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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Kompetenzzentren für den intelligenten Umgang mit großen Datenmengen (Big Data) im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020 - Forschung für Innovationen“

Vom 20.02.2013

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung zählt sie daher zu den Schlüsseltechnologien, die Garant für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sind. Mit dem Förderprogramm IKT 2020 setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien.
Die Menge der produzierten Daten wächst ungebrochen. Die Gründe für diesen rapiden Zuwachs sind neben der Digitalisierung von Inhalten und dem Austausch von Daten vor allem die Integration digitaler Mess-, Steuer- und Regelsysteme - eingebetteter Systeme - auch in Alltagsgegenstände sowie die Kommunikation dieser Daten mit „intelligenten Umgebungen“. Die Digitalisierung in Alltagsgeräten erzeugt überall Daten für vielfältigste Zwecke. Unternehmensprozesse fußen auf der Verarbeitung einer zunehmend unüberschaubar werdenden Menge von Daten aus einzelnen Geschäftsvorfällen und deren Verknüpfung aus entfernten Bereichen des Unternehmens. Auch in der Wissenschaft nimmt die Menge der produzierten Daten unaufhörlich zu; sei es in der Klimaforschung, der Experimentalphysik oder in den Sozialwissenschaften.
Die Erzeugung und Erfassung von Daten und deren Übermittlung ist heute einfach und allgegenwärtig. Die Verarbeitung der so erzeugten großen Datenmengen stößt jedoch an ihre Grenzen. „Big Data“, das Synonym für den intelligenten Umgang mit solchen großen Datenmengen, ist eine der bedeutenden Herausforderungen unserer Zeit. Aus ökonomischer wie gesellschaftlicher Perspektive können Big Data-Technologien zukünftig eine große Wirkung entfalten. Im gleichen Maße, wie sich die verfügbaren Datenmengen in vielen Branchen und Anwendungsfeldern vergrößern, kann an diesen Stellen durch den Einsatz intelligenter Technologien profitiert werden. Die Thematik Big Data hat damit eine Breitenwirkung, die über die reine IKT-Wirtschaft weit hinausgeht und insgesamt einen hohen Mehrwert verspricht.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die Forschung zum Umgang mit großen Datenmengen in Deutschland gezielt zu unterstützen und auszubauen.
Durch die vorliegende Bekanntmachung sollen Kompetenzzentren für den intelligenten Umgang mit großen Datenmengen gefördert werden. Kompetenzzentren können herausragende Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein, die thematisch und organisatorisch fokussiert an den wichtigsten Herausforderungen auf dem Gebiet der Akquise, Handhabung und Verwertung großer Datenbestände arbeiten. Die Zentren sollen langfristige Strategien entwickeln und zugehörige Forschungsprojekte für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen durchführen. Es werden bis zu zwei dieser Kompetenzzentren gefördert.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die herausragende Fähigkeiten auf dem Gebiet des Umgangs mit großen Datenmengen im Rahmen von Kompetenzzentren thematisch und organisatorisch bündeln. Die Kompetenzzentren sollen über eine bereits vorhandene geeignete regionale Kernstruktur und eine zugehörige leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Vorteilhaft ist auch eine – zumindest regionale – Kooperation mit Anwendern oder Lösungsanbietern in mindestens einem für Big Data relevanten Wirtschaftszweig.
Inhaltlich erfolgt die Ausrichtung der Kompetenzzentren auf wissenschaftliche Ansätze und Techniken zur Akquise, Handhabung und Verwertung von großen Datenbeständen, wobei jedoch ein klarer Anwendungsfokus, möglichst zu mehreren Fachdisziplinen bzw. Branchen, gegeben sein muss. Explizit gewünscht sind aufgrund der spezifischen Zusammensetzung des Fachgebietes „Data Science“ interdisziplinäre Zugänge und Strukturen. Jedes Kompetenzzentrum muss eine geeignete Strategie und Projektplanung für die Bewältigung spezifischer aktueller und zukünftiger Herausforderungen vorschlagen. Diese Strategie muss sowohl die angestrebten Entwicklungslinien auf algorithmischen und technischen Fachgebieten darstellen als auch wirtschaftlich und wissenschaftlich relevante Anwendungsfelder und darin geplante Entwicklungen.
Die Kompetenzzentren sollen in herausgehobener Weise nicht nur zur Dissemination von neuen Forschungsergebnissen im Bereich Big Data, sondern auch zu deren Transfer in die wirtschaftliche und wissenschaftliche Praxis beitragen. In der vorzulegenden Strategie ist daher besonders auf die zu beidem geplanten Maßnahmen einzugehen. Außerdem gehören zu der jeweiligen Strategie insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Entwicklung eines an nationalen und internationalen Maßstäben gemessenen herausragenden Kompetenzprofils im Bereich Big Data sowie Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit,
  • Ideenaustausch mit weltweit führenden Zentren und Forschungseinrichtungen,
  • Nachwuchsförderung und praxisnahe Qualifizierung. Dafür ist die Ansiedelung des Kompetenzzentrums im Umfeld einer Hochschule gewünscht.

Die Förderung eines Kompetenzzentrums im Rahmen dieser Bekanntmachung ist in der ersten Förderphase auf vier Jahre befristet. Auf Grundlage einer Evaluation nach drei Jahren der Förderung wird anschließend über eine weitere Förderphase von drei Jahren entschieden. Danach soll das Kompetenzzentrum in einer eigenständigen und für Ergänzungen offenen Struktur weitergeführt werden. Mit der Bewerbung muss deshalb auch ein Konzept vorgelegt werden, in welcher Form das Zentrum im Anschluss an die Förderperiode weitergeführt werden kann. Im Antrag für die zweite Förderphase wird erwartet, dass ein Kompetenzzentrum darlegt, wie eine Finanzierung durch Aufträge Dritter im Umfang von mindestens fünf Prozent des beantragten Fördervolumens realisiert werden soll.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus den für Big Data relevanten Forschungsbereichen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Verbundvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Voraussetzung für die Förderung von Verbundprojekten ist, dass die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein, und die Verwertungsmöglichkeiten müssen bei Projektbeantragung dargestellt werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Zuwendungsempfänger zur Öffentlichkeitsarbeit und Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an Querschnittsmaßnahmen zu beteiligen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Kompetenzzentren für den intelligenten Umgang mit großen Datenmengen (Big Data)“ hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Softwaresysteme und Wissenstechnologien (AE 75)
Dr. Marius Hofmeister
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Telefon: 030-67055-684
Telefax: 030-67055-742
E-Mail: marius.hofmeister@dlr.de
Internet: www.pt-sw.de/big-data
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Antragsskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 12. Juli 2013 zunächst eine Projektskizze vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen den konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung darlegen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 30 Seiten umfassen und sollen über das Internet-Portal pt-outline ( http://www.pt-it.de/ptoutline/bigdata_komp ) online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen und Werkzeuge sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen vom vorgesehenen Verbundkoordinator nach Abstimmung mit den Partnern vorzulegen.
Für die Darstellung ist folgende Gliederung zu verwenden:

  • Darstellung der Ausgangslage des Kompetenzzentrums (beteiligte Akteure, Struktur, nationale und internationale Kooperationsbeziehungen bzw. Vernetzung der Akteure, Qualifikationsmaßnahmen)
  • Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Kompetenzzentrum verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Erwartet werden Angaben darüber, welche Schwerpunkte die strategische Weiterentwicklung bestimmen, welche Rolle die beteiligten Partner in diesen Planungen spielen und welche Mittel (Eigen- und Drittmittel) zur Realisierung erforderlich sind
  • Darstellung und Begründung einer thematischen Schwerpunktbildung und eines eindeutigen Profils des Kompetenzzentrums im Bereich des Umgangs mit großen Datenmengen und Beschreibung der konkret geplanten Forschungsvorhaben:
    • Ausgangssituation: Bedeutung der ausgewählten Schwerpunkte für den Umgang mit großen Datenmengen, Stand der Wissenschaft und Technik
    • Darstellung der Ziele: Neuheit des Lösungsansatzes bzw. erwartete Impulse ausgehend vom Stand der Technik und Forschung
    • Lösungsweg: Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird; Patentlage
  • Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  • Mittelfristiges und langfristiges Innovationspotenzial des Lösungsansatzes
  • Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner, orientiert an zwei Förderphasen.
  • Finanzierungsplan, detailliert für die erste Förderperiode von vier Jahren und Konzept für die Finanzierung nach Ablauf der Förderung durch das BMBF
  • Organisationsstruktur und Management des Zentrums
  • Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und Qualifizierung
  • Abgrenzung von existierenden Kompetenzzentren und vergleichbaren Aktivitäten zum Umgang mit großen Datenmengen, Alleinstellungsmerkmal des Konzeptes gegenüber bestehenden Ansätzen
  • Für den Fall, dass zwei Kompetenzzentren ausgewählt werden, sind zu berücksichtigen: intensive bilaterale Kommunikation der Teilnehmer, Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie gemeinschaftlich arbeitsteilige Lösung von Problemen; im Falle einer Antragstellung sind die entsprechenden Planungen zu konkretisieren.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: zukünftiger gesellschaftlicher Bedarf
  • Wissenschaftliche Exzellenz und Innovationspotenzial des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Realisierungschancen für Nachwuchsförderung
  • Qualifikation der Partner
  • Projektmanagement und ggf. Verbundstruktur
  • Qualität des strategischen Umsetzungskonzepts und Wirkung für die Allgemeinheit bzw. die Fachcommunity
  • Beitrag zur zukünftigen Positionierung des Kompetenzzentrums im nationalen und internationalen Umfeld

Auf Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Im Rahmen dieses Auswahlprozesses kann die Jury auch zu einer Präsentation der aussichtsreichsten Projektskizzen einladen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Monate nach der Aufforderung vorzulegen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Evaluierung

Zur Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms „IKT 2020 – Forschung für Innovation“ ist eine Evaluierung nach drei Jahren der Förderung vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass die damit beauftragten Institutionen während und nach der Laufzeit des Förderprogramms die notwendigen Informationen erhalten. Auf Anforderung sind die Zuwendungsempfänger daher verpflichtet, die für die Evaluierung notwendigen Daten den vom BMBF beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich für die Evaluierung verwendet und vertraulich behandelt.

9. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20.02. 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Landvogt