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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des ERA-NET WoodWisdom-Net 2 und des ERA-NET Bioenergy im Themenbereich „Nachhaltige Waldwirtschaft und optimierte Nutzung von lignocellulosehaltigen Rohstoffen – neue Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Konsumenten und Gesellschaft“

Vom 15.09.2010

Vorbemerkungen

Die Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft und optimierte Nutzung von lignocellulosehaltigen Rohstoffen – neue Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Konsumenten und Gesellschaft“ wird als Bestandteil der gemeinsamen Bekanntmachung des ERA-NET WoodWisdom-Net 2 „Networking and Integration of National Programmes in the Area of Wood Material Science and Engineering in the Forest-Based Value Chains“ und des ERA-NET Bioenergy „Pulling bioenergy research together“ veröffentlicht.

Die gemeinsame Bekanntmachung ist die dritte Bekanntmachung der transnationalen Initiative „WoodWisdom-Net Research Programme“ des ERA-NET WoodWisdom-Net 2 und gleichzeitig die fünfte Bekanntmachung im Rahmen des ERA-NET Bioenergy. Beide ERA-Nets verfolgen das Ziel, die nationalen Forschungs- und Förderaktivitäten der beteiligten Partnerländer zu koordinieren und transnationale Wald- und Holzforschung bzw. Bioenergieforschung im europäischen Forschungsraum zu etablieren.

Durch die gemeinsame Bekanntmachung sollen neue länder- und branchenübergreifende Kooperationen entlang der gesamten Innovationskette von der Grundlagenforschung über angewandte Forschung bis zur industriellen Entwicklung initiiert werden. Innovative Wertschöpfungsnetze, inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit der Wissenschaft mit Produzenten, Konsumenten und gesellschaftlichen Akteuren stehen dabei im Vordergrund. Außerdem soll die Vernetzung mit Wissenschaftlern außerhalb der Europäischen Union unterstützt werden.

Die Themen für die gemeinsame Bekanntmachung wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsam mit Experten und relevanten Akteuren aus dem forstbasierten Sektor und dem Bioenergiesektor erarbeitet. Sie knüpfen an Forschungsfelder der strategischen Forschungsagenda der europäischen Technologieplattform „Forest-based Sector Technology Platform“ (FTP), der deutschen Forschungsagenda ForstHolzPapier der FTP Deutschland und der Europäischen Technologieplattform Biokraftstoffe (EBTP) an. Die Technologieplattformen sind europäische Initiativen mit dem Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit ihrer jeweiligen Sektoren zu stärken. Die FTP wird getragen von Industrieverbänden des forstbasierten Sektors, die EBTP von Industrie, Nichtregierungsorganisationen und Forschung aus dem Bereich Biokraftstoffe.

Folgende Ministerien und Förderorganisationen haben ihre Teilnahme an der gemeinsamen Bekanntmachung erklärt:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland
  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Deutschland
  • TEKES, The Finnish Funding Agency for Technology and Innovation, Finnland
  • Academy of Finland, Finnland
  • Ministry of Agriculture and Forestry, Finnland
  • Ministere de l’Agriculture de l’Alimentation de la Peche et de la Ruralité – Direction Générale des Politiques Agricole, Agroalimentaire et des Territoires, DGPAAT, Frankreich
  • Institut National de la Recherche Agronomique (INRA), Frankreich
  • Department of Agriculture, Fisheries and Food (COFORD), Irland
  • Sustainable Energy Authority of Ireland (SEAI), Irland
  • Ministry of Agricultural Food and Forestry Policies, Italien
  • Ministry of Agriculture of the Republic of Latvia (ZM), Lettland
  • Latvian Academy of Sciences (LAS), Lettland
  • The Research Council of Norway (RCN), Norwegen
  • National Centre for Research and Development (NCBiR), Polen
  • Ministry of Higher Education, Science and Technology, Slowenien
  • Instituto Nacional de Investigación y Tecnología Agraria y Alimentaria, INIA, Spanien
  • VINNOVA – Swedish Governmental Agency for Innovation Systems, Schweden
  • FORMAS, Schweden
  • Scientific and Technological Research Council of Turkey (TUBITAK), Türkei
  • Engineering and Physical Sciences Research Council (EPSRC), Großbritannien.

Die Bekanntmachung richtet sich in den beteiligten Ländern an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Projektteilnehmer aus weiteren Ländern können in Verbundvorhaben integriert werden, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und ein wesentlicher Teil der Ergebnisverwertung des Verbundes in den an dieser Bekanntmachung beteiligten Ländern erfolgt.
Das BMBF beteiligt sich mit seinem Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ im Schulterschluss mit dem BMELV und dessen Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ an der gemeinsamen Bekanntmachung. Für die Umsetzung der nationalen Teilprojekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Die Regelungen nach den Nummern 1, 2, 4 und 7 dieser Bekanntmachung werden zeitnah mit inhaltlicher Entsprechung auch von den Partnern in ihren jeweiligen Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen nach den Nummern 3, 5, 6, 8 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner veröffentlichen insoweit vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen. Maßgeblich für die Durchführung der gemeinsamen Bekanntmachung, die Begutachtung und Auswahl von Projekten ist der englische Bekanntmachungstext, der unter der Internetadresse www.call2010.woodwisdom.net bzw. www.eranetbioenergy.net veröffentlicht ist.

Weitere Informationen zum ERA-NET WoodWisdom-Net 2, zur transnationalen Initiative „WoodWisdom-Net Research Programme“ und zu bereits mit BMBF-Beteiligung geförderten transnationalen Verbundvorhaben werden unter der Internetadresse www.woodwisdom.net in englischer Sprache bereitgestellt.

Informationen zum ERA-NET Bioenergy, den vorangegangenen Bekanntmachungen und den vom BMELV über den Projektträger FNR bereits geförderten transnationalen Verbundvorhaben sind unter der Internetadresse www.eranetbioenergy.net abrufbar.

Einzelheiten zur Durchführung der gemeinsamen Bekanntmachung, Hinweise für Antragsteller sowie benötigte Formulare für die transnationalen Projektskizzen sind auf beiden oben genannten Internetseiten der beteiligten ERA-Nets zugänglich.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der forstbasierte Sektor sowie Produktion und Nutzung lignocellulosehaltiger Biomasse nehmen eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu einer nachhaltigen, wissensbasierten Bioökonomie in Deutschland und Europa ein und sind von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Aufgrund der globalen Bedeutung der Wälder wurde das Jahr 2011 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Wälder erklärt. Ziel ist, das Bewusstsein und Wissen um die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Arten von Wäldern zum Nutzen heutiger und künftiger Generationen zu fördern.

Holz und andere nachwachsende lignocellulosehaltige Rohstoffe werden in einer Reihe von industriellen Prozessen eingesetzt und tragen somit zur Schonung knapper Ressourcen bei. Weltweit wächst die Nachfrage nach Holz und anderen lignocellulosehaltigen Rohstoffen, dadurch entstehen zunehmend Nutzungskonkurrenzen sowohl bei der Landnutzung als auch zwischen der energetischen und stofflichen Rohstoffnutzung. Vielfältige gesellschaftliche Ansprüche müssen im Ökosystem Wald in Einklang gebracht werden, von der Rohstoffnutzung über Naturschutz- und Ökosystemdienstleistungen bis hin zum Freizeit- und Erholungswert für die Waldbesucher.
Forschung und Innovation müssen deshalb intensiviert und neue Kooperationen geschaffen werden, um die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Wald und lignocellulosehaltigen Rohstoffen zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der daran anknüpfenden Wertschöpfungsketten zu steigern.

Diese Fördermaßnahme soll folgende gemeinsame Ziele des ERA-NET WoodWisdom-Net 2 und des ERA-NET Bioenergy unterstützen:

  • Generierung von Handlungswissen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung von Wäldern zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen forstbasierten Sektors und die Steigerung der Nutzungspotenziale als erneuerbarer Energieträger.
  • Intensivierung gemeinsamer europäischer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit hoher Industrierelevanz durch Koordination der Forschung in den beteiligten Ländern.
  • Aufbau einer transdisziplinären Plattform für transnationale Forschung, Informationsaustausch und gemeinsame Lösungen für nachhaltige Waldbewirtschaftung, die die Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllt und hochwertige Produkte und Energie liefert.
  • Förderung der Vernetzung und Kooperation
    • entlang der Innovationskette von der Wissenschaft bis zum Markt
    • entlang der Wertschöpfungskette vom Wald bis zum Verbraucher unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Bedürfnisse
    • durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und branchenübergreifende Zusammenarbeit in der Industrie
    • durch internationale Zusammenarbeit, auch mit Partnern außerhalb der Europäischen Union.

Ausgehend von Forschungsergebnissen des abgeschlossenen BMBF-Förderschwerpunktes „Nachhaltige Waldwirtschaft“ knüpft die Bekanntmachung thematisch sowohl an die BMBF-Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement – Innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement (Modul B)“ als auch den BMBF-Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz sowie an das laufende BMELV-Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ an. Die internationalen Kooperationen deutscher Forschungseinrichtungen und innovativer Unternehmen in diesem Themenfeld sollen gestärkt werden. Durch die transnationale Zusammenarbeit werden Synergien bei der gemeinsamen Nutzung einer komplementären Wissens- und Methodenbasis ermöglicht, spezifisches Know-how in den beteiligten Ländern vernetzt und neue Märkte für deutsche Unternehmen erschlossen. Die länderübergreifenden Forschungsprojekte sollen zudem die Mobilität und die internationale Vernetzung insbesondere von Nachwuchswissenschaftlern fördern.

Die Fördermaßnahme wird Beiträge zur Erhöhung der Rohstoffproduktivität im Rahmen der Hightech-Strategie, der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und des Masterplans Umwelttechnologien liefern. Darüber hinaus werden mit dieser Maßnahme Schritte zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und die Umsetzung der Charta für Holz durch Steigerung der nachhaltigen Holznutzung unterstützt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert, die ein hohes Maß an gesellschaftlicher oder industrieller Relevanz, transnationaler Arbeitsteilung, Innovation und wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko aufweisen. Pilotanlagen im industriellen Maßstab sind nicht förderfähig.
Es werden Verbundvorhaben angestrebt, die neue Kooperationen ermöglichen, z.B. zwischen verschiedenen Fachdisziplinen, zwischen Forschung und Anwendung und durch Einbindung betroffener Akteure.
Es werden Projekte in den folgenden Themenbereichen gefördert (zur Themenbeschreibung siehe auch die englischsprachige Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung unter www.call2010.woodwisdom.net bzw. www.eranetbioenergy.net ). Zu jedem Themenbereich sind inhaltliche Schwerpunkte genannt, die vordringlich bearbeitet werden sollen, weiterführende Fragestellungen innerhalb der Themenbereiche sind jedoch nicht ausgeschlossen. Projektvorschläge können sich auch auf mehrere Themenfelder beziehen.

2.1 Multifunktionale Wälder für die Gesellschaft – inklusive gesteigerter Rohstoffproduktivität und optimiertem Einsatz forstbasierter Rohstoffe:

  1. Bewirtschaftungssysteme und Technologien für eine effiziente und gesteigerte Produktion von Biobrennstoffen in Verbindung mit anderen Produkten inklusive Nährstoffkompensation (Beispiele: Integrierte Ernteverfahren für verschiedene (Holz-) Sortimente, Verkürzung von Umtriebszeiten, Vorratssteigerung, Konzepte für verbesserte, großräumigere Logistik, neue Verfahren und Systeme für verbesserte Vermessung und Qualitätssicherung). Projekte sollten die Umweltauswirkungen der Bewirtschaftung minimieren und die Kommerzialisierung von Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.
  2. Innovative Konzepte und Verfahren für eine multifunktionale Waldwirtschaft und Nutzung forstbasierter Rohstoffe (z.B. Holz für Energieerzeugung, Bauwesen, Möbelbau, Zellstoff und Papier, Chemie) mit einer verbesserten Wertschöpfung für den Waldbesitz.
  3. Innovative Konzepte, Verfahren und Produkte für die Kommerzialisierung von Waldökosystemdienstleistungen, von Wohlfahrtsleistungen und Nicht-Holz-Produkten (inklusive Erwartungen der Konsumenten).
  4. Governance und Gesetzgebung, demokratischer und kultureller Einfluss auf das Verhalten von Grundbesitzern.
  5. Umgang mit konkurrierenden Ansprüchen verschiedener Landnutzungsformen inklusive erhöhter Rohstoffproduktion für Bioenergie und forstbasierte Industrie im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Anforderungen.

2.2 Fortschrittliche Produkte und Technologien für die primäre Holzverarbeitung und die Herstellung von Holz- und Faserprodukten:

  1. Innovative Technologien für die primäre Holzverarbeitung (Sägen, Schneiden, Schälen/Messern von Furnieren) inklusive verbesserte Systeme für die Allokation von Rundholz.
  2. Neue Generation von Werkstoffen und Materialien aus Holz und Holzfasern, z.B. mit positiven Effekten auf menschliche Gesundheit und Wohlergehen.
  3. Entwicklung innovativer, hochwertiger Verwendungsmöglichkeiten für Laubhölzer (z.B. für den Einsatz als Baumaterial).
  4. Innovation bei Messungen, Kontrolle/Modellen/Simulationswerkzeugen: Verhältnis zwischen Rohstoff, Verfahren und Produktanforderungen des Kunden, Optimierung von Angebot und Nachfrage.
  5. Erhöhung der Nachhaltigkeit von forstbasierten Produkten und der Verwendung von Holz: neue Konzepte, Produkte und Verfahren zur Verbesserung der Mehrfachnutzung/Recycling von forstbasierten Ressourcen, inklusive Lebenszyklus-Analysen.

2.3 Fortschrittliche Biokraftstofftechnologien und Bioraffinerien:

  1. Neue Technologien für die physikalisch-chemische Vorbereitung/Fraktionierung von Biomasse in Komponenten (z.B. Zellulose, Hemizellulose, Lignine, Proteine) für nachgelagerte Prozesse zur Steigerung von Prozess-Effizienz und Leistungsspektrum neuer Biokraftstofftechnologien.
  2. Strategien und Technologien zur Aufwertung von Reststoffen zur Erhöhung der Verwertungsmöglichkeiten und zur Verbesserung der ökonomischen Tragfähigkeit moderner Bioraffineriekonzepte, insbesondere mit Blick auf den Energieertrag (Beispiel: Verbesserung suboptimaler Konzepte der Reststoffverwertung, z.B. der Verbrennung von Glyzerin aus der Biodieselproduktion in Heizkesseln einer Biodiesel-Fabrik).
  3. Lignin-/Protein-Aufwertung zu höherwertigen Produkten oder Komponenten (z.B. Nutzung als Ausgangschemikalie statt Verbrennung zur Wärme- oder Stromgewinnung).
  4. Optimierte Trennverfahren für Biomassemischungen als Rohstoff für neue Biokraftstoffe und Bioprodukte.
  5. Konzepte für kleine Bioraffinerien auf Basis lignozellulosehaltiger Rohstoffe.

Das BMBF fördert Verbundvorhaben nur in den Themenbereichen 2.1 und 2.2. Das BMELV fördert Verbundvorhaben in allen drei Themenbereichen.

Es ist zu beachten, dass einige Förderorganisationen in anderen Ländern die förderfähigen Themenbereiche eingeschränkt haben. Eine Übersicht über die in jedem teilnehmenden Land förderfähigen Themenbereiche ist der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung zu entnehmen (siehe www.call2010.woodwisdom.net bzw. www.eranetbioenergy.net ).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist im Internet: http://ec.europa.eu/growth/smes/ einzusehen) und relevante Verbände.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des jeweils eigenen Landes.

Die Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Jedes Verbundprojekt soll die kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftlich-technische Projektziele erreichen zu können. Der zusätzliche Nutzen durch die transnationale Zusammenarbeit ist in der Projektbeschreibung darzustellen.

Für die Projektkonsortien gelten folgende Regeln:

  • Konsortien müssen Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern beinhalten, die an der gemeinsamen Bekanntmachung beteiligt sind.
  • Konsortien sollen grundlagenorientierte mit anwendungsorientierter Forschung bzw. anwendungsorientierte Forschung mit industrieller Entwicklung verbinden, vorzugsweise in Form von transdisziplinärer und interdisziplinärer Zusammenarbeit (d.h. Einbindung verschiedener Fachdisziplinen, Produzenten und Anwender und betroffener Akteure).
  • Konsortien sollen bezüglich der Partnerzahl und Projektanteile zwischen den beteiligten Ländern ausgewogen sein. Ein einzelnes Land darf nicht mehr als 50% des Gesamtbudgets eines Verbundprojektes beisteuern.
  • Der Zusatznutzen, der sich aus der länderübergreifenden Zusammenarbeit ergibt, muss im Projektantrag dargestellt sein.

Teilnehmer aus Ländern, die sich nicht an der gemeinsamen Bekanntmachung beteiligen, können an Projekten mitwirken, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und der überwiegende Teil der Ergebnisverwertung des Verbundes in den an der gemeinsamen Bekanntmachung teilnehmenden Ländern erfolgt.

Zur Unterstützung der länderübergreifenden Projektpartnersuche wird auf der Internetseite www.call2010.woodwisdom.net eine elektronische Suchhilfe („Partnering Tool”) zur Verfügung gestellt.

Es wird von den im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Verbundvorhaben eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten des „WoodWisdom-Net Research Programme“ und des ERA-NET Bioenergy erwartet (Statusseminare, Beiträge zu Veröffentlichungen und Projektdatenbanken, Fortschrittsberichte). Diese Aktivitäten sind im gemeinsamen Bekanntmachungstext unter www.call2010.woodwisdom.net bzw. www.eranetbioenergy.net beschrieben und sind bei der Vorhabensplanung zu berücksichtigen.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer transnationalen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Hinweise dazu können dem BMBF-Merkblatt 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden. Eine Mustervereinbarung für transnationale Konsortien wird über die Internetseite www.call2010.woodwisdom.net bereitgestellt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen (Forschung, Entwicklung und Innovation) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Umwelt und Nachhaltigkeit
Forschungszentrum Jülich GmbH
- Außenstelle Berlin -
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

und das BMELV seinen Projektträger
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Internet: http://www.fnr.de
beauftragt.

Ansprechpartner bei PtJ für die Beratung deutscher Interessenten bei der Vorbereitung transnationaler Projektvorschläge sind:

Dr. Kristina Gross
Telefon: 030 2 01 99-5 39
Telefax: 030 2 01 99-4 30
E-Mail: k.gross@fz-juelich.de

André Greif
Telefon: 030 2 01 99-5 64
Telefax: 030 2 01 99-4 30
E-Mail: a.greif@fz-juelich.de

Ansprechpartner bei der FNR für die Beratung deutscher Interessenten bei der Vorbereitung transnationaler Projektvorschläge ist:

Karen Görner
Telefon: 0 38 43 69 30-1 62
Telefax: 0 38 43 69 30-1 02
E-Mail: k.goerner@fnr.de

Die Kontaktdaten des Sekretariats, das die gemeinsame Bekanntmachung koordiniert, sowie weiterer Ansprechpartner in den beteiligten Ländern können dem englischen Bekanntmachungstext unter www.call2010.woodwisdom.net bzw. www.eranetbioenergy.net entnommen werden.

Weitere Hinweise zur gemeinsamen Bekanntmachung sowie alle benötigten Formulare zur Vorbereitung der transnationalen Projektvorschläge werden ebenfalls auf den Internetseiten www.call2010.woodwisdom.net bzw. www.eranetbioenergy.net bereitgestellt.

Die nationalen Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Die erste Stufe umfasst die Einreichung von transnationalen Projektskizzen beim zentralen Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung, die gemeinsam von den beteiligten Förderorganisationen bewertet werden.

In der zweiten Stufe werden die Einreicher der positiv bewerteten Projektskizzen eingeladen, ausführliche Projektvorschläge beim zentralen Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung einzureichen, die dann international begutachtet werden.

Erst nach positiver Begutachtung der transnationalen Projektvorschläge werden die beteiligten deutschen Projektpartner aufgefordert, nationale Förderanträge einzureichen, über die abschließend entschieden wird.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von transnationalen Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung zunächst formgebundene Projektskizzen für das transnationale Verbundvorhaben in englischer Sprache in elektronischer Form durch den Verbundkoordinator zuzuleiten.

Für die Einreichung der Projektskizzen für den gesamten Verbund muss ein spezielles elektronisches Skizzen- und Antragssystem des ERA-NET WoodWisdom-Net 2 genutzt werden. Der Zugang zu diesem System, die verbindlichen Verfahren zur Einreichung und die zu verwendenden Formulare werden unter www.call2010.woodwisdom.net veröffentlicht oder können beim Projektträger Jülich erfragt werden. Die Vorgaben zum Einreichungsverfahren sind unbedingt zu beachten, Abweichungen können zum Ausschluss der Projektskizzen führen.

Vorlagefrist für die Projektvorschläge beim Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung (Übertragung ins elektronische Skizzensystem) ist der 1. Dezember 2010, 13.00 Uhr MEZ.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, bei der Erstellung der Projektskizzen die Beratung durch die Projektträger und Förderorganisationen in den jeweiligen Partnerländern zu nutzen.

Die eingereichten Projektskizzen werden auf ihre Übereinstimmung mit den im gemeinsamen Bekanntmachungstext genannten Mindestanforderungen und die Passfähigkeit zu den nationalen Förderprogrammen geprüft. Alle Projektskizzen, die diese Anforderungen erfüllen, werden intern durch Vertreter der beteiligten Förderorganisationen nach folgenden Kriterien bewertet (gemäß der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung):

  • Passfähigkeit zu den nationalen Förderprogrammen (ja/nein).
  • Passfähigkeit zu den Zielen und Themenbereichen der gemeinsamen Bekanntmachung (ja/nein).
  • Qualität des Konsortiums (internationale Zusammenarbeit, ausgewogene Beteiligung der Länder, Trans- und Interdisziplinarität, Einbindung von betroffenen Akteuren bzw. gesellschaftlichen Gruppen, Einbindung komplementärer Kompetenzen) (Skala 1 bis 5).
  • Innovationshöhe (des Forschungsansatzes, der erwarteten Ergebnisse und der Kooperationsformen) (Skala 1 bis 5).
  • Gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Bedeutung des Vorhabens (Skala 1 bis 5).

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für die zweite Auswahlstufe geeigneten Projektskizzen ausgewählt und aufgefordert, einen ausführlichen Projektvorschlag einzureichen. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich durch das Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung mitgeteilt.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage und Auswahl von ausführlichen Projektvorschlägen

In der zweiten Verfahrensstufe werden die positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, dem Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung formgebundene ausführliche Projektvorschläge für das transnationale Verbundvorhaben in englischer Sprache in elektronischer Form durch den Verbundkoordinator zuzuleiten.

Für die Einreichung der ausführlichen Projektvorschläge für den gesamten Verbund muss wiederum das elektronische Skizzen und Antragssystem des ERA-NET WoodWisdom-Net 2 genutzt werden. Weitere Hinweise zur Antragstellung erhalten die zur Einreichung von Projektvorschlägen eingeladenen Verbundkoordinatoren vom Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung.

Vorlagefrist für die ausführlichen Projektvorschläge der zweiten Stufe ist voraussichtlich der 31. März 2011, 13.00 Uhr MEZ.

Die eingereichten Projektvorschläge werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet (gemäß der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung):

  • Innovationshöhe (Skala 1 bis 5)
  • Wissenschaftliche Exzellenz (Skala 1 bis 5)
  • Qualität des Arbeitsplans inkl. Projektmanagement und Ressourcenplanung (Skala 1 bis 5)
  • Qualität des Konsortiums (Skala 1 bis 5)
  • Verwertungsplan (Skala 1 bis 5)
  • Gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Bedeutung des Vorhabens (Skala 1 bis 5)
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern (Einbindung, Weiterbildung und Austausch von Doktoranden und Nachwuchswissenschaftlern) (Skala 1 bis 5).

Auf der Grundlage der Expertenbegutachtung werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge durch das „Call Committee“ der beteiligten Förderorganisationen ausgewählt und zur Förderung vorgeschlagen. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich durch das Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung mitgeteilt.

Aus der Vorlage eines Projektvorschlages kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die deutschen Projektbeteiligten der positiv bewerteten Projektvorschläge werden vom zuständigen Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Zuordnung der Projektvorschläge zur Zuständigkeit des BMBF bzw. BMELV erfolgt nach Abschluss der Begutachtung auf Grundlage ihrer thematischen Ausrichtung, ihrer Passfähigkeit zum jeweiligen Förderprogramm und der verfügbaren Fördermittel.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 15. September 2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Helmut Löwe

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Jürgen Ohlhoff