Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung : Datum:

"eLearning-Dienste für die Wissenschaft" Richtlinien über die Förderung der Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen der Strukturentwicklung zur Etablierung von eLearning in der Hochschullehre im Rahmen des Förderschwerpunkts „Neue Medien in der Bildung“.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Einführung

Die IuK-Technologien - allen voran das Internet - eröffnen im Bereich von Bildung und Wissenschaft, und hier wiederum insbesondere in den Hochschulen, weitreichende Modernisierungsmöglichkeiten, die sowohl Lehre und Prüfungen als auch das Lernen insgesamt, also die Prozesse der Wissensvermittlung bzw. die Lernkultur, nachhaltig verändern.

Erwartet werden nicht nur eine deutlich verbesserte Qualität von Lehren und Lernen, sondern auch eine deutlich erhöhte Effizienz der Wissensvermittlung und eine bessere Vorbereitung auf die Erfordernisse des lebenslangen Lernens.

Die systematische Nutzung dieser neuen Technologien ist überdies erforderlich, um das Innovationspotenzial, das sich für Bildungs- und Wissensdienstleister aus dem Trend hin zur Wissensgesellschaft und zur Tertiarisierung ergibt, umfassend auszuschöpfen.

Das Innovationspotenzial der IuK-Technologien liegt dabei sowohl im Bereich von Prozesserneuerungen (Neuorganisation des Lernprozesses und der Wissensvermittlung im grundständigen Studium und anderen Lernsituationen…) als insbesondere auch von Produktinnovationen (Erweiterung des Leistungsangebots durch kundenorientierte Weiterbildungsangebote, neue Konzepte der Internationalisierung, neue Formen des unmittelbaren FuE-Transfers in die Lehre…).

Um diese Ziele zu erreichen, ist es erforderlich, dass in den Hochschulen und den in ihrem Umfeld etablierten Einrichtungen eine tief greifende Erneuerung der Lernkultur erreicht und eine übergreifende Vernetzung aufgebaut wird. Eine erfolgreiche und IT-gestützte Modernisierung von Lehren, Lernen und Prüfen an Hochschulen und die systematische Erschließung des diesbezüglich in den Hochschulen vorhandenen Innovationspotenzials sind organisationsneutral, d. h. ohne Strukturveränderungen, nicht zu erreichen.
Eine „Resonanz in der Organisation“ muss letztlich auf einen Paradigmenwechsel abzielen und eine prozess- und produktbezogene Innovationsorientierung erzeugen, die zugleich geeignet ist, das Profil der einzelnen Hochschule zu schärfen und die Studienangebote in einzelnen Fächern auf regionaler oder nationaler Ebene insgesamt nachhaltig zu verbessern.

Die Ergebnisse sowohl des zur bisherigen Förderung durchgeführten Audits (vgl. http://www.pt-dlr.de/PT-DLR/nmb ) als auch weiterer Begleituntersuchungen (vgl. http://www.medien-bildung.net/ ; Projekte -> Begleitvorhaben -> Berichte) bestätigen diesen Handlungsbedarf.


1.1 Zuwendungszweck

Die bisherige Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Bereich „Neue Medien in der Hochschullehre“ war primär auf die content-Produktion ausgerichtet. In über 100 Verbund- und Notebookprojekten wurden qualitativ hochwertige eLearning-Inhalte und Konzeptionen für mobiles Lernen entwickelt, erprobt und in zahlreichen Fällen auch in den Regelbetrieb - insbesondere des grundständigen Studiums - übernommen.

Es hat sich bestätigt, dass über eine Erhöhung des mediengestützten Anteils der Lehrangebote der Hochschulen deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wesentlich erhöht werden kann.

Es muss jetzt darum gehen, diese in Gang gesetzte Entwicklung zu verstetigen und zu verbreitern, d. h. die systematische und professionelle Produktion und Nutzung digitaler Lehrmaterialien jenseits von Drittmittel finanzierten und zeitlich befristeten Projekten und über das Engagement von einzelnen Pionieren hinausgehend zu etablieren. Hierfür sind von den betroffenen Einrichtungen - allen voran den Hochschulen - zunächst die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, was die Erarbeitung von entsprechenden Strategien und Konzepten („Geschäftsmodellen“) sowie die Etablierung von Zuständigkeiten einschließt, die deren Umsetzung sicherstellen.

Weiterhin geht es darum, Anreize zu schaffen, die bisher entwickelten Lehrangebote durch hochschulübergreifende (Beratungs- und Transfer-) Dienstleistungen zur Nutzung für weitere Hochschulen und Bildungssektoren national sowie international zu erschließen.

Ziel des neuen Förderangebots ist es, die Entwicklung und Erprobung von Organisationsmodellen finanziell zu unterstützen und damit zu beschleunigen („Anschubfinanzierung“), die - insbesondere in Verbindung mit Medienentwicklungskonzepten der Hochschulen - zu einer verstärkten Nutzung von eLearning und eTeaching führen, die Qualität und Effizienz von Lehren, Lernen und Prüfen in Hochschulen nachhaltig steigern und die Erschließung neuer Nutzergruppen im In- und Ausland verfolgen, insbesondere im Hinblick auf die Erzielung zusätzlicher Einnahmen.

Dies geschieht im Rahmen von zwei Förderlinien:

a) in einem fächerübergreifenden und hochschulspezifischen Kontext (eLearning-Integration):
Hier geht es darum, die Entwicklung von organisatorischer Infrastruktur und Management („change management“) zur Ausschöpfung des durch die IuK-Technologien eröffneten Innovationspotenzials im Bereich von Lehre, Lernen und Prüfungen an Hochschulen systematisch und nachhaltig voranzutreiben. Dabei ist die hochschulweite Integration von eLearning als strategische Aufgabe für die Hochschulentwicklung insgesamt anzusehen, die die Kompatibilität mit ggf. vorhandenen Medienentwicklungsplänen sichert. Wege zur Generierung zusätzlicher Einnahmen durch eine erweiterte Nutzung der Materialien sollen geprüft werden.

sowie

b) in einem hochschulübergreifenden und vornehmlich (aber nicht ausschließlich) fächerspezifischen Kontext (eLearning-Transfer):
Hier geht es um Organisationskonzepte/Geschäftsmodelle für Dienstleistungen, die die Produktion und Nutzung von eLearning in Hochschulen und darüber hinaus vornehmlich fach- und fachbereichsbezogen unterstützen. Regionale oder bundesweit tätige Arbeitsstellen/Instanzen sollen dafür sorgen, dass vorhandene und weiter oder neu entwickelte Materialien für Lehre, Lernen und Prüfungen in Fachgebieten nachhaltig in Hochschulen eingesetzt und im nationalen und internationalen Raum weiter vermarktet werden.

Die Förderbekanntmachung erfolgt unter Bezug auf das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP, Artikel 5) vom 16. Dezember 1999 in seiner geänderten Fassung vom 11. Dezember 2003 im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Weiterentwicklung von Hochschulen und Wissenschaft sowie zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsempfänger auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und den Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Mit den zu entwickelnden organisatorischen Konzepten und deren Erprobung müssen - hochschulbezogen (Förderlinie a) bzw. eher fach(bereichs)bezogen (Förderlinie b) - abgestimmte Lösungen insbesondere für folgende Aufgabenfelder verbunden sein:

  • Erschließung/Anpassung des vorhandenen contents an hochschulspezifische Anforderungen (z. B. für neue Nutzergruppen)
  • Beschaffung und Produktion von Bildungssoftware
  • Nutzerbetreuung
  • interner und externer Vertrieb
  • Marketing, national und international
  • Awareness- und Anreizmaßnahmen
  • Personalentwicklung
  • Qualitätssicherung
  • Rechtemanagement, rechtliche Beratung
  • Curriculare Verankerung
  • Sicherung angemessener und IT-gestützter Verfahren in der Hochschulverwaltung
  • Integration der IT- und eLearning-Infrastrukturen mit dem Ziel der Schnittstellenoptimierung.

3. Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind zum einen einzelne Hochschulen, zum anderen Institutionen in deren Umfeld wie z. B. Fachgesellschaften oder wissenschaftliche Verlage. Ebenso sind Verbünde, die sich vor Beginn der Förderung zum Zweck eines gemeinsamen Projekts zusammenschließen, antragsberechtigt. Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf zu entnehmen sind. Für jeden Verbund ist ein Koordinator/eine Koordinatorin zu bestellen.

Im Rahmen von Förderlinie a („eLearning-Integration“) kann von jeder Hochschule nur 1 Projektvorschlag berücksichtigt werden.

Auf die Möglichkeit der Vergabe von Unteraufträgen an externe Einrichtungen (auch der gewerblichen Wirtschaft) mit nachgewiesener Expertise in Fragen der Organisationsmodernisierung sowie zu rechtlichen Fragestellungen wird ausdrücklich hingewiesen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen:

  1. Förderinteressierte müssen bereits einschlägige eLearning-Lösungen zumindest exemplarisch implementiert haben.
  2. Berücksichtigt werden bei einer Zuwendung ausschließlich Förderinteressierte, die überzeugend deutlich machen können, dass die Ergebnisse der Förderung eigenverantwortlich weitergeführt werden. Hierzu gehört, dass Förderinteressierte bereits mit der Skizzeneinreichung einen Plan für die Eigenfinanzierung nach Abschluss der Förderung vorlegen müssen.
  3. Für Vorhaben zur Förderlinie a („eLearning-Integration“) kommt hinzu, dass die organisatorische Lösung auf konkrete Prozess- oder Produktinnovationen im Kontext des eLearning bezogen sein soll, die sich alltagstauglich in den Studienbetrieb integrieren lassen. Dabei werden Maßnahmen, die der Unterstützung des Bologna-Prozesses dienen, besonders berücksichtigt. Die Bedeutung des Vorhabens für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans der Hochschule ist bei allen Vorhabensvorschlägen der Förderlinie a aufzuzeigen.
  4. Um nachhaltige Struktureffekte in verschiedenen Modellen zu erproben, ist es erforderlich,vorrangig Vorhaben zu fördern, die eine kritische Masse an Nutzungsfällen erreichen.
  5. Vorhaben, die deutsche Studienangebote international wettbewerbsfähig machen, oder die neueste Technologien (z. B. GRID-Computing) und die sich entwickelnde eScience-Infrastruktur ( http://www.d-grid.de/ ) beinhalten, werden ebenfalls besonders berücksichtigt.

In den Vorhaben sind die Organisation, Entwicklung und Evaluierung der Arbeitsprozesse mit dem Ziel einer geschlechter-spezifischen Sichtweise auf allen Ebenen und in allen Phasen zu praktizieren (Gender Mainstreaming).

Förderinteressierte sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem http://www.rp6.de vertraut machen. Es ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragstellende prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind ebenfalls mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Vorhaben werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die Zuwendung wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt (Projektbeginn 1. Quartal 2005).

Bemessungsgrundlage für Hochschulen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können. Die für den Erfolg der hier geförderten Vorhaben unerlässliche Unterstützung der Hochschulleitungen sollte sich jedoch in einem Angebot zur Eigenbeteiligung - auch über die Erzielung von Einnahmen - niederschlagen. Art und Umfang dieser „matching funds“ werden bei der Bewertung der vorliegenden Projektvorschläge berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen Projekt bezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Projekts bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen (einschl. solche zur Verbesserung der technischen Infrastruktur).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen:

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1. Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das BMBF beauftragt:
DLR-Projektträger
Neue Medien in der Bildung + Fachinformation
Postfach 240107
53154 Bonn

02241-143310
02241-143320

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig:

In einem ersten Schritt ist beim Projektträger eine Projektskizze zum geplanten Vorhaben einzureichen. Zu diesem Zweck benutzen Sie bitte möglichst ein entsprechendes Online-Formular, in das alle erforderlichen Angaben einzufügen sind ( http://www.pt-dlr.de/PT-DLR/nmb ). Nach Abschluss der Eingaben ist zusätzlich eine Printversion der Skizze zu erstellen und mit Unterschrift versehen

bis zum 4. Oktober 2004

für Förderlinie a) über das jeweilige Landesministerium und für Förderlinie b) direkt

an den Projektträger zu senden.

Bewerbungen sind entweder in der Kombination von Online-Formular und schriftlicher Einreichung oder nur in schriftlicher Form (mit ausgedrucktem Online-Formular) möglich; Einreichungen per eMail oder Fax werden nicht berücksichtigt.

Die Projektskizze muss Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

  1. Titel des Vorhabens
  2. Zuordnung zur Förderlinie (a) „eLearning-Integration“ oder (b) „eLearning-Transfer“
  3. Anschrift (einschl. Tel., Fax, eMail - je Projektpartner)
  4. Zielsetzung des Vorhabens (Auswirkungen auf Lehrqualität und -effizienz) (max. 5 Seiten)
    • Organisationskonzept
    • Produkt- oder Prozessinnovation (nur Förderlinie a)
  5. Kurzbeschreibung des Vorhabens (max. 5 Seiten)
  6. Angaben zur Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen (gemäß 4.)
  7. Finanzierungsplan (ggf. Nennung von Unterauftragnehmern), Angaben zur Eigenbeteiligung (je Projektpartner) sowie weitere Angaben, die den jeweiligen online-Formularen zu entnehmen sind.

Die eingereichten Projektskizzen werden unter Einbeziehung einer externen Jury bewertet.

Zentrale Kriterien sind hierbei:

  • Bedeutung des Vorhabens für die dauerhafte und breitestmögliche Etablierung der neuen Medien in den Hochschulbetrieb;
  • Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen
  • Originalität/Innovationshöhe der vorgeschlagenen Ansätze
  • Erfolgsaussichten mit Ergebnisverwertung (insbesondere der Vorstellungen zur Eigenfinanzierung nach Projektende)
  • Schlüssigkeit des Konzepts
  • Eignung des Standorts (Umfang der Vorleistungen)
  • Umfang der Eigenbeteiligung.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren:

In einem zweiten Schritt , der bis Ende des Jahres 2004 abgeschlossen werden soll, werden die Einreicher positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Vordrucke für einen förmlichen Förderantrag, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

Über die förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis, die Prüfung der Verwendung und sich hieraus möglicherweise ergebende Rückforderungen der Zuwendung sind die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) maßgebend, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 03.07.2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

A. Scharsich