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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung im Programm „Forschung für die Produktion von morgen“ zum Themenfeld "Hochleistungsfertigungsverfahren für die Produkte von Morgen - Technologieinnovationen auf dem Weg zur intelligenten Fertigung"

Vom 28.02.2013

Als Ausrüster der Welt hat sich Deutschland durch seine innovativen Lösungen weltweit eine führende Position im Maschinen- und Anlagenbau erarbeitet. Das setzt die Beherrschung der entscheidenden Produktionsprozesse voraus. Das verarbeitende Gewerbe in Deutschland besitzt Kompetenzen in nahezu allen relevanten Bereichen einer Produktionskette. Die Stärken liegen insbesondere bei der Technologieentwicklung, bei der Verarbeitung von neuen Werkstoffen sowie bei der Entwicklung intelligenter Produktionsausrüstungen. Im Bereich modernster Produktionssysteme genießt der deutsche Maschinen- und Anlagenbau daher immer noch einen großen Wettbewerbsvorteil gegenüber der internationalen Konkurrenz. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der deutsche Maschinen- und Anlagenbau nicht nur innovative Maschinen und Anlagen anbietet, sondern Prozesslösungen im Gesamtpaket liefert.

Die Weiterentwicklung und ganzheitliche Betrachtung von Produktionssystemen wird auch zukünftig weiter im Fokus bleiben, wenn Deutschland seine Spitzenposition behaupten will. Neueste Erkenntnisse aus unterschiedlichen Technologiebereichen, wie z.B. den Werkstoff- und Nanotechnologien, den optischen Technologien oder der Mikrosystemtechnik sollen zukünftig verstärkt intelligent genutzt werden, um Wertschöpfungsketten noch effektiver zu gestalten. Eine gezielte Bündelung von Themenbeiträgen der genannten Disziplinen in der Produktion, wird ihren Wert und der hierfür erforderlichen Forschung für den Standort Deutschland langfristig steigern und die Technologieführerschaft gegenüber konkurrierenden Anbietern ausbauen.

Modernste Fertigungstechnologien sind die Basis einer wettbewerbsfähigen Produktion. Um auch zukünftig wirtschaftlich zu produzieren, müssen die Fertigungsverfahren stetig in Ihrer Leistungsfähigkeit gesteigert und für neue Herausforderungen entwickelt und optimiert werden. Gleichzeitig gilt es nach neuen innovativen Ansätzen (z.B. durch Verfahrenskombinationen) zu suchen und auch ganz neuen Verfahren eine Chance zu geben. Die Entwicklung von Hochleistungsfertigungsverfahren (HLFV) bietet für den Standort Deutschland die Möglichkeit die Kernkompetenzen im Bereich der Fertigungstechnologien auszubauen. Dem verarbeitenden Gewerbe wird somit die Möglichkeit gegeben den Wissens- und Technologievorsprung auf dem Gebiet der HLFV gegenüber ihren Konkurrenten zu vergrößern.

Die vorliegende Bekanntmachung bildet den Auftakt zu einer umfangreicher und längerfristiger ausgerichteten Fördermaßnahme im Rahmen der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Eine weitere Bekanntmachung zur flexiblen Fertigung individualisierter oder komplexer Produkte mit dem Schwerpunkt „Photonische Prozessketten“ ist vorgesehen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck
Das BMBF fördert mit dem Programm „Forschung für die Produktion von morgen“ kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Dadurch sollen produzierende Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Forschung in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.
Im Rahmen der hier vorgestellten Maßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, Hochleistungsfertigungsverfahren zu entwickeln und einzuführen. Die Sicherung der Innovationsführerschaft deutscher Unternehmen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus sowie die Marktdurchdringung der neuen Fertigungskonzepte sind dabei die vordringlichen Ziele.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechts-anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Neue Produkte erfordern neue Fertigungsverfahren. Damit Deutschland auch zukünftig Leitanbieter für innovative Produktionstechnik bleibt, sollen im Rahmen der Bekanntmachung innovative, umweltfreundliche und serientaugliche Fertigungsverfahren Gegenstand der Förderung sein. Da diese sich von den etablierten Fertigungsverfahren (nach DIN 8580) deutlich durch eine in vielerlei Hinsicht gesteigerte Leistungsfähigkeit abheben sollen, werden sie im Rahmen der Bekanntmachung als Hochleistungsfertigungsverfahren (HLFV) bezeichnet. Im Focus der Bekanntmachung stehen umformende und trennende Fertigungsverfahren. Darüber hinaus sollen zudem die generativen Verfahren adressiert werden. Diese Verfahren sind heute verstärkt in der Praxis anzutreffen und bieten vielversprechende Bearbeitungsmöglichkeiten. Die im Fokus stehenden Verfahrensentwicklungen sind dabei nicht explizit auf metallische Werkstoffe beschränkt. Die aus den genannten Gruppen zu entwickelnden Hochleistungsfertigungsverfahren sind gegenüber dem aktuellen Stand der Technik insbesondere gekennzeichnet:

  • durch eine erhebliche Steigerung der Produktivität,
  • durch eine erhebliche Steigerung der Wirtschaftlichkeit,
  • durch eine erhebliche Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • durch eine erhebliche Verringerung der Belastung der Umwelt und der Beschäftigten
  • durch eine erheblich verbesserte Reproduzierbarkeit und Sicherheit der Prozesse,

HLFV im Sinne dieser Bekanntmachung sind Verfahren die einem oder mehreren dieser Kriterien gerecht werden, ohne dass die Erfüllung der anderen Kriterien sich gegenüber traditionellen Verfahren verschlechtert.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:

  • Entwicklung von Fertigungsverfahren, welche sich durch ihre Überlegenheit gegenüber etablierten Verfahren auszeichnen. Übergeordnet steht hier die Erhöhung des Wirkungsgrades des zu betrachteten Fertigungsverfahrens in den jeweiligen technischen Machbarkeitsgrenzen im Fokus. Dabei können Konzepte aufbauend auf bestehenden Technologien sowie gänzlich neue Konzepte betrachtet werden
  • Entwicklung von Fertigungsverfahren, welche in einer besonderen Weise dazu beitragen, die Prozesskette zur Herstellung eines Produktes zu optimieren und wenn möglich (z.B. durch den Wegfall eines Fertigungsschritts) zu verkürzen, was zu erhöhter Wirtschaftlichkeit führt.
  • Entwicklung von Fertigungsverfahren, welche sich durch eine hohe Ressourceneffizienz auszeichnen (z.B. Fertigung von maßfertigen oder endkonturnahen (near-net-shape) Teilen, verminderter Materialabtrag, gesenkte Werkzeugkosten sowie höhere Lebensdauer der Werkzeuge)
  • Entwicklung von Fertigungsverfahren, welche auf neue Werkstoffe/Materialverbünde anwendbar sind (inhomogene Werkstoffzusammensetzungen, gestiegene Werkstoffhärten, Erzeugung von definierten Oberflächenzuständen, Minimierung der Maß- und Fertigungstoleranzen).
  • Kombination von bisher getrennt ablaufenden Fertigungsverfahren zu einer integrierten Fertigung (in Form von „hybriden Fertigungsverfahren“).
  • Entwicklung von robusten Fertigungsverfahren, die erheblich zur Verbesserung der Prozessverfügbarkeit und der Prozess- und Produktqualität beitragen.
  • Entwicklung von Fertigungsverfahren, die es ermöglichen, gänzlich neue Material- und Produkteigenschaften sowie Produkte zu generieren.

Entwicklungen von HLFV sind auch untrennbar mit der Entwicklung der notwendigen Maschinen- und Anlagentechnik verbunden, da diese die gesteigerte Leistungsfähigkeit im Produktionsprozess unterstützen muss. Im Rahmen der Verfahrensentwicklung können lediglich zur Erprobung der Machbarkeit eines Fertigungsverfahrens notwendige begleitende Entwicklungen der Produktionsausrüstungen gefördert werden. Forschungsvorhaben, deren Schwerpunkt in der Entwicklung der Produktionsausrüstungen für HLFV liegt, werden im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert. Fügende Fertigungsverfahren und Beschichtungsverfahren können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in Verfahrenskombination mit den o.g. Verfahren benötigt werden.

HLFV erfordern eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter. Mit den Verbundprojekten soll anwendungsbereites prozess- und funktionsbezogenes Wissen generiert werden, welches die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter nachhaltig entwickelt und unterstützt.

Es wird erwartet, dass in der Skizze konkrete Ziele entsprechend der Kriterien zur Beschreibung von HLFV und auf der Basis des Standes der Technik nachvollziehbar formuliert werden. Zum Vorhabenende soll die Machbarkeit des entwickelten Fertigungsverfahrens und die Einhaltung der o.g. Kriterien an einem Demonstrator nachgewiesen werden.

Es werden Konsortien bevorzugt, welche mehrere Stufen der gesamten Wertschöpfungskette, einer Fertigung von besonders innovativen Produkten mit einem hohen wirtschaftlichen Potenzial wiederspiegeln.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/growth/smes/ ), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In ihnen soll einer der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die neuen Produkte und Produktionssysteme in Deutschland produzieren und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden.
Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren. Die Vorteile der Einbindung internationaler Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren.
Europäische Kooperationen, wie beispielsweise EUREKA und ERA-Net, zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. Diese Instrumente bieten die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Unterstützung dabei leisten die PRO-FACTORY Working Group und die nationale Kontaktstelle des produktionsrelevanten ERA-Nets MANUNET. Zukünftige EUREKA-Projekte werden im EUREKA-Umbrella PRO-FACTORY-PLUS eingebunden. Weitere Informationen sind unter www.produktionsforschung.de verfügbar.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein, und die Verwertungsmöglichkeiten müssen dargestellt werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 v. H. anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 v. H. der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 v. H. gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Karlsruhe, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) ( www.produktionsforschung.de ), beauftragt.

Zentraler Ansprechpartner, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist
Herr Jürgen Schelisch,
Telefon +49 (0) 351 / 4633 -1427,
E-Mail: juergen.schelisch@kit.edu

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)

bis spätestens 01.06. 2013

zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen sollen federführend insbesondere von potenziellen Vermarkter der Forschungsergebnisse eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind an den

Projektträger Karlsruhe
Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT Karlsruher Institut für Technologie)
Außenstelle Dresden
Hallwachsstraße 03
01069 Dresden

mit Angabe „Bekanntmachung – Hochleistungsfertigungsverfahren“ einzureichen.

Die Projektskizzen sollen mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation, Motivation und Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen; Neuheit der Projektidee,
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges,
  • Kostenabschätzung, grobe Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand (in Personenmonaten); der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner sollte möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen,
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung; die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potentiellen Anwendern aktiv unterstützt wird,
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Industriepartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen).

Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten ausgeführt werden.

Eine Word-Vorlage für Projektskizzen mit Deckblatt ist auf der Internetseite www.produktionsforschung.de verfügbar.

Vollständige Skizzenunterlagen für den Postversand an PTKA:

  • Anschreiben an den Projektträger Karlsruhe mit dem Stichwort „Bekanntmachung – Hochleistungsfertigungsverfahren“,
  • ein Original der vollständigen Skizze und Deckblatt mit Unterschrift und Stempel,
  • fünf Kopien der Skizze (gelocht nicht geheftet),
  • eine CD mit dem Deckblatt als MS-Word-Datei (.doc oder .docx), sowie der vollständigen Skizze als MS-Word- oder pdf-Datei.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter bewertet. Bei Projektskizzen mit thematischem Bezug zum Themenfeld der „Photonik“ wird das Referat für Photonik und optische Technologien des BMBF in die Skizzenbewertung mit einbezogen.
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • Zukunftsorientierung: Beitrag zur Entwicklung von Spitzentechnologien, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung, Innovationshöhe (neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze), Höhe des Risikos, wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Exzellenz des Projektkonsortiums,
  • volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie; Stärkung des produzierenden Bereiches in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU; Einbindung von jungen Technologiefirmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit, ressourcenschonende Produktionsformen,
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Konzept zum Projektcontrolling,
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken; Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojektes werden durch den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( easy ).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes , soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 6. März 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Riehl

FuE = Forschung und Entwicklung