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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur „Umsetzung von Marketing-Maßnahmen im Zielland Russland“ für Verbünde / Innovationsnetze in den Technologiefeldern Nanotechnologie, Umwelttechnologie / Energieeffizienz, IKT für Gesundheit (e-Health) und Optische Technologien im Rahmen der Initiative „Werbung für den Innovationsstandort Deutschland“

Vom 26.07.2011

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter bei innovativen Produkten und „Made in Germany“ bürgt international für Qualität.

Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der internationalen Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Strategie zur Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland gestartet.

Als ein Handlungsfeld dieser Internationalisierungsinitiative sollen durch gezielte Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen wie auch Anbietern der beruflichen Bildung die Stärken Deutschlands in Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der High-Tech-Strategie der Bundesregierung definierten Bedarfsfeldern eine besondere Bedeutung zu.

Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE-Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.

Für eine weitere Länderkampagne wurde Russland als Zielland ausgewählt. Mittelfristig sollen mit dieser Bekanntmachung folgende operationale Ziele erreicht werden:

  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und russischen Forschungs-einrichtungen und FuE-Unternehmen (z.B. Abschluss von MoU, Vorbereitung konkreter Kooperationsprojekte)
  • Gewinnung russischer Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten (Orientierung an definierten Schwerpunktthemen)
  • Erschließung des russischen Marktes für innovative Produkte und wissensintensive Dienstleistungen (z.B. Akquise von Auftragsforschung, Vorbereitung des Markteintritts - keine Exportförderung)
  • Initiierung neuer Initiativen und Kooperationen für den Export deutscher Standards der beruflichen Bildung, mit dem Ziel, genügend qualifiziertes Personal für den Umgang mit exportierten, deutschen Technologien sicher zu stellen (z.B. Kooperation mit russischen Partner zum Aufbau gemeinsamer Ausbildungsmodule, Vermarktung und Bewerbung eigener Bildungsangebote)

Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Netzwerke und Forschungscluster aus den Technologiefeldern

  • Nanotechnologie
  • Umwelttechnologie/Energieeffizienz
  • IKT für Gesundheit (e-Health)
  • Optische Technologien

sowie Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung in diesen Bereichen. Diese können zur Umsetzung einer schlüssigen Marketingstrategie in Russland eine Förderung durch das BMBF beantragen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den
§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Zur Erreichung der oben genannten Ziele sollen innovative, Zielgruppen- und themenspezifische Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in ein gemeinschaftliches Konzept des jeweiligen Netzwerkes/Clusters zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Russland im jeweiligen Themenbereich eingebettet sind.

In den Netzwerken/Clustern sollen Partner aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und FuE-orientierten Unternehmen vertreten sein, die gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten international vermarkten. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netzwerke die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Die Einbeziehung von Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird begrüßt.

Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Verbund, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten sowie der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu.

Zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert werden:

  • Marketingmaßnahmen zur Präsentation des Verbundes/Konsortiums bei der Zielgruppe in Russland (z. B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows)
  • Maßnahmen zur Identifizierung und gezielten Ansprache geeigneter Netzwerke sowie Kooperationspartner in Russland (z. B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops, Innovationsforen, Durchführung von Direktmarketing-Maßnahmen wie Newsletter und ähnliches)
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines eigenen strategischen Netzwerkes sowie einer Präsenz in Russland (z. B. Durchführung von Innovationsforen)
  • Maßnahmen zur Akquisition von anwendungsbezogenen FuE-Projekten mit russischen Unternehmen, die finanziell von russischer Seite getragen werden
  • Marketingmaßnahmen zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die deutsche Forschung in den jeweiligen Themenbereichen
  • Maßnahmen zur Vermarktung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für technisches Personal und den Ingenieurnachwuchs (z. B. Bildungsmessen, Rekrutierungsveranstaltungen) sowie Identifizierung und Ansprache geeigneter Kooperationspartner zur Entwicklung gemeinsamer Aus- und Weiterbildungsmodule (z.B. Ansprache entsprechender Unternehmen, Workshops etc.)

Die Antragsteller sollen verschiedene geeignete Maßnahmen zu einem strategischen Marketinggesamtkonzept bündeln. Dieses wird im Rahmen der ausgewählten Projekte während der Kampagnendauer von max. 24 Monaten umgesetzt.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von Februar 2012 bis Februar 2014 erfolgen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind thematische Netzwerke und Cluster, in denen möglichst die gesamte Wertschöpfungskette durch die Mitglieder abgebildet ist. Dies können deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)* sowie sonstige Organisationen (z.B. Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein, die sich zu einem thematischen Netzwerk zusammenschließen. Mindestvoraussetzung ist hierbei die Beteiligung eines FuE-orientierten Unternehmens und einer Forschungseinrichtung (universitär oder außeruniversitär), wobei das Konsortium aus mindestens drei Partnern bestehen muss. Die Beteiligung von Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung im jeweiligen Netzwerk ist wünschenswert.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Partner des Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF - Merkblatt Vordruck 0110 - entnommen werden.

Die Aktivitäten im Rahmen der Länderkampagne Russland werden in die übergeordnete Kampagne „Research in Germany - Land of Ideas“ eingebunden, mit der für den Innovationsstandort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. die Beteiligung an BMBF-Messegemeinschaftsständen auf ausgewählten Leitmessen und Kongressen, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten sowie die Erstellung übergreifender zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke „Research in Germany - Land of Ideas“). Darüber hinaus ist die Teilnahme der geförderten Verbünde/Konsortien an einer BMBF-Highlight-Veranstaltung in Russland und/oder der Auftaktveranstaltung verpflichtend.

Ebenso ist die Teilnahme an einem Evaluierungsworkshop nach Beendigung der Kampagne verpflichtend.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von max. 24 Monaten bis höchstens 200.000 € je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Grundsätzlich nicht übernommen werden kann die Anschaffung von Grundausstattung (Computer Soft- und Hardware, Büromaterial etc.).

Das Interesse der Antragsteller an dem Vorhaben ist dadurch zu dokumentieren, dass sie mindestens 50% der beantragten Förderung tragen.

Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im Februar 2012. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2014 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Bestimmungen für die Projektförderung.

6 Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro
Anna Wolf
E-Mail: anna.wolf@dlr.de
Tel.: 0228-3821-1439

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Grazyna Sniegocka
E-Mail: grazyna.sniegocka@dlr.de
Tel.: 0228-3821-1811

6.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

6.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem IB bis spätestens 30. September 2011 zunächst eine Vorhabenbeschreibung (max. 15 Seiten DIN A4, “Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig, in deutscher Sprache) in elektronischer Form (möglichst unter Nutzung von „easy“ https://foerderportal.bund.de/easyonline ) einzureichen sowie ein Ausdruck der elektronischen „Skizze“ (mit rechtsgültiger Unterschrift) auf dem Postweg vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibungen sind in Abstimmung aller Beteiligter durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator/in vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorhabenbeschreibungen sind wie folgt zu gliedern:

  • Allgemeine Angaben zum Verbund/Netzwerk, dem Koordinator und den einzelnen Verbundmitgliedern (max. 2. Seiten)
  • Akronym und Titel des Vorhabens
  • Anschrift (einschl. Tel., Fax, E-Mail) und Ansprechpartner des Verbundkoordinators sowie aller Verbundmitglieder
  • Beantragte Laufzeit
  • Formulierung der zu erreichenden Ziele in Russland
  • Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen in Russland
  • Kurze Potenzialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen des eigenen Verbundes/Konsortiums
  • Aussagen zum Forschungs- und Marktpotential Russlands bezüglich des Nutzens für den eigenen Verbund/Konsortium
  • Marketing-Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen und Beteiligung an Leitmessen und Kongressen (Schwerpunkt der Vorhabenbeschreibung)
  • Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
  • Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
  • Strukturierter Gesamtfinanzierungsplan mit Angaben eigener Mittel und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (Hilfestellung Finanzierungsplan unter http://www.internationales-buero.de/de/853.php )
  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
  • Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.
  • Letter of Intent (LOI) über die Zusammenarbeit aller Partner im Verbund

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzeptes und der Marketing-Einzelmaßnahmen
  • Erwartete Wirkung des Marketingkonzeptes und der Marketing-Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis und ggf. die Aufforderung zur Einreichung eines Formantrags wird den Interessenten voraussichtlich Ende des Monats November 2011 schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

6.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Anträge der einzelnen Verbundmitglieder sollen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator möglichst unter Nutzung von „easy (AZA oder AZK)“ https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf elektronisch erstellt werden

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Vertrags und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

7 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 26. Juli 2011

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Volker Fürst

*

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25%) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). Quelle:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

und

http://ec.europa.eu/growth/smes/