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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Systembiologie in der Krebsforschung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Entstehung und Verlauf von vielen Krankheiten werden durch ein komplexes Zusammenspiel zahlreicher, molekularer Faktoren bestimmt. Grundlegende detaillierte Erkenntnisse über krankheitsbestimmende Faktoren und die Entwicklung neuer diagnostischer Technologien tragen maßgeblich zur Entwicklung einer individualisierten, auf den einzelnen Patienten oder bestimmte Patientengruppen abgestimmten Medizin bei. Die Individualisierung der Medizin kann die Gesundheitsversorgung grundlegend verändern. Persönlich angepasste Maßnahmen der Prävention und Früherkennung können helfen, Erkrankungen zu verhindern und den Verlauf abzumildern. Maßgeschneiderte Medikamente ermöglichen wirksamere Therapien mit weniger belastenden Nebenwirkungen.

Am Anfang einer individualisierten Medizin stehen das Verständnis grundlegender Krankheitsmechanismen und die Identifizierung von molekularen Schaltstellen für die Ausprägung der Erkrankung. Die Erkenntnisse der lebenswissenschaftlichen Grundlagenforschung durch Hochdurchsatzverfahren und innovative Chip-Technologien erlauben schon heute die Erfassung und Analyse vieler klinisch relevanter Daten. Dabei wird eine Vielzahl von Informationen gewonnen, die für eine individuell angepasste Behandlung erforderlich sind.

Die Genomforschung erreicht aber ihre Grenzen im Verständnis der Mechanismen des Zusammenspiels der Gene und ihrer Produkte und der Wechselwirkungen zwischen Genom und Umwelt. Hier wird der Forschungsansatz der Systembiologie als vielversprechend angesehen, das Verhalten komplexer biologischer Systeme und Erkrankungen als Gesamtheit zu verstehen und Vorhersagen über die Auswirkung von Veränderung auf das System zu ermöglichen. Die Komponenten eines biologischen Systems und ihre Wechselwirkungen untereinander werden quantitativ analysiert und die Daten mit Hilfe mathematischer Konzepte in Modelle übertragen. Diese Modelle erlauben in immer größerem Umfang die Simulation und Vorhersage krankheitsrelevanter Prozesse in menschlichen Zellen, Geweben und Organen. Es ist zu erwarten, dass insbesondere multifaktorielle Erkrankungen wie Krebs zukünftig von der Systembiologie profitieren werden.

So können systembiologische Modelle bei der Komplexität der Ätiopathogenese von Krebserkrankungen herangezogen werden, um Krankheitsprozesse unter Einbeziehung aller relevanten Schlüsselmoleküle und Ereignisse spezifisch abzubilden. Dies hat sich bereits in einigen krebsrelevanten Bereichen als erfolgreich erwiesen. So wurden erste mathematische Modelle entwickelt, die beispielsweise die Interaktionen verschiedener Moleküle in der Krebsentstehung (Signalwege) beschreiben.

Neue Hochdurchsatz-Technologien der Analyse von Struktur und Funktion des Genoms in Verbindung mit systembiologischen Forschungsansätzen haben das Potenzial einer spezifischeren Diagnostik, die eine frühe Erkennung von Krebserkrankungen sowie eine Einschätzung der Krankheitsaktivität und -progression erlaubt. Dadurch kann zukünftig eine wesentlich selektivere und damit letztlich auch bessere und kosteneffizientere Therapie ermöglicht werden. Dies ermöglicht den nächsten Schritt von der klinischen (historisch) über die technisch instrumentelle Diagnostik (heute) zur molekularen Definition von Krankheitsprozessen (morgen).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher die „Systembiologie in der Krebsforschung“ (CancerSys) zu fördern. Die Fördermaßnahme zielt im Sinne eines Paradigmenwandels von einer allgemeinen Standardtherapie hin zur individualisierten Therapie darauf ab, das Potenzial der Systembiologie für die Krebsforschung zu nutzen und mit Hilfe prädiktiver Modelle die Entwicklung neuer Medikamente zu unterstützen sowie durch die Entdeckung neuer Aktivierungsprofile (Transkriptom, Proteom) und Biomarker für die Bereiche Früherkennungsmethoden, Labor- und pharmakogenetischer Diagnostik zu nutzen. Um die Effekte komplexer Regulations-, Netzwerks-, Interaktions-, Proteoms und Genmuster zu analysieren, müssen Algorithmen, Modelle und Softwareprogramme entwickelt bzw. optimiert werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Zum Aufbau einer effektiven Synergie zwischen Systembiologie und Krebsforschung sollen interdisziplinäre Forschungsverbünde (Ingenieurwissenschaften, Informatik, Mathematik, Chemie, Biologie und Medizin) gefördert werden. In modellgetriebenen Ansätzen sollen innovative systembiologische Fragestellungen in der Krebsforschung bearbeitet werden. Die Verbünde sollen thematisch fokussiert sein, der Erkenntnisgewinn kann sowohl auf dem Gebiet der Diagnostik, als auch der Tumorentstehung oder z. B der Metastasierung liegen.

In den Verbundvorhaben sollen sich experimentelle, klinische und theoretische Arbeitsgruppen aus universitären, außeruniversitären und industriellen Forschungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen und die notwendige Expertise und verfügbaren Ressourcen bündeln. Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Verbund werden nicht berücksichtigt. Die Anteile aus dem theoretischen (z. B. mathematische Modellierung, Bioinformatik), dem experimentellen (z. B. Molekularbiologie, Zellbiologie, Genetik, Biochemie) und dem klinischen Bereich (z. B. Onkologie) müssen in ausgewogener Weise in der Projektplanung berücksichtigt sein, weitere Disziplinen (z. B. theoretische Physik, Biostatistik) können gemäß den thematischen Anforderungen ergänzt werden. Die Verbünde sollen für eine Laufzeit von drei Jahren mit einer möglichen Verlängerung um zwei Jahre gefördert werden.

Gefördert werden:

  • Modellgestützte Untersuchungen zur Etablierung und Validierung von krebsspezifischen Markermolekülen (Biomarkern) die z. B. eine frühere Diagnose als Grundlage für Maßnahmen zur Prävention bzw. Frühbehandlung oder die Prognose bzw. Kontrolle des Krankheitsverlaufs oder des Therapieerfolges ermöglichen. Dabei ist klar zu definieren, um welche Art Biomarker es sich handelt (z. B. ein Einzelgen oder -protein, das Genom eines Tumors, ein Muster von Proteinen oder Genmutationen oder von Metaboliten); die Biomarker sollen zum Systemverständnis der Krebserkrankung beitragen.
  • Ausgehend von einer detaillierten Kenntnis, z. B. der Expressions- und Proteinprofile bestimmter Zell/Tumortypen oder den metabolischen Veränderungen in Geweben können Modelle zur Vorhersage von Wirksamkeit und Spezifität (pathway-Analysen) von neuen, aber auch bereits existierenden Wirkstoffen/Medikamenten auf verschiedene Krebsarten und Individuen (z.B. altersabhängige Wirksamkeit) entwickelt werden.
  • Untersuchungen zum systemischen Verständnis der Interaktion zwischen Tumor und „Wirt“: Über die Untersuchung des Systems „Tumor“ hinaus muss auch die Umgebung (umliegendes Bindegewebe, Immunsystem, Organspezifitäten, individueller Metabolismus) Berücksichtigung finden, da diese z. B. Einfluss darauf nimmt, ob ein Tumor Metastasen bildet oder nicht. Darunter fallen auch die Untersuchung der Initiierung von Tumoren, sowie der Einfluss des Immunsystems und des Alters auf die Tumorbildung sowie die Rolle der Stammzellen bei diesem Prozess.
  • Essentiell ist die Validierung von in silico-Modellen mit experimentellen und oder klinischen Daten, die mit Hilfe von pathophysiologisch relevanten Tiermodellen oder gut charakterisiertem und standardisierten Patienten- und Datenmaterial erhalten werden.

Forschungsarbeiten aus folgenden Bereichen sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Untersuchungen, die der reinen Krebsforschung oder der deskriptiven Statistik zuzuordnen sind
  • klinische Studien
  • Untersuchungen zur Entwicklung neuer Darreichungsformen
  • Vorhaben, in denen es um allgemeine Verfahrensentwicklungen (methodische Grundlagen) oder Modifikation bestehender Verfahren geht
  • de novo Aufbau von Forschungsressourcen und -infrastruktur, vor allem Neuanlage von Materialsammlungen
  • Studien zur klinischen Wertigkeit bereits in Verkehr gebrachter in-vitro-Diagnostika

2.1 Datenmanagement

In Anlehnung an bereits laufende Systembiologie-Fördermaßnahmen ist geplant, ein zentrales Datenmanagement einzurichten. Dafür erforderliche finanzielle Mittel werden gemäß den Bemessungsgrundlagen für Zuwendungen (vgl. Nummer 5) vom BMBF zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Das zentrale Datenmanagement ist als Serviceeinrichtung für alle im Rahmen der vorliegenden Richtlinien geförderten Projekte geplant Eine Beteiligung der geförderten Projekte am zentralen Datenmanagement ist obligatorisch. Angestrebt wird die Standardisierung experimenteller Daten und mathematischer Methoden und Modelle mit dem Ziel ihrer möglichst breiten Anwendung. Daher müssen Antragsteller für das zentrale Datenmanagement über belegbare Expertise in der Kommunikation und Abstimmung von Querschnittsmaterialien, wie z. B. Arbeitsmanualen, Standard Operation Procedures (SOPs) und der Sicherstellung der Zugänglichkeit dieser Materialien sowie der Organisation von übergreifenden Arbeitsgruppen verfügen. Darüber hinaus sind einschlägige inhaltliche Vorarbeiten und belegbare Expertise auf dem Gebiet des Datenmanagements, der Datenbanken (Erstellung, Pflege, Sicherheit), der weiteren Informationstechnologie (Kommunikationsplattform, Online Foren, Dokumentenverwaltung, hierarchische Strukturen) und der Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Für die potenziellen Biomarker müssen aus der Krebs-Grundlagenforschung Ergebnisse vorliegen, die darauf hinweisen, dass ein Tumorgenom/Mutation//Protein/Gen das Potenzial hat, alleine oder in Kombination mit anderen Tumorgenomen/Mutationen/Proteinen/Genen als diagnostischer und/oder prognostischer Biomarker zu dienen. Diese Vorergebnisse müssen entsprechend belegt sein (Publikationen oder Patente). Bereits im Zuge der Antragstellung muss ggf. die Patentsituation für den im Antrag zu validierenden Marker bzw. die dafür eingesetzten Nachweisverfahren abgeklärt und im Antrag dargestellt werden.

Kern der systembiologischen Herangehensweise ist ein iterativer Prozess zwischen Laborexperiment und mathematischer Modellierung im Computer. Aufbauend auf großen Mengen quantitativer Daten werden mit Hilfe von Algorithmen Modelle erstellt, die es erlauben, Vorhersagen über das Verhalten komplexer biologischer Systeme zu machen mit dem Ziel eines Gesamtverständnisses des Systems. Es müssen die Voraussetzungen zur Generierung großer Mengen quantitativer Daten (Genom, Transkriptom, Proteom) vorhanden sein.

Es wird vorausgesetzt, dass die Bearbeitung der gewählten Themenstellung nach dem konzeptionellen Ansatz der Systembiologie in Übereinstimmung mit Nummer 1.1 erfolgt. Dies schließt ein, dass die Partner in enger interdisziplinärer Abstimmung und in einem iterativen Prozess aus Experiment, Datenanalyse und Computermodellierung Lösungsansätze erarbeiten und zur Ableitung von Vorhersagen kommen. In jeder Projektskizze bzw. jedem Antrag ist daher darzulegen, wie innerhalb eines Verbundes die Standardisierung der Daten und ihrer Erhebung erfolgen soll.

Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur übergreifenden Nutzung und Einhaltung festgelegter Standards, die experimentelle Arbeiten und mathematische Modellierung kombinieren.

Um die angesprochenen Themenfelder zielführend zu bearbeiten, muss die Verfügbarkeit bzw. der Zugang zu klinischen Materialbanken (Zellen, Gewebe, Blut, DNA, evtl. ganze Organe etc.) und den damit einhergehenden klinischen Daten der Probanden (Patientenkohorten mit umfassender klinischer Charakterisierung) gesichert sein. Die Materialbanken sollten mit SOPs für Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Lagerung und weitere Verwendung aufgebaut bzw. aufrechterhalten sein und der frühere Nutzen durch entsprechende Publikationen belegt sein.

Es wird erwartet, dass die Zuwendungsempfänger eine eigene wissenschaftliche Plattform zur internen und externen Kommunikation schaffen (z. B. jährliche Workshops, wissenschaftliche Veranstaltungen) und sich an wissenschaftlichen Veranstaltungen anderer Forschungs- und Förderinitiativen des BMBF zur Systembiologie beteiligen. Diese wissenschaftliche Plattform kann im Zusammenhang mit dem zentralen Datenmanagement eingerichtet werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Hinblick auf die Förderung der Verbundvorhaben wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projektlaufzeiten sollen auf drei Jahre ausgelegt sein.

Zuwendungsfähig für Antragsteller ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon 0 24 61/61 55 43
Telefax 0 24 61/61 26 90
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.

Ansprechpartner:
Herr Dr. Christian Eder
Telefon 0 24 61/61 3254
E-Mail: c.eder@fz-juelich.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 01.10 2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form unter Nutzung von "easy" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) auf dem Postweg vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Es sollen pro Verbund in schriftlicher Form ein ungebundenes Exemplar eingereicht werden. Die elektronische Version der Projektskizze kann als ungeschützte pdf-Datei oder Word-Dokument (z. B. auf CD) eingereicht werden.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PtJ-BIO in englischer Sprache empfohlen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Gliederung übernehmen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Spezifischer Beitrag des Vorhabens zur Fördermaßnahme "Systembiologie in der Krebsforschung". Projektskizzen zum zentralen Datenmanagement sind als solche zu kennzeichnen
  3. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, ggf. Patentlage und wirtschaftliche Bedeutung
  4. Beteiligte Partner aus Wissenschaft und ggf. Industrie und deren Kompetenzen
  5. Struktur des Forschungskerns bzw. des Kooperationsprojekts, Projektmanagement/Koordination
  6. Detaillierte Beschreibung des wissenschaftlichen, dreijährigen Konzeptes inklusive des Finanzgerüstes (tabellarisch)
  7. Strategie zu Datenmanagement und Datenstandardisierung
  8. Verwertungsplan mit Zeithorizont
  9. Notwendigkeit der Zuwendung

Die Projektskizzen sollen einen Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten aufweisen. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Projektskizzen, die den formellen Anforderungen nicht entsprechen, werden beim Begutachtungsverfahren nicht berücksichtigt. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen nicht zur Seitenzahl. Literaturzitate und Abbildungen müssen im Umfang der 15 Seiten eingearbeitet und können nicht als Anhang beigefügt werden. Die Einreichung von Lebensläufen ist nicht erforderlich.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Fördermaßnahme
  • wissenschaftliche und methodische Qualität, innovativer Beitrag und Erfolgsaussichten des Gesamtvorhabens
  • Vorleistungen und wissenschaftliche Qualität der einzelnen Teilprojekte
  • klarer Fokus auf eine gemeinsame, alle Teilprojekte integrierende Forschungsfragestellung
  • Integration aller erforderlichen (ggf. interdisziplinären) Expertisen und Kapazitäten (bzw. effizienter Zugang hierzu) zu einer synergistischen Forschungskooperation
  • Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit der Projektpartner im Hinblick auf den systembiologischen Ansatz
  • Qualität der Datenstandardisierung
  • Nachgewiesene Verfügbarkeit adäquater Ressourcen, wo notwendig, insbesondere relevantes und in ausreichender Qualität und Quantität vorhandenes, klinisch gut charakterisiertes Patienten- und Kontrollmaterial
  • Transfer der Forschungsergebnisse, Verwertungsmöglichkeiten

Für Skizzen zum zentralen Datenmanagement:

  • methodische Qualität, innovativer Beitrag und Erfolgsaussichten des Gesamtvorhabens
  • Vorleistungen
  • Qualität des Konzepts zur Integration der verbundübergreifenden und interdisziplinären Zusammenarbeit im Hinblick auf den systembiologischen Ansatz
  • Qualität der Strategie/des Konzepts zum Datenmanagement
  • Qualität des Konzepts für eine wissenschaftliche Plattform zur internen und externen Kommunikation

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/systembiologie veröffentlicht.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 09.07 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace