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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Innovative Elektrochemie mit neuen Materialien – InnoEMat“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

Vom 31.03.2014

Die Elektrochemie beschäftigt sich mit dem Austausch von Ladungen über Grenzflächen hinweg, mit deren Kinetik sowie den Faktoren, die diese Vorgänge beeinflussen. Sie ist eine Schlüsseldisziplin und spielt in den Materialwissenschaften, in den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie in der Medizin eine wichtige Rolle. Auch wirtschaftlich kommt ihr eine enorme Bedeutung zu.

Die moderne Elektrochemie strebt nach dem detaillierten Verständnis der Struktur und Dynamik von Grenzflächen zwischen Phasen sowie den Transportprozessen innerhalb der beteiligten Phasen. Erst der Zugang zu den auf mikroskopischer Ebene ablaufenden elementaren Prozessen und deren Inspektion ermöglicht ein grundlegendes Verständnis vieler elektrochemischer Vorgänge, die in Technik, Umwelt und den Lebenswissenschaften eine gewichtige Rolle spielen. Dieses Verständnis wiederum erlaubt eine Optimierung elektrochemischer Prozesse hinsichtlich der verwendeten Materialien und der Verfahrensauslegung sowie der Entwicklung gänzlich neuer Prozesse und Anwendungen. Diese finden sich beispielsweise in der chemischen Verfahrenstechnik, in der Sensorik, der Galvanotechnik, im Korrosionsschutz, in der Medizintechnik, in der Biotechnologie und im Umweltschutz. Das Spektrum spannt sich von der Beschichtung großer Metallteile in riesigen Galvanikbecken bis hin zu chemischer Analytik und Sensorik, die die Bewegung weniger einzelner Ladungsträger detektieren kann.

Um langfristig elektrochemische Methoden in der deutschen Industrie erfolgreich und nachhaltig verankern und weiterentwickeln zu können, ist es entscheidend, Wissen systematisch aufbauen und zur Anwendung bringen zu können. An dieser Stelle wird ausdrücklich auch die deutsche Hochschul- und Forschungslandschaft mit einbezogen, die einen wesentlichen Anteil am wissenschaftlichen Fortschritt der Elektrochemie leisten kann. Das schließt auch den Bereich der Simulation mit ein, die sich vielen offenen Fragen zunehmend widmen kann, da die Rechenkapazitäten immer weiter steigen und die Modellierungen immer genauer und umfassender werden können. Besonders in diesem Bereich ist eine fruchtbare Zusammenarbeit von Industrie und Wissenschaft unabdingbar, um nicht im luftleeren Raum zu agieren.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ Forschungsprojekte zum Thema „Innovative Elektrochemie mit neuen Materialien – InnoEMat“ zu fördern.

Elektrochemische Prozesse finden sich fast überall in der Industrie. Viele davon sind etabliert und optimiert. Neue Herausforderungen ergeben sich zum einen aus Umwelt- und Verträglichkeitsauflagen, wie sie beispielsweise in REACH formuliert sind (externe Impulse), zum anderen durch Verwendung neuer Materialien oder Materialkombina­tionen, neue Prozesse sowie komplexe/neuartige Geometrien auf allen Größenskalen (interne Impulse). So führt beispielsweise der vermehrte Einsatz von Verbundwerkstoffen zu neuen Problemstellungen, was deren Beschichtung angeht. Ebenso kann eine neuartige Beschichtung die Frage aufwerfen, ob für sie eine elektrochemisch gesteuerte Abscheidung in Frage kommt. Gestiegene Ansprüche an Reinheit, Haltbarkeit oder Qualität von Schichten im Allgemeinen führen ebenfalls zur Notwendigkeit neuer Verfahren und/oder Prozesse.

Insgesamt ist die Herstellung von Substanzen auf elektrochemischem Wege häufig zwar möglich, jedoch schwierig und gegebenenfalls nicht wirtschaftlich. Oder eine Detailanalyse bzgl. neuer Ansätze kann selbst bereits industriell etablierte Verfahren möglicherweise als vergleichsweise ineffizient identifizieren und weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Umgekehrt kann ein innovativer elektrochemischer Prozess vielstufige klassische Synthesen ablösen und so trotz aufwendiger Einzelschritte wirtschaftlich sein. Nicht zuletzt produziert eine elektrochemische Synthese immer zwei Stoffe gleichzeitig, an Anode und Kathode. Bei geschickter Auslegung kann sie also eine sehr hohe Nettoeffizienz bieten.

Schließlich muss die Frage gestellt werden, ob Strom, der mehr und mehr in Spitzen und inhomogen (zeitlich und räumlich) zur Verfügung steht, möglicherweise elektrochemisch genutzt oder gespeichert werden kann, um den Gesamtwirkungsgrad deutscher Stromproduktion zu erhöhen. Entsprechende Verfahren ebnen den Weg hin zu einer Chemie, die im Falle von eines Tages überall und jederzeit beliebig verfügbarem Strom hocheffiziente Mechanismen anbieten kann, diesen auch dann zu nutzen, wenn er nicht herkömmlich nachgefragt wird.

Dabei ist zu beachten, dass ein elektrochemischer Prozess hochspezifisch ist, d. h. der genaue Vorgang ist oft an bestimmte Materialkombinationen gekoppelt. Außerdem ist der reaktionskinetische Ablauf spezifisch, ebenso wie die Steuerung und Prozesskontrolle. Eine Veränderung am Prozess lässt somit üblicherweise weitere zwingende Veränderungen folgen. Ebenso ist ein genaues Verständnis der Vorgänge bis auf molekulare Ebene erforderlich, um den Prozess optimieren zu können und ihn somit effizient und wirtschaftlich gestalten und betreiben zu können.

Ohne innovative Materialien gibt es keine innovative Elektrochemie: Ein elektrochemischer Vorgang beinhaltet immer mindestens zwei direkt am Prozess beteiligte Materialien (die Elektroden), die über mindestens ein drittes Material (den/die Elektrolyten) elektrisch miteinander verbunden werden, gegebenenfalls zusätzlich durch Membranmaterialien. Von diesen geht alles aus: Aufgrund der oben dargestellten Spezifika elektrochemischer Verfahren bietet sich eine Vielzahl von Stellschrauben für Innovationen. In der Regel betrifft das die Materialauswahl oder Materialkombinationen bzw. Material-Modifikationen/-Strukturierungen. Diese sind in etablierten Prozessen exakt aufeinander abgestimmt und hoch spezifisch bezüglich des jeweiligen technologischen Ziels.

Selbst ein materialseitig optimierter elektrochemischer Vorgang bedarf am Ende einer idealen Prozessführung. So können gezielte Strom-/Spannungsverläufe bzw. Stromdichten die Effizienz maßgeblich mitbestimmen und am Ende entscheiden, ob ein Verfahren wirtschaftlich ist oder nicht. Auch kann man durch Kennfeldsteuerung einen elektro­chemischen Prozess bestimmten Anforderungen anpassen und somit beispielsweise neue Fragestellungen innerhalb einer etablierten Technologie lösen.

Die Anwendungsfelder der Elektrochemie sind zahlreich, da sich elektrochemische Prozesse auf die Gebiete Elektrosynthese, Galvanotechnik, Stromerzeugung, Analytik und Sensorik verteilen. Adressierte Branchen sind unter anderem die Medizintechnik, die Automobilindustrie, die Luft- und Raumfahrttechnik sowie die Chemische Industrie. Damit tangiert die Elektrochemie die Kernbranchen der deutschen Wirtschaft. Gelingt es hier, durch Innovationen die inter­nationale Stellung auszubauen, bedeutet dies eine nachhaltige Positionierung der deutschen Industrie im internationalen Vergleich. Zudem liegt ein Großteil der Anwendung elektrochemischer Prozesse in der Hand kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), die als Zulieferer fungieren. Somit dient ein Erstarken des elektrochemischen Know-Hows in Deutschland gleichermaßen als Motor für den wichtigsten Wirtschaftssektor der Bundesrepublik, die KMU.

Die Bekanntmachung „Innovative Elektrochemie mit neuen Materialien – InnoEMat“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie 2020 (HTS) verfolgt das Ziel, mit Hilfe der Schlüsseltechnologien Lösungsbeiträge zu den globalen Herausforderungen zu leisten sowie Innovation für zukünftige Märkte zu fördern.

Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge KMU sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Aus­gaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollten dabei möglichst die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über die Verarbeitung, Komponenten- und Systementwicklung bis zur Anwendung abdecken. Vorzugsweise sollten anwendungsüber­greifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Der Aufbau und der Funktionsnachweis anwendungsorientierter Demon­stratorsysteme soll Gegenstand der Vorschläge sein. Eine möglichst hohe Beteiligung von KMU an den Verbund­projekten ist gewünscht.

Bezogen auf einen Teil des Themenspektrums dieser Ausschreibung werden im Einzelfall auch reine Forscherverbünde ohne aktive Industriebeteiligung gefördert. Es handelt sich um Arbeiten im Hinblick auf grundlegende Thematiken, die vorrangig elementare Simulationen elektrochemischer Systeme (sogenannte „ab-initio-Rechnungen“) für industriell relevante Fragestellungen oder neue Lösungen für kritische Substanzen zur Einhaltung regulatorischer Rahmenbedingungen (u. a. REACH) wie beispielsweise Chrom, Nickel, Kobalt, Borsäure, Cadmium adressieren sollen.

Im Zentrum der Bekanntmachung steht die Erforschung und Erarbeitung elektrochemischer Innovationen mit Materialbezug. Dabei soll ein notwendiger elektrochemischer Aspekt der Vorschläge allein nicht hinreichend sein, sondern dieser muss in sich Neuheiten aufweisen. Dies können beispielsweise neue Materialien oder neue Verfahren oder ganz neue Ansätze/Prozesse sein. Da ein Materialwechsel innerhalb eines bekannten Verfahrens in der Regel den gesamten Prozess betrifft, wäre dies ebenfalls ein hinreichendes Kriterium für die Neuheit eines elektrochemischen Aspekts.

Sofern nicht explizit anders formuliert, betreffen die oben angegebenen Einschränkungen auch Vorschläge zu Simulationen elektrochemischer Prozesse. Auch hier sollen Unternehmen die Stoßrichtung vorgeben und ein klarer Anwendungsbezug gegeben sein.

Adressiert werden im Rahmen dieser Ausschreibung alle drei Hauptaspekte elektrochemischer Verfahren,

  • Elektrolytische Synthese,
  • Elektrochemische Oberflächentechnik und
  • Elektrochemische Anlagen, Komponenten, Hilfsmittel, Verfahren.

Thematische Schwerpunkte der Arbeiten sollten auf folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen:

  1. Elektrochemische Synthese
    1. Anodisch (beispielsweise selektive Halogenierung, Kreuzkupplung, C-C-Kopplung, CH-Funktionalisierung, generell Abkürzungen von konventionellen Synthesewegen und neue Reaktionsmechanismen)
    2. Kathodisch (beispielsweise CO2-Einbau in Wertprodukte, Desoxygenierung mit Kopplungsprodukt Wasser, Kreuzkupplung, Innovationen im Bereich Elektrobiotechnologie oder Elektroenzymatik, Reinigung von Legierungen (im Rahmen von Recycling), Zerlegung von nachwachsenden Rohstoffen in relevante chemische Grundstoffe)
    3. Wasseraufbereitung (beispielsweise hinsichtlich Salz, Nebenprodukten der elektrochemischen Synthese)
    4. Insbesondere reduzierende Prozesse
  2. Elektrochemische Oberflächentechnik
    1. Schichtabscheidung, -aufbau, Korrosionsschutz, Elektrolyten, diese aber
      1. REACH-konform (auch unter Berücksichtigung aller anderen regulatorischen Rahmenbedingungen)
      2. neuen technologischen Herausforderungen entsprechend (beispielsweise Hochtemperatur (> 400 °C), hohe Stromdichten, Abscheidung aus ionischen Flüssigkeiten oder nicht-wässrigen Elektrolyten, stromlose Abscheidung, Abscheidung aus der Gasphase, Abscheidung von Polymeren, Abscheidung von Gradientenschichten, Legierungsschichten, Abscheidung auf komplexen Geometrien, Abscheidung auf Verbundmaterialien)
    2. Oberflächenstrukturierung/-aktivierung/-modifikation
      1. Electrochemical Machining (beispielsweise ECM, Mikro ECM, Mikrostrukturierung)
      2. funktionelle Oberflächen (beispielsweise Nanopartikel, Poren, Elektrochromie)
      3. Strukturierung durch Abtragen
      4. Morphologie und chemische Modifikation
  3. Anlagen, Komponenten, Hilfsmittel, Verfahren
    1. Simulation (Industriell relevante Simulationen im anwendungsnahen Bereich („Kontinuumswelt“), Multiskalen­simulationen)
    2. Sensoren und Analytik (die Prozesse selbst sowie aktive Oberflächen)
    3. Neuartige Komponenten
      1. Elektroden (strukturiert, etc.) und Elektrodenmaterialien (beispielsweise kohlenstoffbasiert, pseudo-Flüssigelektroden, strukturierte und/oder poröse Elektroden)
      2. Elektrolyte (beispielsweise Festkörperelektrolyte, nicht-wässrige Elektrolyte, (protische) ionische Flüssigkeiten, umweltfreundliche Elektrolyte)
      3. Katalysatoren
      4. Membranen (beispielsweise keramisch)
    4. Prozessführung (beispielsweise Strom-/Zeitregims, Kennfeldsteuerung, Vorscreening)
    5. Geräte und Anlagen (beispielsweise innovative Zelldesigns)

Neben den Themenschwerpunkten der Abschnitte I bis III können auch beispielsweise die Funktionalisierung von Oberflächen mit Biomolekülen sowie zweifach-produktive Prozesse an Anode und Kathode (sogenannte „200 %-Reaktionen“) adressiert werden.

Ausgeschlossen sind Arbeiten zu elektrochemischen Speichern, die einen unmittelbaren Bezug zur Elektromobilität sowie Lithium-Ionen-Akkus aufweisen. Anwendungen im Rahmen elektrochemischer Speicher, die ausschließlich oder vorrangig der stationären Energiespeicherung zuzurechnen sind, können im Rahmen dieser Maßnahme adressiert werden.

Wissenschaftliche Begleitmaßnahme zum Technologietransfer

Die Förderbekanntmachung soll durch eine wissenschaftliche Begleitmaßnahme unterstützt werden, die alle genannten fachlichen Bereiche umfassen sollte.

Die ausgeprägte KMU-Struktur insbesondere der galvanotechnischen Industrie in Deutschland begrenzt die FuE*­Kapazitäten maßgeblich. Daher ist unter Umständen eine Vorleistung der Forschung, geknüpft an eine Unterstützung der Umsetzung/des Transfers in die Industrie erforderlich. Dies soll über eine Unterstützung zur Ausbildung entsprechender Kooperationen (Forschung-Industrie bzw. Industrie-Industrie) erfolgen.

Ein wesentliches Ziel dabei ist die Aufbereitung von Forschungsergebnissen aus den im Rahmen dieser Fördermaßnahme geförderten Vorhaben für unterschiedliche Zielgruppen. Zu den Aufgaben des Begleitvorhabens, die in Absprache mit dem Projektträger erfolgen, gehören unter anderem die Einrichtung einer Internetseite zur Fördermaßnahme, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, die Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zum Themenbereich sowie Strategien und spezifische Aktivitäten, um mittelständischen, Klein- und Kleinstunternehmen diese Projektergebnisse zugänglich zu machen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220

Für die wissenschaftliche Begleitmaßnahme zum Technologietransfer sind zusätzlich auch Verbände, Vereinigungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung gefördert. Sie sollen gekennzeichnet sein durch

  • Innovationshöhe und Anwendungsbreite,
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungseinrichtungen,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projekts als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis und
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland.

Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Die Verwertungsinteressen der verschiedenen Partner müssen klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. Die Koordination der Verbundvorhaben hat durch ein Wirtschaftsunternehmen zu erfolgen. Ausgenommen hiervon sind reine Forscherverbünde (siehe Nummer 2). Hier ist es notwendige Voraussetzung, einen oder mehrere industrielle Partner zu assoziieren.

Die Zuwendungsempfänger der FuE-Projekte sind verpflichtet, sich an der geplanten Begleitmaßnahme sowie weiteren evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Beiträge für den Erfolg sowie Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe Merkblatt Vordruck 0110 ), entnommen werden.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird – über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus – abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Verbände, Vereinigungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 40 % an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojekts angestrebt. Dazu ist gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbundförderquote von maximal 60 % (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen. (Dies betrifft nicht reine Forscherverbünde ohne industrielle Beteiligung, siehe hierzu auch Nummer 4.)

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Das BMBF hat nachfolgenden Projektträger mit der Beratung und der Umsetzung dieser Förderrichtlinien beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:

Dr. Stefan Pieper

Telefon: 02 11/62 14-5 48
E-Mail: pieper@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abge­rufen oder unmittelbar beim Projektträger VDI TZ angefordert werden.

Der Kontakt mit dem Projektträger vor Einreichung der Unterlagen wird dringend empfohlen. Dort erhalten Sie auch eine Vorlage für die Skizze, die zur Einreichung verwendet werden soll.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form bis spätestens zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

31. Juli 2014 und 30. November 2015.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die Verbundpartner, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, reichen jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 23 DIN-A4-Seiten (inkl. Tabellen und Anlagen, Schriftgrad 12) schriftlich in Papierform beim Projektträger ein.

Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten (Vorlage beim Projektträger erhältlich):

Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators

Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“

Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern“

0 Zusammenfassung des Projektvorschlags

(maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)

1 Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
  • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen

2 Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten

  • Problembeschreibung
  • Stand der Wissenschaft und Technik (auch international)
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund, bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojekts Ort der Forschungstätigkeit
  • bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter), Darstellung des „Freedom to Operate“
  • Abgrenzung zu bereits öffentlich geförderten FuE-Vorhaben (sowohl unter Beteiligung des Antragstellers als auch ohne Beteiligung) u. a. des BMBF, der DFG, der Bundesländer und der EU (Nennung von Titel und Förderkenn­zeichen, Entwicklungsstand, Neuheitswert des hier beantragten FuE-Vorhabens).

3 Arbeitsplan

  • ausführliche Beschreibung der Arbeitspakete sowie der involvierten Verbundpartner (gegebenenfalls inkl. Unter­auftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über die Zeit
  • Balkendiagramm: Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung
  • Darstellung der Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), der Abläufe und der Arbeitsteilung, gegebenenfalls der Zusammenarbeit mit Dritten.

4 Verwertungsplan

  • wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitions­entscheidungen, Verwertungsstrategie mit Zeithorizont, Darstellung des Marktpotenzials (in Zahlen)
  • positive Hebelwirkung für den Standort Deutschland
  • geplante Öffentlichkeitsarbeit

5 Notwendigkeit der Förderung

  • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko (An welchen Stellen? Kompensationsstrategien?) mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln); Angabe der gemittelten Förderquote mit/ohne Boni
  • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Antragstellern frei, im Rahmen der 23 Seiten weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) abschließen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Verwertungskonzept (hohes Verwertungspotenzial); Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette und mögliche Ergebnisdemonstration,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Ab­stimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 31. März 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Liane Horst

FuE = Forschung und Entwicklung