schwellenländern),
  • Gestaltung, Durchsetzung und Wirksamkeit internationaler Abkommen zum Klimaschutz; Verhandlungsstrategien und strategisches Verhalten in entsprechenden Aushandlungsprozessen,
  • Wirkung, Effizienz und Konsistenz politischer und ökonomischer Instrumente im Marktzusammenhang (z. B. der Energiewirtschaft, aber auch anderer Branchen und Wirtschaftsbereiche); u. a. Wirkungen auf Marktmacht, Verteilungswirkungen, intertemporale Wirkung, politisch-ökonomische Handhabbarkeit, Justiziabilität,
  • Konsequenzen des vorausschauenden Verhaltens von Eigentümern und Anbietern fossiler Ressourcen für die Realisierung und Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen (einschließlich der Abbaukosten fossiler Energieträger),
  • Einbettung der Klimaproblematik und der daran anknüpfenden Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in den breiteren Kontext von internationalen Handels-, Entwicklungs-, Energie- und Umweltfragen (u. a. auch Carbon Leakage).

Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme zur „Ökonomie des Klimawandels“ das strukturelle Ziel eines langfristig wirksamen Kapazitätsaufbaus im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Die Position und das internationale Profil der Klimaökonomie in Deutschland sollen gestärkt und ihre Verankerung im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs vertieft werden. Das BMBF erwartet, dass die Ökonomie dauerhaft einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leisten wird. Die Fördermaßnahme soll Wirtschaftswissenschaftler in Deutschland für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Ökonomik des Klimawandels gewinnen und in die Lage versetzen, einen gewichtigen Beitrag zur internationalen klimaökonomischen und –politischen Debatte zu leisten.

Angestrebt werden insbesondere politikrelevante und anwendungsorientierte Beiträge, durch die die Entscheidungsgrundlagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden. Der Förderschwerpunkt „Ökonomie des Klimawandels“ ist ein Beitrag zum Schwerpunkt Klima der Hightech-Strategie der Bundesregierung und zum BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem dargestellten Verwendungszweck entsprechen. Bevorzugt sollten dabei die nachfolgend genannten Themenbereiche aufgegriffen werden. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass auch Vorhaben aus anderen Themenbereichen der „Ökonomie des Klimawandels“ gefördert werden können:

  • Bewertung der Folgen des Klimawandels und der sozio-ökonomischen Vulnerabilität: Gefragt sind in diesem Zusammenhang z. B. eine Verbesserung der Schätzung von Klimaschäden - auch unter Berücksichtigung von indirekten Effekten (z. B. Migration), regionaler Zuordnung, Verteilungswirkungen und Anpassungsmöglichkeiten. Betrachtet werden sollte hierbei ggf. auch der Umgang mit Unsicherheit über Klimaschäden und Problemen der Generationengerechtigkeit unter Einbeziehung normativer Aspekte.
  • (Endogener) technischer Fortschritt, Innovation und industrieller struktureller Wandel im Zuge von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Willkommen sind u. a. Untersuchungen von Wachstums- und Entwicklungschancen bzw. –risiken einer klimaschutzbedingten Dekarbonisierung der Weltwirtschaft, gerade auch für die Entwicklungs- und Schwellenländer. Bei der Analyse sollten sektorale und strukturelle Dynamiken Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang können auch Wachstums- und Entwicklungseffekte im Zuge des Klimawandels untersucht und die Grenzen der Anpassung identifiziert werden.
  • Analyse der Angebotsseite und des Ressourcenmanagements fossiler Energieträger: Berücksichtigt werden sollte insbesondere das vorausschauende Verhalten der Eigentümer beim Abbau der Ressourcen. Neben der theoretischen Aufbereitung der Problematik sind auch empirische Analysen bzgl. der Vorräte fossiler Energieträger sowie deren Extraktionskosten von Bedeutung.
  • Institutionelle Ausgestaltung und Durchsetzung von (internationaler) Klimapolitik: Gefragt sind u. a. Untersuchungen von Anreizstrukturen, die internationale Kooperation erschweren bzw. erleichtern sowie Analysen zur Durchsetzung klimapolitischer Ziele. Betrachtet werden sollten hierbei auch die notwendige Verzahnung (nationaler) Klimapolitiken und die Entwicklung transnationaler Governance-Strukturen. Als relevant erachtet werden hier u. a. Ansätze aus den Bereichen Politische Ökonomie, Ökonomie globaler Gemeinschaftsgüter und Public Choice-Theorie.

Für die Bearbeitung der oben genannten Themen wichtige Querschnittsaufgaben sind:

  • Dynamische Analysen, intertemporale Orientierung, und Szenarienbetrachtungen – u. a. unter Berücksichtigung von Unsicherheit und Risiko: Gefragt sind z. B. Analysen und Szenarien zur robusten Erreichung von Klimaschutzzielen, u. a. unter Einbeziehung von (Kontext-)Bedingungen bzgl. Markt, Politik und Technologie, zur Abwägung der Kosten und Risiken von Klimaschutz und Klimaschäden und zum Management von Unsicherheit und Risiko (u. a. im Hinblick auf die Erstellung des 5. Sachstandsberichts des IPCC).
  • Untersuchung der Wirkungsweise von klimapolitischen Instrumenten und von Klimapolitik im Marktzusammenhang (Mechanismen bzgl. Angebot und Nachfrage, Effektivität, Effizienz): Die Analyse sollte dabei über die abstrakt-theoretische Frage nach der Wirkungsweise einzelner Instrumente hinausgehen und deutlich machen, wie das Vorhaben unser Wissen über das Zusammenspiel von Marktkräften und Staatseingriffen in konkreten und in der Praxis relevanten Markt- und Regelungszusammenhängen erweitert.
  • Empirische Fundierung und Ausrichtung der Forschungsarbeiten (dabei auch Arbeiten zur Verbesserung der Datenlage).

Weitere Hinweise zum Charakter der Forschungsvorhaben:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und disziplinäre Ausrichtung: Anliegen der Fördermaßnahme ist es, Vorhaben von hoher wissenschaftlicher Qualität zu fördern. Der Förderschwerpunkt verfolgt dabei primär eine volkswirtschaftliche Perspektive. Vorhaben sollten dazu in übergeordnete volkswirtschaftliche Theorien und Themenfelder eingebunden sein. Theoretisch-konzeptionell hat die Bekanntmachung zwei Stoßrichtungen: 1) Bewährte und bereits stärker etablierte Theorien und Modelle der Klimaökonomie sollen im Sinne der Förderziele weiterentwickelt werden; 2) Anknüpfungspunkte an neuere Ansätze der wirtschaftswissenschaftlichen Theoriebildung sollten verstärkt einbezogen werden (z. B. aus dem Bereich der Neuen Institutionenökonomie). Vorhaben mit rein betriebswirtschaftlichen Fragen und Methoden sind nicht Gegenstand der Bekanntmachung.
  • Anwendungs- und Handlungsorientierung: Die Vorhaben sollen einen deutlichen Bezug zu konkreten Problemen und Anliegen der Klimapolitik aufweisen. Dies sollte sich durchgängig in der Konzeption des gesamten Vorhabens widerspiegeln. Die Vorhaben sollen damit eine Brücke von der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung hin zu praktischen Fragen der Konzeption, Operationalisierung, Umsetzung und Wirkung von politischen und unternehmerischen Maßnahmen des Klimaschutzes schlagen. Ergänzend berücksichtigt werden sollten naturräumliche Randbedingungen und die naturwissenschaftliche Dimension des Klimawandels und seiner Folgen. In diesem Sinne sollten die Vorhaben auch dem interdisziplinären Charakter der Klimaproblematik Rechnung tragen.
  • Internationale Ausrichtung und Ausstrahlung: Die Vorhaben sollten die europäische, internationale und globale Dimension ihrer Themenstellung geeignet berücksichtigen und auch die aktive Anbindung an die internationale wirtschaftswissenschaftliche Diskussion gewährleisten (z. B. durch Zusammenarbeit mit internationalen Forschungs- und/oder Praxispartnern). Sofern die Einbeziehung internationaler Kooperationspartner in die Forschungsvorhaben für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist (z. B. beim nachweislichen Mangel an entsprechenden Kompetenzen auf nationaler Ebene), die Anwendung der Forschungsergebnisse in Deutschland gewährleistet ist und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, können Sach- und Reisekosten und in begründeten Fällen auch Personalkosten für diese Partner beantragt werden.
  • Vernetzung und Community-Building: Um einen langfristig wirksamen Kapazitätsaufbau im Bereich der Klimaökonomie zu erreichen, sollen die Arbeiten und Ergebnisse der einzelnen Forschungsprojekte miteinander koordiniert und verzahnt werden. Dazu sollen im Zuge der weiteren Ausgestaltung des Förderschwerpunkts unter Umständen Themengruppen gebildet werden, für die jeweils ein Promotor bzw. Koordinator benannt wird. Synthese und Koordination innerhalb der Themengruppen sowie im Förderschwerpunkt insgesamt werden durch ein Begleitprojekt gefördert (dieses ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung). Bereitschaft zur Zusammenarbeit und entsprechenden inhaltlichen Mitgestaltung des gesamten Förderschwerpunkts wird vorausgesetzt. Zur Unterstützung einer langfristig wirksamen Kapazitätsentwicklung sollten die Vorhaben auch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung vorsehen.

Den vorstehend beschriebenen Anforderungen ist in Antragstext und Projektplanung Rechnung zu tragen (z. B. bei Themenwahl, Arbeitsprogramm, Partnerwahl). Explizit begrüßt wird es, wenn in den Vorhaben spezifische Instrumente und Maßnahmen vorgesehen sind, die die genannten Aspekte – wie z. B. Anwendungs- und Handlungsorientierung, Vernetzung, Community-Building – aktiv unterstützen. Im Hinblick auf die Förderziele erscheint es vorteilhaft, die Arbeit im Rahmen eines Verbundprojekts durchzuführen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden innovative Forschungsansätze und Methoden aus dem gesamten Spektrum der Wirtschaftswissenschaften, die mit einem gesamt- bzw. volkswirtschaftlichen Bezug praktikable Lösungen zu Fragen der Ökonomie des Klimawandels anstoßen und zu einer stärkeren Verankerung der Wirtschaftswissenschaften im deutschen und internationalen Klimadiskurs führen.

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und ggf. die Mitwirkung bei projektübergreifenden Begleitmaßnahmen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können im BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendung.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im DLR beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
- Projektträger im DLR -
Geschäftsbereich „Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit“
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
http://www.pt-dlr.de .

Ansprechpartner:
Dr. Horst Steg
Tel.: 0228-3821-574
Fax: 0228-3821-540
E-Mail: horst.steg@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7. 2. Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7. 2. 1. Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen bis zum 17. Juni 2010 in englischer Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen grundsätzlich über das Internet-Portal pt-outline https://www.pt-it.de/ptoutline/econc/ online erstellt werden. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genanntem Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Alternativ ist die Möglichkeit gegeben, die Projektskizze unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse Umweltsystemforschung@dlr.de zu schicken.

Den Projektskizzen ist eine Projektbeschreibung im Umfang von maximal 7 Seiten (Arial 11, Zeilenabstand 1,5, mind. 3 cm Rand; ohne „pt-outline“-Formblätter) nach folgender Gliederung beizufügen:

  1. Thema/Problemstellung
  2. Zielsetzung des Vorhabens
  3. Beitrag des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung (knapp)
  4. Stand der Forschung, eigene bisherige Arbeiten
  5. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der theoretischen Ansätze und der Methoden
  6. Vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung
  7. Erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung, inkl. Dialog- und Kommunikationskonzept bzgl. Anwendern der Forschungsergebnisse
  8. Zeitplanung und Kostenschätzung (Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, ggf. Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Als Anhang in der oben genannten Projektbeschreibung können (zusätzlich zu den 7 Seiten) Literaturlisten und Lebensläufe beigefügt werden. Weitere Anlagen werden außer ggf. Absichtserklärungen zur Mitarbeit von Praxispartnern nicht zugelassen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Thematische und fachliche Expertise der Antragsteller, Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner
  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Fördermaßnahme
  • Anwendungsbezug, Verwertungsperspektiven, ggf. Praxisbeteiligung

Es ist vorgesehen, in das Gutachtergremium internationale Experten einzubeziehen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) dringend empfohlen.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. April 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Gisela Helbig