
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt „Nachhaltiges Wirtschaften“
Vom 20. August 2013
Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Vorhaben zur Begleitung und Unterstützung von Transformationsprozessen zum nachhaltigen Wirtschaften zu fördern. Die bisherige Förderung der „Sozial-ökologischen Forschung“ (SÖF) wird um diesen neuen Schwerpunkt ergänzt, der die Vorreiterrolle Deutschlands auf dem Weg zu einer Green Economy weiter ausbauen soll.
Die Green Economy verbindet wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit Umwelt- und Naturschutz sowie sozialer Inklusion und Gerechtigkeit. Ziel ist eine kohlenstoffarme, ressourceneffiziente und sozial inklusive Wirtschaft, in der Einkommen und Beschäftigung durch Investitionen in Nachhaltigkeitsinnovationen entstehen. Eine unabdingbare Voraussetzung hierfür ist, die Entwicklung der Wohlfahrt vom Ressourcen- und Energieverbrauch zu entkoppeln. Dazu bedarf es nicht nur der Entwicklung neuer Technologien. Vielmehr müssen auch gesellschaftliche Strukturen auf einen nachhaltigeren Entwicklungspfad umgelenkt werden. Dies betrifft beispielsweise Konsummuster oder auch die Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern.
Nachhaltiges Wirtschaften wird maßgeblich vorangebracht von innovativen und an Nachhaltigkeit orientierten Unternehmen und Verbrauchern, die aber auch von den entsprechenden förderlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftssystems Unterstützung erfahren müssen. Diese Richtlinien richten sich deshalb vor allem an Unternehmen, Forschungsinstitute sowie an Verbraucher- und Umweltorganisationen.
Die noch anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise hat verdeutlicht, dass die vorherrschenden Regelsysteme des Wettbewerbs und der Gewinnoptimierung nicht-nachhaltige Lösungen der Marktakteure belohnen, die zu einer Destabilisierung unserer Gesellschaft führen können, häufig die Umwelt stark belasten und teilweise soziale Standards in der Produktion konterkarieren. Notwendig ist eine Entwicklungsperspektive, die Nachhaltigkeit umfassend in all ihren Dimensionen berücksichtigt und somit dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg mit Chancen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie auch für mehr soziale Gerechtigkeit im nationalen wie internationalen Rahmen verbindet. Eine solche Ausrichtung erhöht mutmaßlich auch die Resilienz der gesellschaftlichen Systeme, und trägt dazu bei, Unternehmen, Organisationen und Individuen gegenüber Krisen zu stärken.
Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen tragen einerseits zu Wohlstand und Lebensqualität bei. Sie sind andererseits eine wesentliche Ursache für die Entstehung sozial-ökologischer Problemlagen. Vor diesem Hintergrund suchen und erproben zahlreiche Unternehmen und viele Verbraucher erfolgreich neue Formen des nachhaltigen Produzierens und Konsumierens.
Trotz der inzwischen erreichten Fortschritte und zahlreicher Beispiele für nachhaltige Unternehmensführung ist das Leitbild einer Green Economy insgesamt, besonders im globalen Zusammenhang betrachtet, noch nicht erreicht. Auch gab es in den letzten Jahren keine bahnbrechende Entwicklung zu nachhaltigen Konsummustern. Um die Ursachen zu analysieren und zu beheben, setzt diese Richtlinie an den in Nummer 2.1 genannten Fragestellungen für die Forschung an.
Ziel der Förderung ist, durch Forschung die Grundlagen zu legen für:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, können Forschungsbeiträge zu folgenden Themenbereichen geliefert werden:
Dabei werden FuE-Vorhaben gefördert, die folgenden grundsätzlichen Kriterien genügen:
Forschungsinhalte und -fragen
zu A Unternehmen und Konsumenten als Gestalter sozial-ökologischen Wandels
Sowohl Unternehmen als auch Konsumenten nehmen in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle als Gestalter sozial-ökologischen Wandels wahr.
So gestalten Unternehmen als Marktakteure aktiv Produktions- und Konsummuster und wirken als politische Akteure auf gesellschaftliche und politische Prozesse. In Bezug auf Unternehmen sind differenzierte Analysen gefragt, die sich mit Risiken und Strategien hinsichtlich der Prozesse, Produkte, Lieferketten und des Umfelds auf einzelunternehmerischer Ebene, insbesondere auch für KMU, sowie auf Ebene von Unternehmensverbünden und Partnerschaften mit anderen Akteuren auseinandersetzen. Die unter Beteiligung von Forschungs- und Praxisakteuren aus Wirtschaft und NGO durchzuführenden Projekte sollen praxisrelevante Ergebnisse mit konkreten Nachhaltigkeitswirkungen erarbeiten. Sie sollen dabei relevante unternehmerische Nachhaltigkeitsherausforderungen (wie z. B. Prozesse entlang der Wertschöpfungskette, Ressourcen- und Wassermanagement, Klima und Energiemanagement, Logistik, Biodiversität und/oder soziale Aspekte der Nachhaltigkeit) aufgreifen und Lösungen hierfür entwickeln.
Die Themenbereiche Konsum und Suffizienz besitzen ebenfalls eine hohe Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung. Verbraucher haben als Schlüsselakteure einen mehrfachen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung: So durch die Art und Höhe der Nachfrage (Nachfragemacht), durch den Gebrauch der Produkte (Umweltauswirkungen durch Nutzung), durch stärkere Teilhabe an der Entwicklung oder Herstellung von Produkten (Prosuming), durch die Beteiligung an Produktion und Handel (z. B. Investition in Windkraftanlagen, Tauschbörsen im Internet), durch das Verhalten im informellen Bereich, zum Beispiel durch bürgerschaftliches Engagement (Nachbarschaftshilfe, Vereine, etc.), oder die Initiierung und Unterstützung politischer Prozesse.
Folgende Themenfelder können in diesem Bereich untersucht werden:
zu B Systemische Fragen zur Transformation des Wirtschaftssystems
Eine Transformation des Wirtschaftssystems erfordert, neben den konkreten Maßnahmen einzelner Akteure (Unternehmen, Verbraucher und viele andere) auch das Gesamtsystem in den Blick zu nehmen, um die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaften richtig setzen zu können. Hierfür benötigen Politik und Wirtschaft die Darstellung von Optionen und Lösungswegen in einer systemischen Perspektive, die Ansätze aus verschiedenen Handlungsfeldern integriert und aufeinander abstimmt.
Gefordert ist daher eine Forschung, die ordnungspolitisches Handeln reflektiert, gesellschaftspolitische Maßnahmen und wirtschaftspolitische Instrumente auf ihre Eignung in Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften untersucht und auf Basis einer integrierten Analyse Vorschläge für Rahmenbedingungen einer Green Economy erarbeitet. Dabei ist eine Gesamtstrategie zu entwickeln, in der aufgezeigt wird, wie Anreize zur Steigerung der Ressourceneffizienz verbunden werden können mit Suffizienzstrategien, so dass Reboundeffekte vermieden werden. Eine wesentliche Rolle spielt hierfür, ökologische Leitplanken zu definieren. Es ist zu klären, welche Mengenziele bzw. Zielkorridore gesetzt werden müssen, um Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem zu machen und wie die Zielerreichung gemessen und bewertet werden kann. Dabei sollte auch auf die Eigenlogiken und Zwänge globalisierter Wirtschaftssysteme eingegangen werden.
Die Gesamtstrategie soll auch Vorschläge zu einer „Nachhaltigkeitsgovernance“ auf verschiedenen regionalen Ebenen enthalten. Zu untersuchen ist, inwieweit nationale Vorreiterrollen (z. B. mit Bezug auf bestimmte Sektoren) oder Ansätze zur „Regionalisierung der Globalisierung“ Erfolg versprechend sind bzw. wie Fragen des gerechten Interessensausgleichs im internationalen Maßstab verhandelt werden können (etwa durch geeignete Kompensationsregimes). Von besonderer Bedeutung sind Vorschläge zur Ausgestaltung von Institutionen bzw. Instrumenten für die gerechte und effiziente Bewirtschaftung von globalen Gemeinschaftsgütern (wie der Atmosphäre oder den Ozeanen). Neben der internationalen sind auch die nationale und sub-nationale Ebene zu berücksichtigen, zum einen im Sinne der Subsidiarität bei den globalen Gemeingütern, zum anderen auch bezogen auf die Nutzung von regionalen natürlichen und auch sozialen Gemeingütern.
In diesem Rahmen sollen auch realistische Suffizienzstrategien entwickelt werden. Darunter fallen Forschungsarbeiten, wie sich alternative Konsumformen aufskalieren lassen. Beispielsweise könnte untersucht werden, inwiefern Initiativen aus dem Non-profit-Bereich (z. B. „Transition Towns“) und die oben erwähnten Formen des „Collaborative Consumption“ zu einer verbesserten Resilienz von Gemeinschaften sowie zum Aufbau von Sozialkapital und dem Erhalt von Naturkapital beitragen. Zu untersuchen ist beispielsweise, inwieweit auf volkswirtschaftlicher Ebene dadurch die Abhängigkeit vom Konsum ressourcenintensiver Produkte und umweltschädlicher Produktionsformen verringert werden kann und welche Rolle hierfür alternative Arbeitszeitmodelle und Formen der „Nicht-Erwerbsarbeit“ spielen.
Für den Erhalt von sozialem und ökologischem Kapital und die dazu notwendigen Investitionen sollten Unternehmen Anreize erhalten, für die entsprechende Rahmenbedingungen zu formulieren sind. Vorschläge können sich auf die Finanzpolitik (insbesondere Steuerpolitik), aber auch auf die Wirtschaftspolitik (insbesondere Wettbewerbspolitik, Subventionen), die Sozialpolitik oder die Arbeitsmarktpolitik beziehen.
Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transfervorhaben zu fördern, das aber nicht Gegenstand dieser Richtlinie ist und gesondert ausgeschrieben werden wird. Da aber von den im Rahmen dieser Richtlinie ausgewählten Fördervorhaben die Bereitschaft erwartet wird, in einem solchen Synthese- und Transfervorhaben zu kooperieren, werden im Folgenden die Ziele dieses Begleitvorhabens kurz beschrieben:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Einbeziehung europäischer Partner ist grundsätzlich möglich und erwünscht. In der Regel werden europäische Partner im Rahmen der Förderprogramme ihrer jeweiligen Länder gefördert. Sofern die Einbindung internationaler Kooperationspartner für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist, weil es zu dem jeweils betreffenden Fachthema keine deutschen Forschungspartner mit der erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenz gibt, und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, ist im Ausnahmefall auch möglich, Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner in einem Unterauftrag zu beantragen.
Grundlage für diese Förderaktivität ist das „Rahmenprogramm FONA“, insbesondere die Schwerpunkte „SÖF“ und „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“.
Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter www.fona.de zu finden bzw. unter www.sozial-oekologische-forschung.org und www.wi-n.org.
Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und die Mitwirkung bei dem projektübergreifenden Transfer- und Syntheseprojekt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
beim DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
AE 41 Globaler Wandel/Klima- und Umweltschutz, Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-15 11 (Sekretariat)
Telefax: 02 28/38 21-15 00
beauftragt.
Ansprechpartner für die Fördermaßnahme sind
Herr Dr. Ralph Wilhelm
Telefon: 02 28/38 21-15 85
E-Mail: ralph.wilhelm@dlr.de
und
Herr Thomas Schulz
Telefon: 02 28/38 21-15 84
E-Mail: thomas.schulz@dlr.de
Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen
bis zum 22. November 2013
in PT-Outline (Link: www.pt-it.de/ptoutline/application/SOEF) in deutscher Sprache einzureichen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 15 Seiten (DIN-A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11) umfassen. Zusätzlich zur Einreichung per PT-Outline sollen fünf Ausdrucke (doppelseitig bedruckt) per Post an oben angegebene Adresse des PT-DLR gesendet werden.
Die in PT-Outline für die Vorhabenbeschreibungen vorgegebene Gliederung sieht wie folgt aus:
Als Anhang können Literaturlisten und Curricula vitae beigefügt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20. August 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. A. Fischer
1Kleine und mittlere Unternehmen
2Nichtregierungsorganisationen