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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung - Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF ist die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. So will das BMBF einen weiteren wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an Kinder und Jugendliche richten und im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren, auf der Grundlage von ausgewählten Konzepten (Nr. 7.1.1) erbracht werden. Hierzu zählen Maßnahmen zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Sie umfasst sowohl die eigene kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Ein wesentlicher Bestandteil kultureller Bildung ist auch die interkulturelle Bildung.

Zu förderungswürdigen Maßnahmen auf lokaler Ebene können beispielsweise

  • Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig),
  • Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig),
  • Patenschafts- und Mentorenprogramme
    gehören.

Im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen können auch die Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuern sowie Aktivitäten zur Einbeziehung der Eltern gefördert werden.

Ausgenommen sind solche Maßnahmen, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII.

Die Konzepterstellung der Maßnahmen ist Aufgabe der Zuwendungsempfänger gemäß 3; die fachliche und administrative Begleitung der Bündnisse für Bildung ist förderungswürdig.

3. Zuwendungsempfänger

Als Erstzuwendungsempfänger sind bundesweit tätige Verbände und bundesländerübergreifend tätige Initiativen mit Kompetenzen und Erfahrungen in der außerschulischen Bildung antragsberechtigt.

3.1 Verbände mit Strukturen bis auf lokale Ebene

Zuwendungsempfänger können bundesweit tätige Verbände sein, die über eine ausdifferenzierte Organisationsstruktur bis auf die lokale Ebene verfügen. Die Verbände initiieren über ihre Organisationsstrukturen lokale Bündnisse für Bildung, indem einzelne Mitgliedsorganisationen oder Gliederungen des jeweiligen Verbandes gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Partnern vor Ort in einem Bündnis für Bildung Maßnahmen gemäß 2. durchführen. Der Verband als Erstzuwendungsempfänger führt die Maßnahmen folglich nicht selbst durch, sondern gibt die Fördermittel des Bundes nach Maßgabe des Zuwendungsgebers durch privatrechtliche Zuwendungsverträge an seine lokalen Mitgliedsorganisationen und andere Letztzuwendungsempfänger weiter (Weiterleitung der Zuwendungsmittel gemäß VV Nr. 12 zu § 44 BHO). Auch Organisationen, die nicht Mitglied eines Verbandes gemäß 3.1 sind, haben die Möglichkeit, auf der Grundlage eines von einem Verband verfassten und von der Jury positiv bewerteten Konzepts (7.1.1) Anträge einzureichen (Letztzuwendungsempfänger). Ein solcher Antrag wird dann vom jeweiligen Verband, auf dessen Konzept er basiert, geprüft. Im Falle einer positiven Entscheidung schließt der Verband mit der jeweiligen Einrichtung einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag über die Weiterleitung der erforderlichen Mittel.

3.2 Initiativen

Zuwendungsempfänger können ferner Initiativen sein, die länderübergreifend in zahlreichen Regionen aktiv und aufgrund ihrer Organisationsstruktur in der Lage sind, Maßnahmen gemäß 2. auf lokaler Ebene im Rahmen von Bündnissen für Bildung durchzuführen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Maßnahmen gemäß 2. sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2010 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht: Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, bildungsfernes Elternhaus. Das Ziel der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher lässt grundsätzlich auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient.

Die Maßnahmen müssen im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. lokalen Kooperationen von wenigstens drei Partnern (Letztzuwendungsempfänger), durchgeführt werden. Die Kooperation muss durch eine gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner nachgewiesen werden.

Die Maßnahmen werden auf der Grundlage eines von einem Expertengremium positiv bewerteten Konzepts eines Verbandes oder einer Initiative gemäß 7.1.1 von den Erstzuwendungsempfängern bewilligt.

Verbände und Initiativen gemäß 3.1 und 3.2 müssen Erfahrungen und Kompetenzen bei der Durchführung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen nachweisen. Die Berücksichtigung der sozialräumlichen Gegebenheiten auf lokaler Ebene ist Voraussetzung einer Förderung. Hierzu zählen beispielsweise die Sozialstruktur und die Berücksichtigung weiterer Bildungsakteure.

Verbände gemäß 3.1, die im Rahmen dieser Richtlinien gefördert werden, müssen fachliche und administrative Ressourcen vorhalten, die die ordnungsgemäße Weiterleitung der Zuwendungsmittel (beispielsweise Prüfung und Administration von Anträgen der Letztzuwendungsempfänger), für Maßnahmen gemäß 2. auf lokaler Ebene sicherstellen. Die administrative Eignung von Verbänden gemäß 3.1 ist gesondert darzustellen. Entsprechend qualifiziertes Personal ist vorzuhalten, z.B. FH-Verwaltungswirte, FH-Betriebswirte oder FH-Volkswirte. Verbände gemäß 3.1 verpflichten sich, das zur Administration eingesetzte Personal in Zuwendungsrecht und Haushaltsrecht zu schulen, so dass die besonderen Anforderungen an die Weiterleitung der Zuwendungsmittel gemäß VV Nr. 12 zu § 44 BHO erfüllt werden.

Initiativen gemäß 3.2 müssen die ordnungsgemäße Administration der Mittel für Maßnahmen gemäß 2. auf lokaler Ebene sicherstellen.

Es wird erwartet, dass sich die Bündnisse für Bildung auf lokaler Ebene untereinander vernetzen. Die dazu erforderlichen Kontakt-Informationen werden zur Verfügung gestellt.

Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist die Bereitschaft,

  • in einem geplanten Gremium der Zuwendungsempfänger auf Bundesebene mitzuwirken, das dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung dient,
  • ein vom BMBF zu berufendes Expertengremium aktiv zu unterstützen,
  • externe Evaluationsmaßnahmen zu unterstützen und
  • die Bündnisse für Bildung und die vorgesehenen Maßnahmen gemäß 2. in einer vom BMBF noch zu entwickelnden übergreifenden Datenbank zu erfassen,
  • die durch das Expertengremium positiv bewerteten Konzepte nach Bewilligung online ( www.buendnisse-fuer-bildung.de ) durch das BMBF veröffentlichen zu lassen.

Die Sicherung der fachlichen und organisatorischen Qualität der Maßnahmen gemäß 2. ist durch zu erarbeitende Konzepte gemäß 7.1.1 zu gewährleisten.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung, in begründeten Ausnahmenfällen bis zur Vollfinanzierung, gewährt werden; in geeigneten Fällen mit festen Beträgen pro Teilnehmer, die im Zuwendungsbescheid bestimmt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind für Verbände gemäß 3.1 und Initiativen gemäß 3.2 Personal- und Sachausgaben für die Vorbereitung und für die fachliche Begleitung und Koordinierung der Maßnahmen gemäß 2. sowie Personalausgaben für die ordnungsgemäße Administration der Mittel (z.B. Auszahlung, Abrechnung, Nachweis der gemäß VV Nr. 12 § 44 BHO der weitergeleiteten Mittel). Zudem sind Ausgaben für Dienstreisen gemäß Bundesreisekostengesetz zuwendungsfähig. Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für Information und Mobilisierung von Organisationen auf lokaler Ebene.

Zuwendungsfähig für die Durchführung von Maßnahmen gemäß 2. sind insbesondere

  • die bei deren Durchführung entstehenden Sachausgaben,
  • Honorare, soweit diese für die Sicherung des Erfolges der Maßnahmen erforderlich sind und
  • Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige.

Die Laufzeit der Bewilligungen an die Erstzuwendungsempfänger (Verbände und Initiativen) kann bis zu fünf Jahre betragen. Die Weiterförderung des Erstzuwendungsempfängers nach drei Jahren ist abhängig von einer positiven Zwischenbegutachtung durch das Expertengremium.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

7. Verfahren

Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 08 00 / 2 62 30 05 erhältlich oder per E-Mail an info@buendnisse-fuer-bildung.de.

Es ist beabsichtigt, einen Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung der Umsetzung dieser Förderrichtlinie zu beauftragen.

Am Montag, 21. Mai 2012, um 13.00 Uhr führt das BMBF in Berlin eine Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie durch. Am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 10.00 Uhr, wird eine weitere Informationsveranstaltung im BMBF in Bonn angeboten. Jede Veranstaltung dauert ca. drei Stunden. Eine Anmeldung bei info@buendnisse-fuer-bildung.de ist erforderlich.

7.1 Förderverfahren

7.1.1 Vorlage und Auswahl von Konzepten

Dem BMBF sind ab sofort bis 31. Juli 2012 Konzepte in deutscher Sprache, in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg sowie in elektronischer Form (pdf-Format) vorzulegen. Die eingereichten Konzepte von Verbänden gemäß 3.1 sollen 30 Seiten (mindestens 11 Pkt. Schriftgröße, Zeilenabstand 1,5) inkl. Anlagen nicht überschreiten, solche von Initiativen gemäß 3.2 sind auf 15 Seiten (mindestens 11 Pkt. Schriftgröße, Zeilenabstand 1,5) inkl. Anlagen begrenzt. Für die Konzepte ist die vom BMBF vorgegebene Formatvorlage zu verwenden, die ab dem 15.05.2012 online ( www.buendnisse-fuer-bildung.de ) abrufbar ist.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.
Aus den Konzepten muss hervorgehen, wie die Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen durch neue Maßnahmen gemäß 2. umgesetzt werden soll.

Die Konzepte müssen folgende Angaben enthalten:

  1. Selbstdarstellung des Verbands bzw. der Initiative und der Organisationsstruktur (inkl. einer Selbsteinordnung gemäß 3.1 oder 3.2),
  2. Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel (Nennung der Zuwendungsgeber und der Vorhaben),
  3. Kompetenzen in der außerschulischen Bildung,
  4. Benennung der Zielgruppen, die mit den Maßnahmen erreicht werden sollen, inkl. Erläuterung, wie diese Zielgruppen erreicht werden sollen,
  5. Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen inkl. pädagogischem Konzept, der thematischen Bereiche und der Maßnahmeformate,
  6. geplantes Vorgehen zur Initiierung von lokalen Bündnissen für Bildung, inkl. der dafür notwendigen Kommunikationsmaßnahmen,
  7. Nennung potenziell geeigneter lokaler Kooperationspartner,
  8. Darstellung, wie die geplanten Bündnisse für Bildung die jeweils unterschiedlichen sozialräumlichen Gegebenheiten berücksichtigen und wie eine lokale Vernetzung erfolgen soll,
  9. Vernetzung mit von den Zielgruppen besuchten Bildungseinrichtungen vor Ort,
  10. Schätzungen der Zahl der angestrebten Bündnisse für Bildung und der von ihnen durchgeführten Maßnahmen,
  11. Arbeits- und Zeitplanung,
  12. schlüssiger Gesamtfinanzierungsrahmen (Personal- und Sachausgaben auf Bundesebene, geschätzte Ausgaben je Maßnahme),
  13. nach Möglichkeit begründete feste Beträge zur Pauschalierung bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  14. Abschließend ist in dem vorgelegten Konzept ein Profil für die Gesamtmaßnahme zu formulieren, das Maßnahmenart, Zielgruppe u.ä. umfasst.

Die eingegangenen Konzepte werden von einem vom BMBF einberufenen Expertengremium nach folgenden Kriterien bewertet:

  • administrative Eignung der Verbände und Initiativen zur Weiterleitung der Zuwendung,
  • Kompetenzen in der außerschulischen Bildung,
  • Plausibilität / Nachvollziehbarkeit des Konzeptes,
  • Qualität des fachlich-pädagogischen Konzeptes,
  • Wirksamkeit der Maßnahmen gemäß 2. für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche,
  • bundesweite Verbreitung,
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements,
  • Förderung der außerschulischen Bildung, insbesondere im kulturellen Bereich,
  • Verhältnismäßigkeit von Zielsetzung und Mitteleinsatz.

Auf der Grundlage der Bewertung des Expertengremiums wählt das BMBF die für eine Förderung geeigneten Konzepte aus. Das Auswahlergebnis wird den Verbänden und Initiativen schriftlich mitgeteilt.

Der Verband bzw. die Initiative mit positiv bewertetem Konzept wird aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung gemäß 1.2 entschieden wird. Im Rahmen der Antragstellung ist die Schätzung der Zahlen in eine schlüssige Gesamtkalkulation zu überführen.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystems "easy" zu nutzen. Dieses sowie Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter dem Link http://www.bmbf.de/de/1398.php abgerufen werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.2 Beginn der Förderung

Es ist vorgesehen, die Förderung im Herbst des Jahres 2012 zu beginnen.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 10. Mai 2012
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Torsten Geißler