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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Themenfeld „Materialforschung für die Energiewende“

Vom 29.04.2013

Mit dem Energiekonzept 2050 strebt die Bundesregierung eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung an. Kernelemente dieses Konzepts sind Zielvorgaben, die bis zum Jahr 2050 reichen und die künftige Energieversorgung Deutschlands in ihren Grundzügen vorgeben.

Zu den wichtigsten Vorgaben zählen:

  • Reduktion des Primärenergieverbrauchs um 50 % gegenüber 2008 (2020: 20 %)
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 80 % gegenüber 1990 (2020: 40 %)
  • Ausbau der erneuerbaren Energien auf 80 % am Bruttostromverbrauch und auf 60 % am Bruttoendenergieverbrauch (2020: 35 % bzw. 18 %).

Diese ehrgeizigen Ziele sollen verbunden mit einem hohen Wohlstandsniveau und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Der Übergang zu einer solchen hocheffizienten und überwiegend auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Energieversorgung setzt grundlegende Innovationen und verstärkte Anstrengungen in der ­Forschung voraus. Als Ergänzung zum Energiekonzept hat die Bundesregierung das 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ vorgelegt. Dieses Programm benennt die Leitlinien für die Förderung des Bundes von Forschung und Entwicklung (FuE) im Energiebereich. Die hiermit verfolgten Zielvorgaben sind zugleich Teil der „Hightech-Strategie“ der Bundesregierung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) legt den Schwerpunkt seiner Forschungsförderung im Energiebereich auf die Grundlagenforschung. Kontinuierliche Grundlagenforschung schafft und verbessert die ­Wissensbasis, aus der neue Handlungsoptionen für die Zukunft geboren werden und die es erlaubt, bestehende Technologien zu verbessern.

Eine überwiegend auf erneuerbaren Energieträgern basierende Energieversorgung bringt zahlreiche neue Herausforderungen für das eingesetzte Material mit sich. So müssen beispielsweise Windkraftanlagen Naturgewalten wie Wind und Wasser langfristig standhalten und gleichzeitig auch auf hoher See möglichst leicht zu montieren und zu warten sein. Baustoffe müssen energieeffiziente aber auch möglichst kostengünstige, langlebige Häuser mit einem angenehmen Wohnklima ermöglichen. Traditionelle Kraftwerke müssen zukünftig lastflexibel sein, um sich möglichst schnell an die jeweils aktuell durch die fluktuierenden Energiequellen, wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen, gelieferten Strommengen anpassen zu können. Insbesondere die hohen thermischen und mechanischen Belastungen, denen die Kraftwerks­komponenten bei starken Lastunterschieden ausgesetzt sind, bedeuten enorme Herausforderungen für das eingesetzte Material.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF daher das im 6. Energieforschungsprogramm ausgewiesene Ziel, Grundlagenforschung im Bereich der Querschnittsaktivität Materialforschung gezielt auf die aktuellen Herausforderungen der Energiewende auszurichten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Förderinitiative „Materialforschung für die Energiewende“ ist es, durch innovative Projekte aus dem Bereich der Grundlagenforschung Materialien für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln. Es sind dabei grundlegend alle Bereiche eingeschlossen, die zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen auf der Schnittstelle zwischen Materialforschung auf der einen Seite und möglichen Anwendungsfeldern in den Bereichen Energieeffizienz und Energieerzeugung auf der anderen Seite beitragen können.

Die Förderinitiative „Materialforschung für die Energiewende“ trägt auch der Tatsache Rechnung, dass Klimaschutz und die Entwicklung effizienter Energiesysteme Themen von großer internationaler Bedeutung sind. Ein Ziel der Förderinitiative ist es daher, auch Forschungsprojekte zu unterstützen, die auf eine internationale Kooperation setzen. Dabei geht es in erster Linie um die europäische Zusammenarbeit durch die Verzahnung von nationalen Maßnahmen mit Programmen anderer Mitgliedstaaten bzw. den Ausschreibungen in den EU-Rahmenprogrammen. Hier bieten sich insbesondere Kooperationsprojekte im Rahmen des „Strategic Energy Technology Plan“ der Europäischen Kom­mission an (SET-Plan). Im Rahmen der Programme der Internationalen Energieagentur (IEA) besteht ebenfalls eine Möglichkeit der internationalen Zusammenarbeit.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie sowie der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insbesondere stehen die eingereichten Projektvorschläge untereinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind grundlegende Forschungsarbeiten mit längerfristigen Anwendungsperspektiven, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Arbeiten von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gewünscht. Außerdem wird die Teilnahme und Mitwirkung an der begleitenden Evaluierungsforschung vorausgesetzt. Die Fördermaßnahme zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Eine inländische Verwertung der Projektergebnisse ist daher Voraussetzung.

Die Förderinitiative „Materialforschung für die Energiewende“ wählt bewusst einen breiten Ansatz und schließt im Grundsatz kein Projekt der Grundlagenforschung im Bereich der Materialforschung für die Energiewende aus. Die Förderung umfasst insbesondere Vorhaben, die die Entwicklung und den Einsatz neuer oder verbesserter Materialien zur Verbesserung von Anlagen zur Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen, von Energiespeichern und Energieübertragungsmedien zum Ziel haben. Umfasst sind auch Vorhaben, die den Einsatz und die Verbesserung von Materialien zur Steigerung der Energieeffizienz zum Ziel haben. Gegenstand sind überdies Vorhaben, die die Entwicklung und Verbesserung von Materialien zur Ausrichtung des Betriebs von fossilen Kraftwerken auf die Herausforderungen der Energiewende zum Ziel haben. In dem vorstehend abgesteckten Rahmen sind ferner Vorhaben umfasst, die die Entwicklung neuer Anwendungsmöglichkeiten für bereits bekannte Materialien zum Gegenstand haben.

Im Folgenden werden exemplarisch einige spezifische Themenfelder genannt, die von Vorhaben bestellt werden können:

  • Energieeffizienz in Gebäuden
    • Hochleistungswärmedämmung
      (z. B. neue oder optimierte Kernmaterialien für Fassadensysteme)
    • Transparente Dämmsysteme, Membranen und Folien
      (z. B. neue oder optimierte Materialien für Barrierefolien)
    • Leichtbauwerkstoffe
      (z. B. neue textile Verbundbauweisen etwa nach bionischen Prinzipien)
    • Wärmegewinnung
      (z. B. Materialien für Solarabsorber-Polymerkollektoren im Hinblick auf Versagensmechanismen)
    • Wärmetransport, -transformation und -speicherung
      (z. B. Füllmaterialien für Thermoölspeicher, feste und flüssige Sorptionsmaterialien, neue Stoffpaarungen und Materialien für Wärmepumpen, Mikro-Verkapselungen für funktionale Materialien)
    • Feuchtetransport, -ausgleich, -management
      (z. B. Materialien für wasserdampfdurchlässige Folien- und Dämmsystem zur Verhinderung von Schimmelbildung)
    • multifunktionale (statische, thermisch aktive und passive) Bauteile, die ihre Eigenschaften dauerhaft behalten (z. B. Ultrahochleistungsbeton)
  • Wasserstofferzeugung und -speicherung/Brennstoffzellentechnologien
    • Elektrolyse und Brennstoffzellen
      (z. B. Materialien zur Reduktion von Überspannung, zur Verlängerung der Lebensdauer; Materialien für Hoch­temperatur-Membranen, die einen Betriebstemperaturbereich von 120 °C bis 200 °C erschließen)
    • Struktur- und Ableitermaterialien (Katalysatoren, niedrig legierte Metalle, Kunststoffe)
    • Wasserstoff-Speicherung: Druckspeicherung, flüssige Speicher, Erhöhung der Speicherdichte (insbesondere sogenannte Metal Organic Frameworks, Weiterentwicklung von Leichtmetallhydriden und kovalenten Wasserstoffspeichern)
  • Photovoltaik
    • Dünnschicht-Photovoltaikzellen
      (z. B. Cadmium-freie Puffermaterialien, Materialien mit verschiedenen Bandlücken, Materialien für CIS/CIGS­Solarzellen)
    • Siliziumwafer-basierte Solarzellen
      (z. B. qualitativ hochwertiges Foliensilizium zur Waferherstellung)
  • Windenergie
    • Rotorblätter
      (z. B. faserverstärkte Kunststoffe, Multi-Material-Struktur, Guss für hochbelastete Bauteile, Optimierung der Rotorblattbeschichtung insbesondere zum Korrosionsschutz und zur Vermeidung von Eisbildung, nano-verstärkte ­Harze, biogene bzw. biologisch-abbaubare Kunststoffe)
    • Gründungsstrukturen
      (z. B. Optimierung der Materialien und Beschichtungen zur Verlängerung der Lebensdauer, strömungsgünstige Materialien, Beton für Schwerkraftgründungen, Groutfugenmaterialien, Materialien für neue Fügetechniken)
    • Antriebsstrang
      (z. B. optimierte Gussmaterialien)
    • Generatoren
      (z. B. Hochtemperatur-Supraleiter, Materialien zur Isolierung und Imprägnierung von Hochtemperatur-Supraleitern und Spulen)

      (Gemeinsame Beispiele für alle Themenfelder im Bereich Windenergie: Leichtbauweise durch Aluminium, Hybridmaterialien, Kunststoffbauteile, Werkstoffe und Werkstoffverbünde für modulare Bauweisen)
  • Kraftwerkstechnik (Lastflexible und teillastfähige Kraftwerke)
    • Faserverstärkte Keramiken für Gasturbinen-Kraftwerke
      (z. B. Faser- und Matrixentwicklung der Ceramic Matrix Composites)
    • Hochtemperaturmetalle und Beschichtungen
    • Verbesserte Korrosionseigenschaften der Materialien
      (z. B. zur Verhinderung der Korrosion bei Verbrennung alternativer Brennstoffe)
    • Thermische und thermochemische Energiespeicher in Kraftwerken
      (z. B. neue salzbasierte Medien für Latentwärmespeicher, Materialien zur Wärmedämmung von Hochtemperaturspeichern)
  • Geothermie
    • Werkstoffe zum Ausbau und für die Komplettierung von Bohrungen
      (z. B. korrosionsbeständige Rohrmaterialien für hohe Temperaturen, hohe Salinität und hohe Gasgehalte, Materialien für Pumpen, Beschichtungen und Zemente unter Berücksichtigung der Auswirkungen von hohen Temperaturen, hohem Druck und hoher Korrosivität)
    • Werkstoffe für die Erkundung und Aufschließung geothermischer Reservoire
      (z. B. temperaturfeste und korrosionsbeständige Werkstoffe für lange Einsatzzeiten, hochfeste Stützmittel, ­Packer-Werkstoffe zum Einsatz unter hohen Temperaturen und hohem Druck)
    • Werkstoffe des Anlagenbetriebs
      (z. B. korrosionsbeständige Materialien, Optimierung organischer Arbeitsfluide für Niedertemperatur-Anlagen, ­Materialien zur effektiven Abtrennung von Gaslasten und deren Re-Injektion, kostengünstige Filtermaterialien)
  • Wasserkraft
    • Offshore-Anlagen
    • Onshore-Anlagen
      (jeweils z. B.: Materialien für verschleißfreie Generatoren, korrosionsbeständige Materialien)
  • Transportleitungen (Wasserstoff, Biorohgas)
    • Dauerhaft beständige Materialien für den Transport oder die Leitung von reaktiven Gasen

      Außerdem ist die Behandlung von Querschnittsthemen, die gemeinsame oder auch übergreifende Fragestellungen der vorbenannten Forschungsfelder zum Gegenstand haben, erwünscht. Solche Querschnittsthemen können insbesondere sein:
  • langfristige Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit der Materialien
  • sicherheitsrelevante Fragestellungen
  • Anpassung und Optimierung von Herstellungsprozessen
  • Anpassung und Erweiterung bestehender Prüfgrundlagen/Messtechnologien
  • Substitute für seltene Erden und Metalle.

Diese Themenstellungen können vorhabenspezifisch oder – soweit fachlich sinnvoll – vorhaben- und themenübergreifend bearbeitet werden. In letzterem Fall ist ein Austausch mit einzelnen themenspezifischen Vorhaben erwünscht, um Synergien zu ermöglichen.

3 Nachwuchsgruppen

Es besteht die Möglichkeit der Förderung von Nachwuchsgruppen zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten. Eine Nachwuchsgruppe sollte geleitet werden von Post-Doktoranden mit im Allgemeinen zwei bis sechs Jahren Post-Doc-Tätigkeit nach Abschluss der Promotion und substanzieller internationaler Forschungserfahrung sowie Führungskompetenz. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die herausragende wissenschaftliche Qualität der Bewerber für die Nachwuchsgruppenleitung.

Die Nachwuchsgruppe soll vorrangig an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden sein. Die Einrichtung soll die Arbeitgeberfunktion übernehmen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Daneben können auch Gruppen gefördert werden, die in vertraglich geregelten Netzwerken organisiert sind. Teilnehmer eines solchen Netzwerks können auch industriellen Forschungsabteilungen angehören. In diesem Fall soll die Leitung der Nachwuchsgruppe bei Angehörigen einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung liegen. Die Antragsteller können im Rahmen der Fördermaßnahme Mittel für die eigene Stelle als Gruppenleiterin/Gruppenleiter (TVÖD 14) und maximal drei weitere Stellen (Post-Doc: TVÖD 13; Doktoranden: TVÖD 13/2; Technische Mitarbeiter) sowie Sach-, Reise- und Investitionskosten beantragen. Es gelten die Bemessungsgrundlagen wie unter Nummer 6 beschrieben.

Der Förderzeitraum beträgt zunächst drei Jahre. Nach zweieinhalb Jahren ist ein Zwischenbericht vorzulegen, der Entscheidungsgrundlage für eine mögliche zweijährige Anschlussförderung ist. Für die Antragstellung gelten im Weiteren die Punkte dieser Bekanntmachung.

4 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Förderung zielt auch auf Verbundprojekte mit industrieller Begleitung. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (Empfehlung 2003/361 der EU-Kommission, ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36 bis 41; erläuternd hierzu http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ) zur Anwendung.

5 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 entnommen werden ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ). In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische ­europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

Die hiesige Bekanntmachung „Materialforschung für die Energiewende“ verfolgt schwerpunktmäßig Materialforschung ausgerichtet auf den Energieaspekt. Antragsteller werden auf die weitere Förderbekanntmachung des BMBF „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen – HighTechMatBau“ hingewiesen. Diese Bekanntmachung verfolgt schwerpunktmäßig Materialforschung ausgerichtet auf Bauwerke in urbanen Infrastrukturen. Antragsteller, deren beabsichtigte Arbeiten thematisch schwerpunktmäßig dem Bereich Bauwerke in urbanen Infrastrukturen zuzuordnen sind, sollten prüfen, inwieweit die Einreichung der Projektskizze mit Bezug zu der Bekanntmachung „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen – HighTechMatBau“ passfähiger wäre. Das BMBF wird die eingehenden Projektskizzen ebenfalls auf die jeweils geeignetere Zuordnung zu den beiden Bekanntmachungen überprüfen und sie gegebenenfalls im Nachhinein entsprechend zuordnen.

6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industrieller Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Bei stark anwendungsorientierten Verbundvorhaben wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojekts angestrebt, wozu gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist, so dass eine Verbundförderquote von maximal 50 % (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

8 Verfahren

8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den nachstehenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
„PTJ-Energiematerialien“
52425 Jülich

Für erste fördertechnische Anfragen steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin des Projektträgers zur Verfügung:

Projektträger Jülich
Kerstin Annassi, M.Sc.

Telefon: 0 24 61/61 19 83
E-Mail: ptj-energiematerialien@fz-juelich.de

8.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

8.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst aussagekräftige und begutachtungsfähige Projekt­skizzen vorzulegen. Eine Vorlage von Projektskizzen ist ständig möglich

bis zum 31. März 2015.

Eine erste Bewertungsrunde der bis dahin vorgelegten Projektskizzen wird voraussichtlich in der 35. Kalenderwoche 2013 (26. bis 30. August 2013) stattfinden.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den vorgesehenen Koordinator und bei Einzelprojekten durch den Projektleiter einzureichen.

Sämtliche Skizzen sind über das Internetportal pt-outline einzureichen. Den Zugang zu diesem Portal bietet die Internetseite: www.pt-it.de/ptoutline/application/enmat201212 .

Den pt-outline-Formblättern ist eine Projektbeschreibung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal 15 Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig):

  • Ziele
    Die Ziele des Vorhabens müssen in klarem Bezug zur Fördermaßnahme stehen. Es ist darzulegen, welchen Beitrag das Vorhaben im Bereich der Materialforschung mit Ausrichtung auf die Energiewende liefert. Das Thema des Vorhabens und die wissenschaftlichen Ziele sind klar und eindeutig zu formulieren.
  • Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
    Der internationale Stand von Wissenschaft und Technik zur Durchführung des Vorhabens ist in der Skizze darzulegen und durch relevante und möglichst aktuelle Zitate belegt.
  • Arbeitsplan
    Der Arbeitsplan ist klar zu gliedern und sollte an kritischen Stellen alternative Lösungsansätze aufzeigen. Die Planung sollte erwarten lassen, dass innerhalb des Förderzeitraums die Aufgabenstellung bewältigt und das Vorhaben insgesamt erfolgreich abgeschlossen sein wird.
  • Verwertungsplan
    Die Verwertung der erwarteten Ergebnisse und der draus resultierende Nutzen sind in einem Verwertungsplan zu dokumentieren, der insbesondere Angaben zum erwarteten Nutzen in den Bereichen Wissenschaft, Technik und Gesellschaft insbesondere mit Bezug auf die Energiewende enthält.
  • Notwendigkeit der Förderung
    Es ist auszuführen, ob und inwieweit es einer Förderung bedarf.
  • Aufteilung der Gesamtkosten/-ausgaben in Sachmittel und Personalmittel pro Jahr

Darüber hinaus sind für Verbundvorhaben folgende Angaben erforderlich:

  • Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
  • Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
  • Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner und Jahr“

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Bei Verbundvorhaben ist eine förmliche Kooperationsvereinbarung für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, im Rahmen der förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • wissenschaftliche Exzellenz und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Verwertungskonzept (u. a. nachfolgende Investitionen)
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums.

Die sinnvolle Einbeziehung von KMU und Eigenbeteiligung von Unternehmen – über das übliche Maß hinaus – werden zudem berücksichtigt.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Antragsteller bzw. dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

8.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 29. April 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christoph Rövekamp