Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit den USA

Vom 15.05.2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in den USA und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.

Die Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-US-amerikanischen Abkommen über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit von 2010.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und den USA, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustauschs bei gemeinsamen Forschungsprojekten.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  • Human- und ökotoxikologische Aspekte der Nanotechnologie, Risikobewertung von synthetischen Nanomaterialien sowie Beiträge zur pränormativen Forschung (z. B. Entwicklung von SOPs und Standardisierung)
  • Materialforschung im Hinblick auf die Substitution strategischer Rohstoffe/Elemente oder deren Verbindungen durch besser verfügbare Rohstoffe/Elemente oder neue Funktionen
  • Forschung im Bereich wiederaufladbarer Lithium-Schwefel- und Lithium-Luft-Batterien

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine sowie mittelständische Unternehmen [KMU])1

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 35 000 Euro bei einer Projektlaufzeit von bis zu 18 Monaten.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE2-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von mindestens je einer Forschergruppe aus Deutschland und den USA unterstützt werden. Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie US-amerikanischer Seite ein Projektleiter vor.

Der deutsche Projektleiter hat seinem Förderantrag mindestens eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit von der kooperierenden US-amerikanischen Einrichtung beizufügen, die bestätigt, dass sich die beteiligte Einrichtung in den USA angemessen an dem Vorhaben beteiligen wird.

  1. Reisen ins Ausland
    Bezuschusst werden Reisemittel und Tagegelder für den deutschen Teilnehmer (Flug „Economy“). Der Aufenthalt der Projektwissenschaftler der deutschen Einrichtungen in den USA wird für eine Dauer von maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 107 € pro Tag bzw. ab dem 23. Tag mit pauschal 2 392 € pro Monat bezuschusst.
  2. Sachmittel:
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  3. Workshops:
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
  4. Vorhabenbezogene Kosten für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.
  5. Projektpauschale:
    Eine Projektpauschale in Höhe von 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken (vgl. FAQ zur Projektpauschale: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583 )

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung.

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Dr. Barbara Hellebrandt

E-Mail: Barbara.Hellebrandt@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 33
Telefax: 02 28/38 21-14 00

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Petra Altmann

E-Mail: petra.altmann@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 32
Telefax: 02 28/38 21-14 00

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 31. Juli 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/USA13WTZ ) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

Gliederung der Projektskizze:
Part A.
Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst. A.I
Angaben für administrative Zwecke
A.II
Finanzübersicht
Part B.
Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung: B.I
Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
B.II
Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
B.III
ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
B.IV
Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
B.V
Zusammenarbeit mit Dritten
B.VI
Notwendigkeit der Zuwendung
B.VII
gegebenenfalls Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy des BMBF“ zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Dr. Barbara Hellebrandt und Petra Altmann
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-17 34

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgege­benen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit.

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzen- und Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von den Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. den Nummern 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. Mai 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Stefan Schneider

1

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

und

http://ec.europa.eu/growth/smes/

2

FuE = Forschung und Entwicklung