Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet „Intelligente und multifunktionelle Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ im Rahmen des Förderprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“

Die nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser unter Berücksichtigung der klimatischen, demografischen und ökonomischen Veränderungen stellt eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft dar. Der volkswirtschaftliche Wohlstand einer Gesellschaft steht in direktem Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Dabei ist die Wasserwirtschaft auch in einem hoch urbanisierten Land wie Deutschland ein essentiell wichtiges Element der Daseinsfürsorge, von dem viele andere Sektoren abhängig sind. Die Infrastrukturen der Wasserwirtschaft sorgen im Spannungsfeld zwischen Umwelteinflüssen und anthropogenen Eingriffen für die sichere Versorgung mit Trinkwasser, für hygienische Verhältnisse in menschlichen Siedlungen, für Schutz vor Überschwemmungen, für den Schutz der Umwelt und ermöglichen dadurch eine Vielzahl von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten.

Viele der bestehenden Infrastrukturen in diesem Bereich weisen in Deutschland bereits eine lange Nutzungsdauer auf, wodurch sich ein erheblicher Reinvestitionsbedarf in naher und mittlerer Zukunft ergibt. Das über Jahrzehnte gewachsene komplexe System der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gerät aber auch zunehmend unter Veränderungsdruck. Neben den steigenden Anforderungen an Ressourceneffizienz und ökologischer Nachhaltigkeit sind es insbesondere Probleme, die sich aufgrund demografischer Veränderungen und des Klimawandels ergeben. Unter den sich ändernden Randbedingungen werden verschiedene infrastrukturelle Schwachstellen sichtbar. Die Anpassung der Siedlungswasserwirtschaft an die genannten Veränderungen verlangt nach neuen sektorübergreifenden Lösungsansätzen durch die integrierte Betrachtung ökologischer, sozio-ökonomischer und technischer Aspekte der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung unter Einbeziehung der Landnutzung, des demografischen Wandels und der klimatischen Veränderungen.

Besonders in den urbanen Räumen ist aufgrund der hohen Konzentration von Bevölkerung, dem hohen Nutzungsdruck auf alle Ressourcen und der Komplexität der Infrastruktursysteme eine zukunftsgerichtete Bewertung und Entwicklung anspruchsvoll. Daneben müssen aber auch für die spezifischen Problemstellungen von Siedlungsräumen im peri-urbanen und im ländlichen Gebiet Lösungen entwickelt werden, die eine flexible Anpassung ermöglichen, bestehende Unsicherheiten berücksichtigen und Synergieeffekte zu weiteren Maßnahmen haben.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Fördermaßnahme ist es, innovative und umsetzbare Lösungen für die Anpassung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an die veränderlichen Randbedingungen in Deutschland zu entwickeln. Es gilt unter Beibehaltung der Qualitätsstandards, sowohl vorhandene Wasserinfrastrukturen zu ertüchtigen, ihnen zusätzliche Funktionen zuzuweisen, als auch Alternativsysteme zu entwickeln. Übergeordnete Leitfragen sind dabei der ressourcenoptimierte Betrieb, die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit und die längere bzw. flexiblere Nutzung der Infrastrukturen. Eine wichtige Grundlage für die Entwicklung solcher „intelligenter“ Infrastrukturen sind innovative Siedlungs- und Infrastrukturkonzepte, die die jeweiligen Besonderheiten der Stadt- und Regionalplanung berücksichtigen. Die Mehrfachnutzung von Infrastruktursystemen und die Verknüpfung zwischen verschiedenen Sektoren können neue Impulse für die Weiterentwicklung der Siedlungswasserwirtschaft geben. Dies erfordert interdisziplinäre Ansätze, deren Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit mit transdisziplinärem Vorgehen gewährleistet wird. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von Einrichtungen der Kommunen und Länder, um zu anwendungsbezogenen Lösungen zu gelangen.

Die Siedlungswasserwirtschaft der Zukunft zeichnet sich durch einen ressourcenoptimierten, wirtschaftlichen, hygienischen und nachhaltigen Betrieb aus. Zur Optimierung des Betriebes müssen Managementsysteme entwickelt werden, die auf der Basis geeigneter Dateninformationssysteme arbeiten. Entsprechende Strategien zur Werterhaltung sind unter den gegebenen Herausforderungen zu erarbeiten. Im Sinne der Werterhaltung der Systeme wird die Fragestellung zu klären sein, ob Teile vorhandener Systeme saniert oder durch Alternativsysteme ersetzt werden sollen.

Die Förderrichtlinien sind Teil des BMBF-Förderschwerpunktes "Nachhaltiges Wassermanagement - NaWaM" im Aktionsfeld „Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen“ des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung gefördert mit dem Ziel, anhand praxisorientierter Konzepte und Technologien einen Beitrag zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu leisten. Gefördert werden ausgewählte Forschungsvorhaben in folgenden Themenfeldern:

  1. Innovative Siedlungs- und Infrastrukturkonzepte
  2. Technologien für zukunftsfähige Infrastruktursysteme
  3. Neuartige Managementinstrumente

Die drei Themenfelder werden nachfolgend näher beschrieben. Dabei werden jeweils Handlungsfelder benannt, die für ausgewählte Fragestellungen zum Erreichen der Förderziele stehen.

Die Verbundvorhaben sollen von Wissenschaft, Wirtschaft und Einrichtungen der Kommunen und Länder gemeinsam getragen werden. Im Rahmen von ausgewählten Handlungsfeldern sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte durchgeführt werden, die eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung besitzen, risikobehaftet und innovativ sind. Eine erfolgreiche Umsetzung der Forschungsergebnisse im Sinne der Nachhaltigkeitsforschung setzt die Berücksichtigung ökologischer, sozio-ökonomischer, rechtlicher und administrativer Randbedingungen voraus. Die drei Themenfelder sind eng miteinander verknüpft. Aus der Anforderung eines integrativen Vorgehens folgt, dass Forschungsvorhaben Aspekte aus den verschiedenen Themenfeldern enthalten können. So ist beispielsweise die Entwicklung zukunftsfähiger Infrastruktursysteme schwierig, ohne dass entsprechende Konzepte ausgearbeitet werden. Für die Anwendung innovativer Technologien werden oft auch neuartige Managementinstrumente benötigt. Die ausschließliche Entwicklung, Erprobung und Optimierung von Einzeltechnologien ist nicht Gegenstand der Förderung.

Die Forschungsaktivitäten sollen in Regionen oder an Standorten (z. B. schrumpfende Mittelstädte, Großstadtzentren) durchgeführt werden und Modellcharakter aufweisen, damit die Übertragbarkeit auf andere Regionen ermöglicht wird. Für eine erfolgreiche Umsetzung in den Modellregionen sind die spezifischen Herausforderungen, Fragestellungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass die Auswirkungen des Klimawandels in der Kombination mit anderen Veränderungsprozessen wie beispielsweise dem demographischen Wandel regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf innovativen Dienstleistungen, einschließlich vorgelagerter und technologiebegleitender Dienstleistungen, besonders im Zusammenhang mit der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Förderfähig sind ebenfalls Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen als unterstützende Projektinhalte, durch die insbesondere der Wissenstransfer in die Einrichtungen der Kommunen und Länder nachhaltig sichergestellt werden kann.
Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten zu den thematischen Schwerpunkten der vorliegenden Förderrichtlinien ist möglich. Neben den eigentlichen Forschungsvorhaben ist ein wissenschaftliches Koordinierungsvorhaben für die Fördermaßnahme vorgesehen.

2.1 Innovative Siedlungs- und Infrastrukturkonzepte

Die Gestaltung und Entwicklung von nachhaltigen Siedlungsräumen ist unter den gegebenen Herausforderungen vordringlich. Dazu gehört neben der langfristig gesicherten Energieversorgung auch eine zuverlässige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie eine sichere Entwässerung, die vor allem eine Hochwasser- und Überflutungsvorsorge beinhaltet. Neben der sektorübergreifenden Umgestaltung und Vernetzung vorhandener Infrastrukturen ist auch die Entwicklung innovativer Siedlungs- und Infrastrukturkonzepte relevant.

Mit den geplanten Vorhaben soll ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Entwicklung und Erprobung neuartiger Siedlungs- und Infrastrukturkonzepte erreicht werden. Der nachhaltige Einsatz von Flächen-, Energie- und Wasserressourcen ist im urbanen Umfeld ein wichtiges Leitthema, die Integration dieser Sektoren daher eine vordringliche Aufgabe. Für die Entscheidungsträger in der Wasserwirtschaft sollen entsprechend präzise Zustandsbeschreibungen, Szenarien und Handlungsoptionen durch die Vorhaben entwickelt werden.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen bevorzugt auf die nachfolgend genannten Handlungsfelder konzentriert werden:

  • Nachhaltig integrierte Siedlungskonzepte unter Berücksichtigung der Infrastruktursysteme aller wichtigen Sektoren.
  • Integration modularer, semizentraler und dezentraler Ansätze in der Siedlungswasserwirtschaft in Infrastrukturkonzepte.
  • Implementierungskonzepte für neuartige Sanitärsysteme und für sektorübergreifendes Stoffstrommanagement.
  • Überführung bestehender Infrastrukturen in „Intelligente Infrastrukturen“ unter ökonomischer Bewertung von Systemalternativen und Transformationswegen
  • Effiziente und sektorübergreifende Nutzung unterschiedlicher Wasserressourcen, -ströme und -qualitäten.
  • Konzepte zum ressourcenoptimierten Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen in Abhängigkeit von der Nachfrage.
  • Akzeptanz, Resilienz und Kosten-/Nutzen-Analyse innovativer Siedlungs- und Infrastrukturkonzepte.

2.2 Technologien für zukunftsfähige Infrastruktursysteme

In Anbetracht der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen sind Forschung und Entwicklung notwendig, um die Infrastruktursysteme anzupassen. Dazu werden Handlungsfelder aufgegriffen, die unterschiedliche Aspekte der Siedlungswasserwirtschaft unter Berücksichtigung der vielfältigen Infrastrukturtechnologien beschreiben. Alle tragen dazu bei, ein optimiertes Ressourcenmanagement zu erreichen.

Um die erforderlichen Anpassungen bzw. Verbesserungen vorzubereiten und zu unterstützen, sollen in den geplanten Vorhaben neue Versorgungs-, Steuerungs- und Entsorgungstechnologien entwickelt werden. Dafür ist eine integrative Betrachtung der Material- und Energieeffizienz sinnvoll. Innovative Technologien im Zusammenhang mit den Infrastrukturkonzepten und/oder Managementinstrumenten sind notwendig, um ein nachhaltiges Wassermanagement in den unterschiedlichen Siedlungsräumen sicherzustellen.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen bevorzugt auf die nachfolgend genannten Handlungsfelder konzentriert werden:

  • Modulare, semizentrale und dezentrale Technologien in der Siedlungswasserwirtschaft.
  • Flexible Infrastrukturnetze für Teilsysteme wie Kanal-, Leitungs-, Speicher- und Aufbereitungsanlagen.
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik besonders auch in Zusammenhang mit dem Themenfeld „Neuartige Managementinstrumente“.
  • Ressourceneffiziente Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Entsorgungstechnologien für die Siedlungswasserwirtschaft der Zukunft.
  • Technologien zur Emissionskontrolle, zum Echtzeit-Monitoring und zum Bedarfsmanagement in Infrastruktursystemen.
  • Systeme zur Nutzung der im Abwasser enthaltenen Ressourcen, auch unter Berücksichtigung von Umbau- und Sanierungskonzepten.

2.3 Neuartige Managementinstrumente

Neben dem Einsatz von Technologien ist auch die Kenntnis und Ausführung moderner Managementinstrumente für ein nachhaltig innovatives Wassermanagement wichtig. Besonders in urbanen Räumen sind verschiedene Sektoren mit unterschiedlichen Instrumenten an wasserrelevanten Aktivitäten beteiligt. Die bessere Verknüpfung von verschiedenen Managementbereichen einerseits und die stärkere Verbindung der Sektoren andererseits, ist eine wichtige Aufgabe im Wasserinfrastrukturbereich.

Um die notwendigen Verbesserungen im Bereich der Managementinstrumente zu erzielen, sollen die geplanten Vorhaben verschiedene Aspekte der Entwicklung, des Einsatzes und der Evaluierung ermöglichen. Damit werden die Grundlagen für innovative Dienstleistungen in der Siedlungswasserwirtschaft geschaffen. Dabei ist besonders auf die Verbindung zu den technologischen Anforderungen zu achten.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen bevorzugt auf die nachfolgend genannten Handlungsfelder konzentriert werden:

  • Zustandsbewertungen, Instandhaltungsstrategien und Sanierungsverfahren für wasserwirtschaftliche Anlagen.
  • Integrative, zeitgenaue und bedarfsorientierte Gestaltung des Datenmanagements zur Erhöhung der Effizienz in IT-Strukturen und -Prozessen.
  • Emissionskontrolle der Ver- und Entsorgungssysteme mit dem Ziel der Emissionsminimierung.
  • Entwicklung und Anwendung neuartiger Instrumente wie Entscheidungsunterstützungssysteme, Lebenszyklusanalysen und Organisationsentwicklung.
  • Hygieneüberwachung und -prävention in Kombination mit innovativen Frühwarnsystemen.
  • Verbindung von Instrumenten zur Wirtschaftlichkeits- und Ökobilanzierung auch im Bezug zum Integrierten Wasserressourcenmanagement.
  • Fernerkundung und weitere innovative Informationstechnologien zur verbesserten Planung, Kontrolle und Steuerung wasserwirtschaftlicher Anlagen.

2.4 Wissenschaftliches Koordinierungsvorhaben

Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges wissenschaftliches Koordinierungsvorhaben begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliches Ziel dabei ist die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse aus den regional orientierten Vorhaben sowie die themenübergreifende Koordination. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF bzw. dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Analyse und Synthese der Erkenntnisse aus den verschiedenen Forschungsverbünden und inhaltliche Abstimmungen innerhalb der Fördermaßnahme.
  • Aufbereitung der Projektergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen (Wissenschaft, Öffentlichkeit, Wirtschaft, Politik und andere Entscheidungsträger).
  • Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren zu projektübergreifenden Fragestellungen wie beispielsweise Innovationshemmnisse, Aspekte der Governance, Organisationsformen
  • Sicherstellung der Koordinierung mit den regelsetzenden Verbänden der Wasserwirtschaft, um die Verwertung der Ergebnisse der Forschungsvorhaben in den technischen Regelwerken zu ermöglichen.
  • Koordinierung der Übertragung der in den Modellregionen entwickelten Lösungen, insbesondere in die Einrichtungen der Kommunen und Länder.
  • Die Etablierung eines professionellen Wissensmanagements zur verbesserten Verwertung der in der Fördermaßnahme erzielten Ergebnisse.
  • Die Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zur Fördermaßnahme (Presse- und Werbematerialien, Homepage, etc.).
  • Die Vernetzung zu europäisch und international vergleichbaren Aktivitäten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kommunen und Länder.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen.

Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Hierbei sind besonders die im Wassersektor aktiven Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros aufgefordert, sich an den Forschungsprojekten zu beteiligen. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung: ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).
Von den Partnern ist ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist in den drei Themenfeldern nicht möglich.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • die Zusammenarbeit von Einrichtungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.
  • eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (insbesondere KMU) durch mindestens einen relevanten Akteur der Wasserwirtschaft.
  • die Einbeziehung mindestens einer, gegebenenfalls auch mehrerer, Einrichtungen der Kommunen und Länder aus der Untersuchungsregion mit eigenständigen Forschung- oder Entwicklungsbeiträgen.
  • das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die konkreten Instrumente dargestellt werden.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit dem Koordinierungsvorhaben zur Integration, zu Öffentlichkeitsarbeit und Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z. B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 entnommen werden ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Einrichtungen der Kommunen und Länder sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Antragsteller von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Verbundvorhaben in den Themenfeldern sind in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

7 Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den nachfolgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich - PtJ
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Umwelt
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin

Ansprechpartner: Dr. Reinhard Marth Tel.: 030 / 20199-3177; E-Mail: r.marth@fz-juelich.de

7.2. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind spätestens bis zum 15. November 2011 Projektskizzen in deutscher Sprache online im Internet-Portal PT-Outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/inis2011 ) zu erstellen.

Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu dem o.g. Termin unterschrieben beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden. Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang auf Deutsch maximal zehn Seiten exkl. Deckblatt, DIN-A4-Format, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Rand jeweils 2 cm, Anlagen sind nicht zugelassen):

  1. Deckblatt mit Thema und Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers (Verbundkoordinators) sowie einer Kurzzusammenfassung des Vorhabens
  2. Zielsetzungen: Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Verbundprojektidee), inkl. Problemrelevanz bzw. nachweisbarem Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung).
  3. Lösungsweg: Beschreibung der notwendigen Forschungsarbeiten, Arbeits- und Zeitgrobplanung
  4. Struktur des Projektes, Projektmanagement / Koordination, Art und Intensität der Zusammenarbeit der beteiligten Partner inkl. Kurzdarstellung der beteiligten Partner aus Praxis, Wissenschaft und Wirtschaft
  5. Kostenabschätzung (für jeden Partner): Angabe der voraussichtlichen Kosten, Beteiligung mit Eigen- und Drittmitteln, Ressourcengrobplanung (d.h. Personal, Material, Geräte)
  6. Ergebnisverwertung: wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Verwertungsabsichten, Marktpotenzial, Wirtschaftlichkeit und ggf. gesellschaftliche Bedeutung, Anwendungspotenziale

Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet. Bewertungskriterien sind u.a.:

  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinien und des zugrundeliegenden Rahmenprogramms
  • Innovationsgrad/-höhe (Kombination von technischen und nicht-technischen Elementen) des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Problemrelevanz bzw. nachweisbarer Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung)
  • Wissenschaftlich-technische Qualität, Neuartigkeit und Originalität des Lösungsansatzes
  • Qualifikation des Konsortiums (Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner), Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation) und Projektstruktur (Angemessenheit der Forschungsverbundstrukturen und Finanzplanung)
  • Verwertungsperspektiven und Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie europäische bzw. internationale Vernetzungspotenziale (Umsetzungsorientierung und Übertragbarkeit des FuE-Ansatzes)
  • Inter- bzw. Transdisziplinarität (fach-, branchen- bzw. sektorübergreifender Ansatz und Qualität der Beteiligung von Entscheidungsträgern)

Für das wissenschaftliche Koordinierungsvorhaben:

  • Qualität des Konzeptes für die wissenschaftliche Begleitung bzw. Koordinierung der Fördermaßnahme
  • Profil, wissenschaftlich/technische Exzellenz und Erfahrung der Antragsteller unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen und Leistungsfähigkeit eingebundener Partner
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des wissenschaftlichen Koordinierungsvorhabens

Das Votum der Experten dient als Entscheidungsgrundlage für das BMBF und hat empfehlenden Charakter. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt und zur Abgabe eines förmlichen Förderantrages aufgefordert. Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Partner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF unter Beteiligung der externen Experten, wie beim Verfahren zu den Projektskizzen beschrieben.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy .

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 27. Juni 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Löwe