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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung einer deutschen Beteiligung am „International Human Epigenome Consortium“ durch Forschungsverbünde zur epigenomischen Kartierung und Funktionsanalyse

Vom 14.01.2011

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF beabsichtigt, mit der Veröffentlichung der nachfolgenden Fördermaßnahme seine Aktivitäten im Bereich der lebenswissenschaftlichen Grundlagenforschung weiter auszubauen. Durch die Maßnahme soll ein Beitrag zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Bereich der medizinischen Epigenomforschung und letztlich auch zum Ausbau einer individualisierten Medizin geleistet werden. Ziel ist es, eine maßgebliche deutsche Beteiligung am internationalen Großprojekt "International Human Epigenome Consortium“ (IHEC) zu ermöglichen.
Die medizinische Genomforschung und ihre verwandten molekularbiologischen Fachgebiete haben in den letzten Jahren gezeigt, dass das menschliche Genom komplexeren Regulationsmechanismen unterliegt als zunächst angenommen. Epigenetische Faktoren, wie z. B. DNA-Methylierung, Histonmodifikationen, strukturelle Veränderungen des Chromatins oder „nicht-proteinkodierende RNAs“ (ncRNAs), haben einen bedeutenden Einfluss auf die Regulation vielfältiger Gen-Aktivitäten. Sie spielen daher eine entscheidende Rolle, z. B. bei (Zell ) Alterungsprozessen, bei Umwelteinflüssen auf das Genom und bei der Entstehung und Ausprägung von Krankheiten, wie z. B Krebs, Diabetes, Schizophrenie oder Rheuma. Auf der Basis dieses neuen Wissens wurden bereits eine Reihe erfolgversprechender Ideen sowohl für innovative epigenetische Diagnostik, z. B. im Bereich der Darmkrebs-Früherkennung, als auch erste Therapeutika entwickelt. Die in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse belegen, dass der Forschungsbereich hohes Innovationspotential für weitere, in vollen Umfang bislang kaum abschätzbare Fortschritte in der Prävention, Diagnose und Therapie menschlicher Erkrankungen birgt.

Für weitere Erkenntnisfortschritte hinsichtlich der Aufklärung komplexer Regulationsmechanismen des Genoms sind international organisierte und koordinierte Großprojekte unverzichtbar. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das „International Human Epigenome Consortium“ (IHEC), das derzeit als internationales Netzwerk für eine koordinierte Epigenomforschung mit dem Ziel aufgebaut wird, 1000 Referenz-Epigenome humaner Zellen zu erstellen und der Wissenschaft als frei zugängliche Referenzkarten zur Verfügung zu stellen. Durch das koordinierte Vorgehen werden gemeinsame, weltweit standardisierte, epigenetische Daten entstehen, die erstmals umfassende vergleichbare Bewertungen epigenetischer Veränderungen ermöglichen.
Mit dieser Förderrichtlinie ermöglicht das BMBF die Beteiligung deutscher Forschungsverbünde am IHEC. In den Verbünden sollen Kartierungen epigenetischer Faktoren im großen Maßstab durchgeführt werden. Parallel können inhaltlich Bezug nehmende, krankheitsorientierte Funktionsanalysen epigenetischer Faktoren und der Regulationsmechanismen, zu denen sie beitragen, erfolgen. Letztendlich sollen die Verbünde über angewandte, lebenswissenschaftliche Grundlagenforschung und die Aufklärung krankheitsbezogener Mechanismen und Wirkungsweisen Beiträge zur Prävention, Diagnose und Therapie der großen Volkskrankheiten liefern und weitere Voraussetzungen für die Entwicklung einer effizienten und finanzierbaren individuellen Medizin schaffen.
Mit der verstärkten internationalen Vernetzung der Forschungsaktivitäten im Bereich der krankheitsorientierten, lebenswissenschaftlichen Grundlagenforschung leistet das BMBF auch einen Beitrag zur Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Zur Realisierung einer deutschen Beteiligung am IHEC sollen thematisch fokussierte, interdisziplinäre Forschungsverbünde für einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden, die sich mit der systematischen Kartierung humaner epigenomischer Faktoren im Großmaßstab entsprechend den IHEC-Richtlinien (siehe unter ) befassen. Detaillierte Hinweise bezüglich der spezifischen Ziele des IHEC und der wissenschaftlichen und strukturellen Erfordernisse und der weiteren Rahmenbedingungen für eine Mitarbeit in diesem internationalen Konsortium sind unter http://www.ihec-epigenomes.org/ zu finden. Es wird empfohlen, bereits bei Antragstellung mit den Aufnahmebedingungen beim IHEC vertraut zu sein und auf die geforderten inhaltlichen und organisatorischen Aspekte Bezug zu nehmen. Auch wird empfohlen, bereits bei der Beantragung eine deutliche Abgrenzung zu bereits laufenden Forschungsprojekten im Kontext des ICGC („International Cancer Genome Consortium“, siehe www.icgc.org ) herauszuarbeiten
In Ergänzung zu den obligaten IHEC-Kartierungsaktivitäten und in engem inhaltlichen Bezug dazu können die Verbünde funktionelle Analysen zur Rolle epigenomischer Faktoren, wie z. B. DNA-Methylierung, Histonmodifikationen, strukturelle Veränderungen des Chromatins oder „nicht-proteinkodierende RNAs“ (ncRNAs), in Regulationsmechanismen des menschlichen Genoms durchführen. Die Daten, die den funktionellen Analysen zugrunde liegen, müssen den qualitativen und methodischen Anforderungen des IHEC entsprechen. Funktionelle Analysen sollen auf die Erforschung von Regulationsmechanismen mit potentieller klinischer Relevanz fokussiert sein.
Förderfähige Projekte können in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand des jeweiligen Forschungsthemas inhaltlich auf anwendungsorientierte Grundlagenforschung oder auf Forschung mit der späteren Zielsetzung der Übertragung von Ergebnissen in die Medizin abzielen.
In den Verbünden können sich Arbeitsgruppen aus grundlagennaher, klinischer und industrieller Forschung zusammenschließen, um die notwendige Expertise und die verfügbaren Ressourcen (u. a. Geräte, Gewebe-/ Zellmaterial, Bioinformatik) zielgerichtet zu bündeln, nationale Synergiepotentiale zu nutzen und ein einheitliches internationales Auftreten der beteiligten deutschen Forschungsverbünde zu erreichen. Bei geeigneten, anwendungsnäheren Fragestellungen wird eine Einbindung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft empfohlen. Für klinisch-anwendungsorientierte Verbünde ist ein adäquater Zugang zu gut charakterisiertem klinischem Material nachzuweisen. Bei anwendungsnäheren Ansätzen sind die medizinische Relevanz bzw. Perspektiven für eine Kommerzialisierung darzustellen.
Eine internationale Vernetzung der Verbünde (auch über das IHEC hinaus) und auch die Einbindung und Nutzung im Ausland existierender Ressourcen wie Daten und Materialbanken oder Patientenkollektive ist wünschenswert und kann durch die Finanzierung von Reisen oder Wissenschaftleraustausch, aber auch durch die Einbindung eigenfinanzierter ausländischer Partner gefördert werden.
Verbünde sollen konkret auf die Bearbeitung der folgenden Aspekte abzielen:

  • Obligat ist die systematische Kartierung menschlicher, epigenetischer Faktoren im großen Maßstab in primärem Zellmaterial. Diese Aktivitäten müssen den überwiegenden Teil des Arbeitsplans und des beantragten Finanzumfangs eines Verbundes einnehmen. Sie müssen in das derzeit entstehende IHEC und seine Zielsetzungen eingepasst und entsprechend dessen Regularien geplant werden, da festgelegte Bezugsgrößen und einheitliche Standards für die Analysen und deren bioinformatische Auswertung eine wesentliche Voraussetzung für eine weltweite Vergleichbarkeit sind.
  • Die Auswahl der zu untersuchenden Zellen/Gewebe soll in Zusammenarbeit mit klinisch relevanten Probensammlungen bzw. Netzwerken und einschlägigen Forschungsprogrammen stattfinden, um unmittelbar einen langfristigen krankheitsrelevanten Bezug herzustellen und zudem die Kriterien
    1. ausreichende Verfügbarkeit,
    2. Gewährleistung einer genauen zellulären und ggf. pathologischen Klassifizierung und Isolierung und
    3. Bezug zu relevanten Forschungsprogrammen in Deutschland zu erfüllen.
  • Ein zentrales Datenmanagement, bzw. im Fall der Förderung mehrerer Verbünde die Bereitschaft zur Koordination in Fragen von Datenmanagement und Bioinformatik, ist erforderlich. Angestrebt wird die Standardisierung experimenteller Daten und bioinformatischer Methoden mit dem Ziel ihrer möglichst breiten Anwendbarkeit.
  • Aufbauend auf den Kartierungsaktivitäten kann in den Verbünden ergänzende funktionelle Forschung zur Aufklärung epigenetischer oder ncRNA- vermittelter Regulationsmechanismen, z. B. an geeigneten zellulären oder tierischen Modellsystemen, betrieben werden. Dabei soll insbesondere die Bedeutung epigenetischer oder ncRNA-vermittelter Regulationsmechanismen für die Krankheitsentstehung und für Differenzierungs- oder Alterungsprozesse im Vordergrund stehen. Eine möglichst hohe klinische und wirtschaftliche Anwendungsperspektive ist erwünscht.
  • Wichtig sind auch die Entwicklung und Optimierung von Technologien und Methoden im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen bei der Forschung zu epigenetischen Faktoren und regulatorischer RNA. Dies beinhaltet auch die Weiterentwicklung von Datenmanagement und Bioinformatik.

Geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben nach Möglichkeit in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Nicht gefördert werden Untersuchungen zu Regulationsmechanismen auf der Basis der proteinkodierenden RNA (mRNA), Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Forschungsverbund sowie Ansätze, die bereits in anderen, anwendungsbezogeneren Förderschwerpunkten des Gesundheitsforschungsprogramms (z. B. Innovative Therapieverfahren, Klinische Studien, Molekulare Diagnostik) und weiteren Maßnahmen des Programms für Medizinische Genomforschung unterstützt werden. Ebenfalls nicht gefördert werden Arbeiten, die bereits im Rahmen des International Cancer Genome Consortiums unterstützt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland wie z. B. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/growth/smes/ einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie "ProfilNT". Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html erhältlich.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten im Bereich der Epigenom-Kartierung und –Analyse im großen Maßstab ausgewiesen sein. Voraussetzungen für die Förderung sind ferner eine hohe methodisch-wissenschaftliche Qualität der geplanten Arbeiten, die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und vernetzten Forschung einschließlich des Austauschs von Materialien und Methoden sowie die medizinische Relevanz der angestrebten Ziele. Die notwendige „kritische Masse“ an Kompetenzen und Ressourcen (einschließlich u. a. Verfügbarkeit der zur Durchführung des geplanten Vorhabens erforderlichen Proben, ausgewiesener Expertise im Bereich Bioinformatik) zum Zeitpunkt der Antragstellung wird vorausgesetzt. Hinreichende Gerätekapazitäten (z. B. für Sequenzierung) müssen vorhanden sein, um das Projekt erfolgreich starten zu können.
Im Hinblick auf die Förderung von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung aller Partner eines Verbundes und die Zusammenarbeit aller Partner an einer gemeinsamen Fragestellung vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojekts benennen eine(n) Koordinator(in), die/der als Ansprechpartner(in) für BMBF/Projektträger im DLR fungiert und den Verbund gegenüber IHEC vertritt. Sie/er koordiniert die Organisation des Verbundes und übernimmt beispielsweise das Qualitätsmanagement für die Biomaterialien und die Datengenerierung, aber auch die Abfassung von Berichten, Controlling und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Management von Schutzrechten und die Kommunikation mit den Verbundpartnern. Im Falle der Förderung mehrerer Verbünde ist eine Vernetzung der Koordinatoren vorgesehen (Koordinierungsausschuss). Dieser ist dann auch für die Organisation und Durchführung verbundübergreifender thematisch und/oder methodisch ausgerichteter Arbeitsgruppen sowie eines jährlichen Projektleitertreffens zuständig, um eine gezielte Vernetzung der Verbundprojekte und Projektpartner auch auf nationaler Ebene zu etablieren und die Effizienz der Forschungsansätze zu erhöhen.
Bei Untersuchungen an humanem Probenmaterial ist ein uneingeschränkt positives Votum der zuständigen Ethikkommission vorzulegen.
Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf , www.foerderportal.bund.de ) entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm (siehe http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist über einen Zeitraum von in der Regel 5 Jahren vorgesehen. Sie wird zunächst auf drei Jahre (1. Projektphase) befristet. Nach ca. 2,5 Jahren ist eine Zwischenbegutachtung vorgesehen, bei der mit Hilfe externer Gutachter/innen über eine mögliche Weiterförderung (2. Projektphase) entschieden wird. Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte und Finanzpläne müssen bereits Pläne für die 2. Projektphase enthalten.
Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Kosten/Ausgaben im Zusammenhang mit der Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten können grundsätzlich erstattet werden.
Aufgrund der hohen Anforderungen an die Koordination von Verbünden (Eingliederung in das IHEC, Einhaltung von Regularien und SOPs, Kommunikation nach innen und außen, etc.) ist zur Unterstützung bei der Koordination die Beantragung von Personalmitteln möglich.
Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im Ausland sind möglich, wenn die internationalen Partner über eine eigene nationale Förderung für ihre Projektanteile verfügen. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern/innen (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlern/innen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können. Der bestehende Bedarf und der wissenschaftliche Mehrwert sind zu begründen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI (Forschung, Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel: 0228-3821-210
Fax. 0228-3821-257
Internet: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/

beauftragt.
Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger im DLR zunächst strukturierte Projektskizzen einzureichen. Diese sollen alle notwendigen Informationen zu den unten aufgeführten Kriterien enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Projektskizzen für beabsichtigte Verbundvorhaben sind über die/den jeweils vorgesehenen Verbundkoordinator(in) einzureichen. Im Hinblick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.
Die Anforderungen an die Projektskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller ( http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Leitfaden_IHEC.pdf ) niedergelegt, der zu beachten ist. Eine Projektskizze besteht aus einer Projektübersicht und einer Projektbeschreibung. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal http://www.pt-it.de/ptoutline/application/ihec . Im Portal ist die Projektbeschreibung im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Projektübersicht generiert. Projektübersicht und die hochgeladene Projektbeschreibung werden gemeinsam bewertet. Damit die elektronische Version der Projektübersicht und der Projektbeschreibung Bestandskraft erlangt, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung in Papierform mit der Unterschrift des Verbundkoordinators unverzüglich beim Projektträger eingereicht werden.
Die elektronischen Eingaben für die Projektübersicht und die Projektbeschreibung im Internet können
bis spätestens 9. Mai 2011
erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch die Dokumente in Papierform an den Projektträger versandt sein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen. Eine Vorlage per E-Mail oder FAX ist nicht möglich.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Durchführbarkeit des obligaten Kartierungsanteils des Projektes: Nachweis aller notwendigen Expertisen und Ressourcen (insbesondere ausgewiesene Kompetenz in der epigenetischen Kartierung im großen Maßstab, ausreichende Gerätekapazität, um das Projekt starten zu können, Verfügbarkeit von bioinformatischem Know-how und gesicherter Zugang zu Biomaterialien in ausreichender Qualität und Quantität); Angemessenheit des Budgets, Konformität der Kartierungsarbeiten mit den IHEC-Richtlinien, –Vorgaben und Standards (incl. Konzept für die standardisierte Datenaufarbeitung und –Bereitstellung für die wissenschaftliche Community) und Akzeptanz des Themas durch das zuständige IHEC-Gremium
  • Relevanz des funktionellen Anteiles des Projektes: Wissenschaftliche Qualität und Originalität, Einbindung in das Gesamtkonzept des Verbundes, klinische Relevanz, Anwendungsperspektiven, Durchführbarkeit
  • wissenschaftliche Exzellenz und Expertise der Antragsteller („track record“), Nachweis einschlägiger Vorarbeiten
  • inhaltliche Qualität und Funktionalität des Forschungsverbundes bezüglich der geplanten Zielsetzung: klarer Fokus auf eine gemeinsame, alle Teilprojekte integrierende Forschungsfragestellung, wissenschaftliche und methodische Qualität der Teilprojekte, Angemessenheit von Größe und Struktur des Verbundes, arbeitsteilige und interdisziplinäre Qualität des Vorhabens, innovativer Beitrag und Erfolgsaussichten; Qualität des Datenmanagement und der Datenstandardisierung
  • organisatorische Qualität des Verbundes: Integration aller erforderlichen (ggf. interdisziplinären) Expertisen und Kapazitäten (bzw. effizienter Zugang hierzu) in einer synergistischen Forschungskooperation, nachgewiesene Verfügbarkeit adäquater Ressourcen (wo notwendig insbesondere relevantes und in ausreichender Qualität und Quantität vorhandenes, klinisch gut charakterisiertes Patienten- und Kontrollmaterial), Angemessenheit der verbundinternen Strukturen für Qualitätsmanagement für Biomaterialien und Bioinformatik
  • Konzept für Koordination und Kommunikation innerhalb des Verbundes und nach außen (national und international)

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Verbundvorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Anträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 14. Januar 2011

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Prof. Dr. Laplace