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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen (Batterie 2020)“

Vom 30.07.2014

Die Elektromobilität und die Energiewende sind für Deutschland zentrale Themen. Der Klimaschutz und die Energieversorgung sind wesentliche Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Deutschland. Langfristig wird bei der Energieversorgung überwiegend auf fossile Brennstoffe verzichtet werden müssen, damit die angestrebten Klimaschutzziele erreicht werden können. Sowohl der Ausstieg aus der Atomenergie als auch die notwendige Reduzierung klimaschädlicher Gase erfordern einen verstärkten Einsatz regenerativer Energien im Verkehr und in der Energieversorgung. Die Elektromobilität spielt dabei als Schlüsseltechnologie eine wichtige Rolle. Deutschland soll zum Leitanbieter von Elektrofahrzeugen entwickelt werden. Erste Elektrofahrzeuge sind inzwischen am Markt verfügbar.

Ein Schlüssel für die Elektromobilität liegt in leistungsfähigen und sicheren Batterien, da nur mit ihnen die notwendige Reichweite elektrischer Fahrzeuge und somit eine große Nutzerakzeptanz erreicht werden. Auch in stationären Anwendungen zur Speicherung elektrischer Energie bei dezentraler regenerativer Stromerzeugung oder zur Bereitstellung von Netzregelenergie leisten Batterien einen wichtigen Beitrag.

Die Bundesregierung unterstützt daher seit mehreren Jahren die Forschung an elektrochemischen Energiespeichern als einen wichtigen Baustein für die Elektromobilität und die Energiewende. Dabei stehen neben dem Aufbau elektro­chemischer Kompetenzen in Forschungseinrichtungen und Industrie die Steigerung der Energiedichte von Batteriesystemen, deren Sicherheit sowie die notwendigen Prozess- und Produktionsparameter zur Herstellung im Vordergrund. Weiterhin ist es erforderlich, die aktuell eingesetzten Systeme hinsichtlich Energie- und Leistungsdichte zu verbessern und diese noch sicherer und kostengünstiger zu gestalten. Nach Schätzung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE), einem Zusammenschluss von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, entstehen 30 – 40 % der Wertschöpfung bei Elektrofahrzeugen bei der Batterie und davon der überwiegende Anteil bei den Batteriezellen. Um diesen Wertschöpfungsanteil für einen Wirtschaftsstandort zu sichern, sind verstärkte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten notwendig. Material- und prozessspezifische Ansätze für aktuelle und neue Batteriesysteme sowie der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in industrielle Anwendungen spielen hier eine zentrale Rolle.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ sowie des Nationalen Entwicklungsplans Elektromo­bilität, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen (Batterie 2020)“ zu fördern.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der HighTech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland ab. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte sowie Forschungsverbünden zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung, die Material- und Prozessentwicklungen für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher adressieren.

Im Mittelpunkt der angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte stehen Materialien und Prozesse für Sekundärbatterien mit dem Anwendungsschwerpunkt Elektromobilität, wobei ebenfalls Anwendungsmöglichkeiten im stationären Bereich, auch im Sinne eines „second use“ adressiert werden können. Die Projekte können an verschiedenen Stellen der Wertschöpfungskette von der Materialentwicklung bis zur Batteriezelle ansetzen. Sie können punktuell auch Betrachtungen bis zum Modul- und Batteriesystem beinhalten, sofern diese einen wesentlichen Erkenntniszuwachs im Kernbereich des Vorhabens liefern.

Die mit dieser Bekanntmachung angesprochenen Batteriesysteme fokussieren auf Lithium-Ionen-, Metall-Schwefel- und Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme. In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien oder Doppelschichtkondensatoren gefördert. Die adressierten Material- oder Prozessentwicklungen sollen im Systemzusammenhang erfolgen und zu deutlichen, quantifizierbaren Verbesserungen von Eigenschaften wie beispielsweise Energiedichte, Leistungsdichte, Lebensdauer, Sicherheit, Alterung und Kosten führen. Untersuchungen zu Mechanismen sollen im Hinblick auf eine zielgerichtete Verbesserung der Prozesstechnik und des Materials durchgeführt werden.

Auf dieser Basis adressiert die Fördermaßnahme Batterie 2020 folgende Schwerpunkte:

  • Material- und Prozesstechnik für Lithium-Ionen-Systeme
  • Materialien für sekundäre Hochenergie- und Hochleistungs-Batteriesysteme
  • Zukünftige Batteriesysteme

2.1 Material- und Prozesstechnik für Lithium-Ionen-Systeme

Dieser Schwerpunkt behandelt aktuelle und kurz vor der Anwendung stehende Lithium-Ionen-Systeme. Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll eine starke Rückkopplung zwischen Material-, Prozess- und Fertigungstechnologie bestehen. Die Vorhaben können sich auf folgende Handlungsfelder oder deren Kombinationen beziehen:

  • Materialtechnologie (beispielsweise Design von Aktivmaterialien und Separatoren; neue Bindersysteme; Elektrodenmikro- und -nanostruktur),
  • Zelltechnologie (beispielsweise materialabhängiges Zelldesign; Lebensdauer-Extrapolation bei der Zellskalierung; Sicherheit bei Second-Life-Anwendungen),
  • Grundlegende Fragestellungen zur Prozesstechnologie (beispielsweise Alterungsmechanismen und Einfluss von Prozessparametern auf die Lebensdauer und Performance der Zellen; Vorbehandlung und Verarbeitung von Aktivmaterialien; Dünnschichtprozesse, Prozesssicherheit und -qualität).

2.2 Materialien für sekundäre Hochenergie- und Hochleistungs-Batteriesysteme

In diesem Schwerpunkt sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Materialthemen gefördert werden, die der evolutionären Weiterentwicklung der Lithium-Ionentechnologie der nächsten Generation dienen. Neben den Materialaspekten sollen auch Zellsystem- und Prozessentwicklungsaspekte sowie deren gegenseitige Beeinflussung betrachtet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsthemen beziehen sich vorzugsweise auf:

  • Entwicklung neuer Aktivmaterialien (beispielsweise wasserbasierte Materialsysteme, 3-D-strukturierte Elektroden, Mehrschichtsysteme, Elektrolyte für höhere Spannungen, Festelektrolyte, Solid-State Ansätze),
  • Weiterentwicklung der Inaktivmaterialien (beispielsweise Strukturierung von Inaktivmaterialien, Leistungsverbesserung, Erhöhung der Lebensdauer).

2.3 Zukünftige Batteriesysteme

Im Rahmen des Themenschwerpunktes „Zukünftige Batteriematerialien“ sollen die Potenziale von Metall-Schwefel- und Metall-Luft/Sauerstoff-Batterien weiterentwickelt und industriell zugänglich gemacht werden. Für die Lithium-Schwefel-Technologie und Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme wird ein hohes Potenzial für einen zukünftigen Einsatz bei der mobilen und stationären Energiespeicherung prognostiziert. Allerdings zeigen punktuelle Ansätze, insbesondere im Bereich der Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme, dass noch ein erheblicher FuE-Bedarf besteht. In beiden Feldern können Projekte zu Zellsystemen adressiert werden, die beispielsweise folgende Themenschwerpunkte beinhalten:

  • Alternative Elektrodenkonzepte
  • Maßgeschneiderte Elektroden inklusive notwendiger Prozesstechnik
  • Solid-State-Ansätze und hybride Systeme für Volumenbatterien
  • Entwicklung von Elektrolyten und Separatoren

Im Fokus der Bekanntmachung stehen industriegeführte Verbundprojekte. Aufgrund des hohen Forschungsanteils, insbesondere für den Bereich der Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme, sind für das Themenfeld „Zukünftige Batteriesysteme“ auch Verbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen möglich. Allerdings muss eine zukünftige Anwendung im Fokus stehen und das konkrete Interesse der Industrie an dem Vorhaben dargestellt werden (beispielsweise in Form eines Industriebeirates).

Weiterhin besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den FuE*-Arbeiten im Rahmen der Projekte, die wissenschaftliche Ausbildung von Nachwuchskräften aus Akademia und Industrie als weiteres Modul, beispielsweise im Rahmen einer „Battery school“ zu adressieren. Das Modul „wissenschaftliche Ausbildung“ sollte verbund- und themenübergreifend (Nummer 2.1 bis 2.3) ausgearbeitet und dargestellt werden.

2.4 Begleitmaßnahme

Die Fördermaßnahme Batterie 2020 soll, im Hinblick auf die strategische Ausrichtung im Bereich der Materialforschung für Batterien, durch ein übergreifendes Vernetzungs- und Transferprojekt begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnehmen soll. Ein wesentliches Ziel dabei ist die Vernetzung der Verbundprojekte. Zu den Aufgaben des Begleitprojekts gehören unter anderem die Vorbereitung und Durchführung übergeordneter Veranstaltungen, Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zur Fördermaßnahme (PR-Materialien, Internetauftritt, etc.), Identifizierung von und Kontaktpflege zu Schnittstellen vergleichbarer (europäischer) Forschungsaktivitäten, Trendanalyse national/EU/international, Auswertung von aktuellen Marktentwicklungen und Roadmaps, Beobachtung von Forschungs- und Förderaktivitäten (EU-weit und international) sowie die Aufbereitung der Projektergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen.

Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren sowie Arbeitstreffen, Diskussionsforen zu verbundübergreifenden Fragestellungen (auch in Zusammenarbeit der BMBF-Initiative „Batterieforum Deutschland“)
  • Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien zur Fördermaßnahme und zu den Verbundvorhaben
  • Etablierung eines professionellen Wissensmanagements zur Unterstützung der Verwertung der in der Fördermaßnahme erzielten Ergebnisse
  • Analyse und Synthese der Erkenntnisse aus den verschiedenen Verbundvorhaben und inhaltliche Abstimmungen innerhalb der Fördermaßnahme
  • Identifizierung von Themen, die übergreifende Forschungsarbeiten (auch außerhalb von Verbundprojekten) zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich machen. Für die Identifizierung dieser sogenannten „Themen-Cluster“ (beispielsweise „Struktur-Eigenschaftsbeziehungen für die Zellproduktion“) ist der anschließende Transfer in eine industrielle Anwendung von besonderer Bedeutung.

Vorhaben zu diesem Themenschwerpunkt Nummer 2.4 können nur zum Stichtag am 28. November 2014 eingereicht werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung zielt ab auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. Im Rahmen des Themenschwerpunkts „Zukünftige Batteriesysteme“ (siehe Nummer 2.3) sind auch Verbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zulässig, sofern eine intensive Einbindung von Industrieunternehmen erfolgt.

Einzelvorhaben sind nur im Rahmen der Begleitmaßnahme (siehe Nummer 2.4) zulässig.

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Koordination der Verbundvorhaben soll durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen (Ausnahmen siehe Nummer 2.3 und 2.4).

Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, das übergreifende Begleitprojekt (siehe Nummer 2.4) des Förderschwerpunktes zu unterstützen, um so zu einer effektiven Zusammenarbeit der Verbundprojekte beizutragen.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Die Projektkonsortien müssen zudem mindestens die zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einbeziehen.

Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMU werden bevorzugt behandelt. Letzteres gilt insbesondere, wenn die Mitwirkung der beteiligten KMU zum Zwecke des Aufbaus eines geeigneten Schutzrechtsportfolios, des Auf- oder Ausbaus produktiver Kapazitäten oder zur Schaffung oder Konsolidierung eines eigenständigen Marktzugangs erfolgt.

Die Mitarbeit in Gremien zur Einbringung der Projektergebnisse im Hinblick auf spätere Zulassungen, Normen und Standards ist im Rahmen der Vorhaben förderfähig und ausdrücklich erwünscht.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 40 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbund­förderquote von maximal 60 % (zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Fachbereich Werkstofftechnologien für Energie und Mobilität (NMT1)
52425 Jülich

beauftragt.

Ansprechpartner sind

Dr.-Ing. Peter Weirich

Telefon: 0 24 61/61 27 09
E-Mail: p.weirich@fz-juelich.de

und

Dr. Jenna Wies

Telefon: 0 24 61/6 19 64 04
E-Mail: j.wies@fz-juelich.de

Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist die internetbasierte Plattform easy-Online zu benutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline . Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen bis zum 28. November 2014 vorzulegen:

Weitere Ausschreibungsrunden sind vorgesehen, die zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) sind durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:
Ministerium:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fördermaßnahme:
Batterie 2020 – Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen
Förderbereich:
Batterie 2020 Stichtag 2014

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen.

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordi­nator
  3. Ziele
    • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie, (ggf. dem entsprechenden Schwerpunkt zu Nummer 2)
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
    • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette, Ort der Forschungstätigkeit
  4. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
    • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik), bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner
  5. Arbeitsplan
    • Beschreibung des Arbeitsplanes und des Lösungsansatzes (inklusive Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten
  6. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (insbesondere in Deutschland)
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
  7. Finanzierungsplan
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und ­Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Beitrag zu einer deutlichen Verbesserung der Eigenschaften von Batteriezellen
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe, Risiken und Anwendungsbreite des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung, insbesondere Markt- und Arbeitsplatzpotenzial
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen
  • Einbeziehung von KMU

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30. Juli 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Herbert Zeisel

Forschung und Entwicklung