
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Materialien für eine nachhaltige Wasserwirtschaft – MachWas“
Vom 18. Juni 2014
Wasser ist die wichtigste Ressource für Mensch, Natur und Wirtschaft, die sich zwar ständig erneuert, aber auch begrenzt ist und weder mithilfe anderer Ressourcen hergestellt noch durch andere Ressourcen ersetzt werden kann. Nur zwei Prozent des Wassers auf der Erde sind Süßwasser. Bedingt durch Klimawandel und Bevölkerungswachstum sowie Wirtschaftstätigkeiten wie Energieerzeugung, Industrie und Landwirtschaft werden Wasservorkommen zukünftig stärker beansprucht. Es ist von einer zunehmenden Gewässerbelastung durch Schadstoffemissionen, übermäßige Wassernutzung und Klimaextreme wie Hochwasser und Dürre auszugehen. Im Ergebnis ist das ökologische und chemische Gleichgewicht der Gewässer gefährdet. Diese Probleme müssen gelöst werden, um die lebenswichtige Ressource Wasser für Mensch, Natur und Wirtschaft zu erhalten. Nur durch die Entwicklung innovativer Technologien und Materialien wird es möglich sein, die vorhandenen Wasserressourcen ökologisch und ökonomisch sinnvoll zu nutzen.
Nachhaltige Wasserwirtschaft bezeichnet die integrierte Bewirtschaftung aller künstlichen und natürlichen Wasserkreisläufe unter Beachtung eines langfristigen Schutzes von Wasser als Lebensraum bzw. als zentrales Element von Lebensräumen sowie als Lebensgrundlage. Stichworte in diesem Zusammenhang sind angepasste Abwassertechnologie, Mehrfachnutzung von Wasser, Schließen von Stoff- und Wasserkreisläufen, Boden- und Grundwasserschutz, Reduzierung des Wasserverbrauchs und ein Verständnis von Abwasser als Ressource sowie die Elimination anthropogener Schadstoffe daraus. Technologische Lösungen mit materialspezifischen Ansätzen spielen hierbei eine zentrale Rolle, zum Beispiel in der Wasseraufbereitung, der Abwasserbehandlung oder der Grundwassersanierung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Materialien für eine nachhaltige Wasserwirtschaft – MachWas“ zu fördern.
Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die Materialentwicklungen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft adressieren. Die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen wirkungsvolle Impulse zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft geben. Die zu untersuchenden Fragestellungen sollen so weitreichend und bedeutend sein, dass eine starke Hebelwirkung erzielt wird.
Technologische Strategien, die zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung der Ressource Wasser führen, lassen sich grob in drei Bereiche einteilen, die unterschiedliche Ansätze erfordern und an verschiedenen Stellen der Wertschöpfungskette ansetzen: die Minimierung des Wasserverbrauchs, die Maximierung der Wasserverfügbarkeit sowie Technologien zur Wasseraufbereitung und -gewinnung.
In der Fördermaßnahme MachWas sind folgende Technikansätze relevant:
Neue Materialkonzepte bilden dabei die Grundlage für weitere Fortschritte in der Entwicklung einer modernen und nachhaltigen Wassertechnologie. Die Maßnahme adressiert auf dieser Basis die folgenden Schwerpunkte:
In der Wasserreinigung und -aufbereitung sind Membranverfahren wichtig. Mikro-, Ultra- und Nanofiltration sowie Umkehrosmose haben sich als Alternativen zu konventionellen Trennverfahren in der Wasserreinigung etablieren können und gelten mittlerweile als Schlüsseltechnologien auch für die betriebliche Wasserkreislaufschließung und Wertstoffrückgewinnung.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen bevorzugt auf die nachfolgend genannten Handlungsfelder für neue oder verbesserte Membranentwicklungen konzentriert werden:
Neben der Filtration spielt die Adsorption eine bedeutende Rolle in der Wasserreinigung und -aufbereitung. Besonders die Gewässerbelastung mit organischen, endokrinen und persistenten Stoffen (z. B. Medikamente und deren Metabolite) bereitet zunehmend Besorgnis. Zur Lösung dieses Problems werden neben den ebenfalls eingesetzten Membranverfahren adsorptive Methoden untersucht.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte sind vordringlich:
Im Gegensatz zu den oben genannten Membran- und Adsorptionsverfahren zielen oxidative und reduktive Verfahren auf eine Umwandlung von kritischen Substanzen ab. Mittels chemischer Reaktionen sollen diese Substanzen in weniger kritische Substanzen überführt und zum Teil dauerhaft immobilisiert werden. Aufgrund der in Prozess-, Ab- und Grundwasser in der Regel vorhandenen großen Anzahl verschiedener Substanzen ist die Selektivität der oxidativen und reduktiven Verfahren von hoher Bedeutung, um einen gezielten Abbau im Wasser zu ermöglichen.
Im Fokus der Förderung stehen die folgenden Materialthemen mit Bezug zu oxidativen und reduktiven Verfahren:
In Abgrenzung zu anderen BMBF-Fördermaßnahmen werden Projekte nicht gefördert, deren Fokus auf einem der folgenden Schwerpunkte liegt:
Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen angestrebt bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Anwendung aufgezeigt werden. Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für eine erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen.
Die Fördermaßnahme MachWas soll durch ein Vernetzungs- und Transferprojekt begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Ein wesentliches Ziel dabei ist die Vernetzung der Verbundprojekte. Zu den Aufgaben des Begleitprojekts gehören die Vorbereitung und Durchführung übergeordneter Veranstaltungen, Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zur Fördermaßnahme (PR-Materialien, Internetauftritt, etc.), Identifizierung von und Kontaktpflege zu Schnittstellen vergleichbarer (europäischer) Forschungsaktivitäten, sowie die Aufbereitung der Projektergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen.
Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben:
Projektskizzen zum Begleitprojekt (Nummer 2.5) können nur zum ersten Stichtag (31. Oktober 2014) eingereicht werden. Später eingehende Projektskizzen können nicht berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung KMUs ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf).
Verbünde ausschließlich zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind nicht zugelassen. Einzelvorhaben sind nur im Rahmen der Begleitmaßnahme (siehe Nummer 2.5) zulässig.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Koordination der Verbundvorhaben soll durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen.
Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, das übergreifende Begleitprojekt (siehe Nummer 2.5) der Fördermaßnahme zu unterstützen, um so zu einer effektiven Zusammenarbeit der Verbundprojekte beizutragen.
Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Die Projektkonsortien müssen zudem mindestens die zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einbeziehen.
Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMU werden bevorzugt behandelt. Letzteres gilt insbesondere, wenn die Mitwirkung der beteiligten KMU zum Zwecke des Aufbaus eines geeigneten Schutzrechtsportfolios, des Auf- oder Ausbaus produktiver Kapazitäten oder zur Schaffung oder Konsolidierung eines eigenständigen Marktzugangs erfolgt.
Die Mitarbeit in Gremien zur Einbringung der Projektergebnisse im Hinblick auf spätere Zulassungen, Normen und Standards ist im Rahmen der Vorhaben förderfähig und ausdrücklich erwünscht.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessengsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG –die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 40 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbundförderquote von maximal 60 % (zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Fachbereich Werkstofftechnologien für Umwelt und Ressourcen (NMT2)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
beauftragt.
Ansprechpartner sind
Dr.-Ing. Karen Otten
Telefon: 0 24 61/61 27 07
E-Mail: k.otten@fz-juelich.de
und
Dr. Norbert Zisser
Telefon: 0 24 61/61 18 23
E-Mail: n.zisser@fz-juelich.de
Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist die internetbasierte Plattform easy-Online zu benutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:
31. Oktober 2014 und 31. Oktober 2015.
Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) ist durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.
Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:
Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fördermaßnahme: MachWas – Materialien für eine nachhaltige Wasserwirtschaft
Förderbereich: MachWas 2014 bzw. MachWas 2015
Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu o. g. Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 20 DIN A4-Seiten umfassen:
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18. Juni 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Liane Horst