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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Forschungspreises „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 2010 den Strategieprozess „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ gestartet. Der Strategieprozess soll dabei helfen, das in der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ der Bundesregierung festgehaltene Ziel, nachwachsende Rohstoffe mit biotechnologischen Verfahren verstärkt industriell in verschiedensten Wirtschaftszweigen und Anwendungsfeldern zu nutzen, langfristig zu erreichen.
Biotechnologische Produktionsverfahren halten seit einigen Jahren Einzug in der chemischen Industrie, der Papier- und Lederindustrie, der Futter- und Nahrungsmittelherstellung und der Kosmetikbranche. Bisher verfügbare fermentative oder biokatalytische Verfahren unterliegen jedoch Einschränkungen: Beispielsweise können mit Mikroorganismen keine zelltoxischen Stoffe hergestellt werden, auch verlieren natürliche Enzyme ihre Funktion meist in organischen Lösungsmitteln. Zudem behindern kostenintensive Aufreinigungsschritte die Wirtschaftlichkeit biotechnologischer Produktionsverfahren.
Um das volle Potenzial biotechnologischer Produktionsverfahren erschließen zu können, ist neben einer beschleunigten Überführung bekannter biotechnologischer Verfahren in die industrielle Praxis – wie sie das BMBF mit der „Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie“ fördert – auch die Entwicklung völlig neuartiger Verfahren erforderlich. Zahlreiche Fachgespräche und Workshops mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft haben ergeben, dass neuartige biotechnische Produktionsverfahren aus einer engeren Kooperation von Bio- und Ingenieurwissenschaften entstehen könnten.
Die Konvergenz von Bio- und Ingenieurwissenschaften ist in Teilbereichen – etwa in der Biosensorik – bereits sichtbar geworden. Im Vorfeld des Strategieprozesses durchgeführte Analysen zum Stand von Wissenschaft und Technik haben gezeigt, dass bereits zahlreiche Resultate vorliegen, die zu neuartigen biotechnischen Produktionsverfahren führen könnten. Allerdings wurden diese Resultate meist in anderen wissenschaftlichen Kontexten erzielt, so dass den Urhebern die Bedeutung der Ergebnisse für die Entwicklung neuer biotechnischer Produktionsverfahren häufig nicht voll bewusst ist und sie ihre Forschungsanstrengungen in andere Richtungen lenken.
Ziel der Vergabe des Forschungspreises ist daher das Sichtbarmachen von wissenschaftlichen Durchbrüchen, die für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren relevant sind. Damit sollen Forschungsresultate anerkannt werden, die in Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder auch Unternehmen erzielt wurden. Der Forschungspreis soll dazu dienen, das aufgebaute Know-how zu sichern und auszubauen, indem eine Forschungsgruppe im wissenschaftlichen Umfeld des maßgeblich an den Forschungsresultaten beteiligten Forschers finanziert wird. Die Forschungsgruppe soll den erzielten wissenschaftlichen Durchbruch für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren fruchtbar machen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsgruppen an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, die aus einem Bewerbungsverfahren hervorgehen (Einzelheiten siehe unter Nr. 7).
Gegenstand der Förderung sind Forschungsarbeiten an neuartigen biotechnischen Produktionsverfahren, die auf einem erzielten herausragenden Forschungsergebnis aufbauen. Mit der Förderung soll die nachgewiesene Expertise ausgebaut und auf die Entwicklung neuartiger biotechnischer Produktionsverfahren ausgerichtet werden. Die Visionen und Ziele, die mit einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren verbunden sind, werden im Rahmen des Strategieprozesses „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ diskutiert. In Fachgesprächen mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft wurden wissenschaftlich-technische Meilensteine herausgearbeitet, die für die Entwicklung zukünftiger Verfahren als besonders relevant angesehen werden. Die Ergebnisse des Strategieprozesses sind im Internet unter www.biotechnologie2020plus.de dargestellt.
Eine Forschungsgruppe kann bis zu 5 Jahre gefördert werden. Die Ausstattung einer Forschungsgruppe sollte sich an folgenden Eckwerten orientieren:

  • Personal – soweit nicht Stammpersonal:
    • 1 Forschungsgruppenleiter,
    • 2 Post-Doktoranden,
    • 1-2 Doktoranden,
    • 1-2 technische Angestellte,
  • Investitionen und Verbrauchsmaterialien: je nach technischem Aufwand,
  • Aufwand für Publikations- und Reisekosten, Vergabe von Aufträgen, Patentierungskosten: im begründeten Einzelfall gemäß den allgemeinen Zuwendungsbestimmungen des BMBF.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), die ihren Sitz in Deutschland haben. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die geförderten Forschungsgruppen müssen an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland angesiedelt sein (siehe Nr. 2 und 3). Im Regelfall wird dies die Einrichtung sein, an der auch der Bewerber für den Forschungspreis tätig ist.
Eine Forschungsgruppe kann nur dann gefördert werden, wenn die jeweilige wissenschaftliche Einrichtung die Mitglieder der Forschungsgruppe für den Zeitraum der Projektförderung beschäftigt. Es wird erwartet, dass die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung gestellt und die Forschungsgruppe in allen Belangen unterstützt wird. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist dem gemäß Nr. 7.2.2 vorzulegenden förmlichen Antrag beizufügen. Zudem ist eine Erklärung erforderlich, dass die aufnehmende Einrichtung ihre nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten buchhalterisch getrennt erfasst und die Forschungsgruppe dem nichtwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist.
Von den Forschungsgruppenleitern wird eine Teilnahme an Statusseminaren und Workshops zur begleitenden Innovations- und Technikanalyse (ITA) erwartet. Die Statusseminare und ITA-Workshops werden im Rahmen des Strategieprozess „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ organisiert und durchgeführt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die All¬gemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Biotechnologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Ansprechpartner sind

Dr. Claudia Junge
Tel.: 030-201-99-466
Fax: 030-201-99-470
E-Mail: c.junge@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Dr. Ralf Jossek:
Tel.: 02461-61-3720
Fax: 02461-61-2730
E-Mail: r.jossek@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) dringend empfohlen.

7.2 Mehrstufiges Auswahl- und Antragsverfahren

Das Auswahl- und Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Bewerbungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger (vgl. Nr. 7.1) bis spätestens zum 31. Januar 2012 Bewerbungen für den Forschungspreis vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Bewerbung in englischer Sprache empfohlen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es ist beabsichtigt, den Forschungspreis auch in den Folgejahren zu vergeben. Die Termine für die Einreichung der Bewerbungen werden im Bundesanzeiger sowie im Internet auf bmbf.de und biotechnologie2020plus.de bekannt gegeben.
Vorlageberechtig sind in Deutschland tätige Forscherinnen und Forscher. Bewerber, die sich zur Zeit im Ausland aufhalten, sind grundsätzlich ebenfalls vorlageberechtigt, müssen jedoch bereit sein, bei Erhalt des Forschungspreises an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland zu wechseln (vgl. Zuwendungsvoraussetzungen unter Nr. 4). Die Bewerber können sowohl an Hochschulen und als auch in Unternehmen tätig sein. Bewerber aus Unternehmen müssen bereit sein, im Falle der Förderung an eine Wissenschaftseinrichtung zurückzukehren.
Bewerber müssen eine abgeschlossene Promotion vorweisen können. Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe ist wünschenswert. Es können sich sowohl Nachwuchs¬forscherinnen und -forscher als auch etablierte Forscherinnen und Forscher bewerben. Die Mitglieder im Koordinierungskreis des Strategieprozesses „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen und Angaben enthalten:

  • Begründung (2 Seiten):
    • Welches herausragende Forschungsergebnis wurde erzielt?
    • Wieso ist das Forschungsergebnis für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren relevant?
    • Warum handelt es sich um einen preiswürdigen Durchbruch?
  • Ausblick (2 Seiten):
    • Welche Forschungsarbeiten würden sinnvoll an den erzielten Durchbruch anschließen und wären Gegenstand der Forschungsgruppe?
    • An welcher wissenschaftlichen Einrichtung soll die Forschungsgruppe ggf. angesiedelt werden? Warum an dieser Einrichtung?
    • Welche Karriereplanungen verfolgt die Bewerberin bzw. der Bewerber?
  • maximal 3 einschlägige Publikationen oder Patentanmeldungen,
  • Lebenslauf (maximal 2 Seiten).

Die Bewerbungen sind in zweifacher kopierfähiger Vorlage und zusätzlich digitalisiert (auf CD) beim Projektträger Jülich, Außenstelle Berlin, Forschungszentrum Jülich GmbH, z.Hd. Frau Dr. Claudia Junge, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin einzureichen. Es gilt der Eingang der schriftlichen Unterlagen, eine Vorlage per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Die eingegangenen Bewerbungen werden vom Projektträger Jülich auf formale Korrektheit und Vollständigkeit überprüft. Der Koordinierungskreis des Strategieprozesses „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ (Mitglieder siehe ) bewertet die vorgelegten Bewerbungen hinsichtlich der beiden Kriterien „Geleistete Arbeit“ und „Geplante Arbeiten“. Die am höchsten bewerteten Bewerbungen – maximal fünf – werden zu einem Gespräch mit internationalen Fachgutachtern eingeladen.
Auf der Basis dieses Gesprächs trifft das BMBF die Auswahl unter den Bewerbungen. Als Auswahlkriterien werden insbesondere herangezogen:

  • Der Bewerber hat das Forschungsresultat im Wesentlichen selbst erzielt;
  • Das Forschungsresultat ist ein Durchbruch für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren;
  • Die angestrebten Ziele der Forschungsgruppe eröffnen eine vielversprechende Entwicklungsperspektive für künftige biotechnische Produktionsverfahren;
  • Die Forschungsgruppe ergänzt das Forschungsprofil der aufnehmenden Einrichtung, sichert das aufgebaute Know-how und richtet es auf die Entwicklung neuartiger biotechnischer Produktionsverfahren aus.

Das Ergebnis der Auswahlentscheidung wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Unterlagen. Aus der Vorlage einer Bewerbung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Förderentscheidung

Von den ausgewählten Bewerbern wird ein öffentlicher Vortrag beim nächsten Jahreskongress im Strategieprozess „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren“ erwartet.
Die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppe der ausgewählten Bewerber angesiedelt werden soll, werden danach aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einschließlich einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung für die jeweilige Forschungsgruppe vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) dringend empfohlen. Dem Förderantrag ist eine Erklärung der antragstellenden Hochschule bzw. Forschungseinrichtung zur Aufnahme der Forschungsgruppe beizufügen (vgl. Nr. 4). Förderantrag und Vorhabenbeschreibung sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Vorhabenbeschreibung sollte umfassen:

  • Ziel des Vorhabens,
  • Stand der Wissenschaft und Technik, insbesondere der eigenen Vorarbeiten,
  • Ausführliche Arbeitsplanung einschließlich Meilenstein- und Ressourcenplanung,
  • Verwertungsplan,
  • Begründung der Notwendigkeit einer Zuwendung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 24.11.2011
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Henk van Liempt