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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zum Förderprogramm Eurostars

Vom 14.08.2014

Die oben genannten Richtlinien vom 2. April 2014 (BAnz AT 23.04.2014 B4) werden wie folgt geändert.

  1. Im Einleitungstext wird der letzte Satz durch folgende Fassung ersetzt:

    Das Förderprogramm unterliegt den Kriterien des Artikel 25 und sonstiger relevanter Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
  2. In Nummer 4 wird folgender neuer Absatz angefügt:

    Deutsche KMU sind verpflichtet, zusammen mit dem Eurostars-Projektantrag ­ihren letzten vollständigen Jahresbericht, der die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. einen Lagebericht umfasst, einzureichen. Wird dies versäumt, so ist eine nationale Förderung ausgeschlossen.
  3. In Nummer 6 wird Absatz 3 durch folgende Fassung ersetzt:

    Die Beihilfeintensitäten werden in jedem Fall unter Beachtung der Höchstgrenzen des Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) festgelegt.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. August 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Gros