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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen zur Entwicklung und Umsetzung neuer Systemlösungen im Nachhaltigen Landmanagement.

Vom 16.03.2012

Nachhaltiges Landmanagement ist ein Querschnittsthema und wichtiges Ziel des Programms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA). Seit 2010 werden im Rahmen der Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert ( www.nachhaltiges-landmanagement.de ). Die vorliegende zweite Förderbekanntmachung ist die funktionale Weiterentwicklung der erfolgreich begonnenen Fördermaßnahme. Sie unterstützt die Ziele der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung, insbesondere die dort genannten Bedarfsfelder Klima/Energie und Gesundheit/Ernährung.
Nachhaltige Lösungen im Landmanagement erfordern vielfältige Innovationen, die sich in der Regel in einem komplexen Umfeld bewegen. Innovationen im Landmanagement werden nicht allein durch die Regeln des Marktes bestimmt. Verschiedene Nutzungsinteressen, Eigentumsverhältnisse, rechtliche Regelungen, Organisationsformen, institutionelle Verantwortlichkeiten und vieles mehr sind mit entscheidend dafür, ob sich neue Technologien, Dienstleistungen oder Handlungsstrategien im Umgang mit den Landressourcen durchsetzen.
Sowohl für eine umsetzungsorientierte Forschung als auch für die Praxis selbst wird es daher immer wichtiger, sich mit Innovationsprozessen auseinander zu setzen. Die Mechanismen von Innovationen im Landmanagement und deren Rahmenbedingungen müssen verstanden werden, um darauf aufbauend gezielt die nächsten Innovationsschritte vorbereiten zu können.
Mit der Förderung von Innovationsgruppen soll daher die Forschung und Entwicklung (FuE) neuer Lösungen für das nachhaltige Landmanagement mit einer gezielten Analyse der Innovationsbedingungen und der darauf aufbauenden Entwicklung von Innovationskonzepten verknüpft werden. Damit dies gelingt, werden den Mitgliedern einer Innovationsgruppe entsprechende Möglichkeiten eingeräumt, sich mit Innovationsprozessen und Innovationsforschung auseinanderzusetzen und die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben. Mit der Qualifizierung von Fachkräften wird auch ein signifikanter Beitrag zu den innovationspolitischen Ansätzen der Hightech-Strategie 2020 geleistet.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, in Anlehnung an Modul B der laufenden Fördermaßnahme und den dort adressierten Themenfeldern, weitere Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement zu initiieren. Für die angestrebte Systemlösung sollen die FuE-Arbeiten unter Einbeziehung der Kenntnisse aus der Innovationsforschung mit einer Innovationsanalyse und der darauf aufbauenden Entwicklung eines Innovationskonzeptes verknüpft werden.
Die Mitglieder der Innovationsgruppen sollen durch einen zielgerichteten Erwerb von Innovationskompetenz in die Lage versetzt werden, Innovationsprozesse zu verstehen, die Bedingungen für eine erfolgreiche Implementierung der entwickelten Lösung zu untersuchen und auf dieser Grundlage die nächsten erforderlichen Schritte in einem Innovationskonzept zusammen zu fassen. Der Erwerb von Innovationskompetenz soll die Umsetzung der Forschungsergebnisse und der entwickelten Systemlösungen befördern. Weiterhin soll er die Teilnehmer befähigen, im weiteren Berufsleben Innovationsprozesse im Landmanagement gezielt initiieren und steuern zu können.
Die Forschung für das nachhaltige Landmanagement bewegt sich in einem komplexen Handlungsfeld. Daher muss sie einen stark integrativen Ansatz auf mehreren Ebenen verfolgen:

  • Die Innovationsgruppen sollen interdisziplinär zusammengesetzt sein, sodass naturwissenschaftlich-technische Fachdisziplinen, wie z.B. Boden-, Wasser-, Ökosystem-, Klima-, Agrarforschung, mit den Planungswissenschaften sowie mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, wie Ressourcenökonomie, Siedlungsgeografie, Sozialökologie, Umweltethik und Governance-Forschung zusammengeführt werden.
  • Um die Forschungsarbeiten praxisnah und umsetzungsorientiert zu gestalten, sollen in den Innovationsgruppen Vertreter aus Wissenschaft (z.B. aus Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) und Praxis (z.B. aus kommunalen Einrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Verbänden) transdisziplinär zusammen arbeiten. Die Förderung soll damit auch Vertretern der Praxis die Weiterqualifikation und den Erwerb von Innovationskompetenz ermöglichen. Damit kann ein maßgeblicher Beitrag zur Anwendung von Innovationsprozessen geleistet werden.
  • Innovationen im Landmanagement können nur dann erfolgreich sein, wenn sie im Systemzusammenhang (z.B. Technologie, Verfahren, Organisationsformen, Dienstleistungen, Betreibermodell, Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Akzeptanz) betrachtet werden. In den Forschungsansätzen der Innovationsgruppen sollen daher technologische und nicht-technologische Aspekte integriert untersucht werden.

Die Fördermaßnahme unterstützt neben den bereits genannten nationalen Zielsetzungen die Umsetzung der „Strategie Europa 2020“ der EU. Ziel dieser Strategie ist es, in Europa ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum voranzutreiben. Um das gesetzte Ziel zu erreichen, hat die EU Kommission sieben Leitinitiativen initiiert. Zur Umsetzung sind auf nationaler und europäischer Ebene verschiedene Maßnahmen notwendig. Die Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen trägt insbesondere zur Leitinitiative „Innovationsunion" bei.
Die Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement“ verfolgt darüber hinaus das Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung. Durch eine auf Regionen bezogene Forschung in den Verbundvorhaben, durch die Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure sowie die Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen ländlichen und urbanen Räumen stärkt die Fördermaßnahme die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung von Innovationsgruppen auf dem Gebiet des nachhaltigen Landmanagements. In Innovationsgruppen arbeiten unterschiedliche Disziplinen aus Wissenschaft, Wirtschaft sowie Behörden und Gesellschaft an zukunftsorientierten und tragfähigen Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement.
Die Förderung der Innovationsgruppen erfolgt im Regelfall durch Förderung von Verbundvorhaben verschiedener Einrichtungen aus Wissenschaft und Praxis. Mitglieder der Innovationsgruppen sind Mitarbeiter der beteiligten Einrichtungen, die primär die wissenschaftliche Arbeit durchführen und sich im Rahmen dieser Tätigkeit weiterqualifizieren. Verantwortliche Personen an Einrichtungen, die sich im Rahmen dieser Bekanntmachung für eine Förderung bewerben, wie beispielsweise Hochschullehrer an Universitäten, sind nicht Mitglieder der Innovationsgruppe selbst, sollten jedoch grundsätzlich für die fachliche Betreuung und Beratung der Mitarbeiter der Innovationsgruppe zur Verfügung stehen.

Die Leitung bzw. Koordination der Innovationsgruppe soll durch eine Person übernommen werden, die bereits Erfahrung mit der Durchführung und Koordination von Forschungsvorhaben oder vergleichbaren Projekten besitzt, mit leitenden Aufgaben vertraut ist und ebenfalls eine Weiterqualifikation anstrebt.
Eine wichtige Zielsetzung der Förderung ist die Stärkung der Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement in Wissenschaft und Praxis. Unter Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement werden folgende Fähigkeiten verstanden:

  • Die Fähigkeit, den Bedarf und die Anwendungsfelder für neue Ideen im nachhaltigen Landmanagement zu erkennen.
  • Die Fähigkeit, neue Ideen im nachhaltigen Landmanagement zu realisieren und damit Innovationen durchzusetzen.
  • Die Fähigkeit, Innovationswissen für das nachhaltige Landmanagement weiterzugeben.

Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement umfasst daher Wissen, Erfahrungen sowie methodische Kompetenzen. Im Zuge der Forschungsarbeiten sollen die Mitglieder der Innovationsgruppen Kenntnisse zu Innovationsprozessen und deren Management erwerben bzw. weiterentwickeln.
Neben dem Erwerb von Innovationskompetenz besteht für alle Mitglieder der Gruppen die Möglichkeit, sich wissenschaftlich weiterzuqualifizieren oder Kompetenzen im Projektmanagement, z. B. für die Leitung einer Innovationsgruppe, zu erwerben. Die wissenschaftliche Weiterqualifikation soll insbesondere auch Personen aus der Praxis des Landmanagements ermöglicht werden.
Die Förderung der Innovationsgruppen zielt ab auf die weitere Entwicklung von Lösungen für das nachhaltige Landmanagement. Basis ist das Themenspektrum, das dem Forschungsschwerpunkt „Innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement“ (Modul B; s.u. www.bmbf.de/foerderungen/13138.php) der laufenden Fördermaßnahme zu Grunde liegt. Die Förderung ist dort vor allem auf eine integrierte Stadt-Land-Entwicklung mit den regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen (Wertschöpfungsnetze) und den regionalen Energie- und Stoffströmen gerichtet.
Es wird empfohlen, sich über die geförderten Vorhaben in der bereits laufenden Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement“ ( www.nachhaltiges-landmanagement.de ) zu informieren. Projektvorschläge für die Förderung von Innovationsgruppen dürfen sich mit den Inhalten laufender Vorhaben der Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement“ oder mit laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben anderer Fördermaßnahmen nicht überschneiden bzw. müssen von diesen ausreichend abgrenzbar sein.
Im Rahmen der Fördermaßnahme können die Mitglieder der Innovationsgruppe Informations- bzw. Arbeitsaufenthalte in anderen Einrichtungen vorsehen. Diese Aufenthalte sind förderfähig, sofern sie die Ziele der Innovationsgruppe unterstützen. Die Informations- und Arbeitsaufenthalte sollen insbesondere den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen sowie den Erwerb von Innovationskompetenz nachweislich befördern.
Für den Erwerb von Innovationskompetenz ist der Besuch oder die eigenständige Durchführung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen förderfähig. Diese müssen nachweislich mit den Zielen der Innovationsgruppe im Einklang stehen.
Um Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen zu integrieren, wird eine externe Begleitung der Innovationsgruppen erwartet. Damit soll die Relevanz der Ergebnisse für potenzielle Nutzer sichergestellt werden. Es sollen ein oder mehrere erfahrene Personen gewonnen werden, die spezifische Kenntnisse zu Veränderungsprozessen im Landmanagement, zur Innovationsforschung oder zum Innovationsmanagement einbringen können. Die Begleitung ist in der Art und in der zeitlichen Gestaltung grundsätzlich flexibel. Mit dem Antrag für die Hauptphase (siehe unten) ist darzulegen, welche Experten eingebunden bzw. Expertisen eingeholt werden sollen und welcher Beitrag durch die externe Begleitung geleistet werden soll.
Für Informations- und Arbeitsaufenthalte, für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie für die externe Begleitung können grundsätzlich Experten und Einrichtungen europäischer Länder einbezogen werden.
Jede Innovationsgruppe hat als wesentliches Produkt ihrer Arbeit ein Innovationskonzept vorzulegen, das am Beispiel der untersuchten Thematik gemeinschaftlich entwickelt wird. Im Innovationskonzept wird die Darstellung der Aktivitäten zur Weiterführung und Umsetzung der Ergebnisse erwartet. Dieses kann beispielsweise folgende Punkte beinhalten:

  • Bedarfs-, Akteurs-, und Institutionen-Analyse
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • Identifizierung von zusätzlichem FuE-Bedarf
  • Planung/Ausarbeitung der nächsten Innovationsphase
  • alternative Innovationsstrategien
  • Finanzierungsmodell
  • Kommunikationskonzept
  • Identifizierung weiterer Unterstützungs-/Fördermöglichkeiten
  • Zeitplan
  • Risikoanalyse
  • Schutz geistiger Eigentumsrechte
  • Existenzgründungsplan

Ein erster Entwurf des Innovationskonzepts ist eineinhalb Jahre vor Ende der Förderung vorzulegen.
Die Förderung erfolgt in einer Definitionsphase und einer Hauptphase, die jeweils in einem einstufigen Verfahren gesondert zu beantragen sind (siehe Nummer 7).
In der Definitionsphase wird dem Initiator der Innovationsgruppe ermöglicht, das Konzept für die Hauptphase detailliert auszuarbeiten. Mit der Definitionsphase sollen der Aufbau einer Innovationsgruppe sowie die Erarbeitung des Antrages für die Hauptphase erreicht werden. Besondere Punkte sind dabei die Entwicklung des Themas, die Aufstellung eines Arbeitsplanes, eines Qualifizierungskonzeptes für alle beteiligten Mitglieder der Innovationsgruppe und die Erarbeitung eines Konzeptes für die Begleitung der Innovationsgruppe durch Fach- und Innovationsexperten. Es wird erwartet, dass der Initiator einer Innovationsgruppe im Regelfall die Koordination bzw. Leitung der Gruppe in der dann folgenden Hauptphase übernimmt. In der Hauptphase kann eine Förderung der Innovationsgruppe über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren bewilligt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen, Gebietskörperschaften, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU -, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie verschiedene Einrichtungen der Praxis wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Innovationsgruppen zu beteiligen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung setzt eine interdisziplinäre sowie transdisziplinäre Zusammensetzung der Innovationsgruppe voraus. Eine Einbeziehung der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), sowie von Einrichtungen der Kommunen und Gebietskörperschaften ist ausdrücklich erwünscht.
Die Mitglieder einer Innovationsgruppe sind verpflichtet, begleitende Aktivitäten der Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement“ zu unterstützen und zu einer Kooperation und Vernetzung der Innovationsgruppen sowie zu Kommunikation, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.
Die Innovationsgruppe ist weiterhin verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z.B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bei Verbundprojekten muss vor der Förderentscheidung eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block ) entnommen werden. Die Partner eines Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit zum Projektbeginn in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Der Förderzeitraum gliedert sich in eine bis zu 15-monatige Definitionsphase und eine Hauptphase von maximal fünf Jahren.
Die Höhe der Förderung der Definitionsphase (siehe Nummer 7.2.1) wird auf maximal 100 000 Euro, im Fall von Hochschulen zzgl. der für den Förderzeitraum gültigen Projektpauschale, festgelegt. Die Definitionsphase kann nur durch eine Einrichtung beantragt werden. Die Förderung eines Verbundvorhabens ist daher in der Definitionsphase ausgeschlossen.
Der zuwendungsfähige Personalaufwand ist in der Definitionsphase auf eine 15-monatige Vollzeitstelle beschränkt. Vorkalkulatorisch kann für Anträge auf Ausgaben- und Kostenbasis maximal ein Entgelt angesetzt werden, das eine Vergütung nach E 14 (TVöD/TV-L) nicht überschreitet. Die Zuwendungen können in der Definitionsphase nicht für Geräteinvestitionen verwendet werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Antragsteller von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7 Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich - PtJ
Geschäftsbereich Umwelt
Dienststelle Berlin
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Reiner Enders
Tel.: 030 / 20199-424
E-Mail: r.enders@fz-juelich.de

Zur Vorlage der Vorhabenbeschreibung von Anträgen für die Definitionsphase ist das elektronische System pt-outline zu verwenden: https://www.pt-it.de/ptoutline/application/INNOGRUPPE12
Damit die Online-Version des Antrages Bestandskraft erlangt, müssen die kompletten Antragsunterlagen bestehend aus förmlichen Antrag und Vorhabenbeschreibung zusätzlich fristgerecht zu u.g. Termin (vgl. Nummer 7.2.1) unterschrieben beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Nutzung des elektronischen Systems „easy" zur Vorlage förmlicher Anträge wird dringend empfohlen. Vordrucke für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Zur Förderbekanntmachung wird der Projektträger Jülich voraussichtlich im Juni 2012 eine Informationsveranstaltung durchführen. Detaillierte Hinweise werden hierzu in Kürze auf den Internetseiten des Projektträgers unter www.ptj.de/innovationsgruppen bekannt gegeben.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Förderung gliedert sich in eine Definitionsphase und eine Hauptphase. Beantragt und gefördert wird zunächst nur die Definitionsphase in einem einstufigen Verfahren. Der Antrag auf Förderung einer Hauptphase ist das Ergebnis der Definitionsphase.

7.2.1 Beantragung der Definitionsphase

Für die Definitionsphase sind dem Projektträger begutachtungsfähige Anträge bis zum 17. September 2012 vorzulegen. Es sind weitere Stichtage zur Einreichung geplant, die zu gegebener Zeit bekanntgegeben werden.
Dem Projektantrag ist eine Vorhabenbeschreibung mit einer Länge von 15 bis 20 Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) nach folgender Gliederung beizufügen:

  • Deckblatt
    Thema des beabsichtigten Vorhabens, Angaben zu Gesamtkosten und Vorhabenlaufzeit, sowie Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers
  • Zusammenfassung
    Zusammenfassende Darstellung des Vorhabens (maximal 1 Seite)
  • Problemstellung, konzeptioneller Ansatz, Ziele und Lösungsweg
    Beschreibung des Hintergrunds und der Innovationsidee, Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens, Beschreibung des Lösungswegs
  • Vorgesehene Verbundstruktur
    Angabe der potentiellen Partner oder der benötigten Kompetenzen, Beiträge der Partner zur Zielerreichung und zum Lösungsweg
  • Qualifikationen
    Bisherige Arbeiten und Lebenslauf des vorgesehenen Koordinators bzw. Leiters der Innovationsgruppe und der potenziellen Partner
  • Innovationskompetenz
    Beschreibung der avisierten methodischen Herangehensweise zur Qualifizierung der Mitglieder der Innovationsgruppe in der Hauptphase
  • Externe Begleitung
    Beschreibung des avisierten Konzeptes für eine externe Begleitung in der Hauptphase
  • Vernetzung
    Darstellung der nationalen und ggf. europäischen/internationalen Vernetzung
  • Arbeitsplan der Definitionsphase
    Projektplan zur Initiierung der Innovationsgruppe und zur Ausarbeitung eines begutachtungsfähigen Antrages für die Hauptphase
  • Zeitplanung sowie Ausgaben-/Kostenschätzung
    Zusammenfassende Übersicht der Ausgaben-/Kosten- und Zeitplanung

Die begutachtungsfähigen Projektanträge werden gutachterlich nach folgenden Auswahlkriterien bewertet:

  • Problemlösungsrelevanz
  • Angestrebte Innovation für das nachhaltige Landmanagement
  • Beitrag zur Schaffung von Innovationskompetenz; Qualität der Konzepte für Qualifizierung, externe Begleitung und Vernetzung
  • Qualifikation des Koordinators für die Leitung der Innovationsgruppe
  • Qualität und Originalität des Ansatzes
  • Wissenschaftliche und/oder technische Kompetenz
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Projektstrukturen/Innovationsgruppe
  • Zusammenarbeit zwischen Fachdisziplinen sowie zwischen Wissenschaft und Praxis (Inter- und Transdisziplinarität)
  • Übertragbarkeit des Lösungsansatzes

Aus der Vorlage eines Projektantrages kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Anträge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Als Ergebnis der Förderung der Definitionsphase sollen Konzepte für die Beantragung der Hauptphase (siehe Nummer 7.2.2) entstehen. Die Förderung der Definitionsphase ist keine Gewähr, jedoch Voraussetzung für die Förderung der Hauptphase.
Bei Förderung der Definitionsphase wird diese zunächst auf einen Zeitraum von 12 Monaten beschränkt. Als zentraler Meilenstein der Definitionsphase ist spätestens am Ende des 10. Monats die Vorhabenbeschreibung des Verbundantrages für die Hauptphase vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung ist in Anlehnung an die Gliederung in Nummer 7.2.1 zu strukturieren und darf maximal 60 Seiten umfassen. Auf Grundlage dieser Vorhabenbeschreibung wird über die Bewilligung der Hauptphase entschieden. Bei einem grundsätzlich positiven Votum über die Förderung der Innovationsgruppe in einer Hauptphase kann die Definitionsphase um drei Monate verlängert werden. Diese zusätzlichen drei Monate, in denen notwendige Vorarbeiten für die Hauptphase geleistet werden können, müssen im Projektantrag für die Definitionsphase bereits mit einem Arbeitsplan untersetzt sein, die beantragten Mittel werden aber zunächst gesperrt.

7.2.2 Beantragung der Hauptphase

Die formalen Anträge für die Hauptphase der Innovationsgruppe sind spätestens zum Ende des 12. Monats der Definitionsphase vorzulegen. Dabei sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator von allen an einer Innovationsgruppe beteiligten Einrichtungen, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, förmliche und ausführliche Förderanträge gemäß den gültigen Richtlinien vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. März 2012

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

R. Ollig