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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Russland

Vom 08.01.2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation (Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit, WTZ) zwischen Deutschland und Russland besitzt eine über zwanzigjährige Tradition, der mit der „Initiative über die strategische Partnerschaft Russlands und Deutschlands auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation“ im Jahr 2005 ein zusätzlicher Impuls verliehen wurde. Die enge Kooperation zwischen beiden Ländern gewinnt durch die herausgehobene Rolle Russlands im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union, wie sie in der ­Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland zum Ausdruck kommt, noch weiter an Bedeutung. Zu­nehmend spielen die aufstrebenden innovativen Regionen in Russland eine Rolle für die deutsch-russischen Kooperation.

Ziele der Fördermaßnahmen sind vor diesem Hintergrund die Exploration und Vorbereitung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung, die Vernetzung von Forschungsvorhaben sowie die Entwicklung nachhaltiger Forschungspartnerschaften, vor allem auch mit Partnern in den russischen innovativen Regionen (u. a. Tomsk, Nowosibirsk, Irkutsk, Kaluga, Republik Tatarstan, Republik Mordwinien, Krasnojarsk, Perm, Republik Baschkortostan, Lipezk, Samara, Uljanowsk)1 Vorzugsweise werden anwendungsnahe Vorhaben sowie Maßnahmen mit ­Industriebeteiligung (vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen, KMU2) unterstützt.

Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), in den thematischen Prioritäten des Forschungsrahmenprogramms der EU sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen geschaffen werden. Darüber hinaus können Beteiligungen an Projekten russischer Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen angestrebt werden, die thematisch den russischen Föderalen Zielprogrammen zuzuordnen sind.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Maßnahmen zur Exploration und Vorbereitung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen,
  • Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll,
  • Maßnahmen zur Vernetzung von Forschungsvorhaben und Entwicklung nachhaltiger Forschungspartnerschaften.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Optische Technologien
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Biologische Forschung und Biotechnologien; Lebenswissenschaften
  • Gesundheitsforschung
  • Meeres- und Polarforschung
  • Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung; Gewässerforschung
  • Nanotechnologien
  • Geistes- und Sozialwissenschaften

Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten für Reisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können weitere Sachausgaben/-kosten (z. B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) erstattet werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:
    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:
    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld grundsätzlich vom aufnehmenden Land übernommen.
    Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten im Ausland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.
  2. Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Projektwissenschaftler gilt:
    Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro/Tag bzw. 2 300 Euro/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
    Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.
  3. Sachmittel:
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  4. Workshops:
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachausgaben/-kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt.
  5. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken (vgl. FAQ zur Projektpauschale: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583 ).
  6. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
    • Personalausgaben/-kosten
    • die übliche Grundausstattung wie: Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation; Labor- und EDV-Ausstattung

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartner beim IB:

Dr. Jörn Grünewald
(Bereiche: Biotechnologie, Optische Technologien, Nanotechnologie [inkl. Materialforschung], Physikalische Grund­lagenforschung [z. B. Beschleunigerbasierte Photonenquellen], Produktionstechnologien, physikalisch-chemische Technologien, Geistes- und Sozialwissenschaften)

E-Mail: joern.gruenewald@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 57
Telefax: +49-2 28-38 21 14 00

Maria Josten
(Bereiche: Meeres- und Polarforschung, IKT, Gesundheitsforschung, Geowissenschaften, Umwelttechnologien/Nachhaltigkeit, Erneuerbare Energien)

E-Mail: maria.josten@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 15
Telefax: +49-2 28-38 21 14 00

Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Andrea Kröll

E-Mail: andrea.kroell@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 13
Telefax: +49-2 28-38 21 14 00

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen vorzugsweise in deutscher, in Ausnahmefällen auch in englischer Sprache

bis spätestens 30. September 2014

über das elektronische Skizzentool PT-Outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/WTZ_RUSSLAND ) einzureichen. Im Falle einer Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache erforderlich.

Förderanträge können kontinuierlich eingereicht werden.

Gliederung der Projektskizze:

  1. Allgemeine Informationen
    1. Angaben für administrative Zwecke
    2. Finanzübersicht
  2. Projektbeschreibung mit folgender Gliederung
    1. Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    2. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    3. Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
    4. Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    5. Zusammenarbeit mit Dritten
    6. Notwendigkeit der Zuwendung
    7. ggf. Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy“ des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag ist postalisch an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist) zu senden:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: andrea.kroell@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 13

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 17 34

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Förderanträge werden in der Regel anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Die Förderung der positiv bewerteten und bewilligten Projekte kann voraussichtlich nach folgendem Zeitplan erfolgen:

  • Einreichung der Skizze bis zum 30. April 2013: voraussichtlicher Förderbeginn ab Februar 2014
  • Einreichung der Skizze bis zum 30. September 2013: voraussichtlicher Förderbeginn ab August 2014
  • Einreichung der Skizze bis zum 31. März 2014: voraussichtlicher Förderbeginn ab Februar 2015
  • Einreichung der Skizze bis zum 30. September 2014: voraussichtlicher Förderbeginn ab August 2015

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil für Zuwendungen auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur ­Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. für Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von den Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. den Nummern 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 8. Januar 2013
Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Michael Schlicht

1

Vgl. Website der Vereinigung der innovativen Regionen Russlands AIRR:

http://www.i-regions.org/

2

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

und

http://ec.europa.eu/growth/smes/