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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf“ im Rahmen des Förderprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“

Wasser in ausreichender Menge und Qualität ist eine essentielle Lebensgrundlage. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung stellt deshalb eine der großen Herausforderungen der Zukunft dar. Neben Schadstoffen und Krankheitserregern belasten auch in Deutschland klimatische und demografische Veränderungen in Abhängigkeit der regionalen Ausprägung die Wasserqualität. Es ist daher erforderlich, dass gerade in unserer komplexen und hoch dynamischen Gesellschaft diese vielfältigen, absehbar zunehmenden Risiken für die Wasserqualität erkannt und neu bewertet werden.

Was heute als Risiko angesehen wird, mag vor wenigen Jahren oft noch als unbedeutend gegolten haben oder war völlig unbekannt. Neue und bereits bekannte Stoffe und Krankheitserreger werden mit einer hochsensitiven Analytik in immer geringeren Konzentrationen nachgewiesen, eine Aussage zur Toxikologie und Bewertung dieser Stoffe und Erreger ist jedoch damit noch nicht möglich.
Seit einigen Jahren werden neben den prioritären Schadstoffen und Verbindungen wie PCBs oder Dioxine auch viele neuere Stoffe mit Umweltrelevanz in Kläranlagenabläufen und Fließgewässern nachgewiesen. Es handelt sich dabei um Arzneimittel, Hormone, Sonnenschutzmittel, Waschmittelinhaltsstoffe wie Komplexbildner, Tenside oder auch Flammschutzmittel aus unterschiedlichsten Bedarfsgegenständen und nicht zuletzt Nanopartikel aller Art. Sie werden unter der Bezeichnung „Anthropogene Spurenstoffe“ bzw. „Xenobiotika“ zusammengefasst. Prinzipiell ist damit zu rechnen, dass weitere Stoffe gefunden werden, die bislang der analytischen Erfassung entgangen sind und noch nicht hinsichtlich ihrer Gesundheits- oder Umweltrelevanz bewertet werden können. Neue Erkenntnisse deuten darauf hin, dass viele von ihnen schlecht abbaubar sind und ein hohes Bioakkumulationspotential aufweisen. Durch die klassischen Verfahren der Abwasserreinigung und Trinkwasseraufbereitung werden sie in den gefundenen Konzentrationen kaum eliminiert, so dass sie nahezu ungehindert in das Trinkwasser gelangen können.
Eine ähnliche Situation besteht bei Krankheitserregern. In den letzten beiden Jahrzehnten wurden „emerging pathogens“ in der Umwelt und im Trinkwasser entdeckt, die zu Krankheitsausbrüchen oder sporadischen Infektionen mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung führten und mit den klassischen Strategien der Trinkwasserhygiene kaum zu kontrollieren waren. Auch das Muster des Auftretens bekannter Krankheitserreger (z.B. Cryptosporidien, Giardia, Noroviren) verändert sich sowohl durch den Wandel des Klimas als auch der demografischen Verhältnisse. Die zunehmende Anwendung molekularbiologischer Methoden spielt hier eine wichtige Rolle, um das Auftreten und die Dynamik solcher Erreger zu erfassen und zu verstehen und unter Kontrolle zu bringen.

Gerade diese Vielfalt der anthropogenen Spurenstoffe und der neuen Krankheitserreger erweist sich sowohl in Hinblick auf die Bewertung als auch Elimination als große Herausforderung. Sie erfordert im Vergleich zur Betrachtung bzw. Behandlung von einzelnen Stoffgruppen mehr denn je einen integrativen und vorausschauenden Ansatz. Dieser Ansatz muss auch eine sinnvolle Einordnung der Relevanz solcher Befunde für Ökosysteme und den Menschen. und die daraus abzuleitenden Konsequenzen erlauben. Dies ist nur durch ein effektives Risikomanagement möglich. Untrennbar damit verbunden sind die Kommunikation der Ergebnisse mit Entscheidungsträgern und eine verantwortungsvolle Unterrichtung der Bevölkerung, gegebenenfalls auch mit konkreten Handlungsanweisungen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Fördermaßnahme ist es, ein innovatives und dynamisches System des Risikomanagements für einen vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutz zu erarbeiten und in Form von Einzelbeispielen auch umzusetzen.
Grundlage ist das BMBF Forschungsrahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“, das im Aktionsfeld „Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen“ neue Initiativen zur Förderung von Forschung und Innovation zum Thema „Nachhaltiges Wassermanagement“ zum Ziel hat.
Das im Rahmen dieser Fördermaßnahme geplante Vorgehen unterscheidet sich von anderen, an isolierten Einzelfragestellungen (wie z.B. Trinkwasseraufbereitung) ansetzenden Vorgehen dadurch, dass gesundheitliche, ökologische, wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte in einem ganzheitlichen Ansatz betrachtet werden sollen.

Dabei soll handlungsorientiert (d.h. nicht primär erkenntnisorientiert) vorgegangen werden: als Ergebnis der Forschungsarbeiten werden Technologieentwicklungen und Managementkonzepte für einen vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutz erwartet, die einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung nationaler, ggf. internationaler Regionen leisten. Als Regionen sollen hierbei unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Einheiten, beispielsweise Wassereinzugsgebiete oder Trinkwassertalsperren verstanden werden.

Relevante Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft sollen von Anfang an eingebunden werden, so dass die behandelten Fragestellungen im Dialog gelöst werden, eine Implementierung sinnvoll vorbereitet und zügig umgesetzt werden kann.

In förderpolitischer Hinsicht wird dabei vor allem Wert gelegt auf die Entwicklung von innovativen Technologien und Managementkonzepten, die als ganzheitliche Systemlösung unter Berücksichtung des sozio-ökonomischen Umfelds angelegt sind. Hierzu ist der Aufbau sektorübergreifender wissenschaftlicher Zusammenarbeit in Form integrierter Projekte und damit eine disziplinübergreifende Bündelung von Kompetenzen und Kapazitäten erforderlich. So wird auch ein frühzeitiges Erkennen marktrelevanter Faktoren ermöglicht und zu einer Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der deutschen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beigetragen. Es ist also zu berücksichtigen, dass sich die Umweltwirksamkeit von Technologien und Konzepten erst dann entfalten kann, wenn sich diese als erfolgreiche Innovationen am Markt behaupten und eingesetzt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Angestrebt wird die Entwicklung innovativer Technologien und wissenschaftlicher Konzepte zum Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern. Der hier beschriebene Förderschwerpunkt soll einen Beitrag leisten, die Risiken zu erkennen, Technologien bzw. Strategien zu ihrer Vermeidung bzw. Verringerung zu entwickeln sowie Bildungs- und Kommunikationsmaßnahmen für die Etablierung eines effektiven Risikomanagements und eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu erarbeiten.

Gefördert werden ausgewählte Forschungsvorhaben in folgenden Themenfeldern:

1. Risikocharakterisierung und -management
2. Technologien zum Emissions-/Immissionsmanagement
3. Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen

Bevorzugt werden integrierte Ansätze, die eine Kombination der drei Themenfelder in ihren Untersuchungen anstreben. Innovative Einzelbeiträge zu den Themenfeldern 1. und 2. sind möglich. Bei Einzelbeiträgen soll ggf. eine Kopplungsfähigkeit an andere Themenfelder dargestellt werden. Themenfeld 3 (Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen) kann nur in Kombination mit Themenfeld 1 und/oder 2 gefördert werden.

Neben der Förderung der drei wissenschaftlich-fachlichen Themenfeldern ist auch ein wissenschaftliches Begleitprojekt vorgesehen. das in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger inhaltliche und organisatorische Aufgaben wahrnehmen soll. Zu den Aufgaben gehören:

  • Vergleichende wissenschaftliche Analyse und Synthese der laufenden Verbundprojekte innerhalb der Fördermaßnahme,
  • die Gewährleistung inhaltlicher Abstimmungen innerhalb der BMBF-Fördermaßnahme sowie mit entsprechenden Aktivitäten auf nationaler bzw. internationaler Ebene,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren,
  • der Aufbau und Betrieb einer Internetplattform zur Information von Wissenschaft und Praxis über laufende Forschungen,
  • die Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zum Förderschwerpunkt und zu innerhalb der Fördermaßnahme erreichten Ergebnissen.

Für die Projekte ist eine durchschnittliche Laufzeit von drei Jahren vorgesehen.

Das wissenschaftliche Begleitprojekt kann als Einzelbeitrag oder in Kombination mit einem wissenschaftlich-fachlichen Themenfeld eingereicht werden.

2.1. Risikocharakterisierung und -management

Voraussetzung für ein effektives Risikomanagement sind verlässliche Daten über Auftreten, Wirkung, Dynamik und zur Verfügung stehenden Eliminations-Verfahren für Schadstoffe und Krankheitserreger. Sie erlauben eine Bewertung möglicher Risiken, auf deren Basis eine Priorisierung vorgenommen werden kann. Entweder müssen sie dann mit bereits bekannten Verfahren und Maßnahmen minimiert werden oder es müssen neue Kombinationen bzw. Verfahren zu diesem Zweck entwickelt werden. Folgende Themenkomplexe sind hier beispielhaft zu nennen:

  • Entwicklung von Konzepten zur Minderung des Eintrages von Spurenstoffen und Erregern in den Wasserkreislauf,
  • Entwicklung von Teststrategien zur Erfassung sowie Bewertungskriterien zum Verhalten von Spurenstoffen und Erregern in der Umwelt,
  • Entwicklung umfassender Managementansätze für eine kombinierte Betrachtung von Schadstoffen und Krankheitserregern,
  • Konzepte und Modelle zur ganzheitlichen Stoffbetrachtung im Hinblick auf das Verhalten in der Umwelt (z.B. Produktentwicklung mit besserem Abbauverhalten in der Umwelt),
  • Entwicklung von wirkungsbezogenen Analyseverfahren sowie von Screening-Tests zum Einsatz in Alarm- und Frühwarnsystemen,
  • Schnellnachweismethoden zur Detektion hygienisch relevanter Mikroorganismen, Identifikation von Kontaminationsquellen („genetischer Fingerabdruck“: Pulsfeld-Gelelektrophorese) sowie deren epidemiologischer bzw. hygienisch-medizinischer Bedeutung,
  • Evaluierung und Implementierung von molekularbiologischen Methoden zum Nachweis hygienisch relevanter Mikroorganismen in Ergänzung zu den Kultivierungsverfahren,
  • Systematische Erfassung und Analyse von stoffbezogenen Daten zur prognostischen Stoffbewertung/Etablierung eines datenbankbasierten Bewertungssystems,
  • Erfassung und Kontrolle möglicher Risiken in verschiedenen modellhaft ausgewählten Bereichen, um das Risikomanagement zu erproben, anzupassen und für weitere Bereiche anwendungsfreundlich zu machen,
  • Kriterien zur Gefährdungsbeurteilung von Einzugsgebieten und der Roh- und Trinkwasserqualität,
  • Entwicklung von Modellen, um eine potenzielle Wasserwerks- und Trinkwassergängigkeit für Spurenstoffe und Erreger abschätzen zu können,
  • Fortschreibung von Konzepten sowie von chemischen und biologischen Analysemethoden zur Erstellung und Kontrolle von Qualitätsnormen für anthropogene Spurenstoffe in Abwasser und Vorflutern und zur Erfolgskontrolle von weitergehenden technischen Reinigungsverfahren.

2.2. Technologien zum Emissions-/Immissionsmanagement

Zur Vermeidung bzw. Minderung des Eintrags von Spurenstoffen und Krankheitserregern ist ein effektives Emissions-/Immissionsmanagement erforderlich. Hierfür müssen innovative und effiziente Technologien zur Emissions-/Immissionsminderung und Vermeidung entwickelt werden. Dabei sollte die Berücksichtung des sozio-ökonomischen Umfelds erste Hinweise auf mögliche Barrieren und Erfolgsfaktorten im Innovationsprozess erlauben. Im Hinblick auf einen vorausschauenden Ansatz sollten Maßnahmen zur Emissionsminimierung am Entstehungsort im Vordergrund stehen. Generell sollen sämtliche relevanten Emissions- und Verbreitungspfade betrachtet werden, wie Klärwerke, Produktionsstätten, Krankenhäuser, diffuse Einträge z.B. über die Landwirtschaft, Schlämme aus der Trinkwasseraufbereitung oder Abwasserbehandlung sowie remobilisierte Schadstoffe und Krankheitserreger aus Böden und Gewässersedimenten (z.B. nach Starkregen oder Baumaßnahmen). Folgende Themenkomplexe sind hier u.a. wichtig:

  • Entwicklung von innovativen Verfahren zur weitgehenden Entfernung von Spurenstoffen und Erregern bei der zentralen Abwasserreinigung,
  • Entwicklung von Abwasserreinigungsverfahren zur gezielten, separaten Behandlung problematischer Abwässer (z.B. Kliniken, Intensivtierhaltung),
  • Flächen- und raumbezogenes Emissionsmanagement (z.B. modellbasierte Entscheidungsunterstützungssysteme),
  • Technologien zur Behandlung von Stoffsenken (u.a. Konzentrate, Schlämme, Absorbentien),
  • Frühwarn- und Alarmierungssysteme (auch modellgestützt).

2.3. Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen

Das Problem der Belastung unserer Gewässer mit Spurenstoffen und Krankheitserregern spielt in der öffentlichen Wahrnehmung bisher kaum eine Rolle. Zielgerichtete Verhaltensänderungen, die zu einer Verringerung von Gewässerbelastungen beitragen sollen, setzen ein entsprechendes Problembewusstsein und Zugang zu relevanten Informationen voraus. Aufgrund dessen müssen zur erfolgreichen Umsetzung des Risikomanagements und damit für einen langfristig vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutz Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen für die verschiedenen Zielgruppen/Akteure z.B. aus der Wasserwirtschaft entwickelt werden. Wesentlich Elemente sind hierbei der Wissenstransfer in Praxis und Bildung sowie die Stärkung des Risikobewusstseins und der Risikokommunikation in der Gesellschaft. Gefördert werden Maßnahmen zu den beiden Bereichen Kommunikation-/Bildungsmaßnahmen nur in Kombination mit Themenfeld 1 und/oder Themenfeld 2:

  • Kommunikationsmaßnahmen
    Entwicklung von angepassten Informationsmanagementsystemen und Maßnahmen zur Informationsverbreitung. Auswertung und Weiterentwicklung von Konzepten zur Verbesserung des Risikobewusstseins und der Risikokommunikation unter Einbeziehung relevanter Akteure (z.B. Erarbeitung von Kriterien zur Umweltkennzeichnung von anthropogenen Stoffen in Hinblick auf ihre Wasser- / Umweltgefährdung, Bürgerinformationen zur sachgerechten Entsorgung usw.).
  • Bildungsmaßnahmen
    Konzeptionelle Entwicklung von speziellen Bildungsmodulen (z.B. Weiterbildungsmaßnahmen für techn. Personal, branchenspezifische Intensiv-/Praxisseminare, Schülerpraktika und Aufbaustudiengänge etc.), die natur-, ingenieur-, sozialwissenschaftliche und ökonomische Inhalte für das Risikomanagement vereinen. Ausgewählte Konzepte können eine Anschubfinanzierung von bis zu drei Jahren erhalten.

3. Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere KMU werden zur Antragstellung ermuntert. Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind unter http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm nachzulesen.

Es muss sich um innovative Forschungsansätze, Methoden oder Technologien handeln, die neuartige Lösungen für das Risikomanagement ermöglichen, zu einer stärkeren Vernetzung von Wissen führen, eine Umsetzung erwarten lassen und Anknüpfungspunkte zu relevanten nationalen/internationalen Aktivitäten entwickeln . Reine Grundlagenforschung oder marktnahe Entwicklungen werden nicht gefördert. Eine ausschließlich auf Einzelstoffe bezogene Betrachtung der Wirkung, des Risikos und des Managements sind nicht Gegenstand der Fördermaßnahme.

Soweit es sich um ein Verbundprojekt handelt, haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die dem "Merkblatt für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten" zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf )

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragsstellern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)".

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)".

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden.

6. Verfahren

6.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt, im

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe
Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE)
Dr. Verena Höckele
Postfach 3640
76021 Karlsruhe
Telefonnummer: +49 7247 82-4932
Faxnummer: +49 7247 82-7932
E-Mail-Adresse: Verena.Hoeckele@kit.edu

6.2. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind spätestens bis zum
15.10.2010
Projektskizzen in deutscher Sprache online im Internet-Portal PT-Outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/riskwa201010 erstellen.
Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu den o.g. Terminen unterschrieben beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Umfang der Projektskizze darf zehn Seiten (zuzüglich Deckblatt) nicht überschreiten. Die Projektskizzen sollen grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

1. Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail des Einsenders sowie einer Kurzzusammenfassung, Angaben zu Gesamtkosten und Laufzeit
2. Thema
3. Antragsteller / Verbundpartner
4. Wissenschaftliche Expertise (Kompetenzen, Vorarbeiten, Publikationen, bisherige Förderung und Kooperationen mit Bundes- und Länderbehörden)
5. Wissenschaftlich-technische Ziele
6. Beschreibung des Problems und der wissenschaftlichen Defizite
7. Arbeitsprogramm und -methoden
8. Synergiepotenziale (z.B. Nutzung vorhandener Daten/Modelle sowie Bezug und Anknüpfungspunkte an Vorhaben der EU, des Bundes sowie an Aktivitäten der Länder)
9. Erfolgsaussichten und angestrebte Ergebnisverwertung (wissenschaftlich und praktisch)
10. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (beantragte Förderung, Eigenbeteiligung, Drittmittel)

Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Bewertungskriterien sind u.a.:

  • Innovationsgrad
  • Problemrelevanz
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Qualifikation der Partner, Projektmanagement und Projektstruktur
  • Verwertungsperspektiven
  • Vernetzungspotenziale
  • nterdisziplinarität

Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.

Die Partner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF auf der Grundlage des Votums der Gutachter.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy .

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15.07.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Löwe