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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben in Ankopplung an Large-Scale-Assessments

Vom 22.07.2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Large-Scale-Assessments sind wesentliche Instrumente des Bildungsmonitorings. Damit sie tiefergehend Auskunft über die Bedingungsfaktoren für die Entwicklung schulischer Kompetenzen und über Problembereiche in Unterricht und Schule geben können, ist das Ziel der Bekanntmachung zu untersuchen, welche Maßnahmen und Interventionen zur frühzeitigen Verhinderung oder Verbesserung problematischer Entwicklungen beitragen können und welche Bedingungsfaktoren die optimale Ausschöpfung der Lernpotenziale aller Schülerinnen und Schüler begünstigen. Diese Faktoren und Maßnahmen lassen sich unterschiedlichen Ebenen und Ausschnitten des Bildungssystems zuordnen. Sie umfassen Merkmale der Schülerpersönlichkeit ebenso wie Merkmale von Unterricht und Schule oder die Kontextfaktoren schulischer Arbeit.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF*-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Projektanträge sollten sich auf Forschungsfragen beziehen, die

  1. sich den Gelingensbedingungen individueller Förderung in heterogenen Lerngruppen widmen,
  2. den Wirkungen von Unterrichtsmethoden, didaktischen Konzepten und Feedback-Kulturen auf die Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern nachgehen,
  3. die Wirkung spezifischer Charakteristika und Verhaltensweisen der Lehrpersonen auf die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler untersuchen.

Hierfür sind insbesondere drei empirische Zugänge vorgesehen, mit denen sich Forschungsvorhaben den beschriebenen Fragestellungen widmen können:

  1. Die Neu- und Weiterentwicklung von Instrumenten und Erhebungsverfahren kann dazu dienen, die Bedingungsfaktoren schulischer Kompetenzentwicklung differenziert und valide zu erfassen. Neben herkömmlichen Befragungsinstrumenten sollten Möglichkeiten innovativer Erhebungsmethoden ausgelotet werden. Hierzu gehören zum Beispiel computerbasierte Befragungen oder Videobeobachtungen, die für Large-Scale-Assessments geeignet sind.
  2. Vertiefende sekundäranalytische Analysen können den Fokus auf eine Untersuchung theoretisch abgeleiteter Bedingungsfaktoren von Leistungsdisparitäten und Kompetenzentwicklungsverläufen legen. Hierzu sollten bevorzugt die in Forschungsdatenzentren verfügbaren Datensätze nationaler und internationaler Large-Scale-Assessments-Studien genutzt werden.
  3. Durchführung eigener, zeitlich begrenzter empirischer Vorhaben, die im Sinne „aufschließender Untersuchungen“ die Wirksamkeit und Wirkungen spezifischer Maßnahmen und Interventionen der Kompetenzförderung oder des Abbaus von Disparitäten erkunden und erproben. Die Studien sollten so angelegt sein, dass nachfolgende vertiefende Untersuchungen (an großen Stichproben, mit mehreren Messzeitpunkten) konzipiert werden können. Diese Vorhaben sollten nach Möglichkeit die Stichproben und/oder die Instrumente laufender Large-Scale-Assessments-Studien nutzen bzw. ergänzen.

Die Forschungsvorhaben in Ankopplung an Large-Scale-Assessments sollten insgesamt und vor allem darauf abzielen, über vorliegende beschreibende Befunde hinausgehend Erklärungs- und Handlungswissen über Leistungen, Leistungsdisparitäten und Kontextfaktoren gewinnen und bereitstellen zu können, die die Erkenntnisse über die Bedingungen der in Large-Scale-Assessments erfassten Leistungen deutlich erweitern. Entsprechende Forschungsansätze sollen dazu beitragen, dass Befragungsinstrumente nicht nur zu einer pauschalen Vorhersage von Leistungsunterschieden beitragen, sondern verlässliche und detaillierte Auskünfte über Prozess- und Strukturmerkmale von Lernumgebungen (Unterricht, Schule, aber auch Peers und Elternhaus) liefern, die Problembereiche erkennen lassen und auf Ansatzpunkte für Maßnahmen hinweisen.

Die zu fördernden Projekte sollen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung von Befragungs- und Begleitinstrumenten leisten, indem sie den nationalen und internationalen Forschungsstand über Konzepte und Erhebungsinstrumente für Bedingungsfaktoren aufarbeiten, bestehende Verfahren optimieren und neue Instrumente entwickeln. Neben herkömmlichen Befragungsinstrumenten sollten Möglichkeiten innovativer Erhebungsmethoden ausgelotet werden. Hierzu gehören zum Beispiel computerbasierte Befragungen oder Videobeobachtungen, die für Large-Scale-Assessments geeignet sind.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen (diese können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden) eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Bei Verbundvorhaben haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien, nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ), entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Soweit die Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. Hierbei muss ein von der Grundausstattung der Antrag stellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.

6  Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der technisch-administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Empirische Bildungsforschung
Frau Dr. Katharina Schulte
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 02 28/38 21-19 21
Telefax: 02 28/38 21-16 71
E-Mail: Katharina.Schulte@dlr.de

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen im BMBF ist Frau Dr. Susanne von Below (Telefon: 0 30/18 57-52 51).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe werden die Projektskizzen an den Projektträger übermittelt.

In der zweiten Stufe (siehe Nummer 7.2.2) sind förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy“ zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy ).

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen bis spätestens 24. Oktober 2014 in schriftlicher sowie in digitaler Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

Es findet eine fachliche Begutachtung unter Anwendung von DFG-Kriterien durch externe Gutachterinnen und Gutachter auf der Basis der Projektskizzen statt. Die Projektskizzen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 20 Seiten (inklusive Literaturangaben) nicht überschreiten. Die Projektskizze ist in 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Die Projektskizzen sollen folgendermaßen gegliedert sein:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (maximal 3 Seiten)
    • Titel/Thema des Forschungsprojekts,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben,
    • Hauptansprechpartnerin bzw. Hauptansprechpartner (nur eine Person), Dienstadresse,
    • ggf. (z. B. bei Verbünden) weitere Projektteilnehmerinnen oder Projektteilnehmer, Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • Finanzierungsplan,
    • Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und ggf. der beteiligten Projektleitung.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte (maximal 17 Seiten)
    • Zusammenfassung (maximal 1 Seite),
    • internationaler Forschungsstand,
    • eigene Vorarbeiten,
    • Ziele und Fragestellungen (Hypothesen) des Vorhabens,
    • Arbeitsprogramm, inklusive vorgesehener Methoden.
  3. Anlagen
    • Litertaturverzeichnis,
    • Lebenslauf der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und ggf. der weiteren Projektbeteiligten,
    • Publikationsliste mit themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal 15), laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Begutachtung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Beendigung des gutachterlichen Verfahrens werden in der zweiten Verfahrensstufe die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über diesen wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 22. Juli 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Doerte Treuheit

Bundesministerium für Bildung und Forschung