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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von strategischen Investitionen an Fachhochschulen FHInvest im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

Von Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen (FH) gehen wesentliche Impulse für die Umsetzung der durch die Hightech-Strategie 2020 gesetzten Ziele, d. h. für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft, aus. Aufgrund ihrer Praxisnähe und Problemorientierung sind FH als vorrangige Partner von Unternehmen besonders geeignet, den Wissens- und Technologietransfer anwendungsnah voranzutreiben. FH spielen eine entscheidende Rolle im Hinblick auf forschungsbegleitende Kooperationen mit Unternehmen, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und unterstützen so die stärkere Beteiligung der Wirtschaft an Forschung und Innovation.
Dabei müssen sich die FH der Herausforderung stellen, das eigene Forschungsprofil in der regionalen und nationalen Hochschullandschaft fortwährend zu schärfen und so weiterzuentwickeln, dass sie leistungsstarke Partner für die Wirtschaft, aber auch für die Wissenschaft sind. Optimale Rahmenbedingungen, und hier besonders zur Verfügung stehende, von verschiedenen Forschungspartnern nutzbare Forschungsgeräte, die z. B. bei den KMU vor Ort nicht vorhanden sind, sind hierfür unerlässlich.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Um die an FH und den mit ihnen kooperierenden Unternehmen existierenden Forschungs- und Innovationspotenziale verstärkt zu profilieren, zu aktivieren und zukünftig besser nutzbar zu machen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ mit dieser Bekanntmachung strukturbildende Projekte, die im Wesentlichen von Investitionen in Forschungsgeräte mit innovativer Technik geprägt sind.
Denn die Qualität von Forschung und Entwicklung wird durch die vor Ort verfügbaren technischen Geräte und die sich hierdurch ergebenden Forschungsmöglichkeiten mitbestimmt. Durch modernste wissenschaftliche Analytik und adäquate technologische Anlagen werden Erkenntnisse zugänglich, die Ausgangspunkt für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien sowie Produkt- und Prozessinnovationen sein können. Mit entsprechenden Forschungsgeräten ausgestattete Projekte dienen dabei häufig als Kooperationsplattformen, auf denen verschiedene wissenschaftliche Ansätze, Ressourcen und Akteure in inter-, trans- bzw. multidisziplinären Forschungsprojekten zusammengeführt werden. Im grenzüberschreitenden Zusammenwirken entstehen oftmals wertvolle zusätzliche Effekte, die für wissenschaftliche Durchbrüche entscheidend sind.

So eröffnen FuE-Aktivitäten mit innovativen Forschungsgeräten nicht nur vielfältige Perspektiven für eine Zusammenarbeit und Vernetzung; sie tragen auch wesentlich zur Erfüllung der eigenen Mission und somit zur strategischen Ausrichtung und Profilierung der FH bzw. von FH-Fachbereichen bei. Diese strukturbildende Unterstützung der FH bei der Schärfung ihrer jeweiligen Forschungsprofile soll sich im Rahmen dieser Bekanntmachung an den von der Bundesregierung definierten gesellschaftlichen Herausforderungen der fünf Bedarfsfelder der Hightech-Strategie (HTS) 2020 – Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation – ausrichten und die FH befähigen, zusammen mit Unternehmen als Partner ihren Beitrag zur Lösung dieser Herausforderungen zu leisten.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28.06.2013 nach Art. 91 b GG zur Förderung der Fachhochschulforschung. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Ergänzend zur bisherigen Forschungsförderung an FH bietet das BMBF mit der Fördermaßnahme FHInvest den FH die Möglichkeit, mit Hilfe von Investitionsprojekten zur Bereitstellung und Anwendung von Forschungsgeräten mit innovativer Technik wie beispielsweise Maschinen, technische Anlagen/Apparaturen, die eigene strategische Position zu stärken bzw. auszubauen und ihren Beitrag zur Umsetzung der HTS 2020 zu erhöhen bzw. zu verstetigen. Die Förderung soll konkret dazu dienen,

  • die Zusammenarbeit in interdisziplinär ausgerichteten Forschungsnetzwerken zu intensivieren und dadurch das eigene Forschungsprofil zu schärfen bzw. weiterzuentwickeln,
  • das Engagement von Unternehmen, insbesondere KMU, für FuE-Kooperationen mit FH zu erhöhen,
  • durch Bereitstellung bzw. Einsatz dieser Forschungsgeräte das eigene Forschungsprofil bedeutend zu erweitern.

Dabei müssen diese Investitionen an eine bisherige (laufende) Forschungsförderung der FH anknüpfen und sie dort strategisch ergänzen, wo neben der Stärkung der Forschungsinfrastruktur auch ein entscheidender Mehrwert und Qualitätsschub für den Technologie- und Innovationstransfer generiert wird. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.
Fördervoraussetzung ist der Nachweis bereits vorhandener hoher Forschungskompetenz in dem Forschungsbereich, der mit Hilfe des beantragten Investitionsprojektes unterstützt werden soll. Hierzu müssen mindestens drei, zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung und mindestens bis zum 31.12.2015 laufende, FuE-Projekte mit Bezug zu einem der fünf Bedarfsfelder der HTS 2020 vorgewiesen werden, die über Drittmittel seitens der Länder, des Bundes (auch DFG), der EU oder anderer Drittmittelgeber (auch Industrie) mit zusammen mindestens 750.000,- € gefördert werden. Diese drei FuE-Projekte können von verschiedenen Professoren derselben Fachhochschule geleitet werden. Kooperationen innerhalb der Fachhochschule sind im Sinne einer Profilbildung (s. 2.1.2.) ausdrücklich erwünscht.
Skizzen mit Vorschlägen für strategische Investitionsprojekte werden im Begutachtungsverfahren dann prioritär beurteilt, wenn sie in den Verwertungsplänen und –strategien nachvollziehbare Aussagen zur Translation der Erkenntnisse in die Anwendung machen und darstellen, wie sich diese Leistungen künftig in einem auch für die Forschung und Lehre tragfähigen Rahmen niederschlagen sollen. Besonders erwünscht sind Ideen zu Investitionsprojekten, bei denen die geplanten Forschungsgeräte mit weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft genutzt werden sollen. Eine Kofinanzierung des Forschungsgerätes durch Partner ist von Vorteil.

2.1 Fördervoraussetzungen im Einzelnen

Die in dem beantragten Investitionsprojekt vorgesehenen Forschungsgeräte müssen zur Durchführung spezieller Forschungsaktivitäten benötigt werden und dürfen nicht zur Grundausstattung in der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin gehören. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der wissenschaftlichen Notwendigkeit auch die Bereitschaft der FH, die notwendigen Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb des Gerätes zu schaffen.

2.1.1

Die Projekte, die durch dieses Investitionsprojekt ergänzt werden sollen, müssen nachvollziehbar dargelegt werden.

2.1.2

Die Art der Ergänzung, insbesondere der durch das geplante Investitionsprojekt generierte Mehrwert für die in der Durchführung befindlichen Projekte sowie der Nutzen für die zukünftige Ausrichtung und Profilbildung der FH sind schlüssig und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Zusammenhang sind die Beiträge eventueller Partner und die vorgesehenen Regelungen zur Nutzung mit darzustellen. Sofern an der Fachhochschule im Rahmen der vorjährigen FHInvest-Bekanntmachung (2013) bereits ein Investitionsprojekt innerhalb desjenigen Forschungsprofils bewilligt worden ist, zu dem im Rahmen dieser Bekanntmachung eine weitere Investition beantragt wird, ist auf den zusätzlichen Nutzen dieser weiteren Investition abzuheben.

2.1.3

Die Höhe der den laufenden Projekten zu Grunde liegenden Förderbeträge muss nachprüfbar, z. B. in Form eines Zuwendungsbescheides (Kopie), dargestellt sein.

2.1.4

Bei der geplanten Anschaffung und Anwendung von Geräten, deren Nutzung nur mit zusätzlichem, auch personellem Aufwand sicher zu stellen ist, ist von der antragstellenden FH darzustellen, wie dies sichergestellt und längerfristig finanziert werden wird. Dies gilt auch für ggf. erforderliches Verbrauchsmaterial, für Wartungs- und Reparaturkosten, Lizenzen, Softwareaktualisierungskosten, Schulungen oder erforderliche Baumaßnahmen.

2.1.5

Soweit ein Gerät kofinanziert werden soll, ist die Zusicherung der anteiligen Beteiligung durch den/die Partner vorzulegen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO geregelt.
Antragsteller müssen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist in der Projektskizze (1. Verfahrensstufe) kurz darzustellen. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter:
http://www.horizont2020.de/beratung-nks.htm .

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können. Die Investitionssumme für das geplante Forschungsgerät incl. Nebenkosten für die Inbetriebnahme und Nutzungsberechtigung soll bei mindestens 250.000 EUR (ohne MwSt.) liegen. Die Projektlaufzeit umfasst insgesamt einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten:
Die Auszahlung der Fördermittel ist für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten vorgesehen. Daran schließt sich eine mindestens sechsmonatige weitere Projektphase an, bei der die Nutzung/Anwendung der Forschungsinfrastruktur im Vordergrund steht.
Auch über die Projektlaufzeit hinaus sind im Rahmen des Projekts beschaffte Investitionsgüter weiterhin für forschungsnahe Aktivitäten der Hochschulen zu nutzen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Das BMBF hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Durchführung der Fördermaßnahme einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Fachbereich Forschung an Fachhochschulen (PtJ BIO8)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich (Postanschrift)
Besucheradresse:
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Dort erhalten Sie weitere Informationen von:
Dr. Georg Stöcker
Telefon: +49 2461-61-4872; -8786
E-Mail: g.stoecker@fz-juelich.de

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist beim Projektträger Jülich eine Projektskizze einzureichen. Die Projektskizze muss sowohl unter Nutzung des Skizzentools pt(outline* ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/fhinvest2014 ) online bis zum 19.03.2014, 23:59 Uhr als auch in einfacher Ausfertigung auf dem Postweg von der Fachhochschulleitung eingereicht werden (Adresse siehe 7.1). Für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Unterlagen online bis zum 19.03.2014 und schriftlich beim Projektträger bis zum 26.03.2014, 17:00 Uhr entscheidend.
Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen.
Die Projektskizze muss – neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel – eine ausführliche Vorhabenbeschreibung mit folgenden Punkten enthalten:

  1. Ziele und Inhalte der durch die Maßnahme FHInvest zu ergänzenden Projekte (s. 2.1.1) sowie Höhe der jeweiligen Fördersummen (s. 2.1.3),
  2. entstehender Mehrwert durch das Investitionsprojekt im Hinblick auf die Entwicklung und Stärkung des angestrebten bzw. bestehenden Forschungsprofils der FH bzw. des FH-Fachbereiches, insbesondere sofern dort bereits im Zuge der vorjährigen FHInvest-Bekanntmachung (2013) ein Investitionsprojekt bewilligt worden ist (s. 2.1.2),
  3. Verwertungsplan (Nutzungsmöglichkeiten und wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit),
  4. falls vorgesehen, die Zusammenarbeit mit dem/den Partner(n) (fachlich, personell, organisatorisch und ggfs. finanziell) hinsichtlich der Ausgangssituation, der Ziele, der Aufgabenverteilung sowie der Nutzungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten. In diesem Fall muss eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung des Forschungsgerätes vorgelegt werden,
  5. Höhe des Projektvolumens (ohne Mehrwertsteuer, ggfs. Angabe zur Kofinanzierung),
  6. möglichst Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter/innen für die Nutzung der Geräte,
  7. Erklärung der Hochschule zum nachhaltigen Einsatz von Personal, Verbrauchsmaterial, Wartung sowie Reparatur der Geräte und Nutzungsrechte für notwendige Software, Lizenzen etc. (s. 2.1.4, rechtsverbindliche Unterschrift der Hochschulleitung),
  8. Ergebnis der Prüfung, ob eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann (s. 4.).

Die Vorhabenbeschreibung soll nicht mehr als 10 Seiten umfassen (keine zusätzlichen Anlagen außer z. B. Kopien der Bescheide der zugrunde liegenden Förderung; Schriftart Arial, Schriftgröße mind. 11 pt, Zeilenabstand mind. einfach, Seitenränder mind. 2 cm).
Projektskizzen, die den oben aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.
In dieser ersten Verfahrensstufe erfolgt die Begutachtung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Mehrwert für die zu ergänzenden Projekte durch FHInvest (z. B. im Hinblick auf das Verwertungspotenzial oder die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Projektidee),
  • Entwicklung bzw. Stärkung des Forschungsprofils der FH bzw. des FH-Fachbereichs im Zusammenhang mit dem beantragten Investitionsprojekt,
  • Stand von Wissenschaft und Technik der Forschungsprojekte, die durch FHInvest ergänzt werden und des zu profilierenden Forschungsschwerpunktes,
  • Potenzial für den Wissens- und Technologietransfer, insbesondere im Hinblick auf die Etablierung von Kooperationsplattformen,
  • nachhaltige Nutzung der Investition über die Laufzeit der Projekte hinaus (wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit).
  • Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die teilnehmenden FH haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

ln der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen formgebundenen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird (s. hierzu auch 7.1).
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge einschließlich der Kopien der zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide dem Projektträger spätestens vier Wochen nach der Aufforderung vorzulegen.
Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Bekanntmachung

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24. Januar 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. A. Detmer