Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einer Richtlinie über die Förderung zum Themenfeld „Photonische Prozessketten“ im Rahmen der Programme „Photonik Forschung Deutschland“ und „Werkstofftechnologien für Industrie und Gesellschaft (WING)“

Vom 25.02.2013

Im internationalen Wettbewerb nimmt der Druck sowohl auf den Produktionsstandort Deutschland als auch auf Deutschland als Fabrikausrüster der Welt zu. Gleichzeitig wird die industrielle Produktion immer dynamischer und komplexer. Moderne, wettbewerbsfähige Produktionsprozesse müssen flexibel und energieeffizient sein. Die Kenn­zeichen der zukünftigen Form der Industrieproduktion sind die starke Individualisierung der Produkte unter den Bedingungen einer hoch flexibilisierten (Großserien-) Produktion, die weitgehende Integration von Kunden und Geschäftspartnern in Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse und die Verkopplung von Produktion und hochwertigen Dienstleistungen, die in sogenannten hybriden Produkten mündet.

Die berührungsfreien, hochflexiblen und verschleißfrei arbeitenden Prüf- und Fertigungsverfahren der Photonik besitzen ein immenses Potenzial, wenn es darum geht, den zukünftigen Anforderungen an Produktionsprozesse zu entsprechen. Photonik und Werkstofftechnologien sind Schlüsseltechnologien für die Sicherung der Führungsrolle Deutschlands als Fabrikausrüster der Welt durch die Entwicklung intelligenter Produktionstechnik. Gleichzeitig eröffnen sie auch neue Perspektiven für den Produktionsstandort Deutschland.

Unter dem Begriff „Photonische Prozessketten“ möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die intelligente Verkettung photonbasierter Fertigungsprozesse mit vor- und nachgelagerten Produktplanungsprozessen zur flexiblen Fertigung individualisierter oder komplexer Produkte vorantreiben.

Darüber hinaus wird auch die Erarbeitung durchgängiger Prozessketten für die Optikfertigung angestrebt, um so eines der wesentlichen Hemmnisse für die kommerzielle Umsetzung innovativer Optikkonzepte zu überwinden.

Diese Ziele sind nicht mit einem Schritt zu erreichen und erfordern in Teilen sehr grundlegende Arbeiten. Die vorliegende Bekanntmachung bildet daher den Auftakt zu einer langfristig ausgerichteten Fördermaßnahme im Rahmen der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Das Referat „Forschung für Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ wird in Kürze eine Bekanntmachung zur flexiblen Fertigung individualisierter oder komplexer Produkte mit dem Schwerpunkt „Hochleistungsfertigungsverfahren“ veröffentlichen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Bei den zukünftigen Ansprüchen des Marktes an produzierende Unternehmen zeichnen sich zwei Trends ab. Zum einen fordern Kunden immer komplexere Produkte zu möglichst niedrigen Preisen. Ein weiterer Trend liegt in der zunehmenden Einbindung des Kunden in die Entwicklung individueller Bauteile, die „auf Knopfdruck“ produziert werden. Im Idealfall legt der Kunde das eigene Design mittels geeigneter Software fest, um es dann bei einem Dienstleister per Datenleitung in kürzester Zeit an einem beliebigen Ort auf der Welt fertigen zu lassen.

Beide Trends verlangen eine enge Verkettung aller Schritte der Produktentstehung, von Konstruktion und Design über die Materialauswahl bis hin zu intelligenten und flexiblen Produktionsverfahren, die energieeffizient und im Idealfall unabhängig von Komplexitätsgrad und Losgröße wirtschaftlich sind. Gleichzeitig muss der Weg von den ggf. beim Kunden entstehenden digitalen Daten zum fertigen Produkt möglichst kurz werden.

Die berührungsfreien, hochflexiblen und verschleißfrei arbeitenden Fertigungsverfahren der Photonik besitzen ein immenses Potenzial für solche Produktionsprozesse. Generative oder abtragende Laserverfahren setzen heute bereits digitale Daten in materielle Produkte um. Ohne Werkzeugwechsel können flexibel von Stück zu Stück unterschiedlichste Formen umgesetzt werden – die Massenfertigung individualisierter Produkte wird möglich. „Complexity for free“ oder „Individualization for free“ sind damit keine unrealistischen Ziele mehr. Durch die Kombination verschiedener Werkstoffe zu einem Werkstoff-Hybrid oder die gezielte Modifikation des Werkstoffs ermöglichen laserbasierte Fügeverfahren und Strukturierungstechniken eine optimale Anpassung der Bauteileigenschaften an die Nutzungsanforderungen. Adaptive, selbstoptimierende Fertigungs- und Anlagenkonzepte auf der Basis von intelligenten Lasernetz­werken und optischen Sensor- und Regelsystemen steigern die Flexibilität der Produktionsinfrastruktur, reduzieren die time-to-market und bieten Potenziale für eine Null-Fehler-Produktion. Künftig könnten Laserbearbeitungsmaschinen als sogenannte Social Machines etwa durch Lernerfahrung die besten Parameter für die Bearbeitung bestimmter Werkstoffe erkennen und diese Parametersätze mit den mit ihnen vernetzten Maschinen teilen.

Photonik und Werkstofftechnologien sind damit Schlüsseltechnologien, wenn es darum geht, die Führungsrolle Deutschlands als Fabrikausrüster der Welt durch die Entwicklung intelligenter Produktionstechnik zu sichern. Gleichzeitig eröffnet sie so auch neue Perspektiven für den Produktionsstandort Deutschland.

Um dieses Potenzial vollständig für die moderne Produktion nutzen zu können, darf man die Fertigung eines Produkts nicht nur in ihren einzelnen Schritten begreifen, sondern muss die Gesamtheit der Verfahren in der vollständigen Prozesskette betrachten. Für die Photonik bedeutet dies, dass der nächste Schritt von Insellösungen zu kompletten, neuartigen photonischen Prozessketten führen muss. Dabei ist die Kopplung einzelner photonischer Verfahren untereinander ebenso von Bedeutung wie deren Schnittstellen zu anderen Fertigungsverfahren.

Für die Werkstofftechnologie bedeutet dies, die bislang eingeschränkte Werkstoffpalette zu verbreitern sowie Werkstoffe auf Prozesse und Anwendungen hin zu optimieren, um die Massenfertigung individualisierter Produkte mit fast beliebig komplexen Geometrien und multimaterialer Zusammensetzung zukünftig realisieren zu können.

Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen der Programme „Photonik Forschung Deutschland“ ( http://www.photonikforschung.de ) sowie „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft (WING)“ (www.bmbf.de/de/3780.php) die vorliegende Förderinitiative „Photonische Prozessketten“ erarbeitet. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der zu fördernden Projekte sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt werden, die einen Beitrag zur Einbindung neuartiger, photonischer Fertigungs-, Mess- und Prüfprozesse in Produktionsabläufe oder zur Etablierung neuer Prozesse für die wirtschaftliche Optikfertigung leisten. Im Zentrum soll die intelligente Verkettung photonbasierter Fertigungsprozesse mit vor- und nachgelagerten Produktplanungsprozessen zur flexiblen Fertigung individualisierter oder komplexer Produkte stehen. Zielsetzung muss es hier sein, entweder neuartige photonische Werkzeuge und Prozesse in konventionelle Prozessketten zu integrieren, komplett neue Fertigungsabläufe auf der Basis photonischer Werkzeuge und Prozesse zu erarbeiten, die mit konventionellen Ansätzen nicht realisierbar sind, oder neue und verbesserte Werkstoffe für beispielsweise generative Verfahren zu entwickeln. Entscheidend ist, auf diese Weise die Leistungsfähigkeit der einzelnen Fertigungsverfahren bestmöglich zu kombinieren oder zu erhöhen und so die Gesamtprozesskette zu optimieren. Dazu ist es in der Regel erforderlich, Partner aus allen oben genannten Bereichen in einem Verbund zusammenzubringen. Durch die Einbindung neuartiger photonischer Werkzeuge in Linienkonzepte sowie die Integration von Mess- und Prüftechnik in einer durchgängigen Prozesskette vom Material bis zum Fertigteil sollte dabei beispielsweise eine Verkürzung der Prozesszeiten, eine Reduktion der Kosten, ein effizienterer Materialeinsatz oder die Steigerung der Flexibilität der Produktionsinfrastruktur angestrebt werden.

In begründeten Ausnahmefällen können auch selektive Arbeiten zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Einbindung neuartiger photonischer Fertigungs- und/oder Prüfprozesse in Prozessketten gefördert werden. Zielsetzung muss es hier sein, ein eng umrissenes Problem fokussiert anzugehen, um so die Vorteile eines photonischen Prozessschritts in der Prozesskette nutzbar zu machen. Diese Arbeiten müssen einen signifikanten Lösungsbeitrag für zukünftige Prozessketten erwarten lassen.

Handlungsbedarf besteht hier vor allem bei photonischen Werkzeugen und Prozessen in folgenden Bereichen:

2.1

Bei Fertigungsverfahren im Hinblick auf 3-dimensionale Geometrien zeichnet sich für kleine Stückzahlen und großen Variantenreichtum ein Trend zur Nutzung in der industriellen Fertigung ab (z. B. generative Verfahren). Es besteht in Teilen jedoch noch erheblicher Forschungsbedarf, u. a.

  • Erforschung der Werkstoff-/Bauteileigenschaften sowie deren Reproduzierbarkeit (u. a. Langzeitbeständigkeit der optischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften)
  • Optimierung der Werkstoffeigenschaften zur Erhöhung der Oberflächengüte, der Qualität in Aufbaurichtung und der Bauteilfestigkeiten
  • Erforschung der Verarbeitungseigenschaften der Werkstoffe, u. a. im Hinblick auf Aufschmelz- und Kristallisationsverhalten sowie Fließverhalten der Schmelze
  • bei Pulverbettverfahren: optimal zugeschnittene Partikelgrößenverteilungen und optimale Fließeigenschaften
  • Erweiterung der mit generativen Verfahren verarbeitbaren Werkstoffpalette
  • Diskrete Mehrstoffsysteme, disperse Hybridwerkstoffe, Werkstoffe mit einstellbarer Mikroporosität etc.
  • angepasste Bauteilauslegung, Steigerung der Prozesssicherheit, Steigerung der Produktivität und ggf. adaptive Fertigbearbeitung.

2.2 Abtragende Laserverfahren, z. B.

  • Laser- und Systemtechnik zur Umsetzung der Leistungsfähigkeit neuer Strahlquellen in eine Steigerung der Produktivität
  • Prozessgrundlagen und Prozesssimulation zur Beschleunigung der Prozessentwicklung
  • Einbindung in innovative Herstellungsprozesse durch Kopplung der Steuerungs- und Programmiersysteme, Integration in Werkzeugmaschinen, gekoppelte Fertigungstechnologien.

2.3 Laserfügen und -trennen, z. B.

  • Laserschweißen als finaler Montageprozess: Struktursimulation zur Minimierung des Verzugs und Reduktion der Risswahrscheinlichkeit
  • Bearbeitung von Werkstoffhybriden.

2.4 „Hands-Off“-Prozessketten für die Optikfertigung

  • Deterministische Fertigung zur Umsetzung des Computerdesigns in qualitätsgeprüfte optische Bauteile und Systeme
  • Durchgängig automatisierbare Montage- und Justagekonzepte für den Aufbau optischer Systeme mit dem Ziel, die Herstellungskosten zu senken und die Robustheit bzw. die Zuverlässigkeit zu erhöhen
  • Neue Fertigungsverfahren für optische Systeme durch die effiziente, enge Verknüpfung aller Wertschöpfungsstufen bei der Herstellung beispielsweise von Halbleiterlichtquellen oder von integrierten Systemen (z. B. für Beleuchtung, Projektion oder Lasertechnik).

2.5 Photonische In-Line- und In-Prozess-Messtechnik und Regelsysteme, z. B.

  • Prozessüberwachung, schnelle Adaption der Prozessparameter und automatische Weitergabe der Daten in die vorgelagerte (Lernfähigkeit) und nachgelagerte (Adaptivität) Prozesskette
  • schnelle und prozesskettenintegrierte Messtechnik (Automatisierung, Werkzeugmaschinenintegration, Software­anbindung) für 100 %-Prüfung, Qualitätssicherung.

2.6 Datenhandling, Software, z. B.

  • Softwarelösungen für Produktentwickler/Fertiger an Stelle von Expertensystemen zur Umsetzung von Designdaten in Maschinendaten für die Laserbearbeitung
  • Softwarelösungen für das Design von Oberflächenstrukturen zur Nutzung der Möglichkeiten abtragender Fertigungsprozesse
  • Softwarelösungen zur Beherrschung der Wechselwirkungen in komplexen „photonisch-konventionellen“ Prozessketten
  • Lösungen für den Umgang mit großen Datenmengen für komplexe Strukturen in der Bearbeitungsmaschine, On the fly-Generation von Bearbeitungsdaten aus Strukturdaten.

2.7 Konzepte zur Nutzung der neuen Möglichkeiten photonischer Verfahren hinsichtlich verteilter Wertschöpfungsketten.

Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte in nicht explizit genannten Anwendungs- und Technologiebereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen Beitrag zur Integration photonischer Prozesse in Prozessketten, zur Optikfertigung oder zur Werkstoffentwicklung leisten.

3 Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt ab auf FuE1-Verbundprojekte, die von Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.

Eine Förderung von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nur im begründeten Ausnahmefall beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 01102 entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die spätere Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. KMU kann ein Bonus in Höhe von 10 %-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6.5.2003 zur Anwendung3.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbundförderquote von maximal 50 % (zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.

Ansprechpartner:

Dr. Jörg Baier

Telefon: 02 11/62 14-569
Telefax: 02 11/62 14-159
E-Mail: baier@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abge­rufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (siehe unter Nummer 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen: easy

Für Projektskizzen, die eine eher werkstofforientierte Thematik beinhalten, wird empfohlen, sich im Vorfeld mit dem folgend angeführten Projektträger in Verbindung zu setzen. Spätere Projekte mit Themenschwerpunkt auf der Werkstoffseite werden durch diesen Projektträger umgesetzt und betreut.

Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich NMT
52425 Jülich

Ansprechpartner:

Dr. Carsten Wadewitz

Telefon: 0 24 61/61 35 64
E-Mail: c.wadewitz@fz-juelich.de

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst ausschließlich dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH unter der oben angegebenen Anschrift Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am

28. Juni 2013

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (ohne Deckblatt und die beiden Tabellenanlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Eine kommentierte Mustergliederung zur Erstellung der Skizzen sowie die Anlagen – Anlage1_Verbundpartner.xlsx und Anlage2_Finanzen.xls – finden Sie unter www.photonikforschung.de/formularschrank .

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  • Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
  • Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“ (Anlage1_Verbundpartner.xls)
  • Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner“ ­(An­lage2_Finanzen.xls)

0 Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
1 Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Für alle Teilvorhaben Darstellung des angestrebten Fortschritts gegenüber dem Stand der Technik anhand konkret spezifizierter/quantifizierter wissenschaftlicher und technische Arbeitsziele sowie der angestrebte Innovationen
  • Breitenwirksamkeit und Anwendungspotenzial.

2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik

  • Stand von Wissenschaft und Technik
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes
  • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Bisherige Arbeiten der Verbundpartner, Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund.

3 Arbeitsplan

  • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.

4 Verwertungsplan

  • Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung in Deutschland durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen, erwartete zusätzliche Umsätze im Erfolgsfall auf der Basis der Vorhabensergebnisse.

5 Notwendigkeit der Förderung

Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Lösungsbeitrag für zukünftige Prozessketten
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts.

Das BMBF und die Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. In jedem Fall werden das Referat „Neue Werkstoffe, Nanotechnologie“ sowie der Projektträger PTJ in die Skizzenbewertung einbezogen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. Februar 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Schlie-Roosen

Liane Horst

1

FuE = Forschung und Entwicklung

2

https://foerderportal.bund.de/

easy

/module/easy_formulare/download.php?datei=219

3

https://foerderportal.bund.de/

easy

/module/easy_formulare/download.php?datei=220