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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt "Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklungen" (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Begleitung und Unterstützung einer umwelt- und gesellschaftsverträglichen Transformation des Energiesystems zu fördern. Die bisherige Förderung der „Sozial-ökologischen Forschung“ (SÖF) und der „Grundlagen der Energieforschung“ wird um diesen neuen Schwerpunkt ergänzt.

Mit dem Thema "Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems" wird ein aktuelles gesellschaftliches Problemfeld aufgegriffen. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat die Energiewende beschlossen. Damit ergeben sich weitreichende Konsequenzen für das Energiesystem und für Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt. Im Zuge der Energiewende soll eine nachhaltige Energieversorgung (Strom, Wärme, Treibstoff) aufgebaut werden, die sich in zunehmendem Maße auf die Nutzung erneuerbarer Energien stützt. Bis 2020 soll deren Anteil am Bruttostromverbrauch in Deutschland von heute 17% auf 35% steigen und die Treibhausgasemissionen um 40% gesenkt werden. Gleichzeitig wird die Stromerzeugung in Kernkraftwerken schrittweise reduziert und im Jahre 2022 vollständig auf Kernkraft verzichtet. Neben dem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien sind auch Maßnahmen wie die effizientere Verwendung von Energie Teil der Energiewende. Damit einher geht ein Paradigmenwechsel von einer Energiepolitik mit hohen Reservekapazitäten in der Energiebereitstellung zu einer Energiepolitik, in der analysiert wird, wann Energie in welchem Umfang dem momentanen Bedarf angepasst zur Verfügung steht.

Mit der geplanten Beschleunigung der Transformation zu einem nachhaltigen Energiesystem stellt sich die Frage nach einer „gesellschaftsverträglichen“ Ausgestaltung und Umsetzung dieser Transformation in neuer Dringlichkeit. Die jüngsten Debatten und Entwicklungen mit Bezug auf die zukünftige Ausrichtung der Energieversorgung zeigen, dass gesellschaftliche Aspekte für die Umsetzung von großer Bedeutung sind. Die Ziele der Energiewende sind nicht allein mit neuen technischen Lösungen zu erreichen. Voraussetzung für die Implementierung neuer Technologien ist, dass sie an die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesellschaft angepasst und am Markt nachgefragt werden. Zudem ist das Verhalten der Konsumenten in Wirtschaft und Gesellschaft auch bei der Energienutzung entscheidend für die Nachhaltigkeit des Energiesystems. Die mit der Energiewende angestrebten Innovationen im Energiesystem erfordern deshalb insbesondere auch gesellschaftswissenschaftliche Forschung, gemeinsam mit der Technologieentwicklung, in interdisziplinärer Einbettung. Das BMBF hat im Jahr 2011 den Bürgerdialog „Energietechnologien für die Zukunft“ initiiert, bei dem Bürgerinnen und Bürger eingeladen waren, ihre Fragen, Erwartungen und Bedenken zu technologischen und gesellschaftlichen Aspekten der Energieversorgung mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu diskutieren und als Ergebnis den politisch Verantwortlichen einen Bürger-Report zu überreichen. Diese Bekanntmachung ist ein Beitrag zur Umsetzung der Ergebnisse des Bürgerdialogs.
Zur Bewältigung der Transformation des Energiesystems wird die Forschung im BMBF-Rahmenprogramm FONA einen wichtigen Beitrag leisten. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse bzw. Transformationen unter dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung sind zentraler Gegenstand der Sozial-ökologischen Forschung. Neben der anwendungsorientierten Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsforschung im Themenfeld soll die Förderinitiative wesentlich zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen. Sie ergänzt damit die bisher – etwa im Rahmen der Hightech-Strategie - geförderten technologieorientierten Forschungsansätze.

Anfang August 2011 hat die Bundesregierung das 6. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Das BMBF hat damit seine neue Forschungsagenda vorgelegt. Die Energiewende ist eine politische und gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe ersten Ranges. Der Erfolg der Umsetzung neuer Technologien im Energiebereich wird maßgeblich davon abhängen, ob und in welchem Umfang es gelingt, technologische mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen zu verknüpfen.

Die Notwendigkeit einer gesellschaftswissenschaftlichen Forschung zur Energiewende verdeutlichen etwa die schon heute geführten Diskussionen um Standorte für Windkraftanlagen oder Trassen für Hochspannungsleitungen, die Zielkonflikte beispielsweise zwischen den Ansprüchen aus Naturschutz oder Tourismus und einer nachhaltigen Energieversorgung offenbaren. Außerdem führen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht automatisch zu einem geringeren Energiekonsum. Rebound-Effekte (über-)kompensieren häufig den technologisch erzielten Einspareffekt durch ein verändertes Nutzungsverhalten. Im Rahmen dieser Forschungsinitiative sollen deshalb Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und mögliche Entwicklungsprozesse auf dem Weg zu einem nachhaltigen Energieangebot und -konsum berücksichtigt werden. Grundlegend soll dabei sein, das Wissen über Handlungsmotive und -bedingungen der verschiedenen Akteure auf der Mikroebene und über systemische Transformationen auf einer Meso- und Makroebene zusammenzubringen und deren Wechselwirkungen zu untersuchen.
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Eine stärkere Beteiligung der Gesellschaftswissenschaften an den Gestaltungsvorschlägen für die nachhaltige Transformation des Energiesystems ist daher dringend geboten.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bekanntmachung folgende grundsätzliche Ziele:

  • Darstellung und Bewertung von Entwicklungsoptionen des Energiesystems einschließlich ökonomischer Szenarien aus sozial-ökologischer Perspektive.
  • Analyse und Bewertung der gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Akzeptanz der Transformation unter besonderer Berücksichtigung von Motivationen und Handlungsweisen der Akteure im Energiesystem; Erarbeitung und Erprobung von Strategien zur Beförderung aktiver Partizipation von relevanten Praxisakteuren und Bürgern am Transformationsprozess.
  • Governance von Transformationsprozessen einschließlich ökonomischer Instrumente: Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die umwelt-, gesellschafts- und demokratieverträgliche Steuerung des Transformationsprozesses des Energiesystems.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen.
Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie außerwissenschaftliche Erkenntnisse und Problemstellungen (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, können Forschungsbeiträge zu folgenden Themenbereichen geliefert werden:

2.1 Entwicklungsoptionen für das Energiesystem einschließlich ökonomischer Szenarien

Um die Konsequenzen der Umsetzung der Energiewende entsprechend des Energiekonzeptes 2050 der Bundesregierung abschätzen zu können, soll das wissenschaftliche Verständnis für die Wechselwirkungen in komplexen verbundenen Systemen wie dem Energiesystem, das in ökonomische, soziale und ökologische Subsysteme eingebettet ist, gesteigert werden. Besondere Bedeutung kommt dabei systemischen Innovationen zu. Im Energiesystem kann der Übergang von einer stark zentralen Struktur der Energiebereitstellung hin zu dezentralen Strukturen mit größtenteils fluktuierender Einspeisung als eine solche Systeminnovation gesehen werden, die auch große Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Verteilernetze und der Speicherkapazitäten wie auch auf die Akteurskonstellationen im Energiemarkt hätte.
Es sollen verschiedene Optionen einer sich ergänzenden Entwicklung von zentralen und dezentralen Strukturen im Energiesystem analysiert und bewertet werden. Dabei ist die Frage einer effizienten Integration der erneuerbaren Energien in das zentrale System der Stromerzeugung ebenso zu adressieren wie die nach den Chancen und dem Potenzial dezentraler Prozesse – etwa bei der dezentralen Steuerung intelligenter Technik in Gebäuden zum Erreichen von mehr Energieeffizienz. Neben der Analyse der Effizienz einzelner Komponenten ist auch die Effizienz des Gesamtsystems zu bewerten, einschließlich der Fähigkeit des Systems zu dynamischen Anpassungen. Dabei spielt eine Rolle, inwieweit Pfadabhängigkeiten (in Bezug auf dominante Technologien, „verfestigte“ Institutionen, „eingefahrene“ soziokulturelle Muster) die Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinnovationen und den damit verbundenen neuen Technologien bzw. neuen institutionellen Arrangements behindern. Es sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wie solche negativen Pfadabhängigkeiten überwunden werden können. Um neue Pfadabhängigkeiten zu vermeiden, sind Informationssysteme zu entwickeln, die frühzeitig negative Folgewirkungen der Transformation anzeigen können.
Die Bewertung der verschiedenen Entwicklungsoptionen und den damit verbundenen Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen soll möglichst umfassend hinsichtlich verschiedener Kriterien (Nachhaltigkeitsziele, (ökonomische) Effizienz, Vulnerabilität bzw. Resilienz des Energiesystems (gegen Klimawandel, Extremereignisse), regionalökonomische Effekte, Investitionsanreize für die Industrie) unter Einbezug gesellschaftlicher Faktoren (etwa Betroffenheit und mögliche Belastung von Bevölkerungsgruppen) erfolgen. Zudem sollten jeweils ökonomische Szenarien erstellt werden.
Dabei soll auch eine gesamtgesellschaftliche Abwägung von Chancen, Risiken und Trade-offs vorgenommen werden, die aus dem Zusammenspiel verschiedener neuer Technologien (wie bspw. Carbon Capture and Storage (CCS), oder die neuen Generationen von Bioenergieträgern) aber auch aus den erforderlichen Änderungen im langlebigen Kapitalstock (Gebäude, Kraftwerke) oder durch die zunehmende Verbindung von Infrastruktursystemen, z.B. für Strom, Wärme und Mobilität, entstehen.
Die Entwicklungsoptionen und Szenarien hängen auch stark von regionalen Besonderheiten ab. Daher werden Gesamtkonzepte für unterschiedliche Regionen benötigt, die in Szenarien (mit unterschiedlichen Randbedingungen) vergleichend erforscht werden sollen. Hierzu soll auch das Instrument der regionalen Modellierungen eingesetzt werden, um Potentiale aus der Kopplung verschiedener Infrastrukturen (z.B. Wärme und Strom), aber auch drohende Engpässe erkennen und bewerten zu können.
Die Untersuchung von Erzeugungs- und Verbrauchsbilanzen auf unterschiedlichen geographischen Ebenen ist Voraussetzung für eine angemessene Planung des Netzausbaus. Dies beinhaltet zunächst die Festlegung geeigneter Systemgrenzen für die Bilanzierung (Bilanzräume). Darüber hinaus sind aber auch regionale und lokale Kontexte, etwa hinsichtlich der Versorgungssicherheit bzw. der Energie-Export-/Importbilanz in bestimmten Regionen sowie die Wechselwirkungen zwischen den Systemen zu berücksichtigen.

2.2 Partizipation am Transformationsprozess und gesellschaftliche Voraussetzungen für die Akzeptanz der Transformation

Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Steuerung von Transformationsprozessen liegt in der Einbettung in einen gesellschaftlichen Diskurs. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen exemplarisch Diskurse organisiert und durchgeführt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei regionale Ansätze, bei denen die Beteiligten vor Ort eingebunden werden. Wissenschaftliches Ziel ist, durch die exemplarischen Ansätze übertragbare Erkenntnisse für die Durchführung von Partizipationsprozessen zu gewinnen. Durch die Diskurse soll ermittelt werden, welche regionalen oder überregionalen Lösungsvorschläge unter welchen Voraussetzungen akzeptanzfähig sind.
Für einen „intelligenten“ Umbau der Energieversorgung müssen außerdem die Handlungsweisen und die Motivationen der verschiedenen Akteure verstanden und in Umsetzungsstrategien berücksichtigt werden. Von besonderem Interesse im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien ist die veränderte Rolle der Energiekonsumenten durch eine gesteigerte Verantwortung, wenn diese auch als Investoren, „Energieproduzenten“ oder „politische Souveräne“ gefordert werden.
Folgende Teilaspekte in Bezug auf Akzeptanz und Beteiligung sowie Handlungsweisen und Motivationen könnten untersucht werden:

Verbundene Analyse von Akzeptanz und Partizipation:
  1. Bezogen auf die Zivilgesellschaft, die stärker als eigenständig handelnder Akteur gesehen, aktiviert und unterstützt werden sollte. Wie kann die Öffentlichkeit bzw. können die betroffenen Gruppen vor Ort an Planungen zur Ausgestaltung der zukünftigen Energieversorgung beteiligt werden, welche (informellen) Verfahren werden eingesetzt und welche haben sich bewährt? Eine Aktivierungsanalyse könnte erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten ausloten. Es geht darum, Wege aufzuzeigen, wie bestehende Verfahren so verbessert werden können, dass sie sowohl bei Entscheidungen über die Notwendigkeit von Maßnahmen als auch über die Wahl von Durchführungsalternativen die Bürgerbeteiligung sinnvoll organisieren. Zudem sollen Vorschläge gemacht werden, wie die Einführung energieeffizienter Produkte und Technologien so gestaltet werden kann, dass sie den Bedürfnissen und Handlungsoptionen der Akteure möglichst gut entsprechen. Diese Vorschläge sollten sich auch mit den ökonomischen Voraussetzungen von Akzeptanz und den Bedürfnissen und Präferenzen der Konsumenten auseinandersetzen.
  2. Bezogen auf Unternehmen, die darin gestärkt werden sollen, in energieeffiziente Technik zu investieren. Um technische Lösungen frühzeitig am Bedarf ausrichten zu können, sind Möglichkeiten der sozialen Einbindung von Technologieentwicklungen zu analysieren. Zudem sind Untersuchungen bezüglich der Akzeptanz ökonomischer Instrumente der umweltpolitischen Steuerung (z. B. allgemeine CO2-Steuer vs. Förderung der erneuerbaren Energien) bei Unternehmen möglich.
Lebensstilanalyse:

Es ist weitgehend unklar, inwieweit die Bürger bereit bzw. in der Lage sind, die mit dem Wandel des Energiesystems einhergehenden Änderungen in ihrem Alltag anzunehmen. Zu klären ist, wie eine CO2-arme Alltagskultur auszusehen hat und wie diese an unterschiedliche Lebensstile anschlussfähig ist. Dabei sind die Chancen und Hemmnisse für einen Lebensstilwandel unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu untersuchen.

Konfliktanalyse:

Untersuchungen der mit der Energiewende verbunden Konflikte sollen Erkenntnisse über die Träger dieser Konflikte und deren Strategien, die Art und Weise, wie diese Konflikte ausgetragen werden und die Auslöser bzw. Hintergründe liefern. Die Konflikte müssen außerdem in ihrem jeweiligen (insbesondere räumlichen) Kontext untersucht und verstanden werden. Ausgelotet werden soll der Raum für Alternativen und die Rolle strategischer Interventionen bei der Konfliktlösung.

Gerechtigkeits- und Akzeptabilitätsanalyse:

Eine Gerechtigkeitsanalyse ist aufgrund der weltweiten Verflechtungen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und globaler Ebene durchzuführen. Dabei sind die nationalen und internationalen Verteilungseffekte des Transformationsprozesses herauszuarbeiten. Untersucht werden soll, wer die Hauptlasten einer Transformation trägt und wer davon profitiert. Mögliche Ausgleichsmechanismen und deren Akzeptanz bei verschiedenen Akteuren sind aufzuzeigen. Die Beurteilung der Energiewende unter normativen Aspekten soll sich einerseits auf die Begründung von global anerkannten Gerechtigkeitskriterien beziehen, andererseits auf die Begründung der in der Debatte um die Energiewende vorgebrachten Argumente und die Rechtfertigung des damit verbunden staatlichen Handelns – auch im internationalen Vergleich. Untersucht werden kann auch, wie sich Akzeptanz und Akzeptabilität, insbesondere bezogen auf große Infrastrukturprojekte, im Zeitverlauf verändern.

Diskurs- und Kommunikationsanalyse:

Die Forschung muss sich mit den unterschiedlichen Interessen der einzelnen Akteure der Energiewende auseinandersetzen. Untersucht werden sollen die verschiedenen Formen und Wirkungen öffentlicher Debatten über die Energiewende, etwa die Frage, welche Inhalte von den verschiedenen Akteuren kommuniziert werden und wie die Medien den Themenkomplex aufgreifen. Auf Basis dieser Analyse sollen Vorschläge entwickelt werden, wie die Debatten verbessert werden können bzw. wie konstruktiv auf den Diskurs eingewirkt werden kann. Dies betrifft insbesondere die Frage, wie Transparenz über die systemischen Zusammenhänge hergestellt werden kann. Ziel ist es, die Kompetenz der Öffentlichkeit im Umgang mit wissenschaftlichen Ergebnissen zu verbessern. Darüber hinaus können Vorschläge für die wissenschaftliche Begleitung von Risiko-Dialogen zur Bestimmung akzeptabler Risiken entwickelt werden.

Verfahrensanalyse:

Es sind bestehende Planungs- und Genehmigungsverfahren darzustellen, die bei der Transformation zur Anwendung kommen, und auf Defizite und Bewertungen der betroffenen Akteure hin zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Analyse sind Verbesserungsvorschläge und Umsetzungswege zu entwickeln.

Prioritär werden Vorhaben gefördert, die sich auf mehrere der genannten Aspekte beziehen und diese in den Gesamtzusammenhang einordnen. Die Vorhaben sollen sich konkret auf die Umsetzung der Energiewende beziehen und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten.

2.3 Governance von Transformationsprozessen einschließlich ökonomischer Instrumente

Die Transformation des Energiesystems stellt eine Governance-Herausforderung dar, die vor dem Hintergrund einer kontrovers geführten Debatte und in einem hoch politisierten Umfeld bewältigt werden muss. Gesellschaftsorientierte Forschung muss hierfür Lösungskonzepte finden, die die Vielfalt gesellschaftlicher Transformationsmethoden berücksichtigen und Technologieoptionen in den Kontext gesellschaftlicher Prozesse stellen. Dabei könnte z.B. das Konzept des sogenannten „Transition Managements“ angewendet werden. Dieses Konzept bietet einen integrativen Bezugrahmen für das Verständnis und die Gestaltung komplexer sozialer Veränderungsprozesse und könnte ggf. auch mit Ansätzen der „Sustainable Governance“ kombiniert werden. In beiden Ansätzen spielt die Ausgestaltung und Entwicklung von Institutionen bzw. „sozio-technischen Regimen“ eine zentrale Rolle.
Mit Hilfe von Szenarien möglicher Entwicklungen soll untersucht werden, wie lokal begrenzte Innovationsimpulse gesellschaftlich bedeutsam werden. Dabei spielen die sich im Zuge der Dezentralisierung bildenden neuen formellen und informellen Institutionen sowie Akteurskonstellationen und –gruppen des Innovationssystems, die durch eine Vielfalt an verschiedenen Eigentümerformen wie z.B. Energiegenossenschaften gekennzeichnet sind, eine bedeutende Rolle, die in den Analysen zu berücksichtigen ist. Dies beinhaltet insbesondere auch neue Formen der Finanzierung von Innovationen für private wie gewerbliche Akteure. Auf dieser Grundlage ist Zielwissen insbesondere in Form von stabilen Leitbildern für die Transformation gemeinsam von Experten mit der Bevölkerung vor Ort und weiteren Anspruchsgruppen zu entwickeln. So könnte sich z.B. ein Energiekonzern stärker als Dienstleister verstehen, der sich nicht primär auf Energieproduktion, sondern auf den Service „komfortables Wohnen“ fokussiert. Dies kann neue Einsparpotentiale eröffnen, wie auch die Sanierung des Wohnungsbestandes erhebliche Effizienz-Gewinne verspricht.
Im Hinblick auf die Umgestaltung des Energiesystems rückt auch die intelligente Regulierung von Märkten in den Fokus. Zu untersuchen wäre, wie regionale Märkte ausgestaltet werden sollten, die der zunehmenden Dezentralisierung der Energieproduktion entsprechen. Relevante Aspekte betreffen die regionale Preisbildung, die Bewertung von Effizienzzielen im Vergleich mit anderen Nachhaltigkeitszielen, Marktmacht und die langfristigen Anreizwirkungen für Investitionen.
Stabile politische Rahmensetzungen spielen aber auch insgesamt eine bedeutende Rolle bei der Verbreitung erneuerbarer Energien. Zu untersuchen ist, welcher „policy mix“ aus regulatorischen Maßnahmen (Einspeisevergütungen, Quoten (z.B. für Bioenergie), privilegierte Netzzugänge, Setzung von Produktionsstandards z.B. bei Bioenergie), fiskalischen Maßnahmen (Steuern, Rabatte, Fördermittel) oder Maßnahmen wie der Kohlendioxid-Bepreisung die Transformationsziele am effektivsten und effizientesten unterstützt und welche Wechselwirkungen mit Politikmaßnahmen in anderen Bereichen (z.B. Verkehr, Landwirtschaft, Umwelt, Soziales) beachtet werden müssen.
Forschungsarbeiten können sich zudem auf Abstimmungsprozesse zwischen verschiedenen Zielsetzungen der Politik beziehen, die für die Energiewende relevant sind. Dazu gehören Zielsetzungen des Umweltschutzes, die mit dezentralen Energieerzeugungsmaßnahmen in Konflikt geraten können. Zur Auflösung solcher Konflikte ist ein konsistenter Rahmen für die umweltfreundliche Energiewende und für Fallbeispiele passende Verfahren und Instrumente zu entwickeln. Ebenfalls zu untersuchen ist die Frage, wie bereits existierende Beteiligungsformen mit Planfeststellungsverfahren verbunden werden können und welche Chancen „responsive“ Planungsverfahren bieten. Hierbei ist insbesondere die Kompetenz von Ökonomen und Juristen zu berücksichtigen.
Schließlich stellt sich die Frage nach der internationalen Dimension der Transformation des Energiesystems („Europäisierung“ der Energiepolitik, multilaterale Vereinbarungen oder bilaterale Pionierbündnisse, Kopplung regionaler Märkte mit nationalen und internationalen Märkten hinsichtlich Regulierung und Infrastrukturentwicklung). Auch auf europäischer / internationaler Ebene sollte deshalb die Vielfalt von Governance-Mustern vergleichend analysiert werden.

2.4 Synthese- und Transferprojekt

Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transferforschungsvorhaben zu fördern, das aber nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung ist und gesondert ausgeschrieben werden wird. Da aber von den im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgewählten Fördervorhaben die Bereitschaft erwartet wird, in einem solchen Synthese- und Transfervorhaben zu kooperieren, werden im Folgenden die Ziele dieses Begleitvorhabens kurz beschrieben:

  • Unterstützung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung. Das Vorhaben soll Wege erkunden, wie bereits Zwischenergebnisse für laufende Transformationsprozesse nutzbar gemacht werden können und den Ergebnistransfer von Zwischen- und Endergebnissen aktiv unterstützen.
  • Einbindung der Projektfragestellungen, der -ansätze und -ergebnisse in eine Gesamtbetrachtung und -bewertung des Energiesystems und seiner Entwicklungsoptionen. Ziel ist ein Beitrag zur Systemanalyse des Energiesystems.
  • Dabei soll über den Ergebnistransfer der einzelnen Projekte hinaus sichergestellt werden, dass konkrete Politikempfehlungen, sowie konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für Konsumenten, Produzenten, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, die im gesellschaftlichen und politischen Kontext die Energiewende mitgestalten, auf einer soliden wissenschaftlichen Basis gegeben werden können. Hierzu sollen die in den Projekten verwendeten Methoden, etwa der Szenarienentwicklung und der Verwendung von Szenarien in Beteiligungsverfahren oder zur Durchführung von Forschungsprojekten in Modellregionen, reflektiert und systematisiert werden.

Hinweise zum Charakter der Forschungsvorhaben:

Es werden sozial-ökologisch ausgerichtete Forschungsvorhaben gefördert, die inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen folgen und auf diese Weise ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive verknüpfen. Dabei stellt die Integration natur- und ingenieurswissenschaftlicher Erkenntnisse in gesellschaftswissenschaftliche Konzepte und Methoden im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung eine besondere Voraussetzung dar. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, relevante Antworten auf Fragen zum Umbau des Energiesystems aufzuzeigen.
Zu gewährleisten ist zudem die enge Zusammenarbeit mit Partnern aus der Praxis (kommunale Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmensverbände, Verbraucherorganisationen, NGOs), die in die Konzipierung des Forschungsvorhabens einbezogen werden sollen. Vorhaben, bei denen die Erprobung der entwickelten innovativen Konzepte, Verfahren oder Instrumente in der Praxis Teil des Projektes ist, werden prioritär gefördert. Praxispartner können als Verbundpartner eine eigene Zuwendung erhalten. Ansonsten ist die Kooperationsbereitschaft der Praxispartner in geeigneter Weise zu dokumentieren (schriftliche Interessenbekundung, Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in einem Praxisbeirat, Kooperationsvereinbarung o.ä.). Gegebenenfalls können in geringem Maße Mittel für die Aufwandsentschädigung der Praxispartner (etwa NGOs) beantragt werden.
Die Forschungsprojekte können einerseits in Form thematisch orientierter Verbünde, als Einzelvorhaben oder in Form von regionalen Clustern (Regionen als „Experimentierorte“, Städte-Netzwerke) vorgeschlagen werden. Anträge können entweder zu einem der oben genannten Themenbereiche oder themenübergreifend gestellt werden.

Die Analysen können auch den europäischen Nachbarschaftsraum mit einbeziehen, um Erkenntnisse zu liefern, wie kompatibel die deutsche Lösung mit den Lösungen anderer europäischer Staaten ist bzw. wie sich jene auf das Zusammenspiel im internationalen Gefüge auswirken könnte. Sofern die Einbindung internationaler Kooperationspartner für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, können Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner beantragt werden.

Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung der Energiewende hohe Relevanz haben und konkrete Politikempfehlungen beinhalten. Der Vermittlung von Ergebnissen wird in der Förderinitiative viel Aufmerksamkeit gewidmet, um einen schnellen Ergebnistransfer aus den Projekten in die Anwendung sicher zu stellen. Darum sollten konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Ergebnistransfers (auch von Zwischenergebnissen) mit adressiert werden.

Mit hoher Priorität werden Vorhaben gefördert, die innovative Methoden für eine vorausschauende Folgenabschätzung von Maßnahmen sowie Vorschläge entwickeln, wie diese Instrumente in Politikprozesse eingebettet werden können.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (als Verbundpartner) sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)“, insbesondere die Schwerpunkte „Sozial-ökologische Forschung“ und Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit". Für die energierelevanten Teile bildet das 6. Energieforschungsprogramm – insbesondere das BMBF-Kapitel – die Grundlage.
Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter Forschung für die Nachhaltigkeit zu finden und zur Sozial-ökologischen Forschung unter oder http://www.sozial-oekologische-forschung.org/de/1100.php .
Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und die Mitwirkung bei dem projektübergreifenden Transfer- und Syntheseprojekt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) nachgewiesen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids für Gebietskörperschaften werden die ANBest-Gk.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR (PT-DLR)
AE 41 Globaler Wandel / Klima- und Umweltschutz, Sozialökologische Forschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel: 0228-3821-1511 (Sekretariat)
Fax. 0228-3821-1500
http://www.pt-dlr.de
beauftragt.

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist Herr Thomas Schulz, Tel.:0228 / 38211584, E-Mail: thomas.schulz@dlr.de und Herr Dr. Ralph Wilhelm, Tel.:0228./.38211585, E-Mail: ralph.wilhelm@dlr.de.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.

7. 2. Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter.

7. 2. 1. Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum 15.03.2012 in elektronischer Form und auf dem Postweg in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Den Vorhabensbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des geplanten Vorhabens, die antragstellende(n) Person(en) mit Institution, Dienstanschrift einschließlich E-Mail und Telefon, die geplante Laufzeit, die Förderquote und die beantragten Fördermittel hervorgehen.
Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 Seiten (Arial 11, 1,5-zeilig) umfassen. Eingereicht werden sollen ein Exemplar (einseitig bedruckt) sowie 15 Kopien (doppelseitig bedruckt).

Die Vorhabenbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

  • Beschreibung der Problem- und Zielstellung sowie des gesellschaftlichen Bedarfs, insbesondere des Beitrags zur Bewältigung der Energiewende;
  • Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten;
  • Bezug zu den Förderzielen;
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen;
  • vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung;
  • erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebte Ergebnisverwertung;
  • Zeitplanung und Kostenschätzung (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, ggf. Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).

Als Anhang können Literaturlisten und Curricula beigefügt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Gesellschaftliches Innovationspotenzial, möglicher Beitrag zur Realisierung der Energiewende;
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes;
  • Kenntnis des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und anderer einschlägiger Wissensquellen im Themenfeld;
  • angemessene Auswahl der Methoden bzw. Darlegung der zu entwickelnden Methoden;
  • Stringenz des Forschungsdesigns;
  • eine der Problemstellung angemessene Zusammensetzung des Forschungsteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstand relevanten Fächer und Kompetenzen);
  • wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller, insbesondere in Hinsicht auf gesellschaftswissenschaftliche sowie inter- und transdisziplinäre Kompetenz;
  • Expertise des Projektteams zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 07.12.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. V. Dietz Dr. C. Rövekamp