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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „F&E für Photovoltaik“ als Maßnahme im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung und des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“

Vom 08.05.2013

Mit diesem Förderaufruf will die Bundesregierung dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Branche mittel- und langfristig zu sichern und auszubauen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Branche und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland mittel- und langfristig zu sichern, ­haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bereits im Jahr 2010 die Innovationsallianz Photovoltaik auf den Weg gebracht. Im Zuge der Initiative stellen die beiden Ministerien der deutschen Solarbranche Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro für innovative Forschungsprojekte zur Verfügung. Im Gegenzug hatte sich die Branche dazu verpflichtet, mindestens 500 Millionen Euro in die Umsetzung der Ergebnisse in Deutschland zu investieren. Diese Initiative setzt insbesondere auf den Ausbau der vertikalen Kooperation innerhalb der Prozessketten, d. h. der Zusammenarbeit von Ausrüstungs- und Systemtechnik-Unternehmen mit den Anwendern in der Photovoltaik-Industrie.

Erste Resultate zeigen das hohe Innovationspotenzial der Partner in Deutschland. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausrüstern, Maschinenbauern und PV-Herstellern und die Ausrichtung auf besonders innovative und anspruchsvolle Marktsegmente sind wichtige Elemente für eine wettbewerbsfähige PV-Industrie am Standort Deutschland.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Photovoltaik (PV) hat in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren einen dynamischen Aufbau vollzogen und weltweit eine Vorreiterrolle eingenommen. In den letzten Jahren hat jedoch das Wachstum des PV-Marktes international zu umfangreichen Investitionen und zunehmender Konkurrenz, insbesondere aus Asien, geführt. Aufgrund von Überkapazitäten und Preisdruck befindet sich die PV-Branche, einschließlich deutscher Unternehmen, aktuell in einem harten Konsolidierungs- und Differenzierungsprozess. In diesem dynamischen Umfeld lässt sich die Marktposition deutscher Unternehmen nur durch Innovationen und forschungsnahe Investitionen behaupten. Dabei verfügen Unternehmen in Deutschland über einen Standortvorteil, den es zu nutzen gilt: Durch eine enge Kooperation von Photo­voltaik-Herstellern, Ausrüstern und weltweit führenden deutschen Forschungseinrichtungen kann die gesamte Technologie- und Wertschöpfungskette abgedeckt werden; vergleichbare Möglichkeiten bietet gegenwärtig kein anderer Standort.

Vor diesem Hintergrund setzen BMBF und BMU im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung (www.erneuerbare-energien.de/inhalt/4595/) sowie des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ ( http://www.photonikforschung.de ) die F&E-Strategie in der Photovoltaik fort.

Die Bundesregierung will damit neue Anreize für die Zusammenarbeit geben und die Förderung der Photovoltaik weiter an die oben skizzierten Entwicklungen im Solarmarkt anpassen. Die Anstrengungen der PV-Industrie in Deutschland, die Fertigungskosten zu senken, Wettbewerbsvorteile durch einen Technologievorsprung zu erarbeiten und derzeit neu entstehende Märkte zu erschließen, sollen unterstützt werden. Dabei sollen insbesondere Standortvorteile voll ausgeschöpft werden. Neben produktionsnahen Innovationen in der PV-Modultechnik und dem PV-Anlagenbau sollen vor allem komplexe systemtechnische Ansätze und PV-Systemlösungen adressiert werden, um Geschäftsmodelle mit Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland im Verbund von Industrie und industrienahen Dienstleistungen voranzutreiben.

Förderfähig im Rahmen dieser Initiative sind industriegeführte Verbundprojekte zu anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch einen hohen Innovationsgrad und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von ­Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie sowie der Standardrichtlinien von BMBF und BMU für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der Förderinitiative werden Arbeiten zur Erforschung und Entwicklung vor allem auf den folgenden Gebieten unterstützt:

  • Systemlösungen für selbsttragende Märkte: ganzheitlich optimierte, zentrale und dezentrale Energieversorgungssysteme für einen wirtschaftlichen Photovoltaik-Betrieb unter Berücksichtigung von Energiemanagement und intelligentem Speichereinsatz
  • Fertigungskonzepte für eine effiziente, kostengünstige Produktion: innovative Herstellungstechniken und PV-Produktionsanlagen einschließlich Inline-fähiger Prozessüberwachung für integrierte Fertigungslösungen und zur Erschließung neuer, industrierelevanter Materialsysteme
  • Qualitäts-PV-Module zur Positionierung im internationalen Wettbewerb: neue Modulkonzepte als Basis für Kostensenkungen und Leistungssteigerungen sowie vor allem für eine deutliche Verbesserung der Modulqualität (Lebensdauer, Degradation, Recyclingfähigkeit etc.), um für die deutschen PV-Hersteller Alleinstellungsmerkmale zu erschließen

Um die Kooperation von PV-Herstellern, Anlagenbauern und Systemtechnik-Ausrüstern weiter zu stärken, kommt der vertikalen Strukturierung der industriegeführten Verbundprojekte eine wesentliche Bedeutung zu. Insbesondere ist auch die Einbindung neuer Prozessschritte und Bearbeitungsverfahren in bestehende Anlagentechnologien bis hin zu Demonstratoren zu adressieren.

Bei den Arbeiten zu Solarsystemen der nächsten Generation ist die Kompatibilität mit industrierelevanten, wirtschaftlichen Fertigungsprozessen zu berücksichtigen, um Laborergebnisse in einer wirtschaftlichen Serienfertigung umsetzen zu können.

Thematische Schwerpunkte der umsetzungsorientierten Forschungsaktivitäten können dabei in folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen; die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen:

  • Systemlösungen zum Leistungsausgleich auf dezentraler Ebene, z. B. im Bereich PV-Smart-Home für Strom und Wärme (z. B. kombinierte Strom-Wärme-Systeme, intelligenter Speichereinsatz in Kombination mit Wechselrichtern, Energiemanagement und Prognoseverfahren)
  • Innovationen für periphere Systemkomponenten (z. B. hocheffiziente Wechselrichter mit gesteigerter Zuverlässigkeit und Lebensdauer)
  • Photovoltaik-Systemlösungen für den „Fuel-Saver“-Betrieb in dieselgestützten Systemen zum weltweiten Einsatz
  • Produktionsverfahren und Automatisierungskonzepte für Hocheffizienz- bzw. Qualitätsmodule; innovative Anlagentechnik für integrierte Fertigungslösungen
  • Neue Handling-Verfahren und Prozess-Equipment zur Erhöhung der Durchsatzraten einschließlich Inline-fähiger Prozessüberwachung und Analytik zur frühzeitigen Fehlererkennung
  • Neue oder verbesserte Materialsysteme, Herstellungsverfahren sowie Anlagentechnik für die Dünnschichtphotovoltaik, insbesondere für Kupfer-Indium-Diselenid-Technologien (CIS/CIGS)
  • Modul- und Systemtechnologien zur Jahresertragsoptimierung von Solarsystemen, angepasst für verschiedene geografische Regionen
  • Nutzbarmachung neuer Materialien und Prozesse zur Ertragssteigerung (z. B. bessere Einkopplung oder Ausnutzung des Sonnenspektrums)
  • Innovationen im Bereich der Konzentrator-Photovoltaik zur Erhöhung des Systemwirkungsgrads und des Netto­energieertrags
  • Arbeiten zur Nachhaltigkeit des Ressourceneinsatzes (z. B. Energieeinsparungen im Herstellungsprozess, Vermeidung des Einsatzes schädlicher oder knapper Rohstoffe)

3 Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren ab. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner der Verbundprojekte haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110, entnommen werden. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist. Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

Die Partner von Kooperationsvorhaben müssen bei der Förderbeantragung schriftlich darlegen, dass das Vorhaben geeignet ist, einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil auf internationaler Ebene für die beteiligten Unternehmen zu erbringen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE*-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung

( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industrieller Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU und, bei BMBF-Förderung, in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltene Projektpauschalen können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF und des BMU an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen“ des BMBF und des BMU zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Sämtliche Projektskizzen sind jeweils in elektronischer und gedruckter Fassung beim Projektträger in der Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich EEN, einzureichen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

Ergänzend zu dem o. g. Einreichungsweg stehen Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung bei den vom BMU sowie dem BMBF beauftragten Projektträgern zur Verfügung. Dies sind:

Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich EEN
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner:
Dr. Christoph Hünnekes

Telefon: 0 24 61/61-22 27
Telefax: 0 24 61/61-28 40
E-Mail: ch.huennekes@fz-juelich.de

VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Photonik, Optische Technologien
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Dr. Peter Soldan

Telefon: 02 11/62 14-3 66
Telefax: 02 11/62 14-4 84
E-Mail: soldan@vdi.de

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger Jülich, Geschäftsbereich EEN,

bis spätestens 28. August 2013

Projektskizzen vorzulegen. Der Projektträger Jülich, Geschäftsbereich EEN, ist die gemeinsame Anschrift für die Einreichung aller Projektskizzen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger Jülich EEN ein. PTJ-EEN leitet die Projektskizzen den beteiligten Projektträgern zu. Diese stimmen sich bei der weiteren Bearbeitung der Skizzen untereinander ab.

Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt elektronisch über das Internetportal

https://foerderportal.bund.de/easyonline (easy-online)

Aus den Eingaben in das Internetformular wird eine Vorhabenübersicht generiert. Diese und die Projektskizze als PDF-Datei werden gemeinsam begutachtet.

Nachdem die Projektskizze unter dem Punkt „Endfassung einreichen“ verbindlich über das Internetformular eingereicht wurde, ist die Endfassung des Formulars auszudrucken und nach Prüfung der Angaben zu unterschreiben. Das unterschriebene Projektblatt muss

spätestens bis zum 28. August 2013

beim Projektträger unter folgender Anschrift vorliegen.

Projektträger Jülich (PtJ-EEN)
Forschungszentrum Jülich GmbH
„F&E für Photovoltaik“
52425 Jülich

Bewerbungen sind nur in dieser Form (d. h. der Kombination aus Einreichung der Skizze über das Internetportal und schriftlicher Einsendung der unterschriebenen Endfassung) möglich. Ausschließliche Zusendungen per E-Mail oder Telefax werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner“

0.
Zusammenfassung des Projektvorschlags
(maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)

1.
Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen

2.
Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik

  • Stand von Wissenschaft und Technik
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes
  • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Bisherige Arbeiten der Verbundpartner, Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund

3.
Arbeitsplan

  • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer) einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit

4.
Verwertungsplan
Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen

5.
Notwendigkeit der Förderung

Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Industrieführung und Verwertungskonzept, inkl. nachfolgenden Investitionen
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Eigenbeteiligung der Unternehmen
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbeziehung von KMU

BMBF, BMU und die Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen ggf. durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Dabei wird die Vertraulichkeit der in den Skizzen enthaltenen Angaben sichergestellt. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbund­projekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Zur Erstellung von Projektskizzen sowie von förmlichen Förderanträgen in der zweiten Stufe des Verfahrens wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( easy ).

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 8. Mai 2013

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Auftrag
Kerstin Deller

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Frank Schlie-Roosen

Bonn, den 8. Mai 2013

FuE = Forschung und Entwicklung