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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Sozialen Innovationen für Lebensqualität im Alter SILQUA-FH im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Menschen in unserer Gesellschaft leben heute im Durchschnitt länger und sind im fortgeschrittenen Alter oftmals vitaler als noch vor wenigen Jahrzehnten. Zudem führen eine steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten zu einer Veränderung der Altersverteilung in der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ergeben sich Herausforderungen, wie z. B. die Erhaltung der Produktivität von zunehmend älteren Arbeitnehmern oder die Sicherstellung eines autonomen Handelns im hohen Alter.

Familienfreundliche Unternehmenskonzepte im Hinblick auf die Pflege älterer Angehöriger, neue Arbeitszeitmodelle bei verlängerter/verlagerter Lebensarbeitszeit, Vermeidung sozialer Isolationen oder effiziente Vernetzungen der Gesundheits- und Pflegeversorgung sind beispielhafte Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft stellen muss. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) widmet sich den wichtigen Fragen des demografischen Wandels und lässt in verschiedenen Fördermaßnahmen die Folgen auf die Gesellschaft untersuchen und Strategien entwickeln, damit auf absehbare Veränderungen rechtzeitig reagiert werden kann. Die Förderlinie „Soziale Innovationen für Lebensqualität im Alter“ (SILQUA-FH) richtet sich an staatliche, kirchliche und private Fachhochschulen, die in Deutschland Studienmöglichkeiten in den Bereichen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Gesundheits- und Pflege- sowie Wirtschaftswissenschaften anbieten. Diese sind besonders geeignet, ihre einschlägige Forschungskompetenz einzubringen, um die Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu erhalten und zu verbessern.

Mit ihrer anwendungsorientierten Forschung und durch ihre Vernetzung mit wichtigen Akteuren in ihrer Region können Fachhochschulen konkrete, beispielhafte und nachhaltige Verbesserungen herbeiführen und den Transfer in die Praxis fördern. In Zusammenarbeit mit Kommunen und öffentlichen, kirchlichen sowie privaten Trägern können innovative soziale Dienstleistungen in Hilfssysteme integriert werden. Forschungsverbünde bieten die Möglichkeit, regionalübergreifende Impulse zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen, auch unter besonderer Berücksichtigung von Alterserkrankungen, in Deutschland zu schaffen. In Zusammenarbeit mit Unternehmen können neuartige Konzepte in der betrieblichen Personalarbeit für ältere Arbeitnehmer/innen entwickelt und neue Bereiche für unternehmerisches Handeln identifiziert werden.

Das Kernziel der Förderlinie SILQUA-FH ist, durch praxisnahe Konzepte, Modelle und Methoden sowie anwendungsorientierte Strategieentwicklungen die Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu erhalten und so ihre Lebensqualität zu verbessern. Dies betrifft daher folgende Themenbereiche:

  • Prävention, Rehabilitation, Krankheitsbewältigung und pflegerische Versorgung.
  • Generationsübergreifende Verantwortung sowie integrierte Hilfs- und Unterstützungsplanung.
  • Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für Betreuende.
  • Betriebliche Personalarbeit und unternehmerisches Handeln vor dem Hintergrund
  • des demografischen Wandels.

Eine Auflistung der mit dieser Förderlinie unterstützten Forschungsschwerpunkte ist im Anhang „Thematische Bereiche der Förderlinie SILQUA-FH mit exemplarischen Themenfeldern“ zu finden.

Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Fachhochschulen über eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation mit einschlägig regionaltätigen Partnern bspw. aus Wirtschaft, freier Wohlfahrtspflege oder öffentlicher Verwaltung sowie Partnern aus Wissenschaft und Forschung. Auch Mitarbeiter/innen beteiligter Partner sollen in die Forschung eingebunden werden („Transfer über Köpfe“).

Zudem sollen die geförderten Projekte die forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden in Form akademischer Abschlussarbeiten sowie von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern durch forschungsbezogene Beschäftigungsverhältnisse und von Promovenden durch kooperative Promotionen ermöglichen.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Art. 91 b GG zur Förderung der Fachhochschulforschung. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Anforderungen an eine humane Lebensgestaltung der älteren Generation soll die Förderlinie SILQUA-FH Forschungsbeiträge der Fachhochschulen zur Verbesserung der Lebensqualität, der Wahrung von Selbstständigkeit und Würde älterer, vor allem von Alterserkrankungen betroffener Menschen initiieren. Auch für den Erhalt der Innovationsfähigkeit Deutschlands ist in Zukunft mehr denn je die Beteiligung Älterer am Erwerbsleben erforderlich.

Dem personenbezogenen Dienstleistungssektor, vor allem dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich, kommt dabei zukünftig die besondere Aufgabe zu, entsprechende Vernetzung im Sinne von Public-Private-Partnership zu organisieren. Insgesamt gesehen müssen niederschwellige Hilfs- und Unterstützungssysteme entwickelt und etabliert werden, die sich u. a. dem individuellen, steigenden Bedarf anpassen (progressiv), die örtlich spezifisch ausgeprägt sind (regional) und die als vernetzter, angepasster Bestandteil des sozialen Systems nachhaltig tragfähig sind (integriert).

2.1 Fördervoraussetzungen im Einzelnen

2.1.1

Diese Förderlinie richtet sich an Fachhochschulen mit einschlägiger Forschungsexpertise in den Fachbereichen/Disziplinen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege sowie Gesundheit. Forschungsvorhaben aus den Wirtschaftswissenschaften oder aus anderen Fachbereichen können nur gefördert werden, wenn der inhaltliche Schwerpunkt eindeutig den Disziplinen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege, Gesundheit zuzuordnen ist. Es werden ausschließlich praxisorientierte, bevorzugt interdisziplinäre Forschungsvorhaben (innerhalb einer Hochschule oder zwischen Fachhochschulen) gefördert, die eine „soziale Innovation“ zum Thema haben.

2.1.2

Die geplanten Vorhaben müssen mindestens einen der thematischen Bereiche der Förderlinie adressieren (siehe Anhang „Thematische Bereiche der Förderlinie SILQUA-FH mit exemplarischen Themenfeldern“).

2.1.3

Das Forschungsvorhaben muss so angelegt und die Forschungsergebnisse müssen so aufbereitet werden, dass eine bundesweite Übertragbarkeit auf andere Regionen möglich ist. Dazu sind im Rahmen eines Transferkonzeptes Perspektiven aufzuzeigen, wie eine Übertragbarkeit sichergestellt werden kann. Anhand von konkreten Ergebnissen ist zudem der regionale/überregionale Nutzen darzustellen.

2.1.4

Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer sichtbar zu verbessern, ist im Rahmen des Projekts eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation (WPK) zwischen der Fachhochschule und mindestens zwei Praxispartnern – z. B. kommunaler oder kirchlicher Träger, (sozialer) Dienstleister oder Unternehmen der Region – vorzusehen. Dazu wird eine Darstellung der im Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der Partner erwartet (z. B. gemeinsame Arbeitspakete und inhaltlich/fachliche sowie finanzielle Beteiligung). Seitens der Praxispartner müssen mit der einzureichenden Skizze dementsprechend aussagekräftige Interessensbekundungen vorgelegt werden. Der Nutzen für die Kooperationspartner und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers müssen klar erkennbar sein.

2.1.5

Die Zusammenarbeit hochschulinterner Forschungspartner innerhalb der Fachhochschule zur Profilbildung bzw. –schärfung sowie die Kooperation mit anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (über die WPK hinaus) sind ausdrücklich erwünscht.

2.1.6

Die Projektleitung muss ein/e Fachhochschulprofessor/in übernehmen, der/die aus den Bereichen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege sowie Gesundheit und Wirtschaftswissenschaften kommt. Die konkrete fachliche Expertise sowie die Relevanz des Forschungsthemas im Kontext der Profilbildung bzw. –schärfung der Fachhochschule sind darzustellen.

2.1.7

Nicht förderfähig im Sinne der Bekanntmachung sind rein technische Fragestellungen oder klinische Studien sowie Projekte, deren Hauptziel die Nutzung von Methoden der empirischen Sozialforschung (z. B. Befragung) oder die ausschließliche Durchführung von Evaluationen ist.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen in Deutschland.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen muss im Rahmen der Skizzenerstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: Nationalen Kontaktstellen
Nur bei Verbundprojekten (d. h. mehrere Fachhochschulen als Projektnehmer):
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten (BMBF-Vordruck 0110) entnommen werden unter:
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung).
Die Laufzeit der Vorhaben darf maximal 36 Monate betragen.
Zuwendungsfähig sind nur diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Abgaben wie Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck 0027 „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“). Für die Förderlinie SILQUA-FH können zudem nachfolgend genannte Ausgaben FH-spezifisch als zuwendungsfähig anerkannt werden:

  • Ausgaben für die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden Fachhochschulprofessorinnen und -professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese nicht dem Stammpersonal zuzurechnen sind. Das schließt auch Maßnahmen ein, bei denen Professorinnen und Professoren vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind. Leistungen der Projektleitungen (z. B. in Form von Honoraren) werden jedoch nicht vergütet.
  • Ausgaben für die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte (jedoch nicht an WPK-Partner, siehe Punkt 2.1.4) dürfen in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 25Prozent der beantragten Zuwendung (ohne Projektpauschale) angesetzt werden.

Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht berücksichtigt werden.
Die notwendigen Ausgaben für Patentanmeldungen können ggf. gesondert beantragt werden (BNBest-BMBF98, Ziff. 5).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil des Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF98).
Wenn im Rahmen des geförderten Vorhabens Probandenbefragungen, Probandenuntersuchungen oder vergleichbare Maßnahmen geplant sind, erfolgt eine Bewilligung der Zuwendung unter der Auflage, dass die ethische Unbedenklichkeit dieser Maßnahmen durch ein Votum einer Ethikkommission nachzuweisen ist (Unbedenklichkeitserklärung). Falls die Ethikkommission ein Votum nicht für erforderlich hält, ist eine entsprechende Erklärung einer Ethikkommission (Negativtestat) vorzulegen.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Das BMBF hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Durchführung des Programms „Forschung an Fachhochschulen“, der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Projektträgerschaft Forschung an Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen

Ansprechpartner sind:
Frau Dr. Vera Schulte
Tel.: (02461) 61 – 3926
Fax: (02461) 61 – 9070
Mail: v.schulte@fz-juelich.de
Herr Andreas Braun
Tel.: (02461) 61 – 8952
Fax: (02461) 61 – 9070
Mail: a.braun@fz-juelich.de

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Auswahlverfahren für die Förderrunde 2014 ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage, Begutachtung und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst elektronisch Projektskizzen über das Internet-Portal pt-outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/SILQUAFH2014 ) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) sind dort niedergelegt. Weitere Informationen finden sich auch in den FAQ zur Förderlinie SILQUA-FH auf der Internetseite des Projektträgers ( http://www.ptj.de fachhochschulen_silqua). Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen.
Die Projektskizze muss – neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel – eine ausführliche Vorhabenbeschreibung mit folgenden Punkten enthalten.

  1. Ziele und Inhalte des Projektes (u. a. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Relevanz, zu erwartende Forschungsergebnisse);
  2. Methodische Vorgehensweise, Arbeitsplan (Arbeitspakete, Meilensteine). Die Beiträge der Partner (Verbundpartner, WPK-Partner, hochschulinterne Forschungspartner) sind im Arbeitsplan in Form von Arbeitspaketen und Verantwortlichkeiten auszuweisen;
  3. Eigene Vorarbeiten und Kompetenzen der Projektleitung und ggfs. möglicher Mitarbeiter sowie hochschulinterner Forschungspartner (Lebenslauf im Anhang);
  4. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftliche Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit; Anzahl geplanter Semester-, Bachelor-, Master- oder Diplom-arbeiten und Anzahl geplanter kooperativer Promotionen);
  5. Fachliche, personelle, organisatorische und finanzielle Zusammenarbeit mit den WPK-Partnern hinsichtlich der Ausgangssituation, der Ziele, der Aufgabenverteilung sowie der Nutzungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten ist darzustellen (siehe Punkt 2.1.4);
  6. Finanzierungsplan;
  7. Ergebnis der Prüfung, ob eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann (siehe Punkt 4.).

Die Vorhabenbeschreibung darf für Einzelskizzen einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Für Skizzen mit hochschulinternen Partnern oder Skizzen für Verbundprojekte von mehreren Zuwendungsempfängern (Fachhochschulen) sind zusätzliche Seiten für jeden zusätzlichen Partner zugelassen. Details sind der Formatvorlage und den FAQ zu entnehmen.
Es sind keine zusätzlichen Anlagen außer Lebensläufe, Literaturverzeichnis, Angebote und Interessensbekundungen zugelassen.
Der Projektskizze müssen als Anlage individuelle Interessensbekundungen der WPK-Partner für jeden Kooperationspartner mit folgenden Informationen beigefügt werden:

  • Name, Anschrift und Rechtsform der WPK-Partner sowie Ansprechpartner/in,
  • Branche oder Arbeitsgebiet der WPK-Partner (bzw. Fachbereich, Fakultät oder Forschungsgebiet bei wissenschaftlichen WPK-Partnern),
  • Zahl der Beschäftigten (gilt nur für WPK-Partner aus der Wirtschaft),
  • Thema des beantragten Projektes / Name der antragstellenden Fachhochschule / Name der Projektleitung,
  • Begründung zur Teilnahme bzw. Erläuterung des Interesses am geplanten Vorhaben,
  • Darstellung des Nutzens / der beabsichtigten (ökonomischen oder/und wissenschaftlichen) Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens,
  • Inhalte der Kooperation: Darstellung der im Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der WPK-Partner (fachlich, personell, organisatorisch, finanziell),
  • Rechtsverbindliche Unterschrift des WPK-Partners.

Bei Verbundprojekten im Sinne von Punkt 4 sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Eingaben im Internet-Portal pt-outline können bis zum 2. September 2013, 23:59 Uhr erfolgen. Zur Erlangung der Bestandskraft muss das aus pt-outline generierte einseitige Projektblatt zusätzlich nach erfolgter elektronischer Skizzeneinreichung in Papierform mit der Unterschrift des Projektleiters/des Verbundkoordinators bis spätestens 09. September 2013 beim Projektträger eingereicht werden. Das Internet-Portal wird mit Ablauf der Deadline geschlossen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Projektskizzen, die den oben aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises nach folgenden Kriterien bewertet:

Grundlegende Ziele

  • Darstellung des Stands von Wissenschaft und Forschung

Spezifische Ziele/Kriterien der Förderlinie

  • Zukunftsorientierung und Innovationspotential
  • Gesellschaftliche Relevanz
  • Übertragbarkeit und (volks-)wirtschaftliche Relevanz
  • Kooperationsansatz
  • Profilbildungsansatz

Projektorganisation / Verwertung

  • Vorgehen und Methodik
  • Verwertungsplan und Wissenstransfer

Projektadministration

  • Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden Fachhochschulen schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge, Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die teilnehmenden Fachhochschulen bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf . Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise, FAQ zur Projektpauschale und Nebenbestimmungen abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens sechs Wochen nach der Aufforderung vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Die Bewilligung erfolgt zeitnah nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Bekanntmachung

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 23.04.2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Sabine ten Hagen-Knauer

Anhang: Thematische Bereiche der Förderlinie SILQUA-FH mit exemplarischen Themenfeldern

Lebensqualität / Infrastruktur / Prävention / Rehabilitation / Krankheitsbewältigung und pflegerische Versorgung
Konzepte, Modelle und Methoden zur Förderung der Lebensqualität alter, älterer und alterserkrankter Menschen in der häuslichen Umgebung und in der Region | Entwicklung geeigneter sozialer Wohn- und Lebensformen (z. B. für Demenzerkrankte) | Nahversorgungslogistik | Konzepte zur Vermeidung sozialer Isolation und zur Prävention von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit | Lösungen zur Bewältigung von Belastungssituationen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Alternsprozess | Untersuchung der Wirksamkeit von Verfahren der Pflege und Rehabilitation | Frühzeitige Gesundheitsförderung, insbesondere unter dem Aspekt gesundheitlicher Chancengleichheit
Generationsübergreifende Verantwortung sowie integrierte Hilfe- und Unterstützungsplanung
Umsetzungsfähige Konzepte der Altenhilfe | Dialog Jung und Alt: Konzepte, Modelle und Methoden zur Verbesserung der Kommunikation und des Zusammenlebens der Generationen | Stärkung und Unterstützung der Angehörigen und des ehrenamtlichen Engagements vor allem bei der Versorgung Alterserkrankter und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen | Sterbe- und Trauerbegleitung | Entwicklung von vernetzten, ganzheitlichen, integrierten Hilfesystemen und Wirkungsketten auf regionaler/kommunaler Ebene durch private, kirchliche und öffentliche Träger, Wohlfahrtsverbände und Sozialwirtschaft | Ethisch und ökonomisch verantwortbare, sektorenübergreifende und vernetzte Gesundheits- und Pflegeversorgung
Praxisnahe Konzepte und neue Methoden der Betreuung
Professionalisierung der betreuenden Personen | Entwicklung und Erprobung von Konzepten, Modellen und Methoden zur Vernetzung und Unterstützung von Pflegekräften, die z. B. im familiären Kontext arbeiten | Wirkungsforschung zu innovativen Beratungs- und Versorgungsangeboten, z. B. Einfluss von sozialen Milieus und biographischen Mustern auf den Verlauf von Erkrankungen | Entwicklung und Erprobung von innovativen Ansätzen und Interventionsstrategien, z. B. bezogen auf soziale Diagnosen, Sozialtherapie, Biographie-, Angehörigenarbeit, Zielgruppen, Milieugestaltung | Neue Ansätze des Case- und Pflegemanagements | Soziale Innovationen zur Entlastung von Menschen mit doppelten Versorgungsaufgaben im Hinblick auf eigene Kinder und pflegebedürftige alte Familienangehörige
Betriebliche Personalarbeit vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Alternsgerechte betriebliche Personalarbeit: Integration älterer Arbeitnehmer/innen und Führungskräfte | Innovative Personalentwicklungskonzepte für berufserfahrene Arbeitnehmer/innen | Arbeitszeitmodelle bei verlängerter/verlagerter Lebensarbeitszeit | Neue Herangehensweisen zur Gesundheitsförderung zum Erhalt der Arbeitskraft | Diversitykonzepte und Modelle für familienfreundliche Betriebe im Hinblick auf die Pflege älterer Menschen (Arbeitszeitmodelle, Infrastrukturen, Anreize)

Demografischer Wandel und alternde Gesellschaft als Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns
Kreative Nutzung der Veränderung der Altersstruktur für innovative Entwicklungen (Mehrwert einer demografieorientierten Unternehmensstrategie) | Innovative altersaffine Dienstleistungsangebote (Service Engineering) | Neue Lebens-, Wohn-, Kommunikations- und Konsumformen im Alter | Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken im Alter | Investoren-Betreiber-Modelle für Pflegeimmobilien | Privatwirtschaftliche Geschäftsmodelle Sozialer Arbeit und Dienstleistungen für ältere Menschen (Dienstleistungsmanagement) | Pflegebedürftige und private Haushalte als Auftrag- und Arbeitgeber für Soziale Arbeit und Pflege | Unternehmerische Tätigkeit selbständiger Pflege- und Erziehungskräfte (Mikrounternehmen)