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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“

Vom 20.08.2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung (FuE) auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“ zu fördern.

Die Maßnahme ist auf Grundlagenforschung der Astrophysik und Astroteilchenphysik unter Einsatz ausgewählter, in Bau und Betrieb aufwändiger und überwiegend durch den Bund finanzierter Großgeräte gerichtet. Im Fokus stehen Entwicklung und Bau neuer Instrumente und die Entwicklung innovativer Forschungsmethoden, wobei eine höchst aktuelle Fragestellung in Astrophysik oder Astroteilchenphysik den Ausgangspunkt bildet.

Die wissenschaftlichen Fragestellungen basieren auf den Ergebnissen des BMBF-Strategiegesprächs „Astrophysik und Astroteilchenphysik“ am 29. Mai 2013 und entsprechenden Empfehlungen des Rates Deutscher Sternwarten (RDS) und des Komitees für Astroteilchenphysik (KAT), sowie auf Empfehlungen der Berichte „A Science Vision for European Astronomy“ und „Status and Perspective of Astroparticle Physics in Europe“, erarbeitet im Rahmen der europäischen ERA-Nets ASTRONET bzw. ASPERA. Eine weitere Grundlage bilden die im Rahmen der genannten ERA-Nets erstellten Berichte „ASTRONET Infrastructure Roadmap: A Strategic Plan for European Astronomy“ und „Astroparticle Physics: the European Strategy“ sowie der durch das KAT 2013 erstellte nationale Bericht „Astroteilchenphysik in Deutschland – Zustandsbeschreibung und Empfehlungen“.

Die Förderung zielt insbesondere ab auf Vorhaben zur FuE, die an den in Nummer 2 genannten Großgeräten, Großteleskopen und großen Detektoranlagen für kosmische Strahlung ausgeführt werden und an denen der Bund ein ­herausragendes Interesse besitzt. Sie ist vorrangig ausgerichtet auf Hochschulen, die Förderung des naturwissenschaftlichen Nachwuchses sowie auf eine weitere Intensivierung der überregionalen Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in größeren thematischen Verbünden bzw. Forschungsnetzwerken und erfolgt komplementär zu den Fördermaßnahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Mit der Maßnahme soll ein wirksamer Beitrag zur Festigung und zum weiteren Ausbau der im internationalen Vergleich guten Position der Forschung an Großgeräten auf dem Gebiet der Astrophysik und Astroteilchenphysik in Deutschland geleistet und der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das Hauptanliegen der Maßnahme besteht in der Erarbeitung bedeutender Beiträge zu den elementaren Fragen, die in den in Nummer 1.1 aufgeführten Berichten genannt werden. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach dem Ursprung und der Entwicklung des Universums und seiner Bestandteile, der Natur von Materie, Energie, Raum und Zeit sowie zu den fundamentalen Gesetzmäßigkeiten in der Natur unter Nutzung von Synergien zwischen der Astrophysik und der Astroteilchenphysik sowie mit der Teilchenphysik, die im Rahmen anderer Maßnahmen des BMBF gefördert wird.

Im Zentrum der Förderung stehen Vorhaben zur FuE, die sichtbare Beiträge zu den genannten Fragestellungen leisten und den nachfolgend aufgeführten Bereichen zugeordnet werden können.

  1. Entwicklung und Bau innovativer Instrumentierung

    Die Förderung zielt auf apparative Entwicklungen, den Bau neuer Beobachtungsinstrumente und Detektorsysteme und die grundlegende Fortentwicklung der Instrumentierung an Großteleskopen und der Detektoranlagen für kosmische Strahlung. Bevorzugt werden Vorhaben, die zu grundlegenden Durchbrüchen der Forschung in Astrophysik und Astroteilchenphysik führen und die spezifischen Stärken des Großgeräts bestmöglich nutzen.
  2. Erarbeitung neuer Forschungstechniken und Methoden

    Gegenstand sind Vorhaben zur Entwicklung neuer Experimentier- und Beobachtungstechniken und neuer Aus­wertemethoden einschließlich neuartiger Informations- und Kommunikationstechnologien, die von den Möglich­keiten der Instrumente bzw. Großgeräte optimal Gebrauch machen und deren wissenschaftliche Effizienz nachhaltig erhöhen. Hierzu gehören, in enger Verbindung mit apparativen Entwicklungen, die Erweiterung des Einsatzbereichs der Großgeräte und die Erschließung neuer Einsatzfelder. Förderwürdig sind insbesondere Methoden zur Eröffnung bislang wenig genutzter oder völlig neuer Spektral- bzw. Energiebereiche, die Entwicklung von Multimessenger-Analysemethoden und innovative Techniken für Spektroskopie, insbesondere zur effizienten Durchmusterung ­großer Himmelsareale. Dabei haben experimentell-methodische Arbeiten hohe Priorität, die der Forschung in Astrophysik und Astroteilchenphysik entscheidende neue Impulse verleihen.
  3. Entwicklung von Schlüsselkomponenten und Basistechnologien

    Gefördert wird die Entwicklung kritischer Komponenten und Basistechnologien, die den Ausgangspunkt für innovative Instrumente, Detektoren und Forschungstechniken bilden und die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit von Forschungsinstrumenten und Analyseplattformen maßgeblich verbessern können.

Nicht Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen losgelöst von der Entwicklung neuer Instrumentierung und Methoden, die Förderung von Standardausrüstungen im Umfeld des Großgeräts sowie der Betrieb der Forschungsanlagen. Die Sicherstellung des Betriebs und des Zugangs der deutschen wissenschaftlichen Gemeinschaft zum Instrument ist für eine Förderung zwingend erforderlich.

Die Förderung ist auf Vorhaben zu den nachfolgend aufgeführten Großgeräten und an diesen in erster Linie auf die jeweils genannten Instrumente, ihre Inbetriebnahme und Fortentwicklung, sowie auf entsprechende Methodenentwicklungen ausgerichtet:

  • Teleskope bzw. Teleskopanlagen des European Southern Observatory (ESO)
    • European Extremely Large Telescope – E-ELT
      • MICADO (ELT-CAM)
      • METIS (ELT-MIR)
      • ELT-MOS
      • ELT-HIRES
    • Paranal Observatorium (VLT/VLTI, VISTA)
      • Fertigstellung von MUSE
      • GRAVITY
      • CRIRES Upgrade
      • 4MOST
    • Atacama Large Millimeter/submillimeter Array – ALMA
  • Teleskope für höchstenergetische kosmische Gammastrahlung
    • Cherenkov Telescope Array – CTA
    • H.E.S.S., MAGIC – vorbereitende Arbeiten für CTA
  • Karlsruhe Tritium Neutrino Experiment – KATRIN
  • Germanium Detector Array – GERDA
  • Großgeräte zur Suche nach Dunkler Materie –
    • XENON1T
    • European Underground Rare Event Calorimeter Array – EURECA

Darüber hinaus können in besonders begründeten Einzelfällen im Rahmen internationaler Kollaborationen auch Vorhaben an anderen Großgeräten unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere das Low Frequency Array (LOFAR), das Neutrinoteleskop IceCube/PINGU, das Pierre Auger Observatorium und weiterhin Vorhaben, die einen engen inhaltlichen Bezug zu den oben genannten Großgeräten und Experimenten aufweisen oder deren Erfolg unmittelbar unterstützen wie das German Astrophysical Virtual Observatory (GAVO).

Für eine Förderung von Vorhaben an Hochschulen zu den genannten Großgeräteprojekten ist unabdingbar, dass die deutsche Beteiligung verankert ist im Forschungsprogramm einer institutionell vom BMBF geförderten nationalen oder internationalen Forschungseinrichtung und diese über die erforderliche Infrastruktur verfügt.

Im Rahmen der Maßnahme können theoretische Arbeiten gefördert werden, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu einem Vorhaben in den oben genannten Bereichen stehen und für die Entwicklung neuer Forschungsinstrumente und Methoden sowie die effiziente wissenschaftliche Nutzung und Fortentwicklung ausschlaggebend sind. Theore­tische Arbeiten müssen ausnahmslos in Form von Forschungsverbünden oder Verbundprojekten zusammen mit Instrument- oder Methodenentwicklungen organisiert sein.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle FuE mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und ihn in größere Forschungskollaborationen einbeziehen. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische euro­päische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Falle eines Verbundprojekts haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck Nr. 0110 – entnommen werden (siehe Nummer 7).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger DESY
22603 Hamburg

Telefon: 0 40/89 98-37 02
Telefax: 0 40/89 94-37 02
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner sind:

Herr Dr. Marc Hempel

Telefon: 0 40/89 98-39 91

und

Herr Dr. Franz-Josef Zickgraf

Telefon: 0 40/89 98-48 96

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge soll das neue elektronische Antragssystem „easy-Online“ genutzt werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Für den Antrag ist im Formular die Fördermaßnahme „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik 2014 bis 2017“ auszuwählen. Die Vorhabenbeschreibung sollte einen Umfang von 10 Seiten (Arial 11 pt) nicht überschreiten.

Hinweise zur Antragstellung finden sich auf den Webseiten des Projektträgers: http://pt.desy.de/bekanntmachungen/

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ (dort unter „Formularschrank/BMBF“) abgerufen werden.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Dem Projektträger sind bis spätestens

1. Dezember 2013

förmliche Förderanträge – möglichst unter Nutzung von „easy-Online“ – in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Astrophysik und Astroteilchen­physik 2014 bis 2017“ des BMBF in erster Linie nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliches Niveau der apparativen oder methodischen Entwicklung, insbesondere im internationalen Vergleich,
  • Exzellenz der wissenschaftlichen Fragestellung, die der jeweiligen apparativen oder methodischen Entwicklung zugrunde liegt,
  • wissenschaftliches Potenzial für eine breite Nutzerschaft und für die Erschließung neuer Forschungsfelder,
  • Bedeutung für das Forschungsprogramm und den Ausbau der speziellen Stärken des Großgeräts,
  • Kompetenz des Projektverbundes bzw. der Partner eines Verbundprojekts,
  • Erfolgsaussichten des Vorhabens und Ergebnisverwertung,
  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Abschließend wird die Relevanz des Vorhabens für die strategische Entwicklung der Großgeräteinfrastruktur auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“ im Ganzen beurteilt.

Auf der Grundlage der Bewertungen wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2014.

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. August 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Heike Prasse