
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Urbane Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit II“ der Bundesregierung
Vom 26. März 2012
Die weitaus meisten Menschen in Deutschland leben in Städten. Knapp die Hälfte wohnt in Ballungszentren, die insgesamt weniger als zehn Prozent der Fläche des Landes ausmachen. Die Herausforderungen für die zivile Sicherheit werden in einer globalisierten und weit vernetzten Welt immer vielfältiger. Die Vernetzung und Verdichtung lebenswichtiger Infrastrukturen in urbanen Räumen eröffnen nicht nur neue Chancen für effizientes Wirtschaften und Wohlstand, sondern führen auch zu neuen Verwundbarkeiten. Es gehört zu den gesamtstaatlichen Aufgaben von Kommunen, Ländern und Bund Sicherheit zu gewährleisten und Vorkehrungen zu treffen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch im Krisen- und Katastrophenfall bestmöglich geschützt und versorgt werden. Dazu gehört auch, die Bevölkerung sowie die Strukturen und Prozesse so vorzubereiten, dass sie weniger verletzlich gegenüber Schadensereignissen sind, dass sie auf unvorhergesehene kritische Situationen reagieren können und besser in der Lage sind, mit unsicheren Situationen und nicht vorhergesehenen Ereignissen umzugehen. Dabei muss die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben. Die Bekanntmachung „Urbane Sicherheit“ soll einen Beitrag dazu leisten, Risiken frühzeitig zu erkennen, Unsicherheiten zu verringern und Sicherheit präventiv als integralen Bestandteil einer modernen Stadtgestaltung zu verankern.
Aufbauend auf dem ersten nationalen Forschungsprogramm, verfolgt das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit II“ (http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de) die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, Naturkatastrophen, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen. Das Rahmenprogramm setzt damit die Impulse der „Hightech-Strategie 2020 für Deutschland“ um, in der Sicherheit eines von fünf Bedarfsfeldern ist, an denen sich die innovationspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung orientieren.
Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur Erhöhung der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern erbringen, den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren aus Deutschland erschließen und die die Freiheit der Menschen in unserem Land respektieren. Es wird erwartet, dass die Forschungsverbünde interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellt sind und in Zusammenarbeit zwischen Natur- und Ingenieurwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften und Sicherheitsbehörden gemeinsam Sicherheitslösungen erarbeiten, die zur Praxis und zur Gesellschaft passen. In den Vorhaben sind ethische, kulturelle, rechtliche und städtebauliche/stadtentwicklungspolitische Fragen zu berücksichtigen. Die Bekanntmachung richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Die Einbeziehung von Partnern entlang der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie hin zu den Endnutzern, unterstützt die Anwendungsrelevanz der erarbeiteten Lösungen. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind vor allem Kommunen, Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz und andere Hilfsorganisationen), Betreiber kritischer Infrastrukturen, Verkehrsbetriebe und private Sicherheitsdienstleister.
Vorhaben können nach Maßgabe der -Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Verfahren zur Notifizierung des Programms durch die Europäische Kommission ist eingeleitet.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern in städtischen Räumen zu erhöhen und gleichzeitig die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten. Ausgangspunkt soll die Analyse existierender oder zukünftiger Bedrohungslagen und deren Folgeeffekte sein. Dabei sollen mögliche Auswirkungen von Sicherheitsmaßnahmen auf die Bevölkerung und das Leben in der Stadt einbezogen werden, ggf. auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Die Verbundprojekte sollen das Szenario, zu dessen Lösung sie beitragen wollen, sowie den Forschungsgegenstand vollständig beschreiben und Kriterien benennen, anhand derer das Ergebnis verifiziert werden kann. Isolierte Insellösungen sollen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermieden werden. Themenschwerpunkte:
Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:
Die Laufzeit der Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge*) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf), entnommen werden. Die Koordinatorin/der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.
Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen**) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf ).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Martin Bettenworth
Telefon: 02 11/62 14 – 3 99
Telefax: 02 11/62 14 – 4 84
E-Mail: bettenworth@vdi.de
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann. Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
bis spätestens zum 20. Juni 2012
zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) über das Internet-Portal http://www.projekt-portal-vditz.de/calls/view/1 online ein. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich zu den oben genannten Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
1 Ziele
1.1 Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
1.2 Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
1.3 Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
2 Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
2.1 Stand von Wissenschaft und Technik
2.2 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
2.3 Bisherige Arbeiten der Antragstellerin/Antragsteller
3 Arbeitsplan
Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen, technischen Problemstellungen und der Lösungsansätze und der Einstufung der einzelnen Arbeitspakete nach Beihilfeintensität in Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Forschung.
4 Verwertungsplan
Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner). Im Verwertungsplan ist eine Aussage zur Passfähigkeit mit relevanten nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen.
5 Netzplan
Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.
6 Finanzierungsplan
Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.
Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin/den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite, separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, „Hinweise zur Antragstellung“, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Telefon: 02 28/99 57-36 94 oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 2. Förderperiode im Jahr 2017.
Bonn, den 26. März 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker
*) FuE = Forschung und Entwicklung
**) FEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation