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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung im Programm „Forschung für die Produktion von morgen“ zum Themenfeld – Produktionsanlagen für Wachstumsmärkte – intelligent einfach und effizient

Vom 27.01.2014

Deutschland hat sich durch innovative Lösungen weltweit eine führende Position im Maschinen- und Anlagenbau erarbeitet. Es ist Ausrüster der Welt. Damit dies auch so bleibt, müssen bei zukünftigen Lösungen wettbewerbsbestimmende Aspekte von Industrie 4.0, der Globalisierung und der Dynamisierung von Produktlebenszyklen berücksichtigt werden. Deutschland befindet sich dabei in einer guten Ausgangsposition, da es dementsprechende exzellente Kompetenzen entlang von Wertschöpfungsketten und über alle Phasen von Produktlebenszyklen hinweg besitzt. Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau bietet sowohl Prozesslösungen im Gesamtpaket als auch einzelne innovative Maschinen und Anlagen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Programmlinie „Forschung für die Produktion von morgen“ kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Die Sicherung der Innovationsführerschaft deutscher Unternehmen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus ist dabei ein wichtiges Ziel. Forschung in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.

Mit dieser Bekanntmachung sollen Hersteller von Produktionsanlagen und deren Zulieferer dabei unterstützt werden, Forschung und Entwicklung für Produktionsanlagen für Wachstumsmärkte durchzuführen. Produktionsanlagen im Kontext der Bekanntmachung sind

  • spanende und umformende Werkzeugmaschinen,
  • Anlagen zur Ver- und Bearbeitung von Faser-Verbund-Kunststoffen sowie Multimaterialsystemen und Halbzeugen aus diesen Materialgruppen,
  • Laserbearbeitungsanlagen und generative Produktionsanlagen und
  • Hybridanlagen im Sinne von Kombinationen aus den vorgenannten Produktionsanlagen.

Mit den zu entwickelnden Produktionsanlagen sollen zukünftige Wachstumsmärkte, deren Bedeutung im Einzelfall zu begründen ist, angesprochen werden.

Durch diese Bekanntmachung sollen diejenigen Vorhaben gefördert werden, mit denen Deutschlands Stärken weiter ausgebaut werden. Konkret geht es darum, vernetztes Agieren und systemisches Denken zu fördern. Unterstützt wird mit ihr die Forschung und Entwicklung in Bezug auf Produktionsanlagen und deren Komponenten sowie Hand­habungs-, Verkettungs- und Automatisierungslösungen innerhalb der Produktionsanlage.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Durch die zunehmende Integration von mechatronischen Systemen in Produktionsanlagen und durch die Verkettung und Vernetzung bzw. Automation von mehreren Anlagen in Produktionslinien erhöht sich in der Regel auch die Komplexität der einzelnen Anlagen. Zudem steigen auch die Anforderungen an ihre Bedienung. „Intelligent einfach“ beschreibt daher das Ziel, sowohl im Rahmen des Engineeringprozesses aufgabenorientierter zu arbeiten, als auch trotz einer stetig steigenden (Bedien-)Komplexität von Produktionsanlagen sicherzustellen, dass diese durch Maschinenbediener mit unterschiedlichen Vorkenntnissen in unterschiedlichen Märkten gehandhabt werden können. Die effiziente Produktion hat u. a. zum Ziel, bei der Herstellung und beim Betrieb der Produktionsanlagen nachhaltig Ressourcen zu schonen. Dies kann sowohl die Energieeffizienz als auch die effiziente Verwendung von Materialien zur Herstellung und beim Betrieb der Anlagen sowie bei der Bauteilfertigung selbst beinhalten.

Gefördert werden daher die Entwicklung und die Umsetzung neuer Konzepte für Produktionsanlagen zur Herstellung diskreter Bauteile sowie die Optimierung solcher bestehender Produktionsanlagen. Geförderte Projekte müssen zu Produktionsanlagen führen, die sich gegenüber dem aktuellen Stand der Technik dadurch auszeichnen, dass sie zu einer deutlichen qualitativen und/oder wirtschaftlichen Verbesserung und insgesamt zu einer effizienten Bauteilherstellung im zu betrachtenden Wachstumsmarkt führen. Unter einer Produktionsanlage ist hier eine Einzelanlage als ein System, bestehend aus der eigentlichen Maschine als Kern sowie der notwendigen Peripherie wie Hilfs- und Nebenaggregaten, Automatisierungs-, Handhabungs- und Verkettungslösungen usw. zu verstehen. Die Integration der Produktionsanlage in eine übergeordnete Produktionslinie und die Verkettung einzelner Produktionsanlagen untereinander sollten dabei berücksichtigt werden, sind aber selbst nicht primärer Betrachtungsgegenstand. Eine vom System losgelöste Optimierung von Einzelkomponenten der Produktionsanlage steht nicht im Fokus.

Folgende Forschungsschwerpunkte erscheinen vordringlich:

  • Die Entwicklung und Umsetzung von modernen Maschinenkonzepten: Diese sollen u. a. die Integration unterschiedlicher Bearbeitungsverfahren bzw. eine Verfahrenssubstitution in einer Produktionsanlage ermöglichen und sicherstellen, dass die Komplexität der Anlage beherrschbar bleibt. Dazu gehört auch die Optimierung von Maschinen- und Strukturelementen, die thermo-elastisch robust, hochdynamisch und flexibel sind und die Bearbeitung neuer Materialien erlauben. Herausforderungen sind eine anforderungsgerechte Auslegung der Anlage sowie realitätsgetreue Modelle zur ganzheitlichen und durchgängigen Simulation der Anlage unter Berücksichtigung des zu fertigenden Bauteils.
  • Die Schaffung von anlagentechnischen Voraussetzungen für die Ver- und Bearbeitung von Multimaterialsystemen auf Compositebasis (GFK, CFK und Metalle) sowie von Halbzeugen aus diesen Materialien: Dazu sind u. a. neue Anlagenkonzepte zum Herstellen, Fügen und Trennen und zur Integration von zusätzlichen Funktionalitäten (z. B. zur Qualitätssicherung) notwendig. Die besonderen Eigenschaften der zu bearbeitenden Bauteile, wie z. B. deren mangelnde Biegesteifigkeit, sind zu berücksichtigen.
  • Die Entwicklung von innovativen Steuerungs- und Bedienkonzepten für Produktionsanlagen: Komplexe manuelle Tätigkeiten sollen durch automatisierte Prozesse substituiert werden. Die Steuerung komplexer Produktionsprozesse und eine intelligente dynamische Produktionsplanung sollen unterstützt werden. Die Bedienkomplexität der Produktionsanlagen ist zu verringern, z. B. durch innovative Bedienelemente und Assistenzsysteme. Durch eine Erhöhung der Systemtransparenz soll u. a. der weltweite Anlagenservice unterstützt werden.
  • Die Entwicklung funktionsintegrierter Spann- und Greifmittel: Diese sollen das sichere und zerstörungsfreie Handling der zu bearbeitenden Bauteile in der Produktionsanlage ermöglichen und bei der Verkürzung von Prozessketten helfen. Durch die Integration effizienter Antriebskonzepte und effizienter Hilfs- und Nebenaggregate in die Produktionsanlagen soll die Effektivität und die Ressourceneffizienz der Produktionsanlage verbessert werden. Durch die Verwendung von alternativen und ökologisch verträglichen Betriebsmitteln soll die Belastung für den Bediener gesenkt und die Umwelt entlastet werden. (Werkzeuge werden nur betrachtet, soweit sie mit der Produktionsanlage in Interaktion treten. Die Entwicklung von Bearbeitungswerkzeugen an sich steht nicht im Fokus dieser Bekannt­machung.) Durch „Plug & Produce“-fähige Anlagenmodule sollen flexible Anlagenlösungen ermöglicht und deren Inbetriebnahme erleichtert werden. Ein ganzheitliches Verständnis für das Verhalten der Anlagenmodule sowie den Einfluss der Betriebs- und Hilfsstoffe ist notwendig und soll die Entwicklung und den Betrieb der Produktionsanlagen erleichtern.
  • Die Entwicklung einer bruchlosen Datenvernetzung und Datendurchgängigkeit: Diese ist in allen Phasen der Entwicklung, der Herstellung und des Einsatzes der Produktionsanlage anzustreben. Dabei sind etablierte Kommunikationsstandards bzw. in Hinblick auf zukünftig entstehende Standards eine offene Systemarchitektur zu nutzen. Eine Prognose des Anlagen- und Komponentenverhaltens bereits in der Phase der Anlagenentwicklung ist anzustreben.

Vorgeschlagene Forschungsvorhaben sollen alle relevanten anlagentechnischen Aspekte zur Bauteilherstellung innerhalb der Produktionsanlage berücksichtigen, die zu einer durchgängigen Lösung notwendig sind. Sie sollten neben der Verortung in einer der unter Nummer 1.1 genannten vier Anlagenkategorien vordringlich eine Optimierung der Maschinen- und Strukturelemente, Steuerung, Aggregate und Medien anstreben. In diesem Rahmen können auch die Handhabung bzw. Automatisierung und die Verkettung von Produktionsanlagen als Forschungsfeld betrachtet werden. Die Einbeziehung von durchgängigen Simulations- oder Softwarewerkzeugen über mehrere Phasen des Anlagenlebenszyklus hinweg ist möglich, sollte sich jedoch ebenfalls in einer der vier Maschinenkategorien widerspiegeln. Gleiches gilt für Qualitätssicherungs- und -managementprozesse, sofern diese innerhalb der zu betrachtenden Produktions­anlage zur direkten Optimierung der Produktionsanlage beitragen.

Die Entwicklung von informationstechnischen Insellösungen ohne konkreten Anlagenbezug wird nicht gefördert.

Vorgeschlagene Forschungsvorhaben, deren Schwerpunkt in einer Technologieentwicklung liegt, werden ebenfalls nicht gefördert.

Einreicher von Projektskizzen sollen darstellen, warum es sich bei dem für die Anlagenentwicklung relevanten Markt um einen Wachstumsmarkt handelt. In diesem Zusammenhang ist die Rolle der einzelnen Konsortialpartner in diesen Märkten zu erläutern.

Es sollen konkrete und belastbare Projektziele formuliert werden, die sich am Bauteil messen lassen, das mit der betrachteten Produktionsanlage hergestellt wird (z. B. Senkung der Stückkosten, Verkürzung von Durchlaufzeiten, Steigerung der Energie- und Materialeffizienz, Bearbeitbarkeit bisher problematischer Werkstoffe, Erhöhung der Bauteilqualität usw.). Der Nachweis des Erreichens der Projektziele und die Validierung der Forschungsergebnisse in der Prozesskette sind an einem Anlagendemonstrator durchzuführen. Eine nachhaltige Auswirkung auf die Prozesskette ist zu verifizieren.

Forschungsvorhaben sollten von einem Verbundkonsortium durchgeführt werden. Dieses sollte sich aus Vertretern jeweils mehrerer Stufen der Wertschöpfungskette zur Entwicklung, Herstellung, Inbetriebnahme, zum Betrieb und Service der zu entwickelnden Maschinen und Anlagen zusammensetzen. Die Koordination des Konsortiums soll durch einen Anlagenhersteller oder einen für den Wachstumsmarkt bedeutsamen Anwender übernommen werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (gemäß Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm , http://ec.europa.eu/growth/smes/ ), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In ihnen sollen mehrere der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkte erkennbar sein. Die Vorhaben sollen Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die neuen Produkte und Produktionssysteme in Deutschland produzieren und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden.

Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren. Die Vorteile der Einbindung internationaler Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren.

Europäische Kooperationen, wie beispielsweise EUREKA und ERA-NET, zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. Diese Instrumente bieten die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Unterstützung dabei leisten die PRO-FACTORY Working Group und die nationale Kontaktstelle des produktionsrelevanten ERA-NETs MANUNET. Zukünftige EUREKA-Projekte werden im EUREKA-Umbrella PRO-FACTORY-PLUS eingebunden. Weitere Informationen sind unter www.produktionsforschung.de verfügbar.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein, und die Verwertungsmöglichkeiten müssen dargestellt werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die maximale Gesamtzuwendung für ein Verbundprojekt beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben (zuzüglich ggf. gewährter Boni und der Projektpauschale für Hochschulen).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit seinen Projektträger Karlsruhe, Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) ( www.produktionsforschung.de ), beauftragt.

Zentraler Ansprechpartner, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist

Herr Michael Petzold

Telefon +49 (0)3 51/46 33-14 69
E-Mail: michael.petzold@kit.edu

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe, Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)

bis spätestens 9. Mai 2014

zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils vom vorgesehenen Verbundkoordinator eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind an den

Projektträger Karlsruhe
Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)
Karlsruher Institut für Technologie
Außenstelle Dresden
Hallwachsstraße 3
01069 Dresden

mit Angabe „Bekanntmachung – Produktionsanlagen für Wachstumsmärkte“ einzureichen.

Die Projektskizzen bestehen aus einem Deckblatt und einem beschreibenden Teil. Dieser sollte mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

  • Ausgangssituation, Motivation und Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen; Neuheit der Projektidee,
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges,
  • Kostenabschätzung, belastbare Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand (in Personenmonaten); der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner sollte, wenn dem keine sachlichen Gründe widersprechen, möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen,
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung; die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potentiellen Anwendern aktiv unterstützt wird,
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Industriepartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen).

Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten ausgeführt werden.

Word-Vorlagen für das Deckblatt und den beschreibenden Teil der Projektskizzen sind auf der Internetseite www.produktionsforschung.de verfügbar.

Vollständige Skizzenunterlagen für den Postversand an PTKA:

  • Anschreiben an den Projektträger Karlsruhe mit dem Stichwort „Bekanntmachung – Produktionsanlagen für Wachstumsmärkte“,
  • ein Original der vollständigen Skizze und Deckblatt mit Unterschrift und Stempel,
  • fünf Kopien der Skizze (gelocht, nicht geheftet),
  • Datenträger mit dem Deckblatt als MS-Word-Datei (.doc oder .docx), sowie der vollständigen Skizze als MS-Word- oder pdf-Datei.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter bewertet.

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • Zukunftsorientierung: Beitrag zur Entwicklung von Spitzentechnologien, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung, Innovationshöhe (neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze), Höhe des Ri­sikos, wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Exzellenz des Projektkonsortiums,
  • volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie; Stärkung des produzierenden Bereichs in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU; Einbindung von jungen Technologiefirmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit, ressourcenschonende Produktions­formen,
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Konzept zum Projektcontrolling,
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken; Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren (Skizzeneinreichern) schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden durch den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der folgenden Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden:

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 27. Januar 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Riehl