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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Kommunalen Beratungsstellen „Besser Leben im Alter durch Technik“

Vom 13.03.2013

Die Bekanntmachung erfolgt anlässlich des BMBF-Wissenschaftsjahres 2013* „Die demografische Chance“ in Umsetzung der Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft“ und als Beitrag zur Demografiestrategie der Bundesregierung „Jedes Alter zählt“.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Es gibt bereits eine Vielzahl von technischen Innovationen, die älteren Menschen bei einer selbständigen Lebensführung wirksam helfen und unterstützen können. Diese Innovationen adressieren neue technische Lösungen in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Pflege und Alltagsunterstützung, die häufig in Kombination mit begleitenden Dienstleistungen angeboten werden. Es handelt sich z. B. um Systeme zur Notfallerkennung, zur Sturzerkennung bzw. -vermeidung, zur Erfassung der Aktivitäten des täglichen Lebens oder zur Unterstützung bei der Tagesstrukturierung. Auch Lösungen zur Orientierungs- und Navigationsunterstützung außerhalb der Wohnung, elektronische Assistenzsysteme zur Haussteuerung (Licht/Energie/Klima/Sicherheit etc.) und ein personalisierter Zugang zur Wohnung zählen dazu.

Allerdings ist das Wissen über diese technischen Unterstützungsmöglichkeiten bei den Zielgruppen nur sehr gering ausgeprägt. Es fehlen oft ein zentraler und anbieterunabhängiger Überblick über das Angebot an Hilfs- und Assistenzsystemen sowie eine persönliche Beratung, die die individuelle Situation der Nutzerinnen und Nutzer und ihrer Umgebung berücksichtigt. Auf diese Weise bleiben die Potenziale technischer Unterstützung oftmals ungenutzt, und die Lebenssituation älterer Menschen wird nicht optimal verbessert.

Ausgehend von diesem Befund verfolgt die Zuwendung den Zweck, Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsstellen zum Thema „Besser Leben im Alter durch Technik“ zu unterstützen und ihnen so eine erfolgreiche Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels zu ermöglichen. Auf diese Weise sollen die Lebensqualität und Teilhabe im Alter verbessert und zugleich Innovationen besser in den Markt getragen werden. Durch ihren kooperativ-vernetzenden Charakter sollen die Beratungsstellen zudem einen Beitrag zur Verbesserung der Verwaltungspraxis mit Blick auf den demografischen Wandel leisten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der Fördermaßnahme werden Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsmaßnahmen zu technischen Hilfs- und Assistenzsystemen unterstützt (Modul 1, siehe Nummer 2.1).

Zur Unterstützung des Aufbaus der Beratungsstellen wird ein wissenschaftliches Projekt gefördert, welches eine nachhaltige und vernetzte Wissensbasis für die Beratungsstellen sicherstellt (Modul 2, siehe Nummer 2.2).

2.1 Aufbau von kommunalen Beratungsstellen (Modul 1)

Dieses Modul richtet sich an Kommunen und hat den Aufbau von Beratungsstellen „Besser Leben im Alter durch Technik“ zum Inhalt. Zur Schaffung eines nachhaltigen Angebotes soll der Aufbau in drei Phasen erfolgen:

2.1.1 Phase 1: Informationsbeschaffung

Bevor mit konkreten Beratungsmaßnahmen begonnen werden kann, muss zunächst ein belastbares Grundlagenwissen über die Angebote und Möglichkeiten von technischen Hilfen zur Erhöhung von Selbständigkeit und Lebensqualität älterer Menschen erarbeitet werden.

Das BMBF strebt zu diesem Zweck die Bereitstellung und Weiterentwicklung einer gemeinsamen und von allen Projekten genutzten Wissensbasis an, um ein umfassendes und qualitätsvolles Beratungsangebot sicherzustellen.

Aus diesem Grund müssen alle ausgewählten Projekte neben eigenen Recherchen in den ersten drei Monaten der Projektlaufzeit an den unter Nummer 2.2.2 konzipierten Maßnahmen (Modul 2) zur Vernetzung und zum Wissenstransfer teilnehmen. Auch im weiteren Projektverlauf sind Vernetzungstreffen geplant. Hierfür sind entsprechende Ausgaben für Reisen vorzusehen.

2.1.2 Phase 2: Vernetzung mit den Akteuren vor Ort

Die Beratungsmaßnahmen sollen in bestehende kommunale Strukturen eingebettet werden, um einen „Service aus einer Hand“ zu ermöglichen. Dabei soll auf bereits vorhandene Expertise aufgebaut und die Schaffung von Doppelstrukturen vermieden werden. Es wird erwartet, dass die Beratungsmaßnahmen zu einer verbesserten und vereinfachten Verwaltungspraxis beitragen.

Die Beratungsmaßnahmen sollen dementsprechend in die kommunale Senioren- und Demografiepolitik eingebunden werden und diese aktiv nutzen, um eine maximale Anzahl von potenziellen Interessenten zu erreichen. Dies setzt eine Vernetzung mit den relevanten regionalen Akteuren wie Rathäusern, Bürgerämtern, Pflegediensten, Sozialstationen, sozialen Diensten, Kranken-/Pflegekassen, Kammern, Wohnungsbaugesellschaften, Seniorenvertretungen und -treffs sowie Vertretern aus Industrie und Handel sowie aus Forschung und Entwicklung voraus. Die Einbindung vielfältiger Akteure aus unterschiedlichen Bereichen ist ausdrücklich erwünscht.

2.1.3 Phase 3: Durchführung der Beratungsmaßnahmen

Mit der Fördermaßnahme werden Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsmaßnahmen unterstützt, mit denen sie Seniorinnen und Senioren sowie Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber z. B. auch professionelle Pflegekräfte, Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär), soziale Dienstleister, Handwerksbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften und Kranken-/Pflegekassen über technische Unterstützungsmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter informieren.

Die Umsetzung der Beratungskompetenz muss qualitätsgesichert, neutral und trägerunabhängig erfolgen. Wesentlich ist zudem die proaktive, direkte und niedrigschwellige Ansprache und Beratung z. B. durch Hausbesuche, die Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial an Orten des täglichen Lebens (zur Auslage in Apotheken, beim Arzt, Friseur, den örtlichen Banken/Sparkassen oder auch Lebensmittelläden etc.) und die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Senioren-Treffs oder ähnlichen Einrichtungen. Die Beratung muss einen an den individuellen Bedürfnissen orientierten Überblick über vorhandene technische Lösungen sowie Hinweise zum Erwerb und ggf. zu Finanzierungsmöglichkeiten umfassen.

2.1.4 Sicherung der Nachhaltigkeit der Angebote

Die Kommunen müssen während der Projektlaufzeit ein Konzept für die Fortsetzung des Beratungsangebotes über das Projektende hinaus erarbeiten. Ideen dazu sollen bereits in den einzureichenden Projektskizzen formuliert werden.

2.1.5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen des Moduls 1

Die ausgewählten Projekte werden über einen Zeitraum von zwei Jahren in einer Höhe von jeweils bis zu 200 000 Euro gefördert. Förderfähig sind die Personalausgaben für eine qualifizierte Person Vollzeit über die gesamte Dauer (eine Aufteilung auf zwei Halbtagsstellen ist möglich) sowie Sachausgaben (Ausgaben für Reisen und Tagungsentgelte, Informationsmaterialen und z. B. deren Druck, Ausgaben für die Anschaffung von Gegenständen für eine Ausstellung etc.) in angemessenem Umfang.

  • Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen (Modul 1): 14. Juni 2013
  • Volumen: maximal 200 000 Euro
  • Laufzeit: 2 Jahre
  • Geplanter Start aller Projekte: 1. Januar 2014

2.2 Aufbau einer nachhaltigen und vernetzten Wissensbasis (Modul 2)

Das Modul richtet sich an (Fach-)Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Da alle in Modul 1 ausgewählten Projekte einen hohen Bedarf an Informationen zu verfügbaren technischen Hilfs- und Assistenzsystemen haben, ist es Aufgabe der in Modul 2 ausgewählten Forschungseinrichtung, hierfür eine gemeinsame Wissensbasis zu schaffen und die Zusammenarbeit der Projekte sicherzustellen.

Das ausgewählte Projekt des Moduls 2 beginnt ca. vier Monate vor den Projekten aus Modul 1. In dieser Zeit soll im Modul 2 bereits ein belastbarer Sachstand der Wissensbasis erstellt werden, damit die ab dem 1. Januar 2014 startenden Beratungsstellen auf diesen zurückgreifen können.

2.2.1 Aufbau einer Nationalen Referenzdatenbank „Besser Leben im Alter durch Technik“

Auf der Grundlage der bereits verfügbaren Informationen wird eine Nationale Referenzdatenbank „Besser Leben im Alter durch Technik“ aufgebaut, die alle aktuell und absehbar am Markt verfügbaren technischen Hilfsmittel und assistiven Systeme aufnimmt und in strukturierter Form beschreibt (Leistungsmerkmale des Geräts/Systems, bauliche und/oder nutzerspezifische Voraussetzungen, Einsatzfelder, Investitions- und Betriebskosten etc.). Das Ziel der Datenbank ist es, den in Modul 1 geförderten kommunalen Beratungsstellen – später ggf. auch anderen interessierten Kommunen und Akteuren – die für ihre Beratungsmaßnahmen erforderlichen Informationen in geeigneter Form bereitzustellen.

Hierbei soll auf bereits vorhandenes Wissen aus früheren BMBF-Fördermaßnahmen (z. B. die Bekanntmachung: „Entwicklung von beruflichen und hochschulischen Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme“), aus LivingLabs oder Musterwohnungen zurückgegriffen werden.

Die internetbasierte Datenbank soll barrierefrei und einfach bedienbar sein. Dies bedeutet z. B., dass sowohl eine freie Suche nach Stichworten (Live Search) als auch eine gruppierte anlass- bzw. kategorienbezogene Suche (zum Beispiel geordnet nach Feldern wie „Sicherheit“, „Komfort“, „Pflege“) möglich sein soll.

Die Datenbank soll den Nutzern die Möglichkeit bieten, Kommentare einzufügen und über Forum-Funktionen ein aktives „Community-Building“ unterstützen. Außerdem sind Informationssysteme wie Newsletter vorzusehen; die Nutzung von Social Media ist nicht erforderlich.

Ein Konzept für die zielgruppengerechte Ansprache, die Struktur der Datenbank sowie eine bereits vorhandene einschlägige Expertise in diesem Bereich müssen in der einzureichenden Projektskizze dargestellt werden.

Für die Entwicklung der Nationalen Referenzdatenbank sind folgende Meilensteine geplant:

  • Meilenstein 1 (1. Januar 2014): Die Datenbank kann in ihren Grundfunktionen und mit einem ersten Grundbestand an Datensätzen von den Projekten genutzt werden.
  • Meilenstein 2 (1. April 2014): Es existiert eine fertige Datenbank mit allen geforderten Funktionen einschließlich eines umfassenden Datenbestandes, der im Verlauf des Projektes – ggf. auch dezentral durch die Nutzer selbst – weiter aktualisiert und ergänzt wird.

2.2.2 Organisation der Zusammenarbeit der ausgewählten Projekte

Die unter Nummer 2.1 ausgewählten Beratungsstellen werden in der Startphase (Januar bis März 2014) an Informationsreisen zu bereits vorhandenen LivingLabs teilnehmen. In der Startphase sind zudem gemeinsame Workshops mit Experten aus der Praxis vorgesehen. In diesen informieren Institutionen mit ausgewiesener fachlicher Expertise (z. B. LivingLabs oder bereits laufende Modellprojekte) über Angebote, Produkte und Trends.

Diese Aktivitäten sind von der Forschungseinrichtung konzeptionell zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. Während der weiteren Projektlaufzeit organisiert die Forschungseinrichtung in regelmäßigen Abständen Vernetzungstreffen, bei denen die Beratungsstellen die Möglichkeit zum Informationsaustausch und weiterem Wissensaufbau erhalten. Alle Aktivitäten der Forschungseinrichtung sind in enger Absprache mit dem BMBF und dessen Projektträger durchzuführen.

2.2.3 Sicherung der Nachhaltigkeit der Nationalen Referenzdatenbank

Die Forschungseinrichtung muss während der Projektlaufzeit ein Konzept für die Fortsetzung der Nationalen Referenzdatenbank über das Projektende hinaus erarbeiten. Ideen dazu sollen bereits in den einzureichenden Projektskizzen formuliert werden.

2.2.4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung des Moduls 2

Das ausgewählte Projekt wird über einen Zeitraum von 30 Monaten in einer Höhe von bis zu 350 000 Euro gefördert. Förderfähig sind Personalausgaben und Sachausgaben in angemessenem Umfang. Es können für bestimmte Tätigkeiten (z. B. die Programmierung der Datenbank) Unteraufträge vergeben werden. Dies ist bereits in der Projektskizze darzustellen und die fachliche Expertise der ausgewählten Unterauftragnehmer nachzuweisen.

  • Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen (Modul 2): 26. April 2013
  • Volumen: 350 000 Euro
  • Laufzeit: 2,5 Jahre
  • Geplanter Start des Projektes: 1. September 2013

3 Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind:
Modul 1:
Verwaltungen von Kommunen (z. B. Stadtverwaltungen) oder Gebietskörperschaften (z. B. Landratsämter)
Modul 2:
(Fach-)Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Bemessungsgrundlage für diese Organisationen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgaben­basis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Gebietskörperschaften (ANBest-GK). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungn für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit den anderen Projekten des Förderschwerpunktes mitbringen.

4 Verfahren

4.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Ansprechpartnerin:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion“
Steinplatz 1, 10623 Berlin

Telefon: 0 30-31 00 78-4 10
Internet: http://www.mtidw.de/

Ansprechpartnerin: Catherine Ley

Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.mtidw.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

4.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

  • für Modul 1 bis spätestens zum 14. Juni 2013
  • für Modul 2 bis spätestens zum 26. April 2013

Projektskizzen, möglichst in elektronischer Form, unter http://www.mtidw.de/ in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10-Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Gliederungsvorschlag für die Projektskizze steht unter http://www.mtidw.de/ . Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

4.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen für das Modul 1 werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung (Modul 1),
  • Anwendungsbezug, Qualität und Methodik des Lösungs- und Umsetzungsansatzes,
  • strategische Einbindung des integrierten Beratungsangebots in die institutionelle Struktur der Verwaltung und ­Sicherstellung der Nachhaltigkeit,
  • Qualifikation der Projektbeteiligten,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Für Modul 2 gelten folgende Kriterien:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung (Modul 2),
  • Qualität und Methodik des Lösungs- und Umsetzungsansatzes zum Aufbau der Nationalen Referenzdatenbank (u. a. Zielgruppenansprache, geplante technische Umsetzung),
  • Qualität und Methodik des Lösungs- und Umsetzungsansatzes zur projektübergreifenden Vernetzung der Beratungsstellen,
  • Sicherung der Nachhaltigkeit der Nationalen Referenzdatenbank über den Förderzeitraum hinaus,
  • Qualifikation der Projektbeteiligten (auch der Unterauftragnehmer),
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Infor­mationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

5 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. März 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn

*

BMBF

= Bundesministerium für Bildung und Forschung